Protokoll der Sitzung vom 29.01.2016

Klar ist, dass Medienbildung an den Schulen einen sehr hohen Stellenwert erhalten muss. Aber zeigt der FDP-Antrag wirklich Ansätze, die Medienbildung an Schulen wirksam zu stärken?

Im ersten Punkt fordert der Antrag die Entwicklung bundeseinheitlicher Bildungsstandards für Medienbildung, die dann auch in den Lehrplänen der nordrhein-westfälischen Schulen verbindlich umgesetzt werden sollen. Eine höhere Verbindlichkeit der Angebote haben wir hier bereits schon öfter gefordert. Ob wir dafür bundeseinheitliche Bildungsstandards brauchen, darüber kann man diskutieren. Festzustellen ist aber, dass es seitens der KMK von 2012 einen Beschluss zur Medienbildung gibt. Deshalb interessiert uns erst einmal, was in NordrheinWestfalen zur Umsetzung dieser KMK-Vereinbarung passiert ist und wie es weitergehen soll.

Zum zweiten Beschlusspunkt des Antrages: Für uns ist klar, dass Medienbildung nicht nur auf dem Trockendock vermittelt werden soll. Wir meinen, Schülerinnen und Schüler sollen die neuen Technologien und Arbeitsmittel kennenlernen und ganz selbstverständlich einsetzen. Das macht Investitionen erforderlich für Breitbandanschlüsse, Netzwerke und Endgeräte.

Nach der hergebrachten Aufgabenverteilung ist dies Schulträgeraufgabe und somit zumeist Sache der Kommunen. Die würden sich natürlich über eine finanzielle Unterstützung sehr freuen. Über das Aufheben des Kooperationsverbotes sind wir uns in großen Teilen inzwischen einig.

Es bleiben jedoch eine Menge Fragen: Welche Anforderungen haben wir an die Geräte? Welche Breitbandversorgung benötigen wir? Und: Wie ist der Status quo? Wie kommt die FDP auf 1.000 €? Reden wir hier über BYOD oder soll jeder Schüler ein Endgerät bekommen? Wieso redet der Antrag nicht über die Kommunen und die kommunalen Spitzenverbände, mit denen man sicherlich reden muss? Was ist mit dem Thema „OER“? – Von den Inhalten sind die Standards für Geräte gar nicht betroffen. Daher muss man diese beiden Bereiche auch nicht miteinander verknüpfen.

Zusammenfassend halte ich für uns fest: So wünschenswert sie seien mögen – auf länderübergreifende Vereinbarungen oder finanzielle Beteiligung des Bundes sollten wir hier in Nordrhein-Westfalen nicht warten. Hier sollte Nordrhein-Westfalen weiter vorangehen. Wegen ihrer Bedeutung muss die Landesregierung jetzt die digitale Medienbildung an unseren Schulen mit Nachdruck weiterentwickeln. – Danke schön.

(Beifall von den PIRATEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Pieper. – Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Löhrmann.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn die Opposition sich nicht einig ist, ist das für die Landesregierung immer etwas einfacher. Daher will die Gelegenheit gerne nutzen, um das darzustellen, was die Landesregierung bei der digitalen Bildung tut bzw. schon getan hat und wie sie weiter vorzugehen gedenkt.

Ich will ausdrücklich sagen, dass wohl alle im Hause die Ziele teilen, die Sie, Frau Gebauer, genannt haben. Sie sind aber nicht neu. Über manches haben wir im Schulausschuss schon häufiger ausführlich berichtet und auch ausführlich gesprochen.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Man merkt, dass der Wahlkampf näherrückt. Im Ausschuss waren sich bis auf die Piraten die ande

ren Fraktionen zumindest in einigen Grundzügen einig darüber, dass das Ganze ein längerer Prozess ist, den man nicht aktionistisch, sondern systematisch und nachhaltig anlegen sollte – denn Aktionismus tut der Schulentwicklung insgesamt nicht gut –, und dass die reine Gläubigkeit – Hauptsache Apparate, Hauptsache ein neues Fach, und dann kommt alles andere wie von selbst – die falsche Herangehensweise ist.

Wir waren uns auch einig, dass es wichtig ist, die pädagogische Herangehensweise, die pädagogische Zielsetzung in den Mittelpunkt allen Handelns zu stellen, weil die Kinder Subjekte auch in der digitalen Bildungswelt bleiben müssen und nicht zum Objekt werden sollen. Dazu gehören sehr viele Fragen. Es ist mir wichtig, dies deutlich zu machen.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, Ihr Antrag zeigt, dass Sie, zumindest was die KMK – die Sie hier als „Schnecke“ beschimpft haben – angeht, nicht auf dem letzten Stand sind. Das liegt vielleicht daran, dass die FDP in der KMK keinen Minister stellt, aber so ist es nun mal. Die KMK hat nämlich bereits im Oktober 2015 eine Lenkungsgruppe – keinen Arbeitskreis – eingesetzt, um eine bundesweit vergleichbare Strategie zur digitalen Bildung zu erarbeiten, anknüpfend an die alten Beschlüsse.

Diesem KMK-Beschluss liegt ein Verfahrensvorschlag zugrunde, der Handlungsfelder digitaler Bildung definiert, zentrale Ideen von Medienbildung und informatischer Bildung aufgreift und alle Bildungsebenen einbezieht.

Für den Bereich der schulischen Bildung ist der KMK-Schulausschuss beauftragt worden, verbindliche Anforderungen für das Lehren und Lernen in der digitalen Welt zu entwickeln. Neben fächerübergreifenden Anforderungen an eine digitale Medienkompetenz sollen dabei auch die curricularen Vorgaben für die verschiedenen Fächer in den Blick genommen und im Hinblick auf die Chancen und Herausforderungen der Digitalisierung, soweit erforderlich, weiterentwickelt werden.

Im Rahmen des Arbeitsauftrages sollen auch die Anforderungen an die Lehrerbildung geprüft werden, zum Beispiel hinsichtlich der Verbindlichkeit der Integration von Kompetenzen für die digitale Bildung in der Aus- und Fortbildung. Der Auftrag umfasst auch die Klärung infrastruktureller Anforderungen und Bedarfe und rechtlicher Voraussetzungen.

Hierbei werden auch – das ist einer der Kernpunkte Ihres Beitrags hier gewesen, Frau Gebauer – Finanzierungsfragen zwischen den staatlichen Ebenen zu beraten sein. Ausdrücklich bittet die KMK – ich zitiere – die Lenkungsgruppe, Gespräche mit dem Bund zu führen, um gemeinsame strategische Zielsetzungen zu entwickeln. – Zitat Ende.

Am gesamten Arbeitsprozess sind in erheblichem Maße Fachleute aus Nordrhein-Westfalen beteiligt, und das ist auch gut so, weil wir als Land durchaus in einigen Bereichen Vorreiter sind. Das möchte ich ausdrücklich noch einmal unterstreichen. In diesem Prozess ist das Wissen Nordrhein-Westfalens sehr gefragt.

(Beifall von den GRÜNEN)

Die Stadtstaaten haben es da etwas leichter, weil sie Land und Kommune in einem sind. Wir haben da den einen oder anderen Abstimmungsprozess mit unseren Kommunen zu führen, wie Sie aus einschlägiger Erfahrung wissen.

Bis Ende 2016 soll in der Kultusministerkonferenz eine breit abgestimmte Strategie beschlossen werden. Ein erster Entwurf wird bereits im Frühjahr erörtert werden.

Wir machen uns hier in NRW aber ausdrücklich auch nicht abhängig vom KMK-Prozess, sondern gehen einzelne Schritte selber voran. Diese Schritte will ich noch einmal nennen. Wir sind dabei, Lehrende und Lernende auf das Leben in der digitalisierten Welt vorzubereiten und die Möglichkeiten der Digitalisierung in der schulischen Bildung zu nutzen.

Ich weise auch noch einmal auf den Medienpass NRW hin, der im Februar 2015 mit dem Sonderpreis des Deutschen Bildungsmedien-Preises digita ausgezeichnet wurde. Da ist ausdrücklich gesagt worden, dass dies das Beste ist, was auf dem deutschen Markt zu haben ist, meine Damen und Herren.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Reden Sie doch NRW nicht schlecht! Was soll das denn? Eine unabhängige Institution hat herausgestellt, dass andere Länder sich an NordrheinWestfalen orientieren mögen.

Diesen Medienpass erweitern wir um die Kompetenzen, die jetzt aufgrund der digitalen Fragen notwendig sind. Professor Bos hat ausdrücklich gesagt, dass das, was Nordrhein-Westfalen bisher gemacht hat, anschlussfähig ist zu dem, was noch weiter zu tun ist. Wir haben das Ganze also offensichtlich klug angelegt.

Ich will auch noch das Thema „Informatik in Grundschulen“ anführen. Wir sind das erste und bisher einzige Land, das erprobt, wie im Rahmen des Sachkundeunterrichts Informatik erfahren und

Kenntnisse schon in der Grundschule erworben werden können. Auch da schauen andere Länder: Was macht NRW? Wie läuft das? Wie wird das? – Dieses Projekt nicht direkt flächendeckend einzuführen, halte ich auch für richtig.

Wir sind da wirklich auf einem guten Weg, auch wenn wir noch lange nicht am Ziel sind. Das ist eine Generationenaufgabe, aber Nordrhein-Westfalen

braucht sich hier im Länderverbund wirklich nicht zu verstecken.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Ich lade Sie ein, gemeinsam den Weg mitzugehen und hier nicht im Vorfeld von Wahlen genau das schlechtzureden, was hier in Nordrhein-Westfalen schon gut läuft. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. Die Landesregierung hat ihre Redezeit um 49 Sekunden überzogen. – Ich sehe aber keine weiteren Wortmeldungen. Damit sind wir am Schluss der Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 16/10796 an den Ausschuss für Schule und Weiterbildung. Die abschließende Abstimmung soll dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht seine Zustimmung geben? – Wer enthält sich? – Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenom

men.

Ich rufe auf:

3 Datenschutzkultur an Schulen verbessern!

Antrag der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/8635

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Schule und Weiterbildung Drucksache 16/10441

Ich möchte noch einen Hinweis geben. Der Antrag der Fraktion der Piraten Drucksache 16/8635 wurde gemäß § 82 Abs. 2b) unserer Geschäftsordnung vom Plenum an den Ausschuss für Schule und Weiterbildung überwiesen mit der Maßgabe, dass eine Aussprache und Abstimmung erst nach Vorlage einer Beschlussempfehlung erfolgt.

Die Beschlussempfehlung und der Bericht des Ausschusses für Schule und Weiterbildung liegen als Drucksache 16/10441 vor. Ich eröffne die Aussprache und erteile für die Fraktion der SPD Frau Kollegin Spanier-Oppermann das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste auf der Tribüne! Ich habe gerade so gedacht: Eigentlich brauche ich gar nicht mehr viele Worte zu machen, denn die Frau Ministerin hat schon vieles vorweggenommen. Aber auf eine Sache würde ich ganz gerne noch einmal eingehen, nämlich auf das, was

wir in Nordrhein-Westfalen an wirklich Positivem zu vermelden haben.

Ich weigere mich bei dem vorliegenden Antrag, ständig hinterherzugaloppieren, immer wieder zu sagen, was wir haben, und mich ein Stück weit zu rechtfertigen. Wir haben eine ganze Menge, und eine ganze Menge ist richtig gut.

Bereits im Oktober letzten Jahres haben wir eine Expertenanhörung zu diesem Thema durchgeführt. Die Experten haben uns bei der Anhörung sowie in ihren Stellungnahmen bestätigt, dass die Aufklärung zum Thema „Datenschutz“ sicher ein ganz wichtiger Bereich ist. Das wurde ja auch von meinen Vorrednern schon mehrfach gesagt. Angesichts der Dynamik, die dieses Thema hat, ist es unerlässlich, hier permanent am Ball zu.

Zwei Bereiche möchte ich noch einmal differenziert darstellen: Das ist auf der einen Seite der Datenschutz als Bildungsauftrag und auf der anderen Seite der Datenschutz als Organisationsfrage – das geht immer so ein bisschen durcheinander – in den Schulen.

Zum einen ist in den Lehrplänen die Vermittlung von medienpädagogischen Inhalten in den Bereichen Gesellschaftslehre, Politik und Informatik festgeschrieben. Dabei überprüfen wir die Lehrplaninhalte ständig und wollen uns da auch keiner Aktualität verschließen.