Die Landesregierung hat die kurzfristige Wiedereinführung der vierten Personalstelle nun in ihren Koalitionsvertrag aufgenommen. Ebenso sollen laut Koalitionsvertrag in einem neuen Landesgesetz die bedarfsgerechte Finanzierung und ein Rechtsanspruch festgeschrieben werden, genau wie es die Fraktion Die Linke in ihrem Antrag fordert.
Meine Damen und Herren, an dieser Stelle muss doch die Frage erlaubt sein, wie das denn alles bezahlt werden soll und vor allen Dingen von wem.
(Beifall von der FDP – Rüdiger Sagel [LIN- KE]: 1,3 Milliarden € für die WestLB! Dafür ist Geld da!)
Aber man sieht, dass auch Sie sich schwertun und nicht bereit sind, die Forderung der Linken sofort umzusetzen. Dass nun, wie gestern in einer Pressemitteilung der Linken zu lesen war, bereits ein Änderungsantrag vorliegt, wir aber davon noch keine Kenntnis haben, zeigt, dass es vonseiten der Regierungskoalition mit der Einladung an die CDUFraktion nicht sehr weit her ist.
Lassen Sie mich zum Abschluss noch einiges klarstellen: Frauen in Not muss schnell und unbürokratisch Hilfe zuteilwerden. Das ist keine Frage. Ich denke, darin sind wir uns einig. Das ist auch immer wieder betont worden. Nordrhein-Westfalen verfügt insgesamt über eine solide Frauenhausstruktur und unterhält ein flächendeckendes Netz an Frauenhäusern.
Angesichts der Situation im Landeshaushalt und der Finanzlage der Kommunen sollten wir daher mit Augenmaß vorgehen.
(Bärbel Beuermann [LINKE] hält einen Plan hoch. – Bärbel Beuermann [LINKE]: So sieht flächendeckend aus!)
Vielen Dank, Frau Kollegin Westerhorstmann. – Für die SPD-Fraktion spricht nun Frau Kollegin Steininger-Bludau.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Fraktion Die Linke, zunächst einmal: Ja, Sie haben mit der Grundaussage dieses Antrags recht.
Frau könnte allerdings meinen, Sie hätten aus unserem Wahlprogramm und dem Koalitionsvertrag abgeschrieben.
Wir erinnern uns noch einmal gemeinsam an den denkwürdigen Tag, den 1. Januar 2006. Dort wurden auf Antrag von und durch die Stimmen der CDU und der FDP den Frauenhäusern in Nordrhein-Westfalen die Landeszuschüsse um 30 % gekürzt.
Dies bedeutete den Wegfall und die Streichung einer von zwei Sozialarbeitervollzeitstellen. Ich selbst bin Mitbegründerin und Vorstandsmitglied des Frauenhauses meiner Heimatstadt CastropRauxel. Ich rede also aus ureigener Erfahrung.
Wissen Sie eigentlich, meine Damen und Herren von CDU und FDP, was Sie den betroffenen Frauen damit angetan haben? Wissen Sie eigentlich, was Sie den Mitarbeiterinnen des Frauenhauses oder den ehrenamtlich dort Tätigen angetan haben? – Ihre Entscheidung zur Mittelkürzung hat uns alle in große Not gestürzt. Ihre Maßnahmen gingen zu unser aller Lasten.
Das ging schon los beim Thema „Kündigung“. Auch die Mitarbeiterinnen eines Frauenhauses genießen Kündigungsschutz. Stellen Sie sich vor, wann uns dieser Bescheid erreichte: am 19. Dezember 2005, wirksam zum 1. Januar 2006. Ein schönes Geschenk unterm Gabentisch – finden Sie nicht auch?
Aber was bedeutete diese Einsparung konkret für uns? – Für die Zeit von drei Monaten mussten wir Personalkosten für eine Sozialarbeiterstelle zu 100 % selbst aufbringen. Wir mussten mühsam ersparte Rücklagen dafür auflösen. Unsere Mitarbeiterinnen mussten unzählige Überstunden ableisten. Ein Großteil der Aufgaben wurde von ungelernten Ehrenamtlichen abgedeckt.
Darüber hinaus mussten wir die so wichtige Supervision für unsere Mitarbeiterinnen auf unbestimmte Zeit aussetzen. Uns trieb die „Sorge“ um: Hoffentlich fällt die Belegung nicht unter 82 %. Wie wichtig gerade Supervision für Mitarbeiterinnen ist, die in einem solchen Arbeitsumfeld tätig sind, müsste Ihnen allen eigentlich klar sein.
Vor dem geistigen Auge sah ich mich schon einen Flyer entwerfen: Liebe Männer, besinnt euch nicht gerade jetzt, mit euren Frauen und Kindern menschenwürdig umzugehen. Wir brauchen die Belegung von 82 % zum finanziellen Überleben. – Finden Sie das nicht paradox? Für mich persönlich ist das supervisionsverdächtig. Ganz nebenbei: Als Vorstandsmitglied eines eingetragenen Vereins hafte ich mit meinem Privatvermögen.
Aber damit nicht genug, denn es gab noch die Vorgaben aus dem am 1. Januar 2002 in Kraft getretenen Gewaltschutzgesetz. Dies beinhaltet die ambulante Beratung von Frauen, deren Männer nach dem Gewaltschutzgesetz der gemeinsamen Wohnung verwiesen wurden. Diese Beratung und Unterstützung umfasst im Einzelfall auch Krisenintervention, Sozialberatung, Begleitung bei Ämtergängen, Hilfestellung im Schriftverkehr, Beratung zur Trennungs- und Scheidungsproblematik.
In Städten mit Frauenberatungsstellen wurde diese umfassende Aufgabe von den Frauenberatungsstellen geleistet. In Städten ohne Frauenberatungsstellen, in denen es aber ein Frauenhaus gibt wie in meiner Heimatstadt Castrop-Rauxel, werden die
Das ging so eben, solange die zweite Fachkraftstelle in den Frauenhäusern finanziert wurde. Die vierte Stelle ist weg. Die Aufgaben sind geblieben.
In meiner Stadt wurden uns im Jahre 2009 194 Fälle durch die Opferschutzbeauftragte der Polizei übermittelt. In 54 Fällen gab es eine zwei- bis dreistündige, in 69 Fällen eine telefonische Beratung. In allen Fällen fiel der nötige Schriftverkehr an. In 16 Fällen erfolgte eine Aufnahme ins Haus. 24 Fälle mussten wegen Auslastung unseres Hauses an andere Frauenhäuser verwiesen werden. Vielfach fiel Kinderbetreuung an. In fast allen Fällen gab es persönliche oder telefonische Nachberatungen. Der finanzielle Mehrbedarf wird im Übrigen nicht erstattet. Das sage ich aber nur am Rande.
Sie sehen also: Wir haben uns sehr schwer mit den Kürzungen getan. Das hat den betroffenen Frauen und uns unendlich viel abverlangt.
So werden wir diesem Antrag zustimmen, allerdings nur in den letzten drei Punkten. Bezogen auf Punkt 1 Ihres Antrags, Kolleginnen und Kollegen der Linken, muss ich Ihnen leider sagen, dass wir hier nicht bei „Wünsch Dir was“, sondern in der realen Politik sind. Somit müssen wir uns an Vorgaben und geltendes Recht halten.
(Rüdiger Sagel [LINKE]: Bei Ihnen geht was, bei uns nicht! – Gegenruf von Ministerin Bar- bara Steffens: Was geht denn?)
Die vierte Stelle ist im Haushalt 2010 nicht enthalten und kann somit auch nicht Bestandteil eines Nachtragshaushaltes sein.
Es können keine neuen Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag einfließen, sondern nur die Altlasten der Vorgängerregierung ausgebügelt werden. Deshalb können wir dem ersten Punkt mit der Forderung, die vierte Personalstelle noch in diesem Jahr wieder einzurichten, nicht folgen. Seien Sie aber sicher: Wenn 2011 haushalterisch die Weichen gestellt werden, werden wir – und dann hoffentlich gemeinsam – die vierte Stelle wieder einrichten. Wir werden Sie an Ihrem heutigen Antrag messen. Dann heißt es für Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Linken: „Butta bei de Fische“!
Und irgendwie bin ich von der Hoffnung beseelt, dass Sie, meine Damen und Herren von CDU und FDP, Ihre krasse Fehlentscheidung, die vierte
Vielen Dank, Frau Kollegin Steininger-Bludau. – Für die GrünenFraktion spricht nun Frau Kollegin Schäffer.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! In der Debatte, wie unsere Gesellschaft aussehen soll – ob in der Diskussion über einen neuen Feminismus, in der Diskussion über das Wohnen im Alter oder die Inklusion von Menschen mit Handicap –, erscheint mir ein Begriff als zentral, und ich glaube, dass dieser Begriff das Lebensgefühl oder – besser – die Erwartung von jungen Menschen, die Erwartung aber auch von vielen älteren Personen an unsere Gesellschaft ausdrückt, und das ist der Wunsch nach Selbstbestimmung.
Bei einem selbstbestimmten Leben denkt man häufig an ökonomische Unabhängigkeit. Aber ich finde, dass der Begriff „Selbstbestimmung“ auch etwas anderes ausdrücken muss. „Selbstbestimmt leben“ heißt auch, leben, ohne Angst vor Gewalt zu haben, insbesondere in den eigenen vier Wänden, in der eigenen Familie.
25 % der Frauen in Deutschland können aber von einem Leben ohne Gewalt nur träumen. Für sie ist das Leben in der Familie viel mehr ein einziger Albtraum. Wir wissen aufgrund der verschiedenen Studien, zum Beispiel der Umfrage der Bundesregierung im Jahre 2002, dass jede vierte Frau in Deutschland physische und/oder sexuelle Gewalt durch ihren Partner erlebt hat. Dabei spielen weder der Bildungshintergrund noch das Einkommen, das Alter oder eine Migrationsgeschichte eine Rolle.
Eines muss klar sein: Häusliche Gewalt ist keine Privatsache, sondern es ist ein gesamtgesellschaftliches Problem. Als solches müssen wir es begreifen und angehen.