Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal, Herr Lienenkämper: Ich bin froh, dass es diesen gemeinsamen Antrag gibt, dass wir ihn zustande gebracht haben. Ich bin auch froh darüber, dass Sie in aller Deutlichkeit noch einmal darauf hingewiesen haben, welchen Beitrag die abgewählte Landesregierung zum Zustandkommen des Kohlekompromisses und dem damit verbundenen Steinkohlefinanzierungsgesetz, das auch in diesem Hause behandelt worden ist, geleistet hat. Ich gehe auch davon aus, dass wir deshalb alle gemeinsam – da sollten wir nicht beginnen, von vornherein mit kleiner Münze zu zahlen – zu diesem Kohlekompromiss stehen.
Mir ist wichtig, noch einmal herauszustellen, dass es um zwei wichtige Aspekte, die gerade in der Regierungserklärung der Ministerpräsidentin eine Rolle gespielt haben, geht.
Erstens. Wir stellen auch in diesem Zusammenhang die Interessen der Menschen in Nordrhein-Westfalen in den Mittelpunkt. In der Steinkohlefrage – Sie haben das auch in Ihren Ursprungsantrag hineingeschrieben – geht es um die Interessen von 23.000 Bergleuten, von Zuliefererbetrieben mit vielen Tausend Arbeitsplätzen und von den damit verbundenen Familien. Diese Interessen stellen wir in den Vordergrund – nicht theoretische Überlegungen, wie sie in Brüssel angestellt worden sind und wie sie ab und zu einmal von Ihrem früheren Koalitionspartner der FDP vorgenommen wurden.
Zweitens. Gerade in dieser Situation kommt es auch darauf an: Wir sind verlässlich und vertragstreu. Auch darauf haben Sie, Herr Lienenkämper, hingewiesen. Denn darauf müssen sich die Menschen verlassen können. Deshalb, meine Damen und Herren, muss es auch uneingeschränkt und ohne Abstriche beim Kohlekompromiss bleiben.
Sie hatten, Herr Lienenkämper, mit Ihrer Fraktion einen Antrag eingebracht, um – so habe ich gerade Ihren Wortbeitrag verstanden – für Kontinuität in der Kohlepolitik zu werben und um einen Beitrag dazu zu leisten, dass Nordrhein-Westfalen seine Interesse in Brüssel und in Berlin mit einer Stimme zum Ausdruck bringen kann. Auch dafür bin ich dankbar. Wir werden noch vieles gemeinsam zu tun haben – auch mit Blick auf Brüssel.
Damit ist die CDU-Fraktion auf einer Linie mit der Ministerpräsidentin, die in den Sommerferien alle Fraktionsvorsitzenden zu diesem Thema eingeladen hatte. Denn unser gemeinsames Ziel muss es sein, Schaden von Nordrhein-Westfalen abzuwenden. Deshalb – dafür bin ich dankbar – kommt es darauf an, heute ein klares Signal zu senden.
Wir verdeutlichen heute, dass Nordrhein-Westfalen darauf besteht, dass am Kohlekompromiss vom 7. Februar 2007 nicht gerüttelt werden darf – weder in Brüssel noch in Berlin. Ziel dieses Steinkohlefi
nanzierungsgesetzes ist und bleibt, einen verlässlichen Rahmen für den einvernehmlich abgestimmten – darauf haben Sie hingewiesen – sozialverträglichen Anpassungsprozess des deutschen Steinkohlebergbaus zu schaffen. Denn nur so werden wir eine belastbare Perspektive für die Beschäftigten geben können. Daran wollen wir gemeinsam festhalten.
Deshalb haben wir – das gilt für meine Fraktion – im Interesse einer möglichst breiten Aufstellung in diesem Parlament sehr bewusst darauf verzichtet, heute eine Debatte über einen Sockel- oder Referenzbergbau, wie immer wir das nennen wollen, zu führen.
Wir haben in unserer Koalition mit Bündnis 90/Die Grünen eine klare gemeinsame Linie festgelegt. Das Steinkohlefinanzierungsgesetz sieht unter anderem vor, dass der Deutsche Bundestag im Jahre 2012 prüft, ob der Steinkohlebergbau über 2018 hinaus weiter gefördert wird. Unter Beachtung der Gesichtspunkte – so haben wir das ja gemeinsam hineingeschrieben – der Wirtschaftlichkeit, der Sicherung der Energieversorgung und der übrigen energiepolitischen Ziele ist dann zu entscheiden, ob der Bergbau weiter betrieben wird. NordrheinWestfalen steht zur weiteren Umsetzung dieser Vereinbarung. Das ist auch ganz wichtig in diesem Zusammenhang.
Dabei müssen wir – auch das haben wir in unserer Koalitionsvereinbarung festgehalten – im Interesse Nordrhein-Westfalens in diese Diskussion auch die langfristigen regional- und volkswirtschaftlichen Auswirkungen verschiedener Zukunftsszenarien in den Blick nehmen.
Der weitere Ablauf ist klar, meine Damen und Herren. Sofern der Deutsche Bundestag beschließt, dass der Bergbau nach 2018 nicht fortgeführt wird, müssen wir alle gemeinsam – auch dazu haben wir uns verpflichtet; auch die abgewählte Landesregierung hat sich dazu verpflichtet – dafür sorgen, dass es zu Ersatzarbeitsplätzen vor allem in den betroffenen Regionen kommt. Wir können die Bergbauregionen, die von diesem Auslaufbergbau direkt betroffen sind, nicht alleinlassen. Ich gehe davon aus, dass wir uns auch darüber in diesem Hohen Hause einig sind.
Sofern aber der Deutsche Bundestag beschließt, dass der Bergbau nach 2018 in Form eines Sockel- oder Referenzbergbaus, wie immer das auch heißt, fortgeführt wird, werden wir darauf drängen, dass im Rahmen einer nationalen Rohstoffstrategie und im Rohstoffbericht Nordrhein-Westfalen die Bedeutung der Ressource Kohle auch für die chemische Industrie und für die Stahlindustrie berücksichtigt wird.
Wir haben uns in unserem Koalitionsvertrag deshalb darauf festgelegt, bis zu einer Entscheidung im Jahre 2012 darauf hinzuwirken, dass beide Optionen gleichberechtigt berücksichtigt werden können und deshalb auch offengehalten werden müssen.
Der von der EU-Kommission vorgelegte Verordnungsvorschlag – Herr Lienenkämper hat darauf hingewiesen –, der das Auslaufen staatlicher Beihilfen für den Steinkohlebergbau bereits für Oktober 2014 vorsieht, hat mit der Frage nach dem Sockelbergbau überhaupt nichts zu tun. Entscheidend ist, dass er das 2007 beschlossene Steinkohlefinanzierungsgesetz in Gänze infrage stellt, Herr Kollege Lienenkämper. Damit legt er die Axt an die Wurzel unserer gemeinsam verabredeten Kohlepolitik. Nur darum geht es heute.
Der Vorschlag der Kommission bedroht den zwischen Bundes- und Landesregierung, Unternehmen, Arbeitnehmervertretern, Betriebsräten und IG BCE in ganz schwierigen Verhandlungen zustande gekommenen Steinkohlekompromiss.
Die Vorstellung der EU-Kommission steht in krassem Gegensatz zu den getroffenen Vereinbarungen. Sie missachtet nationales Recht, nämlich das geltende Steinkohlefinanzierungsgesetz, und führte unmittelbar zu Massenentlassungen, wenn das denn alles durchgesetzt würde. Das wollen wir gemeinsam vermeiden. Darüber sind wir uns einig.
Die Menschen und die Zuliefererindustrie vor allem in Nordrhein-Westfalen erwarten von der Politik zu Recht Verlässlichkeit auch im Steinkohlebergbau. Vor diesem Hintergrund – das sage ich mit allem Freimut – unterstützen wir die Bemühungen der Bundesregierung, im Europäischen Rat eine Veränderung des Verordnungsvorschlags zu erreichen. Wir wollen, dass der in Deutschland vereinbarte sozialverträgliche Anpassungsprozess in allen Punkten so weiter umgesetzt wird, wie er im Steinkohlefinanzierungsgesetz fixiert ist. Unser gemeinsames Ziel muss es sein, diesen sozialverträglichen Anpassungsprozess von Förderung und Arbeitsplätzen auch auf EU-Ebene Geltung zu verschaffen.
Wir wissen, dass die Landesregierung alles tut, um in Berlin und Brüssel den vorliegenden Verordnungsentwurf zur Beendigung der Steinkohlebeihilfen abzuwenden und erforderliche Änderungen einzubringen. Ich bin dafür sehr dankbar, dass Sie im Rahmen Ihrer Möglichkeiten mit den Europaabgeordneten aus Ihren Reihen darüber reden. Ich weiß, dass es da auch gemeinsame Initiativen gibt.
Wir sollten uns hier darauf verständigen, dass wir Abgeordneten unabhängig von Parteizugehörigkeiten unsere unterschiedlichen Kanäle, auch in Brüssel, zu nutzen versuchen. Denn das hilft dem Land insgesamt. Wir wollen also eine gute Sachpolitik für die Menschen machen und versuchen, um die beste Lösung zu ringen.
Die Fraktion Die Linke hat einen Entschließungsantrag eingebracht, mit dem sie die Landesregierung auffordert, auch nach 2018 einen Sockelbergbau in Höhe eines Fördervolumens von bis zu 10 Millionen t Steinkohle pro Jahr zur Sicherung der Bergbautechnologie in Nordrhein-Westfalen zu halten. Alle wissen – Sie hatten darauf hingewiesen; ich sage das ganz freimütig –, dass ich mich an jedem Ort für einen Sockelbergbau einsetze. Das bleibt auch so; niemand muss da Sorgen haben.
Eine solche Entscheidung steht aber heute nicht an. Heute müssen wir – darauf kommt es an – auch über Fraktionsgrenzen hinweg zusammenrücken, um gemeinsam ein starkes Signal nach Brüssel zu senden, damit es beim Steinkohlefinanzierungsgesetz bleibt. Der Fahrplan, im Jahr 2012 über die Zukunft der deutschen Steinkohle zu entscheiden, muss planmäßig umgesetzt werden. Von daher werden wir uns heute zu diesem Antrag der Fraktion Die Linke enthalten.
Weil aber nur durch eine breite gemeinsame Linie ein klares Signal aus Düsseldorf nach Brüssel gegeben werden kann, hatten die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und wir – auch das ist nicht unbekannt – ganz selbstverständlich mit der Fraktion Die Linke darüber geredet, ob sie diesem von uns gemeinsam vorgelegten Antrag inhaltlich beitreten könnte. Ich habe es so verstanden, dass es gegangen wäre. Die CDU war noch nicht so weit, dass sie sich in dieser Frage über ihren eigenen Schatten hätte hinwegbewegen können, und hat verhindert, dass Sie als Antragsteller hinzukommen können.
Deswegen lautet meine herzliche Bitte an Sie unabhängig von Ihrem Entschließungsantrag, weil Sie inhaltlich offensichtlich mit uns auf einer Linie liegen – an die FDP richte ich einen solchen Appell gar nicht erst –: Stimmen Sie dem Antrag zu! Er ist ein großes Signal für unser Land und die Bergleute. – Vielen Dank fürs Zuhören.
Vielen Dank, Herr Kollege Römer. – Als nächster Redner spricht für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herr Kollege Priggen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Kohle befindet sich in Nordrhein-Westfalen seit den 60er-Jahren auf dem Rückzug. Wir haben damals rund 600.000 Bergleute gehabt. Es gab einen sehr langen Anpassungsprozess. Die Finanzierungsregelungen, mit denen das gesetzlich geregelt wird, laufen immer über einen längeren Zeitraum.
Von 1997 bis zum Jahr 2005 gab es das Steinkohlefinanzierungsgesetz des Bundes. Damals ist die Zahl von rund 78.000 auf 36.000 Bergleuten reduziert worden – alles ohne Entlassungen und ohne Arbeitslosigkeit. Es geht immer um Einheiten in der Größenordnung von 4.000 Menschen, die auf den Zechen, und noch einmal 4.000 Menschen, die im Umfeld der Zechen arbeiten.
2007 ist das jetzige Gesetz beschlossen worden. Damals gab es die Große Koalition in Berlin und hier eine Koalition aus FDP und CDU. Wir haben das unterstützt, weil Kern des Gesetzes der Ausstieg im Jahr 2018 ist. Es enthält aber auch eine Revisionsklausel, die wir immer kritisch begleitet haben, weil sie meiner Einschätzung nach ein Stück weit Sand in die Augen streut. Aber das ist das bestehende Gesetz.
Wir haben die Zahl, die wir ohne Entlassungen schaffen können, rauf und runter diskutiert. Hätte man 2005/2006 diskutiert, dass der Endpunkt 2014/2016 liegen soll, hätte man es unter Umständen schaffen können. Aber ich sage ganz deutlich: Wer heute fordert, dass 2014 Schluss sein soll, weiß, dass er dann rund 5.300 Bergleute – diese Zahl hat die Ministerpräsidentin bei unserem Treffen genannt – und etwa 10.000 Beschäftigte aus den Zulieferbetrieben in die Arbeitslosigkeit schickt.
Wir schließen in diesem Jahr das Bergwerk Ost. Im nächsten Jahr wird das Bergwerk Saar geschlossen, 2012 das Bergwerk West. Dann gibt es noch drei Bergwerke: Prosper-Haniel, Auguste Victoria und Ibbenbüren. Sie kann man nicht in zwei Jahren schließen; denn zurzeit werden Bergleute von der Saar nach Ibbenbüren versetzt, und dann würde sich keiner mehr darauf einlassen.
Insofern ist das von Herrn Lienenkämper und Herrn Römer Gesagte richtig. Wenn man Verträge schließt, dann muss man auch vertragstreu sein. Wenn man Prozesse so einstielt, dass man einen Endpunkt hat, dann muss man ihn auch einhalten, weil sich alle darauf einrichten. Das ist nun einmal von der Bundesregierung unter Zustimmung aller mit den Gewerkschaften ausgehandelt worden. Dann sollte man sich auch dafür einsetzen, dass es tatsächlich so gemacht wird. Das geht ja offensichtlich auch.
In diesem Zusammenhang verstehe ich vor allen Dingen die Kollegen von der FDP nicht. Die FDP hat das Ganze damals in der Landesregierung mit verhandelt und mit unterschrieben. Sie hat auch den 1997 ausgehandelten Steinkohlenkompromiss in Gesetzesform mitgemacht; Bundeswirtschaftsminister Rexrodt hat ihn unterschrieben. Ich finde, dass man dann gegenüber denjenigen, die davon betroffen sind, auch zu den Verträgen stehen muss, die man schließt.
te Ihnen den Antrag aus dem Saarland vorlesen, in dem sie mit ihren Koalitionspartnern CDU und Grüne für die gleichen Forderungen stimmt, die hier gestellt werden. Im Plenarsaal selber haben dann auch SPD und Linke zugestimmt, sodass man dort zu einem einstimmigen Beschluss gekommen ist.
Im Übrigen brauchen wir keine Illusionen zu haben: Wenn die Bundesregierung nach Brüssel geht und versucht, die 2014er-Regelung zu verändern – was die Bundeskanzlerin wirklich machen muss; denn sie steht im Wort –, dann wird die FDP das in der Bundesregierung doch mittragen. Herr Dr. Papke, dann gibt es nur Ihre Fraktion, die jetzt von dem abrückt, was sie selber in der Regierung unterschrieben hat, und nicht bereit ist, hier ein einstimmiges Signal herzustellen. Das ist das, was auf Sie zurückfällt.
Ich finde das bedauerlich; denn es geht darum, zu verhindern, dass wir in einer solchen Größenordnung Menschen in die Arbeitslosigkeit schicken müssen, weil man die getroffenen Vereinbarungen bricht. Unterschiedliche Auffassungen in Bezug auf Sockelbergbau und alles andere seien einmal dahingestellt. Die Verträge sind aber so beschlossen worden und müssen eingehalten werden. Aus dem Gespräch mit der Ministerpräsidentin weiß ich ungefähr, was Herr Dr. Papke gleich sagen wird. Ich halte das für kein korrektes Vorgehen.
Zum Kollegen Sagel von den Linken. Um es ganz klar zu sagen: Ich finde Ihren Antrag kontraproduktiv. Es geht darum, ein möglichst geschlossenes Signal nach Brüssel zu senden und zu verdeutlichen: Bei allen Unterschieden, die bei uns hinsichtlich des Bergbaus bestehen, haben wir eine Geschlossenheit in der Frage, ob man einen Prozess kurzfristig so steuern darf, dass mindestens 15.000 Leute in die Arbeitslosigkeit gehen.
Die Geschlossenheit stellen wir nicht her, wenn Sie das Ganze mit dem Sockelbergbau verknüpfen; denn dieser Punkt wird hier keine Mehrheit finden. Das ist doch völlig klar. Da hätten Sie fragen können. Wir hätten Ihnen sagen können, dass es in diesem Parlament keine Mehrheit für einen Sockelbergbau gibt. Daher wird Ihr Antrag an dieser Stelle auch nicht positiv beschieden werden. Sie vermischen diese Diskussion mit dem Appell, uns geschlossen dafür einzusetzen, dass die Kollegen und Kolleginnen aus dem Bergbau und den Zulieferbetrieben nicht in die Arbeitslosigkeit gehen.
Demgegenüber haben im Saarland auch diejenigen, die den Sockelbergbau vehement vertreten haben, nachher dem Antrag der anderen Fraktionen zugestimmt. Hier kann ich mich nur Norbert
Ich weiß ja, warum die CDU das macht. Liebe Kollegen von der CDU, wenn Sie sagen, dass Sie grundsätzlich keine Anträge gemeinsam mit Kommunisten machen, dann ist das Exorzismus.
Das wird uns auf Dauer hier nicht weiterhelfen; denn wenn es in der Sache eine vernünftige Position gibt – wir tragen sie mit den anderen drei Fraktionen gemeinsam; die Kollegen waren beim Gespräch mit der Ministerpräsidentin dabei und haben auch ihre Bereitschaft erklärt, jeden Punkt unseres Antrags mitzutragen –, dann sollte man auch im Interesse der Beschäftigten, um die es hier geht, zusammen einen Antrag stellen können. Das steht uns allen als Parlamentariern gut an.
Insofern sollten Sie diese Linie nicht weiter fahren. Ich weiß, dass das öfter kommen wird. Das hilft uns aber nicht. Wir werden heute im Parlament erleben, dass wir auch einem Antrag, den Sie von der CDU und der FDP alleine stellen, zustimmen werden. Das ist vielleicht das Neue; wir denken hier auch ein bisschen quer. Umgekehrt habe ich das in fünf Jahren nicht erlebt. Wir werden es heute tun, weil der Antrag in der Sache vernünftig ist. Die Bitte an Sie ist nur, bei weiteren Dingen auf diesen Exorzismus zu verzichten und von der Sache auszugehen. – Danke schön.