Ich eröffne die Beratung und erteile für die Landesregierung als Antragstellerin Ministerin Schulze das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zentrales Thema der neuen Regierung ist ein gerechtes und leistungsfähiges Bildungssystem. Unser Ziel ist es, beste Bildung für alle zu gewährleisten. Deswegen bringen wir heute diesen Gesetzentwurf ein. So haben wir es vor der Wahl angekündigt, und so will es die Mehrheit der Menschen in Nordrhein-Westfalen.
Der erste Punkt. „Beste Bildung“ heißt für uns, dass bei uns in Nordrhein-Westfalen kein Talent verloren gehen darf. Wir stehen in diesem Land vor großen Herausforderungen: vor sozialen Herausforderungen, vor wirtschaftlichen Herausforderungen, ökologischen Herausforderungen. Auch angesichts der demografischen Veränderungen und des Fachkräftemangels brauchen wir jede Begabung in Nordrhein-Westfalen. Sie sind der Schlüssel für die wirtschaftliche Stärke. Sie sind der Schlüssel für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes. Sie sind der Schlüssel für Chancengleichheit und soziale Gerechtigkeit. Sie sind nicht zuletzt auch ein Standortfaktor – um es vielleicht einmal in der Sprache der FDP zu formulieren.
Es ist nicht nur der Einzelne, sondern die gesamte Gesellschaft die davon profitiert, wenn wir viele gut ausgebildete Menschen haben.
Die Abschaffung der Studiengebühren ist dabei für uns nur ein allererster Baustein in einem Gesamtkonzept der Landesregierung. Wir werden Bildungswege ebnen. Wir werden Hürden absenken. Das werden wir in den nächsten Monaten und Jahren tun.
Diese Potenziale und Talente zu fördern, ist eine Kernaufgabe des Staates. Wir haben die Pflicht, ein
hochwertiges Bildungssystem für alle zu gewährleisten. Der Staat muss für die finanziellen Rahmenbedingungen sorgen.
Diese Ausgaben zahlen sich aus. Nach der letzten Studie der OECD rechnen sich die Investitionen für ein Studium für jeden Einzelnen und für den Staat. Der einzelne Studierende bringt für uns Steuerzahler später rund 150.000 € an Plus, weil er oder sie seltener arbeitslos ist und meistens höhere Steuern zahlt. Investitionen in Bildung sind also gut angelegtes Geld.
Ein zweiter Punkt ist uns wichtig: Die Studierenden und die Hochschulen brauchen auch nach Abschaffung der Studiengebühren Verlässlichkeit und Sicherheit in der Finanzierung. Wir haben eine Verantwortung dafür, dass Forschung und Lehre verbessert werden, dass es mit den Hochschulen weitergeht. Dem tragen wir mit diesem Gesetzentwurf ganz ausdrücklich Rechnung.
Die zuverlässige Kompensation der Mittel ist für die Landesregierung eine Voraussetzung für die Reform des Gesetzes. Die Studierenden brauchen weiter längere Öffnungszeiten an den Hochschulen, in den Bibliotheken. Sie brauchen die zusätzlichen Tutorien. Sie brauchen die Lehrkräfte an den Hochschulen.
Die Hochschulen brauchen Planungssicherheit. Das müssen wir als Landesregierung gewährleisten. Für die Beschäftigten, die bisher aus den Studienbeiträgen bezahlt werden, ist eine Anschlussfinanzierung existenziell.
Im Gesetzentwurf ist deshalb festgelegt, dass eine Summe von 249 Millionen € jedes Jahr zum Ersatz der Studiengebühren aufgebracht wird. Das sind genau die Mittel, die die Hochschulen nach Jahresabschluss 2009 von den Studierenden erhalten haben.
Es gibt nur ganz wenige Gesetze, die dieses Parlament verabschiedet hat, in denen eine Summe festgeschrieben ist. Das letzte Mal war das beim Landesjugendplan der Fall. Damals haben wir mit großer Mehrheit hier im Parlament eine Summe in ein Gesetz hineingeschrieben. Das wollen wir jetzt wieder tun und den Betrag von 249 Millionen € im Gesetz ganz konkret festlegen. Dieses Geld soll den Hochschulen zur Verfügung stehen.
Es gibt einen dritten wichtigen Punkt, den wir mit diesem Gesetz erreichen wollen: Wir haben im Gesetzentwurf ein gerechtes Verteilungssystem für das Geld vorgeschlagen. Denn die Verteilung folgt einem ganz zentralen Grundsatz: Das Geld folgt den Studierenden. Jeder Studierende ist uns gleich viel wert. Deshalb bekommen alle Hochschulen Kompensationsmittel, auch diejenigen, die keine Gebühren erhalten haben.
und Verlierern führe. Ich sage es Ihnen ganz deutlich: Gewinner der Abschaffung der Studiengebühren sind die Studierenden in Nordrhein-Westfalen.
Durch die neuen Regelungen werden die Hochschulen zukünftig selber dafür sorgen, dass die Studienbedingungen so gut sind, dass jeder in der Regelstudienzeit durch ein Studium kommen kann. Bisher ist das jedem Einzelnen aufgebürdet worden, ohne dass die Studierenden die Rahmenbedingungen wirklich beeinflussen konnten. Jetzt sind die Hochschulen dafür wieder verantwortlich.
Die knappen öffentlichen Mittel, die wir haben und den Hochschulen zur Verfügung stellen, sollen dann natürlich zeitnah ausgegeben werden. Wir wollen nicht, dass die Hochschulen damit einen Sparstrumpf anlegen. Das Geld soll den Studierenden unmittelbar zur Verfügung stehen.
Außerdem müssen die Kompensationsmittel natürlich zum Zweck der Verbesserung der Qualität der Lehre und der Studienbedingungen eingesetzt werden. Die Hochschulen erhalten damit zusätzlich zu der bestehenden Grundfinanzierung ausdrücklich Mittel für die Qualität der Lehre.
Was das insgesamt bedeutet, möchte ich hier im Parlament noch einmal sehr deutlich machen: Die Hochschulen erhalten jährlich rund 3 Milliarden €. Das sind die Zahlen aus dem Jahr 2009. Das ist die Grundfinanzierung, die wir den Hochschulen geben. 249 Millionen € kämen als Ersatz für die Studiengebühren hinzu, wenn der Landtag diesen Gesetzentwurf verabschiedet.
Dazu kommen in den nächsten Jahren für den Hochschulpakt rund 400 Millionen € ausdrücklich für die Verbesserung der Qualität der Lehre und noch einmal 1,8 Milliarden €, mit denen wir auf die steigenden Studierendenzahlen infolge des doppelten Abiturjahrgangs reagieren.
Also, die Studiengebühren müssen hier nicht alles auffangen. Vielmehr gibt es noch weitere Mittel, die wir den Hochschulen zur Verfügung stellen werden.
Meine Damen und Herren, ich sage es noch einmal: Gewinner des Gesetzes sind alle Studierenden hier in Nordrhein-Westfalen. Denn es gibt Geld für die Qualitätsverbesserung an den Hochschulen, wenn die Studiengebühren jetzt entfallen. Diese Mittel werden wir kompensieren. Damit senken wir eine wichtige Hürde für die Aufnahme eines Studiums.
Die Erhebung von Studiengebühren ist im Moment in vielen Bundesländern ein Gegenstand ständiger Diskussionen und auch ständiger Revisionen; Sie wissen das. Das Beispiel Hessen zeigt dabei meines Erachtens, wie man es nicht machen soll:
CDU und FDP haben den Hochschulen Kompensationsmittel versprochen, dann aber die Globalmittel, also das, was die Hochschulen als Grundfinanzierung bekommen, gekürzt.
Das ist nicht unsere Politik, und das hat die Frau Ministerpräsidentin in ihrer Regierungserklärung auch sehr deutlich gemacht. Wir werden uns nicht an CDU und FDP in Hessen orientieren, sondern halten es da lieber mit der FDP in SchleswigHolstein. Ich möchte Ihnen ein sehr schönes Zitat, das die Debatte hier bei uns vielleicht befruchten kann, nicht vorenthalten. Die FDP in SchleswigHolstein hat Folgendes gesagt – ich zitiere –:
„Bildung ist … ein Bürgerrecht. Bildung ermöglicht die Entfaltung individueller Talente und Fähigkeiten. Sie ist die Grundlage für ein Leben in Selbstbestimmung. Durch Bildung gewinnt der Einzelne die Voraussetzung, sein Leben selbst gestalten und auch Verantwortung für sich und andere übernehmen zu können. … Aus all diesen Gründen ergibt sich, dass die Finanzierung von Bildung in erster Linie eine öffentliche Aufgabe ist. Das Studium an staatlichen Hochschulen soll daher grundsätzlich frei von Studiengebühren sein.“
Diese Position hat die FDP in Schleswig-Holstein auf einem Parteitag im März 2009 beschlossen. Es wäre sehr schön, wenn diese auch Anregung für die Debatte hier im Landtag sein könnte. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist schon interessant, was Sie unter einer Einladungskoalition verstehen. Ich hätte mich ja gefreut, wenn Sie hier einladen würden, um über die Frage zu diskutieren, wie wir die Qualität an unseren Hochschulen gewährleisten und das bestehende gute System weiter verbessern können. Stattdessen laden Sie hier ein, um darüber zu sprechen, wie wir Ihr ideologisches Wahlversprechen am besten in die Tat umsetzen können. Das hat für mich nichts mit einer Einladungskoalition zu tun.
be, das ist nicht der Fall. Schauen wir doch einmal an die Universitäten, und schauen wir doch einmal, wer bislang wo Kritik an Ihrem Gesetzentwurf geübt hat: Es sind die ASten in Aachen, in Düsseldorf und – das ist heute bekannt geworden – das Aktionsbündnis der Studierenden, die Ihr Gesetz kritisieren. Insofern können Sie nicht behaupten, Sie sprächen hier im Namen aller Studierenden.
Meine Damen und Herren, wir haben es schwarz auf weiß: Sie haben Ihr Versprechen gebrochen. Die Einnahmen aus den Studiengebühren werden nicht voll kompensiert. Sie spielen sich hier als die großen Wohltäter auf. Aber in Wirklichkeit nehmen Sie allen etwas weg.
Zuerst nehmen Sie den Hochschulen etwas weg. Sie nehmen ihnen die Mittel weg, die für die Qualität der Ausbildung dringend gebraucht werden.
Zweitens. Sie nehmen den Studierenden etwas weg. Sie haben gesagt, die Studierenden seien die Gewinner. In Wirklichkeit sind die Studierenden die Verlierer Ihres Gesetzentwurfes. Weniger Mittel für die Hochschulen machen sich für die Studierenden bemerkbar. Daraus resultieren nämlich weniger Tutorien und weniger Berufsvorbereitung, und auch andere Unterstützungsangebote werden wegfallen.
Drittens nehmen Sie allen Bürgerinnen und Bürgern etwas weg, weil Sie Ihre halbherzige Kompensation nur über Schulden finanzieren wollen. Die Bürgerinnen und Bürger und gerade die Studierenden als Vertreter der jungen Generation werden Ihre unverantwortliche Politik bezahlen müssen. Sie machen Politik nach dem Motto „Nach mir die Sintflut“ oder „Was kostet die Welt?“.