Protokoll der Sitzung vom 17.12.2015

(Beifall von allen Fraktionen)

Vielen Dank, Oliver Keymis. – Für die FDP-Fraktion spricht Frau Kollegin Schmitz.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Bialas, eine schöne, andere Form der politischen Rede – aber dennoch werden wir den Antrag der CDU-Fraktion hier unterstützen, nämlich die Forderung nach einem Konzept zur digitalen Befassung und Nutzung musealer Bestände und eine entsprechende Ertüchtigung der Museen.

In der Tat ist der kulturelle Reichtum unserer Museen unüberschaubar. Das gilt nicht nur für die zahlreichen vielfältigen und hochinteressanten Ausstellungen in nordrhein-westfälischen Museen, sondern auch für den großen Anteil von Kunstwerken im Eigentum von Museen, die der Öffentlichkeit gar nicht zugänglich sind, also auch nicht analog. Was sich nicht als Leihgabe auf Reisen befindet, ist in den Depots der Museen eingelagert.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Digitalisierungsbedarf ist enorm. Selbst kleinere Museen verfügen teilweise über Sammlungen mehrerer Hundert Kunstwerke. Dafür ist der Nutzen einer stärkeren Digitalisierung auch besonders groß; denn die Digitalisierung fördert den Zugang der Öffentlichkeit zu Sammlungen und Ausstellungen der Museen. Sie fördert die Auseinandersetzung mit den Themen Kunst und Kultur, zum Beispiel auch bei jungen Menschen, die noch kein einziges Museum betreten haben. Und sie trägt zur kulturellen Bildung bei und belebt den Austausch.

Eine stärkere Prioritätensetzung beim Einsatz von vorhandenen Kulturfördermitteln zugunsten der Digitalisierung von Museen ist daher durchaus sinnvoll.

Anknüpfungspunkte und Beispiele, welche tollen Möglichkeiten mit gar nicht einmal übermäßigem technischem Einsatz bestehen, existieren bereits.

Schwenken wir nur die Kamera auf die Kunstsammlung Nordrhein-Westfalens! Die Kunstsammlung Nordrhein-Westfalen stellt einen Teil der vorhandenen Werke digital zur Verfügung.

Die kunstinteressierte Bürgerin aus dem Kreis Lippe oder die Schulklasse aus Düren muss daher nicht extra nach Düsseldorf fahren, um einmal „Die Nacht“ von Beckmann oder eine Straßenszene von

Kirchner in Augenschein zu nehmen. Das geht nämlich auch online, pädagogisch aufbereitet und mit interessanten Informationen versehen.

Davon benötigen wir mehr. Klar sind dabei für uns zwei Dinge:

Erstens. Die technische und personelle Ertüchtigung von Museen wird nur mit entsprechendem finanziellem Mehraufwand zu erreichen sein. Der Kulturförderhaushalt für 2016 fällt aber nach wie vor deutlich geringer aus als 2012. Und so erweist sich die von SPD und Grünen vorgenommene Kürzung auch hier als ein Bremsklotz für die Digitalisierung der Museen.

Zweitens. Kein digitales Angebot ersetzt einen Besuch im Museum und das Auf-sich-Wirken-Lassen einer kuratierten Ausstellung. Die Digitalisierung muss also vorangebracht werden, ohne dabei die vielfältige Museums- und Kulturlandschaft in Nordrhein-Westfalen zu vernachlässigen. Dazu gehört auch, dass vorhandene Kunstbestände im öffentlichen Eigentum nicht mit Rückendeckung der Landesregierung verscherbelt werden, um mit dem Erlös marode staatliche Spielcasinos zu subventionieren.

Vielleicht überlegt die Landesregierung auch vor dem Hintergrund dieses Antrages noch einmal, ob Einkünfte aus den Warhol-Verkäufen nicht besser in analoge und digitale Kultur investiert werden als in staatliches Glücksspiel.

Wir freuen uns auf die Beratungen. – Vielen Dank und Ihnen allen auch ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest!

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Frau Kollegin Schmitz. – Für die Fraktion der Piraten spricht Kollege Lamla. Herr Kollege Lamla, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zuerst einmal möchte ich Dank sagen in Richtung CDU-Fraktion, Richtung Herrn Prof. Dr. Sternberg, dass Sie diesen Antrag gestellt haben. Sie bewegen sich quasi damit mit Warp-Geschwindigkeit auf das digitale Zeitalter zu.

An dieser Stelle möchte ich Herrn Dr. Joachim Paul zitieren, der mal sagte: Museen sind wie begehbare Hypertexte. – Ja, das stimmt. Das spiegelt auch dieser Antrag wieder. Wir behandeln eine sehr ernste Sache.

Der Antrag geht quasi in eine Richtung, die wir immer wieder gefordert haben. Es geht darum, die Museumsbestände, die Bestände der Archive und auch bewegliche und unbewegliche Denkmäler zu

digitalisieren und sie verfügbar, sie zugänglich zu machen.

Wenn wir schon bei der erwähnten WarpGeschwindigkeit sind, muss ich natürlich zwangsläufig an die Zukunft denken. Was ist denn, wenn in der Zukunft jemand nach Digitalisaten von nicht mehr existierenden Kunstwerken oder anderen Kulturgütern sucht? Was ist, wenn der bekannte Hobby-Archäologe Jean-Luc Picard vom Computer der Enterprise gesagt bekommt, dass die Abbildung eines irdischen Kunstwerks nicht mehr in seiner Datenbank vorhanden ist.

Er wird wahrscheinlich verärgert an seinem EarlGrey-Tee nippen und sich denken können, woran es lag: weil man es damals im frühen 21. Jahrhundert verbummelt hat, sich rechtzeitig um eine urheberrechtliche Lösung für die Digitalisierung von Museumsbeständen zu kümmern.

Es kann nicht oft genug gesagt werden: Urheberrecht von heute kann Wissen von morgen vernichten. Damit das Wissen von heute und morgen zugänglich gemacht werden kann, müssen wir uns zwangsläufig auch hier in NRW über Urheberrechtsreformen unterhalten. Wir müssen uns unterhalten über freie Lizenzen. Die gibt es jetzt zwar schon, allerdings innerhalb eines recht kaputten Urheberrechtssystems.

Die Wikipedians in Residence, also die Wikipedianer, die für eine Institution die Online-Enzyklopädie befüllen und bearbeiten, arbeiten auf Basis von freien Lizenzen. Sie arbeiten nicht nur damit, sie fördern auch die Verwendung und Verbreitung von freien Lizenzen, denn alle Inhalte der Wikipedia sind unter Creative-Commons-Lizenzen veröffentlicht. Das ist wichtig, denn die Frage der Lizenzierung muss im Vorfeld geklärt sein. Sonst kommt es im Nachhinein zu ziemlich teuren Rechtsstreitigkeiten, so wie es jüngst bei der Stadt Mannheim und der Wikimedia Foundation der Fall war.

Die Bemühungen des Mannheimer Museums sah das Amtsgericht Nürnberg als unzulässig an. Das ist in diesem expliziten Rechtsstreit zwar gut für die Allgemeinheit gewesen, aber es zeugt davon, dass dieser Bereich relativ konfliktbehaftet ist. Was man jetzt also braucht, ist eine solide, standfeste Grundlage für die Digitalisierung von Museumsbeständen – frei zugänglich und frei lizenziert.

Es ist auch erfreulich, liebe CDU-Fraktion, dass die Hamburger Note zur Digitalisierung des kulturellen Erbes im Antrag erwähnt wird. Diese Forderungen führender Museums- und Archivverantwortlichen drücken die Situation sehr kurz und knapp und sehr präzise aus. Die urheberrechtlichen Rahmenbedingungen müssen so schnell wie möglich derart geändert werden, dass eine rechtliche Einzelfallprüfung für die Museen entbehrlich gemacht wird.

Wir haben hier nun die einmalige Chance, den Forderungen des Museums- und Archivwesens zeitnah

Gehör zu geben und etwas zu tun. Wir haben auch die Chance, etwas dafür zu tun, dass in Zukunft das Geschichtsbild nicht verzerrt werden könnte, weil urheberrechtliche Schranken der digitalen Nutzung wichtiger Zeugnisse im Wege stehen.

Daher liegt uns Piraten sehr daran, dass wir uns im Ausschuss im nächsten Jahr diesem Thema mit besonderem Interesse zuwenden. Der Antrag ist im Prinzip gut, so wie er ist. Es fehlen allerdings konkrete Hinweise zu freien Lizenzen, auf die Institutionen wie zum Beispiel die Wikimedia Foundation angewiesen sind. Das ist nämlich wichtig, und das ist kein Detail, das später irgendwann geklärt werden könnte.

Wir Piraten werden daher selbstverständlich der Überweisung in den Ausschuss zustimmen. Ich persönlich freue mich auch sehr auf die Beratung. Wir sehen uns im nächsten Jahr. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den PIRATEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Lamla. – Nun spricht Herr Kollege Schwerd.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Tribüne und am Stream! Sehr geehrter Herr Prof. Sternberg, vielen Dank für diesen Antrag. Quasi niemand in diesem Landtag betont die Notwendigkeit häufiger, das Urheberrecht den Anforderungen der Digitalisierung von Kunst und Kultur anzupassen. Da sehen sogar die Piraten alt aus.

In diesem Antrag zeigen Sie auf, wie das Urheberrecht von gestern der Digitalisierung von Kunst, deren digitaler Bewahrung und Verbreitung im Wege steht. Sie sprechen damit den Archivaren aus der Seele, die sich täglich Sorgen darüber machen, wie sie Kunst retten und zugänglich machen können, ohne mit einem Bein im Gefängnis zu stehen.

Tatsächlich geht jeden Tag Kultur unwiederbringlich verloren, weil es keine legalen Möglichkeiten gab, sie zu konservieren. Die meiste Kunst und Kultur ist derzeit unzugänglich, weil ihre Digitalisierung und Verbreitung illegal ist, obgleich kein kommerzielles Interesse mehr vorhanden ist.

Ich denke, vielen sind die Auswirkungen dieses Urheberrechts gar nicht so klar. Ein Stück ist bis 70 Jahre nach dem Tod des letzten Menschen, der daran mitgewirkt hat, geschützt. Ein Zeitraum, den Zelluloid oder Magnetbänder oder elektronische Datenträger nicht überleben.

Manchmal lässt sich die Rechtslage überhaupt nicht klären, weil der Verbleib der Urheber unbekannt ist. Warum diese extrem langen Fristen nach dem Tod des Urhebers, wenn er längst nichts mehr davon

haben kann? Warum diese hohen Hürden, auch wenn gar kein kommerzielles Interesse besteht?

Meine Damen und Herren, das ist nicht das einzige Problem, das das veraltete Urheberrecht mit der Digitalisierung hat. Kunst und Kultur könnten durch Digitalisierung viel mehr Menschen weltweit zugänglich sein. Soweit kommerzielle Interessen des Künstlers oder Autors bestehen, sind die doch nicht davon abhängig, dass jemand sein Kulturgut nur real oder eben auch digital wahrnehmen kann, soweit eben für seine Vergütung gesorgt ist.

Wir nutzen die Möglichkeiten der Digitalisierung für Partizipation nicht annähernd. Kunst und Kultur bauen in der digitalen Welt auch viel mehr aufeinander auf. Zitate, Satire, Remixe müssen möglich sein. Kommerzielle Interessen können gewahrt sein, indem der ursprüngliche Künstler an den Erlösen von Mashups beteiligt wird. Aber sein Einverständnis muss sehr viel einfacher zu erlangen sein bzw. innerhalb gewisser Schranken auch vorausgesetzt werden dürfen.

Wir erleben derzeit eine Illegalisierung von neuen digitalen Kunst- und Kulturbereichen, wie zum Beispiel Videos, weil dort in hohem Maße auf Bestehendes zurückgegriffen wird. Es droht ein digitaler Kulturstillstand.

Daher begrüße ich Herrn Prof. Sternbergs Initiative. Ich bin gerne bereit, an weiteren Ideen und Konzepten mitzuwirken. – Ihnen allen ein frohes Fest und vielen Dank.

Vielen Dank, Herr Kollege Schwerd. – Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Kampmann.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Jetzt bin ich gerade dann dran, wenn die CDU ihre Bescherung macht. Ich hoffe, ich komme trotzdem durch.

Ich gratuliere erst einmal Andreas Bialas zu seinem unglaublichen Talent. Ich wusste gar nicht, dass wir so etwas in der Landtagsfraktion haben. Ich bin gespannt, was da noch kommt.

Genauso begeistert bin ich darüber, dass das Thema Digitalisierung in allen Bereichen inzwischen eine so große Rolle spielt. Aber wenn es darum geht, konkrete Ansatzpunkte für die Politik aufzuzeigen, passiert es nur sehr selten. Von daher war ich geradezu euphorisch, als ich entdeckte, dass nun auch die CDU dieses Thema mit einem ganz konkreten Antrag zur Digitalisierung von Museumsbeständen für sich entdeckt hat.

Also begann ich in Erwartung eines progressiven, modernen und in die Zukunft denkenden Antrags zu lesen, um am Ende feststellen zu müssen, dass

dieser Antrag genau an dem scheitert, woran gerade viele politische Initiativen zur Digitalisierung scheitern. Er beschreibt nämlich das politisch Gewollte in einer digitalen Welt, versäumt es aber, den Weg dorthin zu beschreiben. Ich finde, das konnten wir gerade auch bei der Diskussion feststellen. Wir alle sagen, das Urheber- und das Urhebervertragsrecht müssen geändert werden. Aber wie das konkret aussehen soll, diese Zielsetzungen haben mir in diesem Antrag gefehlt.

Ich denke, wir stimmen alle vollkommen darin überein, dass so etwas wie ein virtuelles Museum mehr Teilhabe gerade auch für junge Menschen schaffen kann und dass wir mit den sehenswerten Angeboten unserer Museen dadurch einem viel breiteren internationalen Publikum sichtbar werden können.

Das alles sind Ziele, meine sehr verehrten Damen und Herren, für die wir uns einsetzen sollten. Diese Ziele sollten ganz oben auf unserer kulturpolitischen Tagesordnung stehen. Aber wir brauchen dafür faire und praktikable Lösungen im Urheber- und im Urhebervertragsrecht.