Protokoll der Sitzung vom 28.01.2016

Danke schön, Herr Minister. – Frau Gebauer hat eine Frage. Bitte schön.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, Sie weisen darauf hin, dass beim BLB im ersten Quartal noch in erheblichem Maße Buchungen zum Jahresabschluss und Rückkoppelungen mit den Wirtschaftsprüfern erfolgen. Unklar sind dem Landtag gegenüber die konkreten Anlässe für größere Veränderungen wie beispielsweise eine denkbare Neubewertung aller Immobilienwerte etc.

Welches sind denn die wichtigsten Gründe oder Bereiche beim BLB, bei denen es in den nächsten Wochen noch zu maßgeblichen Korrekturbuchungen kommen soll?

Das kann ich Ihnen als Minister im Augenblick wirklich nicht beantworten. Das ist ein Geschäft, das der BLB zusammen mit dem Verwaltungsrat, vor allen Dingen auch mit den Wirtschaftsprüfern vorzunehmen und dann einen Abschluss vorzulegen hat, den wir dann bewerten müssen und auch hier im Landtag bewerten können.

Im Augenblick ist es so – ich habe die Zahlen eben genannt oder kann sie Ihnen auch nennen –, dass in den vergangenen Jahren der Jahresabschluss folgendermaßen war: 2011 ist beispielsweise im August 2012 vorgelegt worden, 2012 im Juli 2013, der von 2013 Ende Juli 2014 und der 2014er, wie eben schon gesagt, im September 2015. Wir werden alles daransetzen, um auch Ihr Informationsbedürfnis zu befriedigen und vor August oder September eine Vorlage machen zu können. Auch in den letzten Jahren hat es am Ende des ersten Quartals ein erstes Ergebnis gegeben. Das geht dann in den Verwaltungsrat. Wenn wir es schaffen, dass es schneller gehen kann und auch schnell eine Vorlage an den Landtag möglich ist, dann werden wir das auch tun.

Vielen Dank, Herr Minister. – Nun hat Herr Brockes noch eine Frage. Bitte schön, Herr Kollege Brockes.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, ich hätte gern gewusst, ob Ihnen schon Erkenntnisse vorliegen, was die Ziele des Wirtschaftsplans des BLB für 2015 angeht, ob da die Ziele eventuell verfehlt werden.

Es hängt von dem Abschluss ab, den wir nicht sehen. Nach den gegenwärtigen Zahlen, die wir haben, gibt es dafür keine Anzeichen. Jetzt warten wir den Abschluss ab, und dann gibt es eine Antwort.

(Zuruf von Dietmar Brockes [FDP])

Danke schön, Herr Minister. – Herr Dr. Stamp hat eine Frage. Bitte, Herr Dr. Stamp.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, haben Sie schon eine Prognose für die weitere Wertentwicklung des BLB in den nächsten Jahren? Und wenn Sie die haben, wie bewerten Sie die?

Meine Prognose ist: Sie wissen, dass diese Landesregierung sehr früh Missständen zu Leibe gerückt ist, die es vorher gegeben hat, angefangen in der inneren Organisation und Kontrolle. Wir haben das in einer klaren Art mit Eckpunkten, die wir beschlossen haben, jetzt in einer zweiten Stufe umgesetzt. Es hat eine Veränderung gegeben, was die Besetzung des Verwaltungsrats angeht. Das heißt, wir wollen den BLB fit machen als zweitgrößtes europäischen Immobilienunternehmen, das er ist, damit er den Aufgaben, die damit verbunden sind, auch gerecht wird.

Inwiefern sich das jetzt auf irgendeinen Börsen- oder Unternehmenswert und in welcher Weise auswirkt, kann ich Ihnen nicht sagen. Wir sind auch nicht gerade dabei, den BLB an irgendjemanden zu veräußern.

Danke schön, Herr Minister. – Herr Witzel stellt seine dritte und letzte Frage. Bitte, Herr Kollege Witzel.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister Dr. Walter-Borjans, Sie haben gerade noch einmal methodisch dargestellt, dass es in den nächsten Wochen und vielleicht auch Monaten eine wesentliche Aufgabe für die Abschlussprüfer ist, noch Wertberichtigungen, Korrekturbuchungen vorzunehmen.

Weil Ihnen die rein fiskalischen Bestandszahlen, natürlich ohne Bewertungsveränderung des Wirtschaftsprüfers, das reine Kassenwerk zum 31. Dezember 2015, vorliegen, würde mich interessieren, in welchem Umfang noch mit Änderungen zu rechnen ist oder was methodisch Ihre Anforderungen sind. Mir ist bislang nicht bekannt, dass es beispielsweise jedes Jahr eine völlig neue Immobilienbewertung aller Bestandsimmobilien gibt, was vielleicht die Vermögenspositionen noch erheblich ändert.

Wie erheblich sind aus Ihrer Sicht, nach Ihrer Erkenntnis noch die wesentlichen Korrekturbuchungen, die Korrekturvolumina, die auch noch Anlässe für Neubewertungen sind, die in Ihren Abstimmungsgesprächen mit dem Wirtschaftsprüfer vor Erteilung des Abschlusstestats in den nächsten

Wochen und Monaten anstehen, vom Volumen her?

Herr Witzel, die Kassendaten habe ich Ihnen genannt. Sie haben einen Zwischenabschluss für Juni vorliegen; es steht unmittelbar ein Zwischenabschluss für den September bevor, den ich nicht habe. Ich kann Ihnen zurzeit auch nicht spekulativ sagen, an welchen Immobilien eines Immobilienbestandes von 10,5 Millionen Quadratmetern, die der BLB vermietet, sich welche Wertentwicklungen ergeben haben, bevor es zu einem Abschluss kommt.

Dass es da durchaus Verschiebungen gibt, haben wir in den letzten Jahren immer wieder festgestellt. Allerdings kann man sich bei der Gesamtgröße leicht vorstellen, dass man, wenn man sich die Daten von Juni 2015 ansieht, auch eine Menge daraus schließen kann, wie es am Ende des Jahres aussieht.

Danke schön, Herr Minister. – Weitere Fragen liegen mir nicht vor. Damit beende ich die Fragestunde.

Wir kommen zu:

9 Einrichtung und Besetzung einer Stelle ei

ner/eines unabhängigen Landesbeauftragten für die Rechte und Belange von Kindern und Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen

Antrag der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/10781

Ich eröffne die Aussprache und erteile für die Piratenfaktion Herrn Kollegen Wegner das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Menschen im Stream und auf der Tribüne! Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes empfiehlt in seinem periodischen Staatenbericht zu Deutschland aus dem Jahre 2014 – ich zitiere –,

„dass der Vertragsstaat“

also Deutschland –

„Maßnahmen zur Ausarbeitung einer umfassenden Politik zu Kinderrechten ergreift und die entsprechenden Stellen mit den erforderlichen … Mitteln ausstattet, um die Entwicklung von Programmen und Projekten zu leiten und Systeme für ihre Kontrolle und ihre Evaluation zu errichten mit einer eindeutigen Festlegung der Rollen und Verantwortlichkeiten der entsprechenden Stellen auf Bundes- und Landesebene.“

Weiter heißt es in dem Bericht:

„Der Ausschuss ist weiterhin besorgt wegen des Fehlens einer zentralen Stelle zur Koordinierung der Umsetzung des Übereinkommens im Vertragsstaat auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene, wodurch es erschwert wird, eine umfassende und kohärente Kinderrechtspolitik zu erreichen.“

Unser Land hatte einmal einen Beauftragten für Kinder und Jugendliche. Doch ist diese Stelle nach dem altersbedingten Ausscheiden von Dr. Eichholz nicht wiederbesetzt worden. Das liegt schon weit über zehn Jahre zurück. Dies muss im Interesse der Kinder und Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen dringend geändert werden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Kinder und Jugendliche brauchen Unterstützung, damit sie ihre Rechte und Interessen wahrnehmen und durchsetzen können. Ein unabhängiger Landesbeauftragter für die Rechte und Belange von Kindern und Jugendlichen ist für die Umsetzung der UNKinderrechtskonvention auf allen Ebenen von zentraler Bedeutung für die Kinder und Jugendlichen in unserem Land.

In den zurückliegenden Jahrzehnten haben die Rechte von Kindern und Jugendlichen bereits in einigen Bereichen eine Stärkung erfahren. Aber, meine Damen und Herren, seien wir doch einmal ehrlich: In der Politik spielen Kinder und Jugendliche immer noch eine untergeordnete Rolle, wie es ja auch vom UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes bemängelt wird.

Wir brauchen einen Landesbeauftragten für die Rechte und Belange von Kindern und Jugendlichen, der im Interesse des Kindes ein Wächteramt übernimmt, der als Experte bei Gesetzesvorhaben und Maßnahmen der Landespolitik für die Interessen der Kinder und Jugendlichen fungiert, der für eine gute Kooperation mit den Akteuren aus Politik, Verwaltung, Kinder- und Jugendarbeit unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen selbst steht, der als Ansprechpartner und als beständige Interessenvertretung für Kinder und Jugendliche zur Verfügung steht.

So können Schwerpunkte und Themen in der Politik gesetzt werden. So können die politischen Mitwirkungsrechte der Kinder und Jugendlichen effektiv erweitert werden. So fühlen sich Kinder und Jugendliche in der Politik als Bürgerinnen und Bürger wahrgenommen. Und so sehen sich Kinder und Jugendliche unterstützt, wenn sie ihre Rechte und Interessen selbst und in organisierter Weise vertreten, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Auch angesichts der wachsenden Zahl geflohener junger Menschen ist ein unabhängiger Landesbeauftragter für die Koordination von Umsetzungsprozessen, für die Anregung konkreter Maßnahmen und vor allem bei Veränderungsprozessen zu mehr

Kinderfreundlichkeit bei der Integration eine wertvolle und richtungsweisende Instanz.

Ich ziehe ein Fazit: Um den Vereinbarungen der UN-Menschenrechtskonvention über die Rechte des Kindes und den Empfehlungen des UNAusschusses für die Rechte des Kindes zu entsprechen, muss die Stelle eines unabhängigen Landesbeauftragten für die Rechte und Belange von Kindern und Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen umgehend eingerichtet und besetzt werden.

(Beifall von den PIRATEN)

Ich freue mich auf die Beratungen. – Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

Vielen Dank, Herr Wegner. – Für die SPD-Fraktion spricht nun Frau Kollegin Hack.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Es ist ein ernstes Thema, aber trotzdem grüße ich ganz herzlich die Karnevalistinnen und Karnevalisten auf der Zuschauertribüne. Da sind auch Kinder dabei. Herzlich willkommen, schön, dass ihr da seid! Dies wollte ich einmal sagen, obwohl es, wie gesagt, ein ernstes und ernstzunehmendes Thema ist, mit dem wir uns hier heute auf Antrag der Piraten beschäftigen.

Die Kinderrechte – Sie haben es gesagt, Herr Wegner – besitzen in Nordrhein-Westfalen seit 2002 Verfassungsrang. Auf Bundesebene setzt sich zumindest meine Partei ebenfalls dafür ein, dass die Kinderrechte ins Grundgesetz aufgenommen werden. Das ist leider immer noch nicht der Fall. Der Verfassungsrang – das will ich all denjenigen sagen, die der Auffassung sind, dass Papier geduldig ist – ist ein nicht zu unterschätzendes Bekenntnis für diese wichtige Frage.

(Beifall von den GRÜNEN)

Sie schlagen nun – wir haben es gehört – die Einsetzung eines Landesbeauftragten vor und wollen so unter anderem die Geltendmachung der Kinderrechte in einer Person, in einer Stelle sicherstellen. Seit 2002 ist jedoch unseres Erachtens in Nordrhein-Westfalen vieles zur Umsetzung dieser Verfassungsverpflichtung und natürlich auch der UNKonvention geschehen. Aus unserer Sicht ist die allgemeine Sensibilisierung für das Thema „Kinderrechte“ und seine konkrete Umsetzung auch nachweislich und erfreulich gestiegen.

Richtig ist: Die verfassungsgemäße Aufgabe muss mit Leben gefüllt werden. Das geschieht in Nordrhein-Westfalen seit Jahren an mehreren Stellen, also dezentral und nicht konzentriert auf eine Person oder eine einzige Stelle.

Lassen Sie mich einige Beispiele nennen: Die Einrichtungen und Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit ebenso wie die Jugendverbände in unserem Land werden landesseitig dauerhaft gefördert. Sie sind nicht nur aus unserer Sicht die ersten und wichtigsten Sachwalter für die Rechte und Interessen von Kindern und Jugendlichen, da sie nur unter aktiver Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen überhaupt agieren können. Sie sind zu Recht selbstverständlich parteiische Interessenvertretungen.

Das Land fördert darüber hinaus einzelne Partizipationsprojekte, also befristete Vorhaben, in Kommunen oder Einrichtungen mit Mitteln des Kinder- und Jugendförderplans.