Zudem wünschen wir uns auch, dass es als Konsequenz aus der Katastrophe nicht nur sicherheitspolitische Debatten gibt, sondern dass wir auch mal Kulturpolitik diskutieren. Wir sollten uns alle fragen, ob es tatsächlich in unser aller Interesse ist, dass kulturelle Events aus kommerziellen und aus Prestigegründen so geplant und durchgepeitscht werden wie die Love-Parade.
Der Kulturbetrieb, Wirtschaft und Politik – alle wollten sich im Glanz dieser Megaparade sonnen. Aber kulturelle Großveranstaltungen und Konzerte sollten doch nicht dafür da sein, dass sie ein möglichst großes politisches und finanzielles Kapital abwerfen, sondern sie sollten dem Wohl und auch dem Genuss der Bevölkerung dienen. Das müssen auch die Kulturpolitikerinnen in diesem Hause meines Erachtens wieder stärker in den Fokus bekommen.
Nicht zuletzt sollten wir auch aus der Wut der rund 10.000 Bürgerinnen und Bürger lernen, deren Unterschriftensammlung zur Abwahl des Duisburger OB abgeschmettert wurde. Wir sollten auch aufgrund dieses Anlasses Schritte zu mehr direkter Demokratie gehen und überlegen, die Gemeindeordnung so zu ändern, dass die Bürger, die den OB gewählt haben, ihn auch abwählen können.
In diesem Sinne: Nichts spricht gegen Ihren Antrag, meine Herren von der FDP, aber wir möchten Sie auffordern, hier nicht zu verharren, sondern mit uns einen Schritt weiter zu gehen und sich Ende September der Forderung nach einem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss anzuschließen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Conrads. – Als nächster Redner hat für die Landesregierung Herr Minister Jäger das Wort. Bitte sehr, Herr Minister.
Verehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Am 24. Juli sind in Duisburg bei der LoveParade 21 junge Menschen unter sehr tragischen Umständen gestorben. Mehr als 500 sind verletzt worden.
Die Ministerpräsidentin unseres Landes, Hannelore Kraft, hat bei der Gedenkfeier in Duisburg mit bewegenden Worten das zum Ausdruck gebracht, was, wie ich glaube, wir alle hier im Parlament fühlen. Ich darf zitieren:
„Wir alle, die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Duisburg, des Landes Nordrhein-Westfalen und aus ganz Deutschland, halten heute inne, nehmen Anteil und trauern. Wir fühlen mit den Angehörigen und Freunden der Toten, deren Leben so jäh und grausam beendet wurde. Wir sind aber auch in Gedanken bei den vielen Verletzten, die körperliche und seelische Schäden davongetragen haben.“
So die Ministerpräsidentin am 31. Juli in der Salvatorkirche, wo die Landesregierung und die Ministerpräsidentin die richtigen Worte gefunden haben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir denken auch an die zahlreichen Helferinnen und Helfer. Viele sind persönlich an ihre Grenzen gegangen und werden deshalb sehr viel Zeit brauchen, diese schrecklichen Ereignisse zu verarbeiten. Sie haben mit beherztem und selbstlosem Einsatz dafür gesorgt, dass weitere Opfer vermieden wurden. Sie haben planmäßig die Notfallpläne umgesetzt, die für solch schwere Unglücke erstellt und vielfach geübt wurden, aber von denen alle gehofft hatten, dass sie niemals zur Anwendung kommen müssten.
Viele der Helfer waren oder sind noch traumatisiert. Wir haben ihnen professionelle Hilfe zur Verfügung gestellt; das werden wir auch weiterhin tun. Wir werden ihnen die notwendige Zeit geben müssen, das Erlebte zu bewältigen.
Ich denke, ich spreche heute auch im Namen aller Abgeordneten, wenn ich allen Einsatzkräften von Feuerwehr, von Hilfsorganisationen sowie von der
Polizei unseren Dank und unsere Anerkennung für diesen Rettungseinsatz ausspreche. Dies haben wir auch bereits mit den innenpolitischen Sprechern in einer gemeinsamen Presseerklärung zwei Tage nach der Love-Parade getan.
Die im FDP-Antrag enthaltenen Forderungen nach einer umfassenden Hilfe für alle von der Katastrophe Betroffenen ist durch die Landesregierung bereits umgesetzt. Wir haben einen Hilfsfonds mit 1 Million € Soforthilfe für die eingerichtet, die am schwersten von dieser Tragödie betroffen waren, und wir haben unbürokratische und schnelle Hilfe gewährt.
Der ehemalige Staatssekretär im nordrhein-westfälischen Innenministerium, Wolfgang Riotte, steht den Betroffenen als Ombudsmann, als Kontaktperson und Vermittler für schwierige Gänge zu Behörden, Versicherungen und anderen Stellen zur Verfügung.
Der Landesregierung ist es ein besonderes Anliegen, die Opfer und ihren Angehörigen umfassend zu helfen, sie zu unterstützen und vor allem bürokratische Hindernisse aus dem Weg zu räumen. Das werden wir auch in den nächsten Wochen und Monaten weiterhin mit großer Konsequenz betreiben.
Die Landregierung hat von Anfang an auf Offenheit und größtmögliche Transparenz gesetzt und auch auf mögliche Fehler hingewiesen. Wir sind dabei im Übrigen an die Grenze dessen gegangen, was dieser Landesregierung mit Blick auf die Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft rechtlich möglich ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDPFraktion, Sie fordern in Ihrem Antrag – Zitat – „von der Landesregierung und allen an der Planung und Durchführung der Veranstaltung Beteiligten uneingeschränkte Aufklärung über die Frage, wie es zu der schlimmen Katastrophe kommen konnte.“
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen von der FDP, ich stimme Ihnen ausdrücklich zu. Die Landesregierung jedenfalls wird ihren Weg der Aufklärung weiterhin konsequent beschreiten. Ich hätte mir gewünscht, dass dies auch andere Beteiligte der Love-Parade getan hätten.
Mir war und bleibt es auch weiterhin besonders wichtig, das Parlament und die Öffentlichkeit so schnell wie möglich über die Erkenntnisse, die sich fast täglich aktualisieren, zu informieren. Es ist schon angesprochen worden: Zwei Tage nach dem Unglück habe ich die innenpolitischen Sprecher aller Fraktionen im Landtag umfassend über den damaligen Sachstand informiert und auch Material zur Verfügung gestellt, das die Öffentlichkeit bisher nicht kennt.
Ich habe am folgenden Tag die Berufsvertretung der Polizei informiert. Das haben wir gemeinsam getan. Als Dank haben wir gerne entgegengenommen, dass die Berufsvertretung das so artikuliert hat.
Direkt am Tag danach, am 27. Juli, habe ich gemeinsam mit dem Inspekteur der Polizei, Herrn Dieter Wehe, die Öffentlichkeit im Rahmen einer Pressekonferenz auf Grundlage des ersten Berichts der Polizeibehörde Duisburg über den damaligen Stand informiert.
Am 4. August haben wir im Rahmen einer Sondersitzung des Innenausschusses ausführlich zu dem zu diesem Zeitpunkt wiederum aktualisierten Sachstand Stellung bezogen, ihn dargestellt und diskutiert. Die dazu erstellten Unterlagen wurden den Ausschussmitgliedern unmittelbar zur Verfügung gestellt.
Am 2. September erfolgte eine weitere ausführliche Information des Innenausschusses über den wiederum aktualisierten Erkenntnisstand. Unter anderem wurden sehr umfangreiche Antworten zum 130 Fragen umfassenden Katalog gegeben und aus polizeilicher Sicht beantwortet, soweit dies durch die Landesregierung möglich war.
Ich gebe Ihnen recht, Herr Biesenbach: Es ist unbefriedigend, wenn 30 oder 40 Fragen unbeantwortet bleiben. Aber sie mussten unbeantwortet bleiben, weil sie sich an den Veranstalter oder an die Stadtverwaltung Duisburg gerichtet haben
Am 8. September hat der Justizminister im Rechtsausschuss den aktuellen Stand der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen dargestellt. Mein Kollege Kutschaty hat ausgeführt, wie umfangreich die Ermittlungsakten sind, wie viele Zeugen zu hören sind und dass Hunderte von Stunden an Videomaterial, Daten und Aktenordnern gelesen, ausgewertet und den Ermittlungen zugeführt werden müssen.
Ich habe das deshalb noch einmal aufgeführt, Herr Dr. Papke, weil ich Folgendes deutlich machen möchte: Sie konnten als Fraktionsvorsitzender nicht bei den Sitzungen des Innenausschusses dabei sein. Aber mit dieser Darstellung ist alles andere geschehen, als Beton anzurühren. Vom ersten Moment an ist den Fraktionen mit größtmöglicher Offenheit und Transparenz das zugänglich gemacht worden, was die Landesregierung darstellen kann und darf.
Ich will genauso wie Sie, dass die Umstände, die zu diesem katastrophalen Unglück geführt haben, vollständig aufgeklärt werden. Dafür wird die Landesregierung wie bisher alles tun, was möglich ist. Dabei
gehen wir unverändert bis an die Grenzen dessen, was uns rechtlich möglich und vertretbar erscheint.
Sie hatten mich um die Übermittlung von Einsatzunterlagen der Polizei gebeten, Herr Biesenbach. Dabei ging es unter anderem um Einsatzbefehle und Aufzeichnungen zum Ablauf des Einsatzes sowie um Ablaufprotokolle und Mitschnitte des Mobil- und Funkverkehrs. Den Einsatzbefehl des Polizeipräsidiums Duisburg habe ich Ihnen bereits zur Sitzung des Innenausschusses am 2. September übersandt.
Hinsichtlich der übrigen Unterlagen habe ich Ihnen sowie der Vorsitzenden des Innenausschusses, Frau Düker, und den innenpolitischen Sprechern aller Fraktionen am Montag das Ergebnis der Prüfung der ermittlungsführenden Staatsanwaltschaft übermittelt. Danach können diese Unterlagen derzeit wegen des laufenden Ermittlungsverfahrens nicht zur Verfügung gestellt werden. Ich bitte darum, das schlichtweg zu akzeptieren, Herr Biesenbach, auch wenn mir persönlich die Beurteilung der Staatsanwaltschaft nicht gelegen kommt.
Ich hätte auch an diesem Punkt gerne Offenheit und Transparenz gezeigt. Aber die Staatsanwaltschaft, der Leitende Oberstaatsanwalt und der Generalstaatsanwalt sehen die Ermittlungen beeinträchtigt, wenn diese Unterlagen der Öffentlichkeit zugeführt werden. Die Unabhängigkeit der Justiz, auf die wir als Parlamentarier sehr zu achten haben – ich weiß aus der Vergangenheit, Herr Biesenbach, dass Sie das in besonderer Weise tun –, darf nicht eingeschränkt oder konterkariert werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Staatsanwaltschaft Duisburg hat Ermittlungen wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung und anderer aufgenommen. Mit der Aufklärung des Sachverhalts sind unter der Leitung eines erfahrenen Oberstaatsanwalts drei Staatsanwälte und zwei Staatsanwältinnen befasst, die zu diesem Zweck von allen anderen Dienstgeschäften freigestellt worden sind. Darüber hinaus werden sie von 83 Polizeibeamten unterstützt. Die Ermittlungen laufen mit Hochdruck und unvoreingenommen in alle Richtungen. Das macht deutlich, mit welcher Kraft alle Seiten an der Aufarbeitung des Unglücks interessiert sind.
Meine Damen und Herren, nach zwei Innenausschusssitzungen ist mir klar geworden, dass die Legislative, also dieses Parlament, bei der Aufklärung der Vorfälle bei der Love-Parade an ihre Grenzen stößt. Bei aller Offenheit und Transparenz seitens der Landesregierung ist klar: Wenn es um persönliche und vitale Interessen anderer Beteiligter, wenn es um eingeleitete Strafverfahren geht oder wenn finanzielle Einbußen einzelner drohen, stößt das Instrumentarium der Beratungen im Innenausschuss an seine Grenzen.
Ich muss diese Geduld aufbringen. Das gilt auch für die Öffentlichkeit und dieses Parlament, glaube ich. Wir müssen die Staatsanwaltschaft in Ruhe in dem erforderlichen Umfang ermitteln lassen und die Ergebnisse abwarten. Dann haben wir sie zu bewerten.
Herr Dr. Papke, Sie haben sinngemäß formuliert, jedes Kind wisse, dass es in der Gefahrenabwehr eine Zuständigkeit der Polizei gibt. Dem Grunde nach haben Sie recht. Wenn Sie ins Polizeigesetz schauen, wird aber sehr schnell klar, dass es um eine subsidiäre Zuständigkeit geht. Erst dann, wenn ein Veranstalter eine Veranstaltung nicht mehr im Griff hat,
erst dann, wenn andere Ordnungsbehörden offensichtlich nicht eingreifen, gibt es eine subsidiäre Zuständigkeit der Polizei.
Lassen Sie mich das auch noch einmal erläutern, Herr Dr. Papke. Wenn am Samstag Schalke gegen Borussia Dortmund spielt, ist es wohl unzweifelhaft, dass für die Sicherheit der Zuschauerinnen und Zuschauer im Stadion in allererster Linie natürlich der Veranstalter, also der Fußballverein, zuständig ist. Wenn eine Veranstaltung wie „Rock am Ring“ stattfindet, ist es unzweifelhaft, dass für die Sicherheit der dort feiernden Menschen natürlich in allererster Linie nicht die Polizei, sondern der Veranstalter zuständig ist.
Herr Dr. Papke, aufgrund des Eindrucks, den ich nach der Aufarbeitung dieser Tragödie mitgenommen habe, kann ich Ihnen aber versichern, dass die Polizeibeamtinnen und -beamten, die vor Ort waren, so nicht denken. Vielmehr sind sie dahin gehend ausgebildet – das ist auch ihr Selbstverständnis als Beamtinnen und Beamte, glaube ich –, selbstverständlich einzugreifen, wenn es um Leib und Leben von Besucherinnen und Besuchern geht, und nicht nach der Subsidiarität zu fragen. Nach dem heutigen Erkenntnisstand, den wir aufgrund der Berichte der Polizeibehörden haben, hat das stattgefunden.