Protokoll der Sitzung vom 15.09.2010

(Beifall von den GRÜNEN und von der SPD – Vereinzelt Beifall von der LINKEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Priggen. – Als nächster Redner spricht für die FDP-Fraktion Herr Dr. Papke.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Kollege Priggen, ich habe schon die Bitte an Sie, jetzt nicht gar so schulmeisterlich mit anderen Fraktionen dieses Hauses umzugehen. Das war in der letzten Wahlperiode das Stilmittel von Frau Kollegin Löhrmann als Pädagogin. Das ist, glaube ich, nicht der Gegenstand der heutigen Debatte. Wir haben – dieses Recht spreche ich auch allen anderen Fraktionen nicht ab – gute Gründe für unsere Haltung. Unsere Gründe tauschen wir hier aus. Lassen Sie uns bei der Sache bleiben, und verteilen Sie hier nicht Schulnoten, wer mit welchen Stilformen und Stilelementen wie mit den anderen umgeht. – Dies einfach als Bitte vorab!

(Beifall von der FDP)

Jetzt zur Sache: Meine Damen und Herren, richtig ist, dass die FDP-Fraktion sich dieser partei- und fraktionsübergreifenden Haltung, die bemerkenswerterweise von der Linkspartei bis zur CDU reicht,

nicht anschließen wird. Wir werden das nicht tun. Dafür haben wir gute Gründe.

Selbstverständlich – das will ich vorab noch einmal unterstreichen – stehen wir zu der Vereinbarung, die wir hier 2007 in der Regierungsverantwortung entscheidend mit ausgearbeitet haben. Wir haben Jahrzehnte für den Ausstieg aus dem Subventionsbergbau gekämpft.

(Rüdiger Sagel [LINKE]: Das stimmt doch gar nicht! Möllemann hat etwas ganz anderes er- zählt!)

Im Gegensatz zu den Grünen haben wir das erreicht – 2007 mit einem Kompromiss. Pacta sunt servanda! Zu diesem Kompromiss stehen wir selbstverständlich.

Insbesondere stehen wir zu dem inhaltlichen Kernpunkt dieser Verabredung. Dieser inhaltliche Kernpunkt lautet: Die Politik muss alles tun, um betriebsbedingte Kündigungen im Steinkohlebergbau zu verhindern. Das ist in der Substanz die Zusage, die alle Parteien – auch wir – den Bergleuten gegeben haben. Niemand soll ins Bergfreie fallen.

Meine Damen und Herren, wir waren aber immer der Auffassung, dass diese Zusage auch eingehalten werden kann, wenn wir die Auslaufstrecke nicht bis 2018 setzen. Wir haben seinerzeit auch mit guten Argumenten vorgetragen, dass ein früherer Ausstieg, ein beschleunigter Strukturwandel unter aktiver Gestaltung der Anpassungsprozesse vor Ort, ohne betriebsbedingte Kündigungen gelingen kann.

(Beifall von der FDP)

Diese Haltung ist momentan nachvollziehbarer denn je. Noch in dieser Woche hat der Bundesverband mittelständische Wirtschaft hier in NordrheinWestfalen vor der Landespressekonferenz vorgetragen, dass jedes dritte Mitgliedsunternehmen inzwischen händeringend Fachkräfte sucht. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag beziffert die Zahl seiner Unternehmen, die jetzt schon unter Fachkräftemangel leiden, sogar bereits auf 70 % aller Betriebe.

Auf der anderen Seite haben wir eine lange erfolgreiche Tradition bei der Vermittlung von Bergleuten in die mittelständische Wirtschaft in NordrheinWestfalen. In den frühen 90er-Jahren hat eine sozialdemokratisch geführte Landesregierung in enger Zusammenarbeit mit Handwerk und sonstigen Betrieben der mittelständischen Wirtschaft gezeigt, dass das gelingen kann.

Und das ist unser Ziel: Wir wollen schneller raus aus dem Bergbau. Wir wollen nicht bis 2018 warten. Wir halten es für die Verantwortung dieser Landesregierung, die Signale aus Brüssel ernst zu nehmen und jetzt nicht in einer rein defensiven Haltung darauf zu hoffen, dass der Verordnungsentwurf noch verändert wird.

Meine Damen und Herren, die Rechtslage ist nun einmal so: Wenn eine neue Verordnung nicht kommt, dann läuft die alte Steinkohleverordnung Ende dieses Jahres aus. Wenn also der Versuch, die Verordnung aufzuhalten, unterwegs auf halber Strecke stecken bleibt, es zwar gelingt, die neue Verordnung zu verhindern, aber nicht, sie durch eine neue zu ersetzen – dafür bedarf es einer qualifizierten Mehrheit im Ministerrat, das ist eine sehr hohe Hürde –, dann könnte es sein, dass der Bergbau am 1. Januar 2011 überhaupt keine Rechtsgrundlage für die Beihilfen mehr hätte.

Herr Kollege Römer, Herr Kollege Priggen, ich hätte mir gewünscht, dass Sie darauf eingegangen wären. Aber das wird die Landesregierung sicherlich tun. Das ist doch das Damoklesschwert. Jetzt nach Brüssel zu laufen und zu sagen: „Wir wollen diese Verordnung aufhalten“, ohne den Bergleuten zugleich zu sagen „Wenn es uns nicht gelingt, diese Verordnung durch eine neue zu ersetzen, dann stehen wir ohne Rechtsgrundlage für die Beihilfen ab Anfang nächsten Jahres da“, das ist unredlich.

(Beifall von der FDP)

Unredlich ist diese Haltung auch, weil es eine Bundesregierung aus Union und SPD war, die es damals offenbar verpennt hat, diesen Steinkohlekompromiss in Brüssel auch europarechtlich abzusichern. Das war doch der Vizekanzler Müntefering, das war doch der zuständige Finanzminister Peer Steinbrück, an denen das Thema offenbar komplett vorbeigegangen ist. Jetzt aufzutreten und zu sagen, die böse EU-Kommission wolle in bestehende Verträge und in nationale Gesetzgebung eingreifen, ist unredlich.

(Beifall von der FDP)

Die EU-Kommission, meine Damen und Herren, macht ihren Job. Denn sie ist nach den europäischen Verträgen verpflichtet, Beihilfen zu unterbinden, die den Wettbewerb in der Europäischen Union behindern. Wir waren auch in anderen Debatten sehr dafür, dass die Kommission das gemacht hat. Wenn es etwa um Verwerfungen aufgrund von Subventionen in anderen EU-Ländern ging, haben wir immer protestiert.

Jetzt soll die bestehende europarechtliche Beihilfenkulisse von 2010 auf 2014 ausgeweitet werden. Es war sicher ein Fehler der deutschen Politik, nicht rechtzeitig mit Brüssel abzustimmen, dass unsere Zielsetzung – da sind wir uns, glaube ich, auch einig, Herr Priggen – 2018 war. Wir empfehlen aber, dass wir uns alle, zuvorderst die Landesregierung, die dafür in der Verantwortung ist, jetzt auf die Möglichkeit einstellen, dass es in den nächsten Wochen nicht gelingen wird, diese Veränderung „bis 2018“ zu erreichen. Sollte das gelingen, bleibt alles, wie es verabredet war. Dann

werden wir als FDP aber weiter dafür werben, den sozialverträglichen Ausstieg zu beschleunigen.

Was ich von der Landesregierung gleich erwarte, ist die Aussage, welche Vorbereitungen sie trifft, um sich mit einem Plan B auf die mögliche Situation einzustellen, wenn es in den noch verbleibenden wenigen Wochen bis zum Jahresende eben nicht gelingt, eine neue Verordnung mit der Laufzeit bis 2018 durchzusetzen. Ich möchte gerne hören: Was macht die Landesregierung denn dann?

Wir halten es für absolut fatal, sich auf eine rein defensive Position zurückzuziehen und den Schwarzen Peter nach Berlin oder direkt nach Brüssel zu schieben und zu sagen: Die müssen zur Kenntnis nehmen, dass wir hier anders entschieden haben. – Das wird die Kommission nicht machen, hat sie in vielen anderen Fragen auch nicht getan. Das darf dann nicht das Ende des konstruktiven Ausstiegsprozesses aus dem Steinkohlebergbau sein. Dann wird die Politik erst recht gefordert sein, das umzusetzen, wofür wir Freie Demokraten über viele Jahre hinweg plädiert haben: den sozialverträglichen Ausstieg vorzuziehen, die dann noch 2012/2013 verbliebenen etwa 10.000 Beschäftigten im Steinkohlebergbau schnellstmöglich in neue, zukunftssichere Jobs zu vermitteln.

Letzte Bemerkung: Wenn es dann noch gelingen sollte, eingesparte Subventionsmilliarden des Bundes, Herr Kollege Priggen, für diesen Strukturwandel hier in Nordrhein-Westfalen zu mobilisieren, dann wären wir absolut bei Ihnen.

(Zuruf von Thomas Eiskirch [SPD])

Sollte es so kommen, wie Brüssel plant, würde der Bund Milliarden-Einsparungen verzeichnen können. Dann wäre der Bund in der Pflicht, einen weiteren größeren Beitrag zu leisten, damit wir den sozialverträglichen Ausstieg hier organisieren können. Lassen Sie uns das so sachlich debattieren!

Wir halten den Antrag, der heute vorgelegt ist, für nicht geeignet, den Sachstand abzubilden. Dieses Schwarzer-Peter-Spiel – „Die sind schuld, die müssen jetzt dafür sorgen, dass das, was wir beschossen haben, 1:1 umgesetzt wird!“ – hat früher nicht funktioniert. Ich warne: Das wird auch jetzt nicht funktionieren. Darauf müssen wir uns vorbereiten. – Ich danke sehr für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Papke. – Für die linke Fraktion spricht nun der Kollege Sagel.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir reden heute über die Steinkohle, weil wir hier eine unglaubliche politische Schlamperei der politisch Verantwortlichen erlebt haben. Ich rede dabei nicht über die politischen

Wirrköpfe der FDP, sondern darüber, dass die Bundesregierung, das Land Nordrhein-Westfalen und das Saarland 2007 ein Steinkohlefinanzierungsgesetz verabschiedet haben, sich verständigt haben, dass die subventionierte Kohleförderung in Deutschland und auch in NRW bis 2018 weitergeht. Dieses Gesetz entsprach aber bereits zum Zeitpunkt seines Inkrafttretens nicht dem geltenden EURecht. Die Öffentlichkeit wurde insofern hinters Licht geführt.

Auch die von der SPD geführte Debatte, dass erst 2012 über die sogenannte Revisionsklausel entschieden wird, ob der Bergbau über 2018 hinausgehen soll, hatte im Grunde nie eine ausreichende Rechtsgrundlage. Deutlich wurde dies kürzlich, als die EU-Kommission eine Verordnung ankündigte, nachdem die Gewährung staatlicher Beihilfen für die Steinkohleförderung zukünftig an die Bedingung geknüpft werden sollte, dass die Mitgliedstaaten einen Stilllegungsplan vorlegen. Darin ist natürlich einiges enthalten, nämlich degressive weitere Unterstützung und die Tatsache, dass auch der deutsche Steinkohlekompromiss im Jahre 2014 hinfällig sei. Welche Konsequenz das für Nordrhein-Westfalen hätte, ist klar: Das würde Massenentlassungen bedeuten; über 10.000 Kumpel würden ins „Bergfreie“ fallen. Darüber hinaus wäre natürlich die ganze Bergbauzulieferindustrie mit geschätzt 15.000 Arbeitsplätzen stark gefährdet. Auch das sind Folgen, die damit verbunden wären.

Das macht sehr deutlich: Dieses Verfahren kann man in keinster Weise laufen lassen. Wir als Linke plädieren ganz klar dafür, dass das, was in Deutschland beschlossen wurde, jetzt endlich politisch in Brüssel entsprechend umgesetzt wird. Darüber hinaus machen wir deutlich, dass wir nach wie vor daran festhalten, dass der deutsche Steinkohlebergbau, die Steinkohleförderung in Nordrhein-Westfalen über 2018 hinaus eine gewisse Perspektive haben und insofern ein Sockelbergbau bis zu 10 Millionen t in der Überlegung eine Rolle spielen muss, damit die Bergbauzulieferindustrie weltweit hier eine Perspektive hat.

(Beifall von der LINKEN)

Das sind wichtige Aspekte. Die SPD will sich heute offensichtlich erneut um die Antwort auf diese Frage herumdrücken, obwohl sie politisch immer wieder etwas anderes behauptet.

Ich bin auch über das ganze Verfahren, das hier gelaufen ist, sehr entsetzt, nämlich dass sich SPD und Grüne von der CDU so haben unter Druck setzen lassen, sodass wir diesen Antrag nicht mit einbringen konnten. Da ist die „Koalition der Einladung“ sehr schnell zur „Koalition der Ausladung“ geworden.

(Beifall von der LINKEN)

Was Ihre zukünftige Politik angeht, sollten Sie überlegen, ob Sie so weiter verfahren wollen. Mit uns jedenfalls nicht!

Ich möchte noch etwas zur RAG-Stiftung sagen, denn wir reden hier ja auch über die Perspektiven. Im Moment erleben wir bei der RAG-Stiftung einen bergbaulichen Bruchbau. Von Transparenz kann keine Rede sein. Die Ministerpräsidentin hat es gerade in ihrer Regierungserklärung noch einmal gesagt. Wir haben genau das Gegenteil erlebt. Es ist Schicht im Schacht, Frau Kraft. Das will ich für die Linke so deutlich sagen. Wir brauchen hier endlich Transparenz. Wir wollen, dass diese Gutachten, die von den Rechnungshöfen im Bund, in Nordrhein-Westfalen und im Saarland gemacht worden sind, veröffentlicht werden. Das fordere ich hier ein. Ich fordere Transparenz, damit wir als Abgeordnete sachgerecht über die Dinge diskutieren können.

Kollege Priggen hat das damals sogar beim Verfassungsgerichtshof in Münster durchgesetzt. Halten Sie, Herr Priggen, und Herr Römer, die Sie sich gerade angeregt unterhalten, sich daran, dass Sie hier in Nordrhein-Westfalen endlich Transparenz schaffen. Denn das, was mit der Firma CVC und diesem Investor dort läuft und auch insgesamt in der Stiftung … Ich sage nur: Es kann nicht sein, dass der Bürger nachher wieder für die Folgekosten des Bergbaus in Nordrhein-Westfalen verantwortlich ist. Es ist ein Skandal, was dort gerade passiert.

(Beifall von der LINKEN)

Ein Letztes: Wir werden unseren Antrag in allen drei Punkten getrennt zur Abstimmung bringen. Ich bin sehr gespannt, wie sich insbesondere die SPD dazu verhalten wird. – Danke schön.

Vielen Dank, Herr Kollege Sagel. – Für die Landesregierung hat nun Herr Minister Voigtsberger das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung unterstützt vollinhaltlich den gemeinsamen Antrag der Fraktionen CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Es macht sicherlich einen ganz starken Eindruck, wenn es gelingt, ein solches Signal nach Berlin und nach Brüssel zu senden.

Es besteht bereits zwischen allen ein breites Einvernehmen, was wir von einem neuen Verordnungsvorschlag in Brüssel erwarten. Eine Verordnung der EU-Kommission muss sich daran messen lassen, ob man den deutschen Steinkohlekompromiss von 2007, der damals mit dem Bund, dem Saarland, dem Land Nordrhein-Westfalen, der IG Bergbau, Chemie, Energie zustande kam, darauf aufbauend dann das Steinkohlefinanzierungsge

setz und darauf wieder aufbauend die Rahmenvereinbarung und der Erblastenvertrag umsetzen kann, und das geht nur mit einer entsprechenden EU-Verordnung.

Die Einhaltung dieses Vereinbarungspakets liegt natürlich vor allem im Interesse NordrheinWestfalens. Denn es ist vor allem dieses Land, das letztendlich die sozialen und strukturellen Folgen zu tragen hätte. Auf dem Arbeitsmarkt sind die Auswirkungen sehr schnell hochzurechnen. Insoweit sind vor allem wir mit unserem Engagement gefordert.

Heute sind im Steinkohlebergbau noch etwa 20.000 Beschäftigte unmittelbar tätig. Sie wissen – es gibt ja dann die Hochrechnung –, wie viele in der Mantelwirtschaft noch mit einem Faktor 1,3 betroffen sind, also noch einmal eine erhebliche Zahl.

2014 wäre das auch noch eine sehr erhebliche Zahl. Es würde zwar bis dorthin einiges abgebaut sein, aber natürlich bei Weitem nicht der Satz, den wir benötigen, um das letztendlich sozialverträglich beherrschen zu können. Deswegen brauchen wir den Zeitraum von zehn Jahren bis 2018, um die Sozialverträglichkeit sicherstellen zu können.