Drittens nehmen Sie allen Bürgerinnen und Bürgern etwas weg, weil Sie Ihre halbherzige Kompensation nur über Schulden finanzieren wollen. Die Bürgerinnen und Bürger und gerade die Studierenden als Vertreter der jungen Generation werden Ihre unverantwortliche Politik bezahlen müssen. Sie machen Politik nach dem Motto „Nach mir die Sintflut“ oder „Was kostet die Welt?“.
Sie finden jetzt angeblich überall Löcher im Haushalt, die Ihnen von der alten Landesregierung überlassen worden sein sollen. Wie lange werden Ihnen das die Menschen Ihrer Meinung nach wohl noch glauben? – Es ist doch offenkundig, dass Sie mit dem Geld nicht auskommen und nur noch über mehr Schulden regieren.
Die Löcher befinden sich meines Erachtens vielmehr in Ihrer Argumentation. Sie wollen nur Ihre ideologischen Wahlversprechen umsetzen, und dabei machen Sie auch noch gravierende Fehler.
Der erste Fehler ist: Die Kompensation ist unzureichend. Die Summe, die an die Hochschulen geht, ist insgesamt festgelegt. Diese 249 Millionen € spiegeln nur den Ist-Zustand wider. Die Mittel werden eingefroren. Die Verteilung erfolgt nach der Studierendenzahl auf Basis des vorletzten Wintersemesters und nicht nach der realen Studierendenzahl. Dass da etwas fehlt, ist doch offensichtlich.
Auch wenn Sie es jetzt noch nicht sehen: Ihr Systemfehler wird spätestens mit dem doppelten Abiturjahrgang deutlich. Denn die steigenden Studieren
Frau Ministerin, damit widerlegen Sie doch Ihr eigenes Motto. Sie sagen ja – und wiederholen es immer wieder ganz stolz –: Das Geld folgt den Studierenden. – Ihr eigentliches Motto müsste aber lauten: mehr Schein als Sein.
Die Verteilung ist weiterhin ungerecht. Auch Hochschulen, die bisher keine Studiengebühren erhoben haben, bekommen Geld. Verlierer sind die Hochschulen, die bislang den Höchstsatz in die Lehre investiert haben. Sie werden für ihre guten Angebote bestraft.
Sie stellen die Hochschulen wieder in die Abhängigkeit – in die Abhängigkeit von Ihrer Haushaltsführung, von der Kassenlage der Landesregierung. Wer so hemmungslos Versprechen und Schulden macht, erweckt kein Vertrauen in die Haushaltsführung. Es ist einfach traurig, dass in Zukunft die Regierung nach Kassenlage die Qualität an den Unis bestimmt.
Die fehlende Kompensation ist Ihr inhaltlicher Fehler. Die Kapazitätsneutralität ist Ihr rechtlicher Fehler. Das kann doch keine verantwortungsvolle Politik sein: mit einem Gesetz aufzuschlagen, das von vornherein rechtlich auf wackligen Beinen steht, in der Hoffnung, dass schon keiner klagen wird, weil Ihnen alle so dankbar sind. Ich würde mich an Ihrer Stelle nicht darauf verlassen.
Das größte Problem in Ihrer Argumentation ist die soziale Ungerechtigkeit. Als ob Sie es herbeireden wollten, wiederholen Sie stur, Studiengebühren seien sozial ungerecht. Noch einmal: Es wird nicht wahrer. Alle Studien zeigen, dass Studiengebühren nicht vom Studium abschrecken.
Und das hat einen guten Grund: Mit der BAföGVerrechnung und dem nachgelagerten Darlehen haben wir die soziale Balance gehalten; das haben auch alle Experten bestätigt.
Was aber stimmt, ist, dass viele Studierende verunsichert sind und Angst vor der Aufnahme eines Studiums haben. Insofern muss folgende Frage an Sie gestattet sein: Was haben Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der rot-grünen Seite, dazu beigetragen? – Sie sagen ständig, dass Studierende aus ärmeren Haushalten vor großen Problemen stünden. – Ja, wenn man sie ständig vor dem Abgrund warnt, dann ist klar, dass sich Ängste breitmachen. Und gerade das ist das Schlimme an Ihrem Vorgehen: Sie schüren eher diese Ängste.
Wir sehen doch am BAföG, dass eine moderate Verschuldung nicht das Hauptproblem ist. Das BAföG wird sehr gut angenommen. Bei monatlichem Höchstsatz führt auch der BAföG-Bezug zu einer großen Summe an Schulden. Er geht aber
Die Studierenden sind bereit, einen kleinen Teil zu einer guten Ausbildung beizusteuern, so wie das in anderen Berufen die Regel ist. In jeder Handwerksausbildung ist das üblich. Damit sind auch alle einverstanden. Sie erhalten nämlich im Gegenzug eine gute Ausbildung. Dafür sind sie dann auch bereit, einen entsprechenden Beitrag zu leisten.
Wir haben diese Sorgen der Studenten auch ernst genommen. Deswegen haben wir hier einen neuen Vorschlag vorgelegt. Wir glauben, dass man das bestehende System weiterentwickeln muss, um diesen Ängsten vorzugreifen, und zeigen hier Möglichkeiten auf, wie man sie umgehen kann.
Erstens. Ich glaube, dass wir die Möglichkeit für die Hochschulen erhalten müssen, sozialverträglich Studienbeiträge zu erheben. Wir wollen auch prüfen, ob der Ausfallfonds haushaltsneutral vom Land finanziert werden kann. Warum wollen wir das machen? Weil wir den Hochschulen mehr netto geben wollen, damit sie noch mehr Kapital für die Verbesserung ihrer Lehre zur Verfügung haben.
Zweitens. Gleichzeitig wollen wir den Studierenden entgegenkommen und ihre Belastung weiter vermindern. Dazu soll das Darlehensprogramm zur Rückzahlung noch weiter ausgebaut werden. Wir wollen, dass die Studenten ihre Studienbeiträge nachgelagert zurückzahlen müssen, und zwar zinsfrei und einkommensabhängig. Damit wird die Belastung vermindert und in die Phase finanzieller Leistungsfähigkeit verschoben. Gerade haben wir ja die Zahlen gesehen, aus denen hervorgeht, wie sehr sich ein Hochschulstudium finanziell lohnt. Die Bezüge von Universitätsabsolventen liegen mittlerweile 67 % über denen von Berufstätigen mit klassischer Berufsausbildung. Dann kann auch ein nachgelagertes Beitragsmodell eine tragbare Belastung sein. Das ist eine gute Lösung.
(Serdar Yüksel [SPD]: Was ist mit dem Spit- zensteuersatz? – Gunhild Böth [LINKE]: Spit- zensteuersatz erhöhen!)
Wir haben gezeigt, wie es aus unserer Sicht weitergehen sollte. Jetzt müssen Sie zeigen, wie es weitergeht.
Wir stellen fest, dass Sie sich der gesamten Diskussion über mögliche Verbesserungen verschließen und stur Ihre Wahlversprechungen umsetzen wollen. Aber das ist eben Ihr politischer Fehler. Die „Koalition der Einladung“ hat offenbar vergessen, wie man einlädt. Vielleicht muss man Ihnen dazu das Prinzip noch einmal erklären. Der gute Gastgeber hat etwas anzubieten. Insofern sind wir heute auch einmal gespannt, wie Die Linke sich hier verhält.
Wen interessieren diese politischen Spielchen aber am allerwenigsten? – Am wenigsten interessieren sie die Hochschulen, die nämlich wollen, dass eine vernünftige finanzielle Ausstattung vorherrscht, und die Beschäftigten, die um ihre Jobs an den Universitäten bangen. Am allerwenigsten interessieren diese politischen Spielchen die Studierenden; denn sie werden am Ende die großen Verlierer sein. Das können wir nicht zulassen.
Das sind die finanziellen, bildungspolitischen und sozialen Kosten Ihres Gesetzentwurfs. Sie reden über die 249 Millionen €. Wichtiger wäre es aber, über diese Kosten zu sprechen. Sie können die Einnahmen aus den Studienbeiträgen nicht kompensieren – und diese Kosten erst recht nicht. Aber die Rechnung kommt bestimmt. Diese Rechnung geht dann an Sie, liebe Minderheitsregierung. – Vielen Dank.
Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Ministerin Schulze, heute haben Sie nun den ersten konkreten Gesetzentwurf der rot-grünen Minderheitsregierung hier vorgelegt, dem in dieser Wahlperiode noch einige andere Gesetzentwürfe folgen werden, wie Sie angekündigt haben.
Sie haben diesen Gesetzentwurf mit Ihren Argumenten begründet. Ich darf Ihnen aber sagen – das ist Ihnen auch nicht neu –: Die von Ihnen vorgebrachten Argumente waren alle wolkig, unbestimmt und vor allem, was die Frage der Akzeptanz und der Abschreckung betrifft, durch keinerlei empirische Daten und Fakten untermauert. Es ist alles wolkig und unbestimmt.
Wenn man sich den Gesetzentwurf genauer anschaut, stellt man fest, dass sich unsere Befürchtungen, die wir schon vor Längerem vorgetragen haben, bewahrheitet haben; denn dieser Gesetzentwurf ist sozial ungerecht. Dieser Gesetzentwurf ist sozial nicht gerecht, er steht rechtlich auf wackli
Man kann es auch auf den Punkt bringen. Wenn dieser Entwurf tatsächlich Gesetz wird, haben Sie als neue Landesregierung im Wesentlichen zwei Dinge erreicht. Sie haben dann nämlich mehr Schulden gemacht, aber für weniger Bildung. Dies ist das Resultat dieses Gesetzentwurfes. Das werden wir garantiert nicht befürworten.
Ich darf auch daran erinnern, dass dieser Entwurf ohne rot-grünen parlamentarischen Segen auf die Welt gekommen ist. Erinnern wir uns einmal an die letzte Plenarwoche vor der Sommerpause! Damals hatten Sie versucht, hier ein großes Zeichen zu setzen. Es gab den von Rot-Grün eingebrachten Antrag, mit dem die Landesregierung gebeten werden sollte, so etwas auf den Weg zu bringen. Dafür haben Sie dann aber gar keine Mehrheit bekommen. Also haben Sie Ihren Antrag auch zurückgezogen. Das war ein sehr klägliches Scheitern.
Daher musste die Landesregierung sozusagen zu Fuß diesen Gesetzentwurf vorlegen. Das hat aber auch nicht viel genutzt. Es zeigt nur, dass Sie jetzt tatsächlich in den Niederungen der Politik angekommen sind.
Wir müssen jetzt tatsächlich einmal darüber sprechen, welche Folgen dieser Gesetzentwurf hätte, wenn er so durchkäme, wie Sie das gerne hätten. Die für ihn sprechenden Argumente sind nämlich schon sehr schwach. Von vielen Gruppen wird das im laufenden Gesetzgebungsverfahren dann auch noch einmal sehr deutlich gemacht werden. Daher sollten Sie sich tatsächlich besinnen.
Ich will einmal an einigen Beispielen verdeutlichen, wie sich das Ganze tatsächlich an den Hochschulen auswirken wird. Fangen wir – darauf ist Herr Kollege Hafke auch schon eingegangen – noch einmal beim Geld an! In Art. 2 § 1 des Gesetzentwurfs, Mittelgarantie, schreiben Sie – das haben Sie eben auch betont, Frau Ministerin –, dass durch das Land jährlich 249 Millionen € zur Verfügung gestellt werden. Das entspricht – so ist die Rechnung – den Einnahmen aus den Studienbeiträgen abzüglich der Abführungen an den Ausfallfonds.
Gleichzeitig bedeutet das aber auch 0,25 Milliarden € mehr Schulden pro Jahr. Sie werden das ja schuldenfinanzieren; wenn nicht, können Sie mich gerne korrigieren. 0,25 Milliarden € mehr Schulden pro Jahr mal eben so! Das ist schlecht, das ist sozial ungerecht, und das trifft dann tatsächlich alle. Das ist nichts anderes als ein kleines Wahlgeschenk an die eigene Klientel, die dies ja gefordert hat. Dabei machen wir nicht mit.
(Karl Schultheis [SPD]: Ach du Schande! Das finde ich ja gut, dass alle Studierenden auf unserer Seite sind!)
Die angenommene Summe entspricht auch nicht, wie Sie behauptet haben, den Bedarfen dieser Hochschulen. Da diese 249 Millionen € den Studierenden folgen – das haben Sie auch gesagt; diese schönen Begriffe kennen wir ja –, erhalten alle Hochschulen diese Mittel. Damit bekommen – das ist das Ungerechte – die Hochschulen, die jetzt schon Studienbeiträge erhoben haben, weniger. Für sie ist es eine Bestrafung. So empfinden die Hochschulen das auch. Die Hochschulen sagen: Sie bestrafen uns dafür, indem wir weniger Geld bekommen. – Das ist eine große Ungerechtigkeit. Die jetzt vorhandenen tatsächlichen Bedarfe werden dadurch auch nicht finanziell gedeckt.
Interessanterweise stehen diese 249 Millionen € in diesem Gesetzentwurf und nicht im Haushaltsgesetz, was wir dann jährlich festhalten sollten. Das könnte man positiv interpretieren und sagen, dadurch haben wir es dann ja für die nächsten Jahre festgelegt. Aber das berücksichtigt dann eben nicht die Konsequenz, dass wir steigende Studierendenzahlen haben werden, sondern die bleiben gleich. Das heißt, die pro Studierendem gerechnete Kompensation wird von Jahr zu Jahr geringer. Und Sie werden es durch kein Haushaltsgesetz dieser Welt wieder verbessern wollen. Das ist ungerecht, das ist Verschleierung. Sie haben keinerlei Recht, hier einfach zu sagen: „Wir kompensieren was“, und tatsächlich ist es dynamisch gesehen keine Kompensation, sondern es wird einfach weniger.
Dann gucken wir uns das Jahr 2013 an, wenn der doppelte Abiturjahrgang kommt. Wir haben hier oft genug über die Zahlen gesprochen, wie viele Studierende mehr dann da sind. Wenn Sie die 249 Millionen € so ins Gesetz schreiben, dann kommt das einer drastischen Reduzierung der Studienmittel gleich. Denn wenn man es mal überschlägig berechnet – und wir sollten das ruhig mal im Detail im Ausschuss tun –, werden wir etwa 50 Millionen € Deckungslücke haben, also etwa 20 %. Das sind 20 % weniger Ausstattung, 20 % weniger Tutorien, 20 % weniger Arbeitsplätze im hochschulischen Bereich. Und das nennen Sie dann im Gesetzentwurf eine Verbesserung der Qualität oder Gesetz zur Verbesserung der Chancengleichheit? – Das ist ja wohl eher das Gegenteil. Das Geld fehlt, und Sie haben keinerlei Recht zu behaupten, Sie würden die Qualität irgendwie verbessern.
Zusätzlich ist nach wie vor nicht sichergestellt, dass den Hochschulen die ihnen zugewiesenen Mittel – aus Sparzwängen, so wird es in den nächsten Jahren heißen – wieder abgenommen
werden. Frau Ministerpräsidentin Kraft hat in Ihrer Regierungserklärung gesagt – ich zitiere –: An der Grundfinanzierung werden wir nichts ändern. – Auch Sie, Frau Ministerin Schulze, haben das eben gesagt.