Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister Jäger, Sie haben gerade zu Recht darauf hingewiesen, dass man selten einen so aktuellen Sachverhalt hat, der fast schon parallel zur Fragestunde auch noch in der Bundespolitik eine gewichtige Rolle spielt.
Meine Frage ist aber unabhängig von dem Ergebnis, das heute oder diese Woche möglicherweise im Bund mit den Ländern gefunden wird. Gibt es eigene Akzente, Aktivitäten und Initiativen, die speziell das Land Nordrhein-Westfalen bei der Netzneutralität verfolgt? Gibt es da Ansätze, Konzepte, um das Verständnis, das auch die Landesregierung von
dem Anliegen der Netzneutralität hat, unabhängig von der heutigen Entscheidung zum TKG zu befördern und das Thema politisch in der Weise zu beeinflussen, wie man sich das vorstellt?
Herr Witzel, die Frage des diskriminierungsfreien Zugangs ist zumindest nach bisherigem Stand insoweit gescheitert, als insbesondere die Bundesländer, in denen die FDP an der Regierung beteiligt ist, sich nicht daran beteiligt haben, einen solchen Kompromiss zu erzielen. Ich gehe davon aus, dass das bedauerlicherweise so geblieben ist. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen würde es auch als einen schwerwiegenden Eingriff in die Informationsfreiheit der Bürgerinnen und Bürger ansehen, wenn es je nach Zahlungsfähigkeit Diskriminierungen beim Zugang zum Internet geben würde.
Vielen Dank, Herr Minister Jäger. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen zur Mündlichen Anfrage 62 vor.
Abgeordneten die Auskunft über Straßenbauprojekte? Erteilt er Maulkörbe an den Landesbetrieb Straßen.NRW?
Seit Jahren und Jahrzehnten ist es geübte Praxis und selbstverständlich, dass Landtags- und Bundestagsabgeordnete sich bei Landes- oder Bundesbehörden sachkundig machen können.
So erhielten sie stets Auskünfte bei diesen Behörden über regionale oder überregionale Projekte, insbesondere wenn diese Behörden im heimischen Wahlkreis sind und Vorhaben und Projekte der Region bearbeiten.
In der Regel wurden für diese Informationsgespräche Termine in der betreffen Behörde oder in einer lokalen öffentlichen Einrichtung vereinbart.
Diesem Auskunfts- und Informationsersuchen eines Abgeordneten wurde selbstverständlich auch in allen nachgeordneten Behörden des Umwelt-, Agrar-, Sozial- oder Verkehrsbereichs gerne und umfassend nachgekommen.
Viele Abgeordnete des nordrhein-westfälischen Landtages haben sich in den vergangenen Monaten an den Landesbetrieb Straßen.NRW ge
wandt, um Auskunft über die Straßenbauprojekte in Ihrem Wahlkreis zu erhalten. Die Auskunft wurde regelmäßig verweigert. Nach Angaben von Niederlassungsleitern hat das Verkehrsministerium dem Landesbetrieb Straßen.NRW untersagt, den Abgeordneten Auskünfte zu erteilen.
Wie begründet die Landesregierung ihre Anweisung an Straßen.NRW, Auskünfte gegenüber Landtagsabgeordneten zu verweigern?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Jostmeier, Ihre Fragen sind an verschiedenen Stellen schon einmal Thema gewesen und eigentlich auch beantwortet. Darüber hinaus hat sich Ihr Kollege Herr Schemmer bereits im Oktober an die Landesregierung gewandt und eine umfassende Antwort erhalten. Aber selbstverständlich kann ich das hier noch einmal darlegen.
Meine Damen und Herren, im Laufe der letzten Jahre hat es sich immer häufiger als notwendig erwiesen, dass Entscheidungen zum Straßenbau zentral gefällt werden. Dies ist immer schon so bei der Aufstellung der Bedarfspläne und der darauf aufbauenden Ausbaupläne geschehen. Selbstverständlich geschieht dies auch im Rahmen der Aufstellung des jährlichen Bauprogramms. In ganz besonderem Maße hat es sich im Rahmen der Priorisierung der Straßenplanung als notwendig erwiesen, die entsprechenden Entscheidungen zentral zu treffen. Zusätzlich wird seit vielen Jahren das Programm zur Straßenerhaltung, welches größere Erhaltungsmaßnahmen umfasst, sinnvollerweise ebenfalls zentral gesteuert.
Ich denke, man kann die Beantwortung der Frage, wo man einen Schwerpunkt setzt, nicht jedem einzelnen Landesbetrieb überlassen. Vor diesem Hintergrund ist der Landesregierung daran gelegen, dass unter Würdigung der Gesamtsituation, die vor Ort naturgemäß nicht umfassend beurteilt werden kann, eine befriedigende Antwort gegeben wird. Das dient auch dem Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, damit diese ihrerseits nicht Erwartungen wecken, die angesichts der Gesamtsituation nicht erfüllt werden können.
Wie dies funktioniert, haben wir gerade in der Niederlassung Ostwestfalen-Lippe in Bielefeld praktiziert. Ein Bundestagsabgeordneter hat die Niederlassung besucht, und ein Mitarbeiter meines Hauses hat diesen Termin mit begleitet, um Informationen, die nur von der Zentrale gegeben werden können, entsprechend einzubringen. Ich denke, Herr Jostmeier, dass ein solches Vorgehen auch in Ihrem Sinne ist. Denn es gewährleistet letztendlich eine höhere Qualität der Auskünfte.
Es werden also niemandem Auskünfte verweigert – ganz im Gegenteil. Und wenn ein Landesbetrieb Auskünfte geben will, die jenseits dieser zentral zu bearbeitenden und zu beantwortenden Fragen liegen, dann sind wir gesprächsbereit. Ich halte das für kein Problem. Sollten Sie Probleme haben, können Sie sich an mich wenden. Die Fragen, die zentral bearbeitet und beantwortet werden müssen, sollten daher auch zentral bearbeitet und beantwortet werden. Sicherlich gibt es an der einen oder anderen Stelle Schwierigkeiten, aber generell ist das meine Sicht der Dinge.
Herr Minister, Sie sagten, Entscheidungen müssten in diesem Politikbereich zentral getroffen werden und ich hätte damit sicherlich kein Problem und das sei in meinem Sinne. Ich muss dazu sagen: Nein, das ist nicht in meinem Sinne.
Wenn ich Fragen habe, die meiner Ansicht nach nur zentral durch Sie beantwortet werden können, dann wende ich mich an Sie. Ich möchte auf folgenden Punkt hinaus: Wir haben in der Vergangenheit sowohl zu Zeiten der SPD-geführten Regierung, also vor 2005, als auch in den Zeiten danach immer Termine machen dürfen, und bei diesen Terminen ging es nie ausschließlich um Bundesstraßen wie beispielsweise die B76. Es geht generell um Straßenverkehrsplanung im Wahlkreis, im Kreis oder in der Region.
Deshalb die Frage: Was hat Sie denn tatsächlich getrieben, diese Praxis, die sich viele Jahre bewährt hat, zu verbieten? Sie geben dem Chef doch einen Maulkorb, und ich darf nicht mehr nachfragen. Was hat Sie dazu veranlasst?
Alle Fragen, die etwas mit Bau-, Ausbau-, Erhaltungs- und Priorisierungsprogrammen zu tun haben und die man im Kern nur vor dem Hintergrund eines umfassenden Überblicks beantworten kann, müssen zentral beantwortet werden. In der Vergangenheit hat es an verschiedenen Stellen Schwierigkeiten gegeben, wenn man Fragen mit Blick auf die örtliche Situation beantwortet hat, diese Antworten allerdings nicht auf den Gesamtzusammenhang übertragbar waren. Dann bekam der Abgeordnete nicht die Antwort, auf die er sich hätte stützen können, und gleichzeitig brachte man die Mitarbeiterin
bzw. den Mitarbeiter in eine schwierige Situation, weil sie mit der Antwort eine Erwartung geweckt haben, die sie im Gesamtkontext nicht erfüllen konnten.
Das ist an verschiedenen Stellen passiert, und insofern muss man ein vernünftiges Verfahren entwickeln. Das heißt, wenn Sie vor Ort zu einer Veranstaltung einladen, im Rahmen derer verschiedene Themen behandelt werden, dann ist der Landesbetrieb natürlich auch vertreten. Und wie Sie wissen, besuchen auch Vertreter meines Hauses und ich gelegentlich solche Veranstaltungen. Ich glaube, es wäre unredlich und unfair, wenn nur der Landesbetrieb solche Veranstaltungen begleiten würde und wenn man dann erwarten würde, dass dieser umfassend Auskunft gibt. Das konnte er eigentlich nie, und daher war das immer ein Problem. Mit dem erläuterten Verfahren sind wir sauberer und besser aufgestellt.
Ich sage immer wieder – das kann man an verschiedenen Stellen auch darstellen –, welches zentral zu bearbeitende Themen sind, zu denen Sie Ihre Fragen eher an die Zentrale stellen, herzlich gern und ohne Probleme. Bei kleineren Themen, wenn es sich um ein Thema vor Ort handelt, wenn es etwa um die Sauberkeit von Straßen oder von verschiedenen anderen Stellen geht, können Sie den Landesbetrieb vor Ort ansprechen. Das ist, denke ich, dann auch kein Problem.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Minister Voigtsberger, mir sind auch verschiedene Sachverhalte ähnlich wie der, den hier Kollege Jostmeier vorgetragen hat, bekannt, wonach eine neue Vorsicht im Umgang mit Anfragen aus der Politik festzustellen ist. Mir scheint es so zu sein, dass es hier eine neue dienstliche Anweisung, Routine oder Vorgehensweise gibt.
Mich würde deshalb Ihre Antwort auf die Frage interessieren: Was ist wann neu entschieden worden, dass sich die Auskunftsfreudigkeit des Landesbetriebs Straßen.NRW im Vergleich zur Kultur der letzten Jahre verändert hat? Was und auf welcher Grundlage ist da der neue Sachverhalt?
Herr Witzel, ich denke, Sie können sich vorstellen, dass allein das Thema der Priorisierung heftige Diskussionen überall vor Ort auslöst. Wenn Sie etwas priorisieren wollen – 350, 400 Straßenprojekte –, dann ist das nur möglich, wenn Sie so etwas zentral machen. Es
mag vor Ort völlig anders gesehen werden, weil man nur die örtliche Situation und die örtlichen Bedarfe sieht und das nicht mit anderen Situationen vergleichen kann.
Insoweit ist es unredlich, vor Ort Mitarbeiter zum Beispiel eines Landesbetriebes anzusprechen und zu sagen: Sie sind doch auch der Meinung, dass das jetzt hier ganz wichtig ist? Was soll denn der Mensch auf solche Fragen dann sagen außer: Ich weiß aber nicht, ob es noch wichtigere gibt. Das weiß vielleicht die Zentralverwaltung in Düsseldorf.
Zu solchen und ähnlichen Situationen ist es gerade im Rahmen der Priorisierung gekommen, wobei es sinnvoll und richtig ist zu bitten, diese Fragen an die Zentrale zu stellen, um nicht die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Dingen zu konfrontieren, die Sie letztendlich von Ihrer Seite nicht entsprechend beantworten können. Deswegen haben wir gebeten, diese Fragen immer an die Zentrale weiterzuleiten. Dann bekommen Sie natürlich die entsprechende Antwort.
Herr Minister, meinen Sie nicht, dass Sie mit gespaltener Zunge sprechen, wenn Sie auf der einen Seite im Ministerium vortragen, Sie wollten den Dialog mit dem Bürger, auf der anderen Seite gleichzeitig den Politikern, sprich den Landtagsabgeordneten, nicht die Möglichkeit geben, kurzzeitig eine Antwort auf ihre Fragen zu bekommen, wie dies in der Vergangenheit möglich war?
Ich möchte dies kurz begründen. Wenn ich wegen Sachverhalten anrufe, die mit Sicherheit politisch strittig sind, dann kann ich sogar Ihre Auffassung noch nachvollziehen, dass Sie sagen: Wir müssen eine einheitliche, abgestimmte Meinung nach außen haben.
Ich kann diese Meinung aber nicht die Bohne verstehen, wenn es um normale Fragen einer Abwicklung geht. Da ist es tatsächlich so, dass wir als Abgeordnete heute des Öfteren mitgeteilt bekommen: Bitte wenden Sie sich doch an den Minister. Wir dürfen sowieso nicht mehr antworten. – Wenn ich als Politiker schlechter behandelt werde als der Bürger …
Die habe ich schon gestellt, nämlich ob er mit gespaltener Zunge spricht. Ich begründe diese Frage nur gerade. – Herzlichen Dank.
Das Faktum des Dialogs ist ausgesprochen wichtig und ist auch für mich leitend. Deswegen sind gerade die Gespräche und Dialoge mit den Menschen ausgesprochen wichtig. Sie müssen aber letztendlich je nach Sachverhalt an der Stelle geführt werden, wo sie auch sinnvollerweise geführt werden sollten.
Ich denke, Sie werden es nicht anders handhaben als andere auch, wenn Sie letztendlich, werden Sie auf ein Thema angesprochen, sagen: Da kann ich weder helfen noch entscheiden. – Wenn Sie dann im Endeffekt an die Stelle verweisen, von der man eine entsprechende Antwort bekommt, dann ist das genau der gleiche Sachverhalt.