Protokoll der Sitzung vom 26.01.2012

Herr Minister, Sie haben das Wort.

Schönen Dank, Herr Präsident. – Mir war es wichtig, einige Dinge klarzustellen bzw. auf einige Redebeiträge zu reagieren. Zunächst einmal komme ich auf die Form dessen zu sprechen, was die Landesregierung vorgelegt hat. Das will ich noch einmal ausdrücklich begründen. Ich will positiv begründen und nicht nur um Verständnis werben,

sondern auch deutlich machen, dass ich das für die richtige Form halte.

In der Vergangenheit bestand das Problem mit dem Gesetzentwurf, den Sie – Schwarz-Gelb – gemacht und beschlossen haben, gerade darin, dass wir so unbeweglich waren, weil es im Gesetz steht. Deshalb haben wir – das ist der Vorschlag – ein schlankes Gesetz und eine Rechtsverordnung gemacht, die – das haben Sie vergessen, zu unterstreichen – selbstverständlich der Zustimmung des Landtags bedarf. So steht es im Vorschlag. Also Sie, die Parlamentarierinnen und Parlamentarier, sind auch wieder am Zug. Es ist nicht so, dass die Landesregierung – wie Sie, Herr Romberg, unterstellt haben – da irgendetwas zurechtmauscheln kann. Deshalb haben wir jetzt den Entwurf auch schon vorgelegt, damit deutlich wird: Das ist ein Paket aus einem Guss. Wir legen alles offen: So soll es werden. Und wir – das, finde ich, sollte uns positiv ausgelegt werden – respektieren, dass es im Landtag offensichtlich keine Mehrheit gibt, den bisherigen Gesetzentwurf aufrechtzuerhalten. Wir gehen damit natürlich auch auf die Argumente ein, die bisher vorgetragen wurden. Das ist gelebte Koalition der Einladung.

(Zurufe von der CDU)

Ja, ja! – Das ist gelebte Minderheitsregierung. Wir machen mit diesem Vorgehen Betroffene zu Beteiligten. Wir wollen ausdrücklich die Auseinandersetzung und die Fachdiskussion mit den Bürgerinitiativen, und deshalb gehen wir diesen Weg der unterschiedlichen Varianten, um die Spannbreite deutlich zu machen, in der man sich bewegen wird. Also: Freiraum, Einladung, und wir machen Betroffene zu Beteiligten.

Mir ist auch wichtig, weil das in der Diskussion bisher zu kurz gekommen ist, noch einmal auf Folgendes hinzuweisen: Bezüglich der Kostenfrage steht ja nicht im Vordergrund, dass die Dichtheitsprüfung so viel kostet. Das ist – wenn man es herunterrechnet – in einem Zeitraum von 20 oder 30 Jahren, in dem eine Wiederholungsprüfung zu machen ist, nicht der große Beitrag. Die Befürchtung der Bürgerinnen und Bürger ist, dass sie dann hohe Sanierungskosten haben. Darüber haben wir heute noch gar nicht geredet. Dazu gibt es ja in unserem Vorschlag Aussagen, dass wir ganz klare Kategorien machen, dass wir insbesondere im Falle von mittleren Schäden bei Einfamilienhäusern die Sanierungsfrage noch einmal zeitlich gestreckt haben.

Damit ist meines Erachtens die Diskussion um „Oma ihr klein Häuschen“ und darüber, dass Eigentümerinnen und Eigentümer in Gefahr laufen, über die Sanierungskosten ihrer Wohngrundlage beraubt zu werden, vom Tisch. Diese Diskussion dürfte es nicht mehr geben.

Ich mache auch darauf aufmerksam, dass wir trotz der unsicheren Lage – auch der Gesetzeslage – gerne daran festhalten möchten; ich hoffe mit Ihrer

Unterstützung. Wir haben ein Förderprogramm aufgelegt, bei dem die Kreditzinsen in einem ausgesprochen günstigen Bereich, und zwar derzeit bei 1,03 %, liegen, ähnlich wie sie die KfW anbietet. Ich finde, das ist ein ansehnliches Angebot, um Bürgerinnen und Bürger, Eigentümerinnen und Eigentümer dazu zu bringen, ohne dass es eine konkrete Verpflichtung gibt, in die Sanierung einzusteigen. Denn die Sanierung der Hausanschlüsse ist auch ein Stück Erhalt des Eigentums.

(Kai Abruszat [FDP]: Das stimmt!)

Jeder, der zukünftig ein Haus kauft, sollte aufpassen, dass alle Funktionen des Hauses auch stimmen. Deshalb ist eine Investition in einen dichten Kanal eine gute Investition, auch was den Substanzerhalt und den Wert der Immobilie angeht.

Ich möchte mich zum Schluss noch mit dem Kollegen Biesenbach befassen, weil er gleich antworten wird. Er hatte gefragt: Was ist das hier? – Er ist ein Jurist, der sich im Wasserbereich, im Umweltbereich bewegt. Aber ein bisschen hatte das die Anmutung wie seinerzeit der ungläubige Thomas. Der ist ja zum Schluss auch noch zum Glauben gekommen. Insofern habe ich da noch gute Hoffnung.

(Zuruf von Josef Hovenjürgen [CDU])

Ich nehme das ausgesprochen ernst und will auch daran anknüpfen. Herr Kollege Biesenbach – ich schaue noch einmal ins Protokoll – hat gesagt: Sobald ich einen Beweis habe, dann hören wir sofort mit der Diskussion auf. – Dann müssen Sie aber auch bereit sein, mit mir zusammen – und ich werde das mit Ihnen machen – überall hinzugehen, wo ich Ihnen die Beweise vorlegen kann. Wir werden sie Ihnen schriftlich vorlegen.

Ich habe jüngst noch ein Schreiben vom AAV bekommen. Auch das werde ich Ihnen vorlegen. Wir gehen an die Baustellen. 60.000 Altlasten, wovon ein erheblicher Teil auch auf undichte Kanäle zurückzuführen ist,

(Rainer Schmeltzer [SPD]: Aah!)

schreibt der AAV mir. Wir gehen genau an diese Baustellen und schauen uns das an. Dann hoffe ich allerdings, dass Sie Wort halten und Ihre Bücher zuklappen, wenn wir zu einem entsprechenden Ergebnis kommen, und Sie dann nicht die Nummer des ungläubigen Thomas weiter inszenieren.

(Beifall von Rainer Schmeltzer [SPD])

Ich will Ihnen auch noch aus anderer Perspektive die Schieflage Ihrer Argumente deutlich machen. Deshalb habe ich mich auch bemüht, den Kern des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes wieder in den Vordergrund zu stellen. Es geht nicht allein um die Dichtheit. Vielleicht war es ein Fehler, das aus dem Baurecht in das Wasserrecht zu nehmen,

(Hans Christian Markert [GRÜNE]: Das hat aber die alte Regierung gemacht!)

denn die Funktionsfähigkeit und der Zustand, unabhängig von der Frage der Dichtheit, sind zu überprüfende Tatbestände – so jedenfalls der Grundsatz im Wasserhaushaltsrecht –, die deshalb mit der Frage, wie viel Wasser da nun durch- oder herauskommt, gar nicht so eng zusammenhängen.

Zum Zweiten, Herr Biesenbach: Es ist im Umweltbereich oft so, dass es nicht immer eine Frage der Menge ist, was wo herauskommt, sondern es ist auch oft eine Frage der Qualität.

(Rainer Schmeltzer [SPD]: Wie beim Wort- beitrag von Herrn Biesenbach!)

Herr Biesenbach, wenn da E.coli herauskommen sollte, dann brauche ich davon keine Biergläser oder Kubikmeter. Da reichen wenige Bakterien, um den entsprechenden Schaden anzurichten. Es ist nicht die Menge, sondern es ist die Qualität dessen, was ins Grundwasser gelangen kann.

Vor dem Hintergrund Ihrer Ausführungen sollten Sie dann auch so konsequent sein und einen entsprechenden Antrag stellen, eine Bundesratsinitiative einzuleiten, um das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes an diesem Punkt einfach abzuschaffen. Das wäre konsequent, wenn Sie Ihrer Argumentation folgen würden.

(Beifall von den GRÜNEN)

Herr Minister, ich hätte noch eine Zwischenfrage im Angebot. Wollen Sie die zulassen?

Ja, am besten von Herrn Biesenbach.

Bitte schön, Herr Dr. Romberg.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister Remmel, Sie haben gerade noch einmal die Einladung an alle Beteiligten, auch an die Bürgerinitiativen, ausgesprochen. Sie hatten in Ihrem Wortbeitrag zuvor bezüglich der Umweltrisiken chemische Reinigungen mit Einfamilienhäusern verglichen. Es war eben der Einwurf, dass kranke Menschen, die Arzneimittel nehmen, ein Umweltrisiko sind.

Wie kommt wohl diese Einladung mit diesen Einlassungen – Umweltrisiko, chemische Reinigung, Arzneimittel – bei den Menschen an? Glaubwürdig oder unglaubwürdig?

(Vorsitz: Vizepräsidentin Angela Freimuth)

Johannes Remmel, Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucher

schutz: Herr Dr. Romberg, darauf will ich Ihnen antworten. Ich habe viele Diskussionen mit Bürgerinnen und Bürgern sowie mit Bürgerinitiativen geführt. Was weder die Bürgerinitiativen noch die Bürgerinnen oder Bürger im Gegensatz zu Ihnen nie bestritten haben, ist, dass ein Kanal dicht sein muss. Das bestreitet niemand.

(Beifall von den GRÜNEN)

Sie aber bestreiten das heute hier, dass ein Kanal dicht sein muss.

(Dr. Stefan Romberg [FDP]: Überhaupt nicht!)

Insofern befinde ich mich in hoher Übereinstimmung mit den Bürgerinnen und Bürgern. Es zeigen jedenfalls die Diskussionen, die wir in vielen Runden geführt haben, dass es da großes Verständnis für Grundsätze gibt.

Dann haben wir gesagt: Okay, dann muss man es qualifizieren. Wasserschutzgebiete stehen ganz vorne. Dann kommen die gewerblichen Nutzungen, die bisher nicht abgedeckt sind, anschließend die größeren Mengen, und dann schauen wir bei den Einfamilienhäusern. Ich finde, das ist eine gute Kategorisierung. Damit könnten Sie sich doch auch anfreunden. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister Remmel.

Meine Damen und Herren, bevor ich dem Kollegen Biesenbach für die Fraktion der CDU das Wort erteile, möchte ich darauf hinweisen, dass die Landesregierung ihre Redezeit um 4 Minuten und 32 Sekunden überzogen hat. Ich sage das für den Fall, dass sich noch andere Fraktionen zu Wort melden wollen.

Nun aber hat Kollege Biesenbach für die Fraktion der CDU das Wort.

(Günter Garbrecht [SPD]: Sie müssen die Redezeit aber nicht ausschöpfen, Herr Kolle- ge!)

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Stinka und Herr Markert, es reicht nicht aus, Kollegen zu beschimpfen, die hier Dinge vortragen, mit denen Sie nicht umgehen können. Sie sollten sich doch nicht darüber beklagen,

(Rüdiger Sagel [LINKE]: Dass Sie keine Ah- nung haben!)

dass ich nicht im Umweltausschuss bin, sondern Sie sollten darüber klagen, dass Sie zu faul waren, sich mit den Dingen auseinanderzusetzen, die uns alle erreicht haben.

(Beifall von der CDU und von der FDP)

Sie hätten sich nur ein bisschen Mühe geben müssen. „Training“ würde man das im Sport nennen, Herr Markert, und das heißt doch, dass Sie die Dinge, die uns erreichen, vielleicht mal lesen und auch mit den Absendern besprechen, um sie zu verstehen. Dann hätte ich erwartet, dass Sie sich heute insbesondere zu den Dingen geäußert hätten, die Ihre Position angreifen. Aber nein, das haben Sie nicht getan.

(Hans Christian Markert [GRÜNE]: Vorsicht!)