Ich erinnere noch einmal daran: In der Praxis bedeutet das mindestens 50 € pro Jahr und Familie mehr an Gebühren.
Bezüglich Ihres Antrags, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehen wir Licht und Schatten. Wir hoffen, dass wir über die Weihnachtspause und in den Ausschussberatungen ein bisschen mehr Licht hineinbringen können.
Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen sowie Zuschauerinnen und Zuschauer! Ich fühlte mich eben, als ich Herrn Deppes Beitrag hör
Ich habe noch einen, auch wenn mir die Grünen dann vielleicht böse sind; aber ich kann es nicht liegenlassen: Meine Waschmaschine hat zwei Ohren.
(Heiterkeit von den PIRATEN und den GRÜNEN – Sigrid Beer [GRÜNE]: Können wir diesen Aspekt noch einmal ausarbei- ten? – Henning Höne [FDP]: Immer, wenn man glaubt, es kann nicht mehr schlimmer kommen!)
Zum eigentlichen Thema, bevor ich zur Ordnung gerufen werde: Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung und dem vorliegenden Antrag der regierungstragenden Fraktionen soll ein kleiner Schritt hin zur Kreislaufwirtschaft gegangen werden. Eigentlich steckt dahinter einmal wieder der Druck der EU.
Wir haben uns hier schon immer für einen nachhaltigen Umgang mit Ressourcen ausgesprochen und begrüßen jeden Schritt in diese Richtung.
Die von den antragstellenden Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen geforderten Änderungen am Arbeitsentwurf des Bundesumweltministeriums zum Wertstoffgesetz sehen tatsächlich nach geeigneten Verbesserungen aus.
Im Antrag werden die Einrichtung einer Wertstofftonne und die Abschaffung des Dualen Systems gefordert. Der Bundesgesetzentwurf sieht lediglich eine Wertstofftonne vor, in die neben Kunststoffe auch bis zu 5 kg kleine Geräte und Metalle entsorgt werden dürfen. Das ist ganz klar nicht ausreichend.
Das Duale System soll nach dem Bundesgesetzentwurf so erhalten bleiben, wie es ist, also mit all seinen bürokratischen Hindernissen.
Das Duale System hat gezeigt, dass es nicht geeignet ist, die steigenden Ansprüche auf dem Weg zur Kreislaufwirtschaft zu erfüllen; das hat Herr Markert auch schon ausgeführt. Deshalb muss das System ersetzt werden. Es erscheint einfach nicht reformierbar. Das sehen wir genauso.
Die Aufgabe der Erfassung und Sammlung von Wertstoffen in die Hoheit der Kommunen zu übertragen halten wir für richtig, auch mit der Begründung, dass es sich um eine Aufgabe der Daseinsvorsorge handelt und dass damit die Bezahlung der Beschäftigten nach Tarifen Standard ist; damit liegt auch ein sozialer Aspekt vor.
Die Einrichtung einer zentralen öffentlich-rechtlichen Stelle auf Bundesebene zum Vollzug und zur Kontrolle der Wertstoffsammlung kann tatsächlich zu bundeseinheitlich besseren Standards und Verwertungsquoten führen.
Der Bund will hingegen alle Bereiche der Wertstoffsammlung und -verarbeitung bzw. des Recyclings privatisieren oder privatisiert lassen. Das gilt auch für die zentrale Stelle für die Kontrollen der Wertstoffsammlung und -verwertung. Das ist der verkehrte Ansatz, wenn es um die Daseinsvorsorge geht. Das neoliberale Mantra „Privat vor Staat“ hat in diesem Bereich noch nie funktioniert.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Koalitionsfraktionen haben mir einen Antrag vorgelegt, der in der Tat mit einem Antrag der Landesregierung Nordrhein-Westfalens und der Landesregierungen von Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein im Bundesrat korrespondiert. Morgen wird dieser im Bundesrat behandelt.
Insofern können Sie mit Fug und Recht davon sprechen, dass die Koalitionsfraktionen und die Landesregierung Hand in Hand arbeiten; wir haben das gleiche Anliegen, nämlich das Anliegen, dass wir das erhalten, was die Bundesregierung bzw. die Große Koalition auf Bundesebene versprochen haben: ein umfassendes Wertstoffgesetz.
Der Bundesgesetzentwurf, der jetzt vorliegt, wird den Ankündigungen und den Ansprüchen – das ist jedenfalls gemeinsame Auffassung des Parlaments und der Regierung hier im Land – nicht gerecht.
Auf Bundesebene, Herr Höne, reden wir über ein anderes System. Auf Bundesebene gibt es nämlich das föderale Zusammenspiel zwischen Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat. Selbstverständlich ergibt es Sinn, hier frühzeitig die Haltung des Bundesrates zu reklamieren, weil der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung förmlich darauf angelegt ist, im Bundesrat zu scheitern.
Es herrscht dazu große Übereinstimmung vor. Bis hin zu konservativ regierten Landesregierungen ist klar: Ein solches Gesetz wird es mit dem Bundesrat nicht geben.
Deshalb ist es sinnvoll, hier frühzeitig zu reklamieren: Bitte ändert den Gesetzentwurf in die Richtung, in die ihr es versprochen habt. Schafft ein umfassendes Wertstoffgesetz, das über den Kanon der Verpackungsverordnung hinausgeht.
Denn Sie können heute keiner Bürgerin und keinem Bürger nach langen Jahren des Gelben Punktes erklären, was sie oder er in den gelben Sack zu tun hat und was nicht. Wertstoffgleiche Verpackungen und andere Wertstoffe landen nämlich immer wieder als sogenannte Fehlwürfe darin und verursachen Kosten, die durch entsprechende Lizenzgebühren nicht gedeckt sind.
Das System als solches musste vor Kurzem noch einmal mit der sechsten und siebten Novelle der Verpackungsverordnung stabilisiert werden, damit vermieden wird, dass es Trittbrettfahrer gibt. Um es in einen umfassenden Geltungsbereich zu bekommen und dann auch Synergien mit den kommunal Verantwortlichen zu erreichen, ist eine umfassende Novellierung notwendig.
Dieser Entwurf leistet diese umfassende Novellierung nicht. Er ist erkennbar darauf ausgerichtet, dass er im Bundesrat scheitert, weil es einen großen Widerspruch innerhalb der Großen Koalition gibt. Dieses Spiel müssten die Länder und die verantwortlichen Kommunen nicht mitmachen, sondern sie könnten frühzeitig Einspruch erheben.
Ich meine, dass wir darüber hinaus in einer gewissen Verpflichtung und Verantwortung stehen, den Bereich der Ressourcenwirtschaft umfassender zu diskutieren. Ich weiß nicht, ob Sie sich daran erinnern. Aber wenn man vor zehn bis 15 Jahren mit jungen Menschen diskutiert hat, standen im Mittelpunkt von Umweltpolitik die Mülltrennung und der Abfall. Heute sind es zu Recht der Klimaschutz und die Energie.
Aber ich meine, dass die Ressourcen und die Ressourcenknappheit ein nicht minder spannendes und wichtiges Thema sind. Leider haben wir die umweltpolitische Diskussion in den letzten Jahren nicht zielführend weiterentwickeln können. Wir müssen wirklich zu einer umfassenderen Ressourcenwirtschaft kommen. Man muss relativieren, über welchen Anteil an Ressource oder Abfall wir im Zusammenhang mit dem grünen Punkt beziehungsweise der gelben Tonne reden. Es handelt sich um vielleicht zwei bis drei oder maximal 4 % des Abfallaufkommens. Der weitaus größere Teil der Ressourcen, der noch zu gewinnen wäre, liegt im Gewerbemüll.
Deshalb macht es Sinn, von einem integrierten Ansatz zu sprechen und einen integrierten Ansatz zu wollen. Die Bundesregierung hat mit sehr viel mehr Mühe aktuell eine Verordnung zum Gewerbeabfall vorgelegt. Es lohnt sich in der Tat, intensiver auf der Fachebene darüber zu sprechen. Beides miteinander zu verbinden ist ein Impuls, der aus NordrheinWestfalen kommt.
Er wird offensichtlich auch von den Koalitionsfraktionen unterstützt. Dafür bedanke ich mich herzlich. Ich würde mich freuen, wenn zumindest der christ
demokratische Teil der Opposition in Berlin dafür sorgen würde, endlich ein an den Kommunen, aber auch an der Ressourcenwirtschaft orientiertes Wertstoffgesetz zu bekommen. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wir sind am Schluss der Aussprache und kommen zur Abstimmung.
Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 16/10418 an den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz – federführend –, an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk sowie an den Ausschuss für Kommunalpolitik. Die abschließende Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.
Westfalen durch Digitalisierung besser sichtbar machen – praxistaugliches Urheberrecht zur Digitalisierung von Museumsbeständen einführen!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Heute meldet die Presse die neuen Superzahlen für Museen in Deutschland. 118 Millionen Besucher! Das sind 3 Millionen mehr als im Jahr zuvor. Eigentlich sind es sogar noch mehr; denn man kann ein Museum auch digital besuchen.