Ich frage Sie, meine Damen und Herren von der CDU: Wer hat denn angesichts der Mehrheitsverhältnisse bei den Eignern den meisten Einfluss in Jülich? Ist das nicht die Bundesebene? Sie wollen mit Ihrem Antrag die Hauptverantwortung auf die Landesebene abschieben. Diesen Klamauk machen wir Linken nicht mit. Dieses Schwarze-PeterSpiel spielen wir nicht mit.
Darum geht es – es ist kaum kaschiert im Beschlussteil Ihres Antragstextes –: Es geht ums Geld. Die Landesregierung, so sagen Sie, soll die Bereitschaft erklären, dass das Land NRW die zusätzlichen Kosten für Bau und Betrieb übernimmt.
Ausnahmsweise scheint es Ihnen, werte Kolleginnen und Kollegen von der CDU, einmal nicht darum zu gehen, dass das Land NRW möglichst viel Geld einspart.
Normalerweise könnte man doch sagen: Die Bundesregierung aus CDU und FDP trägt die Hauptverantwortung dafür, dass weiter über Jahre hinweg Atommüll produziert wird, und das Versagen bei der Suche nach einem geeigneten Endlager verantwortet in erster Linie die Bundesregierung.
Wäre es denn dann nicht gerechter, so fragen wir, wenn der Bund die Kosten für ein neues Zwischenlager übernimmt? Diese Frage zu beantworten, haben Sie leider versäumt. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Fraktion der CDU spricht in ihrem Eilantrag die Lagerung der 152 Castorbehälter im AVR
Ich darf einfach nur noch einmal ein paar Fakten zusammentragen. Das Lager verfügt über eine Genehmigung, deren Befristung am 30. Juni 2013 endet.
Meine Damen und Herren, am 26. Juni 2007 hat das Forschungszentrum Jülich einen Antrag auf Verlängerung dieser Genehmigung gestellt. 2007! Bekanntlich wurde dieser Antrag auf Veranlassung des Bundes als Mehrheitsgesellschafter des Forschungszentrums Jülich am 9. Juli 2010, also drei Jahre später, ruhend gestellt, was dem Bundesamt für Strahlenschutz mit Schreiben vom 16. Juli 2010 mitgeteilt wurde.
Vielleicht nur zur Erinnerung: Dieser Beschluss im Aufsichtsrat am 9. Juli 2010 ist eine Woche vor Vereidigung der neuen Landesregierung gefasst worden. Ein Schelm, der hier Böses denkt.
Diese Entscheidung wurde dann im Aufsichtsrat am 30. November letzten Jahres noch einmal bestätigt. Dabei musste dem Bund klar sein, dass das AVRBehälterlager am Stichtag frei von Castorbehältern sein muss.
Meine Damen und Herren, wie Sie wissen, vertrat und vertritt die Landesregierung die Ansicht, dass aufgrund der Transportrisiken die 152 Castorbehälter nur noch einmal transportiert werden sollten – ich hatte das bei einem anderen Tagesordnungspunkt auch schon gesagt –, und zwar nur noch einmal auf dem Weg ins Endlager.
Herr Ellerbrock, die Menschen haben eben Angst vor den Transporten. Darum geht es. Wenn Sie hier Angst ansprechen, dann ist das das zentrale Anliegen.
Jetzt mehren sich allerdings die Anzeichen für deutliche Verzögerungen bei den erforderlichen Genehmigungsverfahren für den Transport und die anschließende Aufbewahrung in Ahaus.
Vor diesem Hintergrund hat sich die Atomaufsicht des Landes im Januar 2012 an das Bundesamt für Strahlenschutz gewandt und um Auskunft über den Stand der Genehmigungsverfahren gebeten. Die Antwort des Bundesamtes steht noch aus, aber ich glaube, sie ist sicherlich sehr interessant.
Es kann daher nicht überraschen, dass der Bund mittlerweile seine Position zu überdenken beginnt und einen Verzicht auf die Transporte nach Ahaus in Betracht zieht.
Herr Minister, ich teile ausdrücklich Ihre Auffassung, dass hier in der Bevölkerung Ängste bestehen. Teilen Sie denn dann aber auch meine Auffassung, dass es bei bislang überhaupt nicht nachgewiesenen Risiken – meiner Meinung nach gibt es überhaupt keine Störfälle bei diesen Castortransporten – Aufgabe von Politik und Verwaltung ist und auch in Ihrer Person die Verantwortung liegt, sachgerecht aufzuklären und solchen Ängsten entgegenzuwirken?
Herr Ellerbrock, Sie können sich ja die Situationen bei Transporten immer wieder vor Augen führen und werden dann feststellen, dass es in der Tat elementare Ängste bei den Menschen gibt, die durch die Transporte ausgelöst werden. Das müssen wir als Politik ein Stück weit zum Maßstab nehmen. Diese Ängste sind ja nicht irrational. Wenn atomares Material durchs Land gefahren wird und wir alle uns diverse Arten von Unfällen vorstellen können, sind solche Ängste schon ein Stück weit auch begründet.
Danke, Herr Minister. – Herr Minister, die Landesregierung und die sie tragenden Koalitionsfraktionen haben ja deutlich gemacht, dass sie alles unternehmen werden, damit die Transporte nicht stattfinden.
Würden Sie denn, wie das eine SPD-GrünenLandesregierung schon einmal gemacht hat, auch gerichtlich dagegen vorgehen und sich anweisen lassen, falls es dazu kommt, dass diese Transporte doch von Bundesseite angeordnet werden?
Herr Sagel, wir sind von diesem Verfahren noch weit entfernt. Ich habe gelernt, dann zu entscheiden, wenn es ansteht. Ich glaube also, an dieser Stufe sind wir nicht angekommen.
Aber wir müssen deutlich die Verantwortungen zuordnen, müssen zuordnen, wer jetzt in der Verantwortung ist und wer Handelnder ist: vom Betreiber, dem Forschungszentrum Jülich, über die Genehmigungsbehörden bis zu den Mehrheitsgesellschaftern. Dort sind erst einmal Verantwortungen zu verorten. Dort müssen dann letztendlich auch die Entscheidungen gerechtfertigt werden.
Wir werden alles tun, um es zu verhindern. Nehmen Sie das vielleicht dann erst einmal so zur Kenntnis.
Meine Damen und Herren, uns liegt, wie gesagt, ein Schreiben der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Schavan, vom 25. Januar vor. Da wird die Möglichkeit eines Richtungswechsels angedeutet. Er wird also nicht direkt angesprochen. Aber er wird angedeutet.
Meine Damen und Herren, wenn Sie überlegen: Zwei Monate, nachdem das im Aufsichtsrat ja noch einmal ausführlich diskutiert und vom Mehrheitsgesellschafter abgelehnt worden ist, kommt jetzt ein erstes Öffnungssignal. Ich denke, das sollten wir erst einmal so zur Kenntnis nehmen und es begrüßen. Denn die Gesprächsangebote, die darin enthalten sind, werden wir natürlich wahrnehmen.
Aber, meine Damen und Herren, ich halte es schon für ausgesprochen scheinheilig, wenn die Verantwortung für einen genehmigungslosen Zustand des Jülicher Lagers nach dem Sommer 2013 angesprochen wird. Ich frage mich, Herr Lienenkämper: Was
ist in diesen drei Jahren, in der Zeit zwischen 2007 und 2010, als Jülich selbst eine Ertüchtigung beantragt hatte, geschehen?
In diesem Zeitraum hätte vieles geklärt werden können. Im Juli 2010 ist dann alles eingedampft worden. Man hat unglaublich viel Zeit verloren. Auf diese Zeit werden wir aber vielleicht noch einmal zurückkommen.
Wer hat diesen Zustand zu vertreten? – Es ist, denke ich, der Bund, der bis heute einer möglichen Ertüchtigung des Jülicher Lagers im Wege steht. Er hatte es 2007 selbst beantragt, hat es 2010 wieder eingestellt. Bisher wehrt er sich vehement, noch einmal darüber zu diskutieren.
Noch im Dezember 2010 hat das Bundesamt für Strahlenschutz die Auffassung vertreten, auf der Genehmigungsebene wären Übergangsregelungen, die einen genehmigungslosen Zustand vermieden hätten, noch möglich. Von dieser Position ist das Bundesamt für Strahlenschutz allerdings inzwischen wieder abgerückt. Wir können feststellen: Der Bund blockiert nun seit über einem Jahr alle Versuche, durch einen Antrag auf Ertüchtigung einen genehmigungslosen Zustand zu vermeiden.
Wenn jetzt – aus welchen Gründen auch immer – im Bund über einen Verzicht auf den Transport nach Ahaus nachgedacht wird, wird das natürlich aus Landessicht begrüßt. Herr Lienenkämper, das ist doch gar keine Frage. Es ändert aber nichts daran, dass sich die Problematik eines genehmigungslosen Zustandes letztendlich erst durch das Verhalten des Bundes ergeben hat.
Die Ertüchtigung des Zwischenlagers in Jülich setzt einen entsprechenden Antrag des Forschungszentrums an die zuständige Genehmigungsbehörde – das Bundesamt für Strahlenschutz – voraus. 2007 ist dieser Antrag ja auch gestellt worden. Damit müssen sich zunächst das Forschungszentrum als Betreiber der Anlage und das Bundesforschungsministerium als dessen Mehrheitsgesellschafter auseinandersetzen. Unabhängig davon werden wir als Atomaufsicht des Landes in enger Abstimmung mit der Bundesaufsicht natürlich unseren gesetzlichen Aufgaben nachkommen.
Zum Schluss, meine Damen und Herren: Es bleibt dabei, der Bund trägt die Verantwortung für sein Verhalten in den letzten Monaten. Die Landesregierung wird selbstverständlich die Gesprächsbereitschaft von Frau Schavan testen. Wir werden Gespräche anbieten. Vielleicht gibt es noch Lösungsansätze. Ich bin auf diese Gespräche gespannt. – Vielen Dank.