(Heiterkeit und Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Marcel Hafke [FDP]: Das ist das Demokratieverständnis von SPD und Grü- nen! – Zurufe von der SPD und den GRÜNEN: Oh!)
Frau Ministerin Kampmann, Sie haben in den letzten Wochen sicherlich mitbekommen, dass es von betroffenen Kreisen Befürchtungen gibt, dass zukünftig im Falle der Verabschiedung des Kulturgutschutzgesetzes die Kompetenzen so erweitert werden, dass Beschlagnahmungen sehr viel leichter möglich sind, indem staatliche Kompetenzen erweitert werden.
Deshalb möchte ich Sie fragen, wie die Landesregierung zu diesem Punkt steht. Unterstützen Sie Bestrebungen, staatliche Kompetenzen im Zusammenhang mit dem neuen Kulturgutschutzgesetz so auszugestalten, dass selbst Beschlagnahmungen ohne vorherigen richterlichen Beschluss möglich sind?
Auch da können wir im jetzigen Entwurf keinen Hinweis darauf erkennen, dass Beschlagnahmungen tatsächlich einfacher möglich sein sollten, als es in der Vergangenheit der Fall war.
Herr Präsident, vielen Dank. – Frau Ministerin, ich habe noch eine Nachfrage: Wie sieht denn die Einschätzung der Landesregierung zu den faktischen Auswirkungen des neuen Gesetzes auf den Kunst- und Antiquitätenhandel sowie auf die vorhin schon angefragte Situation der privaten Sammler aus?
Das führe ich gern noch einmal aus und gebe auch dazu gern noch einmal das wieder, was Frau Grütters sagt und dem wir uns als Landesregierung anschließen. Wir sind der Meinung, dass viele Kunsthändler und Galeris
ten von der Novellierung zum einen gar nicht betroffen sind, weil sie mit Objekten handeln, die außerhalb der Alters- und Wertgrenzen liegen. Wir gehen auch nicht von einer Verschärfung der Regeln für die Eintragung in das Verzeichnis national wertvollen Kulturguts zulasten des Kunsthandels und zulasten von privaten Eigentümern aus, weil sich an dieser Stelle im Gegensatz zur Vergangenheit nichts Entscheidendes geändert hat.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin Kampmann, wie definiert denn die Landesregierung für sich nationales Kulturgut?
Das definiert die Landesregierung nicht für sich, sondern es gibt den Entwurf, der zu einer Definition kommen sollte. Das war das Ziel der Novellierung. Deshalb hat die Landesregierung keine eigene Definition, Herr Höne. Ich denke, das werden Sie verstehen.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr hierzu vor. Damit ist die Mündliche Anfrage 73 beantwortet.
Am 18. November 2015 erschien in den Westfälischen Nachrichten ein Artikel mit der Überschrift „Wald-Zentrum verklagt Ministerium“. Im Artikel wird über die „ersatzlose Streichung“ von „Fördergelder[n] für zwei EU-Forschungsprojekte zur Mitte der Laufzeit“ durch das Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung berichtet. Davon betroffen ist das Internationale Institut für Wald und Holz (Wald-Zentrum). Das Ministerium sagte die geforderten Kofinanzierungen schriftlich zu, der Staatssekretär nahm sogar für die Landesregierung an einer Auftaktveranstaltung in Münster teil. Das Wald-Zentrum hat bereits eine Klage gegen die Streichung der Mittel eingereicht.
Gemäß der Darstellung des Wald-Zentrums scheint es sich jedoch um einen Rechenfehler im Wissenschaftsministerium zu handeln. Institutsleiter Prof. Dr. Andreas Schulte: „Wegen eines eigenen Rechenfehlers hält das Wissenschaftsministerium seine rechts- und bestandskräftigen Zusagen zur Kofinanzierung der zwei EUForschungsvorhaben nicht ein und zahlt nichts mehr aus.“ Laut Berichterstattung in den Westfälischen Nachrichten summiert sich der Fehlbetrag auf mittlerweile mehr als 200.000 Euro. Bleibe das Ministerium bei seiner Position, drohten dem Projekt mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 7,5 Millionen Euro das Aus. Schulte: „Das Ministerium sieht dabei zu, wie das Wald-Zentrum an Reputation verliert.“
Dieser Vorgang ist nach der Auflösung der Studienfonds und der nicht erfolgten Förderung des CARE-Instituts der dritte Streich der Wissenschaftsministerin, der dem Bildungs- und Wissenschaftsstandort Münster nachhaltig schadet. Wenn auf Förderzusagen aus Nordrhein
Westfalen kein Verlass mehr ist, wäre das ein schlechtes Signal an die europäische Forschungscommunity. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
Warum schadet die Landesregierung aufgrund selbst verursachter Rechenfehler dem WaldZentrum und dem Wissenschaftsstandort Münster?
Die Landesregierung hat angekündigt, dass Frau Ministerin Schulze antworten wird. Hiermit gebe ich Frau Ministerin Schulze das Wort. Bitte schön.
Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Höne, ich antworte natürlich gerne auf Ihre Frage, auch wenn der darin verpackte Vorwurf, ich würde dem Wissenschaftsstandort Münster, also immerhin meinem Wahlkreis als Abgeordnete, wissentlich und willentlich schaden, verzeihen Sie, wirklich nur noch als absurd bezeichnet werden kann.
Ich könnte es ja noch nachvollziehen, wenn Sie mir das Gegenteil vorwerfen würden, also wenn der Verdacht bestünde, für mich als Fachministerin würden lokale Interessen vor Compliance gehen, also wenn es darum ginge, dass ich Recht und Gesetz zurechtbiegen würde, um Landesgeld in meinen Wahlkreis zu schleusen. Sie drehen es hier aber um und werfen mir vor, dass ich strikt nach Recht und Gesetz handele, die Landeshaushaltsordnung anwende und für mich als Ministerin Compliance vor Wahlkreisinteressen geht. Mich dafür zu kritisieren, offenbart ein Politikverständnis, dem ich
Da die vorliegende Frage sich ja im Wesentlichen auf Presseberichte stützt, will ich hier gerne auch noch einmal auf den Sachverhalt eingehen, über den wir heute sprechen.
Meine Damen und Herren, das Wissenschaftsministerium hat dem Wald-Institut 2013 Landesmittel bewilligt, damit es sich an zwei EU-Projekten beteiligen kann – interessanten Projekten, unter anderem zum Klimaschutz, an deren Sinn und Zweck bis heute kein Zweifel besteht. Die Projekte liefen an, nachdem die EU ihre Zuwendungen bewilligt hatte. Das erste Geld wurde auch vom Wissenschaftsministerium ausgezahlt.
Im Juni 2014 hat das Ministerium das Institut aufgefordert, für eines der Projekte einen aktualisierten Ausgabenplan vorzulegen. Das ist bei solchen Projekten Routine.
Im September 2014 wurde dann schließlich ein geänderter Ausgabenplan vorgelegt – allerdings mit einer Überraschung. Das Wald-Institut hatte inzwischen geänderten Bedingungen der EU zugestimmt und dies nicht mit dem Ministerium abgestimmt und bräuchte nun mehr Geld als ursprünglich bewilligt. Zahlen sollte dieses Geld das Ministerium. Das ist nicht nur höchst ungewöhnlich; genau genommen hätte das Institut die geänderten Bescheide gar nicht annehmen dürfen, ohne sich vorher um die Finanzierung zu kümmern und sich mit dem Ministerium abzustimmen.
Das Wissenschaftsministerium hat daraufhin eingehend geprüft, wie dem Wald-Institut aus dieser selbst verursachten Lage herausgeholfen werden kann. Das Ergebnis: Die Landeshaushaltsordnung ließ eine Förderung der zusätzlich angemeldeten Ausgaben nicht zu. Es waren Gemeinkosten enthalten, die so nicht gefördert werden konnten. In diesem Zusammenhang wurden auch die Bescheide von 2013 mit Blick auf die Gemeinkosten noch einmal eingehend geprüft. Die Prüfung ergab, dass auch dort die Landeshaushaltsordnung keinen anderen Weg zuließ, als den Zuwendungsbetrag zu reduzieren.
Meine Damen und Herren, jeder, der sich mit Förderverfahren auskennt, weiß, dass Anpassungen von Förderbescheiden nicht ungewöhnlich sind. Üblicherweise setzen sich die Beteiligten in solchen Fällen zusammen und finden gemeinsam eine Lösung.
Für einen solchen Dialog braucht es aber immer zwei. Wir haben hier zahlreiche Angebote gemacht, die das Institut ausgeschlagen hat. Auch fest vereinbarte Gesprächstermine wurden ohne Nennung von Gründen abgesagt.
dessen so schnell vor Gericht gezogen ist; denn allen Beteiligten musste klar sein: Sobald der Rechtsweg eingeschlagen ist, befinden wir uns auf einem anderen Spielfeld. Die Landeshaushaltsordnung verbietet eine Förderung von Vorhaben, deren Gesamtfinanzierung nicht gesichert ist.
Es blieb uns nichts anderes übrig, als die Auszahlungen zu stoppen und die beiden Förderbescheide rechtlich zwingend zurückzuziehen. Hier lässt die Landeshaushaltsordnung keinerlei Ermessensspielraum zu – und ich werde die Landeshaushaltsordnung weder biegen noch brechen, um einem Institut aus Münster einen Gefallen zu tun.
Dass diese Auffassung nicht ganz verkehrt ist, hat sich in dem Eilverfahren Anfang des Jahres gezeigt. Das Verwaltungsgericht hat hier zugunsten des Ministeriums entschieden. Im August 2015 hat das Wald-Institut nun auch gegen die Teilrücknahme- bzw. Teilwiderrufungsbescheide Klage erhoben. Wie in juristischen Auseinandersetzungen üblich, wartet das Wissenschaftsministerium die endgültige Entscheidung des Gerichtes ab.
Gerade für das Institut und seine unbestritten wichtige wissenschaftliche Arbeit wären eine schnelle Gerichtsentscheidung und damit Rechtssicherheit sicherlich hilfreich. Umso erstaunlicher ist, dass in den vier Monaten seit Einreichung der Klage keine Klagebegründung seitens des Wald-Institutes vorgelegt wurde – das Gericht hat sogar schon die Begründung angemahnt – und dadurch der Prozess unnötig in die Länge gezogen wird.
Stattdessen wird versucht, politischen Druck aufzubauen. Diese Melange aus Wahlkreis, Ministerin und haltlosen Vorwürfen ist wohl zu verlockend. Ich fände es dagegen deutlich hilfreicher, wenn wir die Sache juristisch sauber klären könnten und das Wald-Institut das Seine dazutäte, dass das Verfahren endlich vorankommt. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, in den Aufhebungsbescheiden vom 31. Juli dieses Jahres heißt es:
Weder das Ministerium noch das Institut waren sich der Tatsache bewusst, dass die Bewilligung fehlerhaft war und so nicht hätte erlassen werden dürfen. Es fällt auch nicht in den Verantwortungsbereich des Instituts, die grundsätzlich vonseiten der Bewilligungsbehörde falsch bemessene Förderquote zu erkennen, zumal sich die Bewilligungsbehörde selbst dessen nicht bewusst war.