Protokoll der Sitzung vom 28.01.2016

Das ist aber nicht der Fall. Lange Zeit war dies nicht erkennbar, wurden wir in einem guten Glauben gelassen, da uns Minister Jäger diesbezüglich keine

Transparenz gewährleistete. Landesweite Zahlen und Vergleichsmöglichkeiten zur Quotenerfüllung wurden nämlich nicht veröffentlicht, erst auf mehrfache Nachfrage.

Danach ist klar geworden, warum das so war. Mit den Zahlen wurde nämlich deutlich, dass etliche Städte und Gemeinden im kreisangehörigen Raum mehr Flüchtlinge haben aufnehmen müssen, als sie normalerweise nach dem Gesetz hätten bekommen sollen. Gleichzeitig wurde deutlich, dass vor allem einige Großstädte viel weniger Flüchtlinge haben aufnehmen müssen, als das gesetzlich vorgegeben war. Großstädte wie Duisburg oder auch Düsseldorf erfüllten die Quote im November gerade einmal zu 60 %. Das ist erstens ungerecht und andererseits vor allem gesetzeswidrig.

Diese Landesregierung und speziell Sie, Herr Minister Jäger, haben diesen Rechtsbruch zu verantworten. Diese anscheinend willkürliche Zuweisungspraxis von Flüchtlingen innerhalb Nordrhein-Westfalens und die völlige Ignoranz des gesetzlichen Schlüssels lösen fatale finanzielle Folgewirkungen aus. Während bei der Berechnung des Landestopfes, also auf der Bedarfsseite, die bei den Kommunen am 1. Januar 2016 vorhandenen Flüchtlingszahlen multipliziert mit 10.000 (Euro) errechnet werden, erfolgt die Verteilung des Geldes auf die einzelnen Kommunen alleine nach Einwohnerzahlen und Fläche.

(Michael Hübner [SPD]: Ja!)

Die Kommunen bekommen also ihre Kostenerstattung nicht auf der Basis der realen Flüchtlingszahlen, die sie tatsächlich zu versorgen haben, sondern nur eine Pauschale in Höhe der im FlüAG verankerten Quote.

Das macht die Angelegenheit so brisant. 35 Kommunen erhalten also entsprechend der gesetzlichen Vorgaben Millionen für Flüchtlinge, die gar nicht vor Ort sind. So zum Beispiel die Stadt Duisburg; sie erhält die Pauschale für weitere 2.800 Flüchtlinge, die gar nicht in Duisburg untergebracht und versorgt werden, sondern von anderen Städten und Gemeinden, die wiederum keinen Cent dafür erhalten.

Ein Rechenbeispiel auf der Basis der Quote am 30. November macht die Ungerechtigkeit noch deutlicher. Die aktuelle Verteilungsregelung bewirkt im Ergebnis, dass beispielsweise der Betrag je zugewiesenem Flüchtling in Duisburg bei rund 18.000 € liegt, während in Windeck im Rhein-Sieg-Kreis lediglich 6.900 € ankommen. Das darf nicht so bleiben.

Herr Kollege,...

Bitte, wenn, dann als Intervention am Schluss.

Es bleiben daher viele Fragen. Zum Beispiel: Wie konnte eine solche Ungleichbehandlung von Städten und dem kreisangehörigen Raum passieren? Egal, was der Grund war, die gesetzliche Quote ist nicht frei verfügbar durch das Ministerium. Warum ist man nicht früher gegen diese verheerende Entwicklung vorgegangen? Wenn es gute Gründe dafür gegeben hat, warum wurde dann nicht das FlüAG entsprechend geändert?

Nun gibt es landauf, landab großen Ärger. Der aus unserer Sicht gerechtfertigte Unmut gipfelte in einer Drohung vom Städte- und Gemeindebund: Sollte das Land nicht dafür Sorge tragen, dass bis Ende Januar auch die Großstädte ihre Quote erfüllen, würde der Kommunalverband seinerseits die mit dem Land im Dezember getroffene Vereinbarung über die Flüchtlingsfinanzierung aufkündigen.

(Henning Höne [FDP]: So ist es!)

Unser CDU-Engagement, die Probleme der Zuweisungspraxis offen zu kommunizieren, hat seine Wirkung nicht verfehlt. Sie, Herr Minister, reagieren jetzt in einem ersten Schritt und wollen in Zukunft für eine gerechte Verteilung der Flüchtlinge und damit gleichmäßige Verteilung der Lasten sorgen.

(Zuruf von Jochen Ott [SPD])

Seien Sie sicher, dass wir Ihre Worte an den Taten messen werden. Wir erwarten dauerhaft, dass sich die Landesregierung an das Gesetz hält und dementsprechend Flüchtlinge den Kommunen zuweist. Gleichzeitig fordern wir Sie auf, die Flüchtlingskostenerstattung umgehend und nicht erst im kommenden Jahr an die tatsächliche Kostenbelastung anzupassen. Lassen Sie die betroffenen Kommunen nicht länger im Regen stehen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Kuper. – Herr Hübner, wollen Sie die Zwischenfrage nachträglich stellen? – Dann machen wir es so. Herr Kollege Hübner, bitte.

Vielen Dank, Herr Kuper, dass Sie trotz Ihres Manuskripts, das ja aus der letzten Woche ist, die Nachfrage zulassen. – Das Flüchtlingsaufnahmegesetz regelt den von Ihnen geschilderten Sachverhalt schon etwas länger. Können Sie mir erläutern, seit wann die Verteilung, nämlich 90 % nach Einwohnern und 10 % nach Fläche, so geregelt ist?

Lieber Herr Kollege, es mag sein, dass Ihr Redemanuskript überholt und überaltert ist. Das Flüchtlingsaufnahmegesetz stammt aus einer Zeit, in der wir 20.000 bis 30.000 Asylbewerber pro Jahr hatten. Da war es auch richtig.

Aktuell kommen jedoch 200.000 bis 300.000 Menschen im Jahr. Dann kann ich mit solch einer pauschalen einfachen Regelung nicht arbeiten, sondern man muss auf die veränderten Bedarfe reagieren. Wenn es vorher vielleicht eine Ungerechtigkeit im vier- oder fünfstelligen Bereich gab, dann ist sie jetzt im Millionenbereich, und das kann ich so nicht stehen lassen.

(Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Wieso ha- ben dann die kommunalen Spitzenverbände dem zugestimmt?)

Haben sie doch gar nicht.

Vielen Dank, Herr Kollege Kuper. Die Debatte geht ja noch weiter, ist sogar erst am Anfang, meine Kolleginnen und Kollegen. – Als nächster Redner hat für die SPD-Fraktion Herr Kollege Dahm das Wort.

Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne! Eigentlich, Herr Kuper, müsste dieser Antrag heute gar nicht beraten werden, denn zu all den Punkten, die Sie heute angesprochen haben, hat der Minister in der vergangenen Woche in unserem Ausschuss für Kommunalpolitik ausführlich Stellung genommen.

(Beifall von der SPD – Zuruf von Henning Höne [FDP])

Ausführlich, Herr Höne!

Uns gibt das aber noch einmal Gelegenheit, auf einzelne Punkte einzugehen. Bezüglich eines Punktes in Ihrem Antrag sind wir uns einig: Die Städte, Gemeinden und Kreise, aber auch – das haben Sie in Ihrem Antrag vergessen zu erwähnen – die zahlreichen Ehrenamtler leisten bei der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen zurzeit Außergewöhnliches. All denen gilt unser ausdrücklicher Dank.

(Beifall von der SPD, der CDU und der FDP)

Wir haben einen Entschließungsantrag eingebracht, um noch einmal sehr deutlich zu machen, welche Anstrengungen die rot-grüne Regierungskoalition unternommen hat, um die Kommunen insbesondere finanziell zu entlasten und ihnen Planungssicherheit zu geben. Sie haben die Vereinbarung angesprochen, die wir im Dezember noch vor Weihnachten mit den kommunalen Spitzenverbänden getroffen haben, um eine entsprechende Handlungssicherheit zu geben.

Zunächst möchte ich das Vorziehen der Stichtagsregelung ansprechen. Von den knapp 4 Milliarden €, die wir in diesem Jahr im Haushalt bereitstellen, gehen alleine 1,95 Milliarden € unmittelbar in die kommunalen Kassen. Diese werden – das ha

ben Sie eben richtigerweise angesprochen – über die pauschale Zuweisung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz ausgezahlt. Die Erhöhung ergibt sich unter anderem durch die Änderung des Stichtags im Gesetz. Diese Zuweisung wird anhand der aktuellen Zahlen zum Stichtag 1. Januar 2016 berechnet und nicht mehr anhand der Zahlen des Vorjahres.

Darüber hinaus zählen zu diesen Personen auch die mittlerweile Geduldeten. Das heißt, es kommen noch einmal 13.000 Personen dazu. All das ist eine weitere Entlastung für unsere Städte.

(Beifall von Hans-Willi Körfges [SPD])

Die Zuweisung wird in diesem Jahr – diese Antwort habe ich eben von Ihnen erwartet, Herr Kuper – wie in den vergangenen 22 Jahren nach dem geltenden FlüAG und nach dem uns allen bekannten Schlüssel, nämlich 90 % Einwohner, 10 % Fläche, erfolgen. Das ist also nichts Neues. Das wissen die Kommunen. Wer den Dreisatz kann, der kann auch ausrechnen, was er in diesem Jahr zu erwarten hat.

Das gibt den Kommunen Planungs- und Handlungssicherheit für die städtischen Haushalte. Für den Fall, dass sich die Zugangszahlen in diesem Jahr deutlich verändern, haben wir mit den Spitzenverbänden eine Revisionsklausel vereinbart. Darüber wird dann entsprechend neu verhandelt.

Im Jahr 2017 wird die Pauschale auf eine Monatszahlung pro Flüchtling umgestellt; das haben Sie gerade richtig dargestellt. Dieser Vorschlag wurde im Übrigen von den kommunalen Spitzenverbänden ausdrücklich begrüßt. Dann beläuft sich die Zuweisung pro Flüchtling auf 10.000 € pro Jahr, 866 € pro Monat, zuzüglich einer 4%igen Dynamisierung.

Im Übrigen, Herr Kuper, darf ich Sie daran erinnern: Die 10.000 € pro Flüchtling waren immer eine Forderung einerseits der Kommunen, andererseits aber auch der CDU-Fraktion. Offenbar stellen Sie dies jetzt infrage

(André Kuper [CDU]: Nein!)

und fordern mit Ihrem Antrag mal wieder eine Vollkostenpauschale.

Ich will an dieser Stelle – das gehört der Vollständigkeit halber dazu – die Absenkung des Härtefallfonds für die Gesundheitskosten von derzeit 70.000 € pro Flüchtling und Jahr auf 35.000 € erwähnen. Das ist eine Forderung der Kommunen und der Spitzenverbände, der wir ebenfalls nachkommen. Auch das ist kommunalfreundlich und wird die einzelnen Kommunen wesentlich entlasten.

Insgesamt – das habe ich bereits gesagt – stellen wir 4 Milliarden € für Asylbewerber und Flüchtlinge in diesem Jahr zur Verfügung. Zur Erinnerung, meine Damen und Herren insbesondere der Opposition: Der Bund trägt in diesem Jahr 796 Millionen €. Das sind rund 19,6 % der Ausgaben. Das ist deutlich zu wenig. Unter dem Strich legen wir zu dem,

was wir vom Bund bekommen, 2 € obendrauf. Alleine das macht deutlich, dass der Bund seine finanzielle Beteiligung deutlich erhöhen muss, um eine Entlastung für unsere Kommunen sicherzustellen. Dafür, meine Damen und Herren der CDU-Fraktion, sollten Sie sich auf Bundesebene einsetzen.

Lassen Sie mich zum Schluss etwas zu dem kurzfristig entstandenen Ungleichgewicht bei der Zuteilung von Flüchtlingen an einige wenige Kommunen sagen. Wir begrüßen es ausdrücklich, dass der Minister unmittelbar reagiert hat, zeitnah eine gleichmäßige Verteilung der Flüchtlinge sicherstellen wird und mit den Maßnahmen bereits in dieser Woche begonnen hat. Gerne können wir die Diskussion in unserem Ausschuss fortsetzen. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Dahm. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erteile ich Frau Kollegin Düker das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die hohen Zugangszahlen und die enormen Steigungsraten im letzten Jahr haben in der Tat zu der Notwendigkeit geführt, über unsere Strukturen im Land nachzudenken, sowohl was die Erstaufnahmesituation als auch was die Form der Finanzierung insbesondere mit Blick auf unsere Kommunen angeht.

Nachdem wir dann im Herbst letzten Jahres zusammen mit den anderen Ländern dem Bund nach langen Verhandlungen endlich abringen konnten, sich an der Finanzierung der gesamtstaatlichen Aufgabe zu beteiligen – Herr Kuper, die CDU war da übrigens nicht sehr unterstützend tätig, da hätten wir uns auch mehr Unterstützung von Ihnen gewünscht –, hat sich die Landesregierung mit den kommunalen Spitzenverbänden zusammengesetzt und gefragt: Wie schaffen wir das? Wie kriegen wir jetzt eine gute Finanzierung für die Kommunen hin?

Einvernehmlich – das will ich noch einmal darstellen, denn das ist wichtig – ist diese Systemumstellung mit den kommunalen Spitzenverbänden erfolgt. Das heißt, 2017 gibt es eine Monatspauschale. Es ist auch einvernehmlich festgehalten worden, dass der Schlüssel, den wir mit den 90 zu 10 haben, so sachgerecht ist. Das war alles Konsens.

Weiter ist festgehalten worden, dass es eine Istkostenerhebung gibt. Das heißt, es wird auch über 2017 hinaus jetzt schon klargemacht: Wir wollen aufgrund einer Istkostenerhebung noch einmal da herangehen. Wir wollen diese Pauschale dynamisieren.

Vor allen Dingen ist auch klargestellt worden, dass es eine Pauschale gibt und nicht das, was Sie for