Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Heute meldet die Presse die neuen Superzahlen für Museen in Deutschland. 118 Millionen Besucher! Das sind 3 Millionen mehr als im Jahr zuvor. Eigentlich sind es sogar noch mehr; denn man kann ein Museum auch digital besuchen.
Vielleicht kennen Sie das Museum Kunstpalast hier in Düsseldorf. Man kann mit dem Google Art Project wie bei Street View durch die Räume gehen und sich die Kunstwerke einzeln ansehen. Es ist eine von 670 Institutionen, die Google Art Project im System hat. In Deutschland sind es allerdings nur 33 Institutionen, zwei davon aus Nordrhein-Westfalen. Neben dem Kunstpalast ist es noch das Lehmbruck Museum in Duisburg.
Das heißt, ein Museumsbesuch ist heute viel leichter. Man ist nicht mehr auf Kataloge angewiesen, sondern kann sich in exzellenter Qualität Digitalisate
ansehen, kann sich digitale Abbildungen ansehen. Das kann man nicht nur mit Google, sondern das kann man vor allen Dingen auch mit Wikipedia.
Wikipedia macht seit vielen Jahren ein Projekt. Die Gruppe, die das macht, heißt mittlerweile GLAM. Sie machen das mit einem sogenannten Wikipedian in Residence. So etwas gab es in Deutschland zum ersten Mal 2012 im Deutschen Archäologischen Institut. Sie haben für ein halbes Jahr einen solchen Wikipedian in Residence eingestellt. Das war Marcus Cyron. Damit ist man dem Beispiel des British Museums in London und dem Louvre in Paris sowie vielen anderen gefolgt, die sich heute beteiligen.
Aber damit sind wir bei einem heiklen Problempunkt. Wikipedia-Artikel sind grundsätzlich unter freier Lizenz. Wer etwas bei Wikipedia zur Verfügung stellt, muss es allen zur Verfügung stellen. Damit sind wir beim Urheberrecht. Das Deutsche Archäologische Institut hat 2009 die Freigabe von 100.000 ausgesuchten Fotos und 60.000 Dateien sowie von Stichen aus der Barockzeit durchgeführt. Warum? Es muss alles älter als 70 Jahre sein; denn alles, was jünger als 70 Jahre ist, unterliegt dem Urheberrecht. Das erweist sich selbst bei Objekten als Hemmnis, deren Eigentum im Museum niemand anzweifelt.
Das Problem ist schon einmal angegangen worden. Wir erinnern uns daran. Wir haben hier den Antrag der Piraten zu den verwaisten Werken debattiert. Bei den verwaisten Werken ist es angekommen. Der Bundestag hat ein Verfahren geschaffen, nachdem man bei verwaisten Werken etwas weniger Einzelfallprüfungen durchführen muss, auf Treu und Glaube abhebt und auf die Veröffentlichungszustimmung bei der Übergabe eines solchen Objekts ins Museum. Aber die rechtlichen Hürden sind trotzdem noch zu hoch.
Nun haben sich vor vier Wochen 17 namhafte Juristen und Museumsleute zusammengetan und einen kurzen Text veröffentlicht, der sich „Hamburger Note zur Digitalisierung des kulturellen Erbes“ nennt. Das war natürlich auch der unmittelbare Anlass für unseren Antrag. Damit machen sie auf rechtliche Aspekte aufmerksam.
Anforderung und Ziel ist es, die umfangreichen Rechteklärungsprozesse zu erleichtern und die digitale Zugänglichkeit von Kulturgut im größeren Umfang als bisher zu ermöglichen. Es heißt da – Zitat –: „Wenn die Chancen der Digitalisierung genutzt werden sollen, bedarf es aber gesetzlicher Rahmenbedingungen, die für alle öffentlichen Gedächtnisinstitutionen eine rechtliche Einzelfallprüfung entbehrlich machen und grundsätzlich eine Sichtbarmachung von Beständen im Internet ermöglichen.“ –
Meine Damen und Herren, Digitalisierung findet sich sogar im Kulturfördergesetz. In § 8 Abs. 2 heißt es:
„Das Land unterstützt Kultureinrichtungen bei der Digitalisierung von analogem Kulturgut, bei der Übernahme von originär digitalem Kulturgut, bei der Bereitstellung der Digitalisate für die öffentliche Nutzung sowie bei der digitalen Landzeitarchivierung.“
Bei der Digitalisierung stehen nämlich diese Institutionen – Archive, Bibliotheken, Museen – vor technischen, administrativen und rechtlichen Herausforderungen, die einen hohen Einsatz verlangen, um dieses Kulturgut wirklich der breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Wir möchten mit diesem Antrag ein Programm für die Digitalisierung im Sinne des Kulturfördergesetzes, um die Digitalisierung voranzutreiben. Wir wollen das Bemühen um praxistaugliche Anpassungen des Urheberrechtes – ganz wichtig –, und wir möchten die Träger der Einrichtungen drängen, ihre Bestände grundsätzlich kostenfrei und digital öffentlich nutzbar zu machen und schließlich den Aufenthalt von solchen Wikipedien in Residence zu fördern.
Meine Damen und Herren, vielleicht ist dann ein erstes Kennenlernen eines nordrhein-westfälischen Museums im Internet oder das Nacherleben eines Besuches etwas ganz Normales und die Arbeit an Objekten auch aus den Depots etwas ganz Leichtes und Einfaches. Vielleicht werden auch Sie sich dann, wenn Sie nicht heute oder morgen oder in den nächsten Tagen noch Gelegenheit haben sollten, im Kunstpalast vorbeizuschauen, im Internet bei Google Art Project das Bild von Schnorr von Carolsfeld „Flucht nach Ägypten“ von 1828 ansehen und damit eine Einstimmung auf unsere politischen Themen, Großthemen und auf Weihnachten zugleich haben.
Herr Präsident! Zum letzten Thema in diesem Jahr erlauben Sie mir eine Tradition von Thomas Stotko fortzuführen, der am Ende des Jahres immer Rüttel-Schüttel-Reime vortrug. Das konnte er gestern nicht tun, weil er seine Rede zu Protokoll gegeben hatte. Ich darf da heute mit seinem urheberrechtlichen Zuspruch einsteigen.
Werden wir alles betrachten, was wichtig fürs Netz Denn dieses wird Schwerpunkt nach dem Fördergesetz
An dieser Stelle darf ich Ihnen ebenfalls recht herzlich frohe Weihnachten und eine gesegnete Weihnachtszeit wünschen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Bialas, für diese besondere Form der Rede am letzten Plenartag. – Das passt sehr gut und ist jetzt auch eine entsprechende Vorlage für Herrn Keymis von den Grünen, der jetzt sprechen wird. Mal sehen, was er daraus macht.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich mache es kurz: Wir stimmen der Überweisung des Antrags zu.
Ich wünsche Ihnen allen eine frohe Weihnachtszeit, einen guten Rutsch in das neue Jahr und uns allen konstruktive Beratungen in 2016. – Danke schön.