Dann schließe ich hiermit die Beratung zum Gemeindefinanzierungsgesetz und weise noch einmal darauf hin, dass das Gemeindefinanzierungsgesetz entsprechend der Beschlussempfehlung
Drucksache 16/1217 erst morgen nach der Beratung des Haushaltsgesetzes abgestimmt wird. Das Gleiche gilt für die Rücküberweisung des GFG zur Vorbereitung der dritten Lesung, die erst morgen zusammen mit dem Haushaltsgesetz erfolgen wird.
Ich weise auf die Beschlussempfehlungen und Berichte des Haushalts- und Finanzausschusses hin – Drucksachen 16/1212 und 16/1220. Des Weiteren liegen Ihnen Änderungsanträge der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen Drucksachen 16/1318 und 16/1319 vor.
Ich eröffne die Beratung, und zwar zunächst zu den getrennt zu beratenden Themenfeldern Allgemeine Finanzverwaltung und Haushaltsgesetz. Zur Beratung zum
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Beratung, die wir heute, am 7. November, in zweiter Lesung über den Entwurf des Landeshaushalts 2012 durchführen, ist denkwürdig. Denn der Landeshaushalt 2012 wird aus drei Gründen in die Geschichte unseres Landes eingehen:
Erstens. Das Scheitern des ersten rot-grünen Versuchs, einen Haushalt 2012 auf die Beine zu stellen, führte zu vorgezogenen Neuwahlen.
Sie, Frau Kraft, und Ihre Landesregierung wollten sich mit diesem Entwurf unter Missachtung der Landesverfassung um unbequeme Entscheidungen herumdrücken. Sie haben dafür im Parlament damals keine Mehrheit erhalten.
Zweitens. Der Verfassungsgerichtshof in Münster hat in der vergangenen Woche klargestellt, dass der erste Haushaltsentwurf 2012 zu spät von Ihnen vorgelegt wurde. Ihr Vorgehen war verfassungswidrig. Es steht eben nicht im Belieben einer Landesregierung, einer Ministerpräsidentin, eines Finanzministers, wann sie denn die Huld haben, dem Landtag einen Haushaltsentwurf zuzuleiten. Nein, es gibt feste verfassungsrechtliche Spielregeln, die für alle gelten, auch für diese Landesregierung.
In der inzwischen vorliegenden schriftlichen Urteilsbegründung hat das Gericht klargestellt: Ihre Erklärungsversuche für die verspätete Vorlage des Haushaltes waren letztlich Ausreden. Münster hat Ihnen nicht abgenommen, was Sie da so alles vorgetragen haben – von der Einarbeitung vorheriger
Urteile über den vermeintlichen Respekt gegenüber dem Gericht bis hin zum Abwarten auf die Haushaltsverabschiedung 2011 im Mai 2011.
Um es deutlich zu sagen: Sie hätten dann Respekt vor dem Verfassungsgericht gezeigt, wenn Sie sich nach dem Urteil zu Ihrem Nachtragshaushalt 2010 konsequent und ohne Wenn und Aber an die Verfassung gehalten hätten. Es hilft auch nicht, das anschließend über vermeintlich unterschiedliche
Rechtsauffassungen zu relativieren, die man da so haben könne. Nein, es geht um das, was es ist: Sie haben aus sachfremden Gründen dem Landtag die Möglichkeit genommen, den Haushalt 2012 vor Beginn des Kalenderjahres 2012 zu beraten und zu beschließen.
Sie haben damit die verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechte des Parlamentes verkürzt – und das mit voller Absicht. Ich darf daran erinnern: Auch der Nachtragshaushalt 2010 war verfassungswidrig, wie Münster festgestellt hat. Sie, Frau Ministerpräsidentin, Herr Finanzminister, haben innerhalb von nur zwei Jahren zweimal im Bereich des Haushaltsrechts gegen die Verfassung des Landes verstoßen – und das ist höchstrichterlich festgestellt worden. Ich frage mich, wie ernst Sie an dieser Stelle Ihren Amtseid nehmen.
Drittens. Wir beraten den Haushaltsentwurf heute, sieben Wochen vor Ablauf des Haushaltsjahres. Auch diese Tatsache widerspricht allen Grundprinzipien der Verfassung. Wie soll denn der Landtag, wie soll der Haushaltsgesetzgeber einer Landesregierung politische Gestaltungsvorgaben machen, wenn das Haushaltsjahr bereits abgelaufen ist?
Welche Schwerpunkte sollen wir denn in dieser Zeit noch setzen können? Wir vollziehen doch nur das nach, was die Landesregierung im Haushaltsvollzug, verehrter Herr Innenminister, bereits getan hat, und sind dann aufgefordert, Ihnen die Huld und Gunst erweisen, das nachträglich zu legitimieren. Das ist für einen vom Volk gewählten Abgeordneten höchst unbefriedigend.
Es widerspricht auch unserer Verfassung. Es stellt alle Tatsachen und alle Bilder, die die Väter und die Mütter unserer Verfassung hatten, auf den Kopf. Hier wackelt der Schwanz mit dem Hund.
Der Landtag ist der Haushaltsgesetzgeber. Wir sind aufgerufen, die Schwerpunkte zu setzen. Deshalb wählen wir auch eine Ministerpräsidentin oder einen Ministerpräsidenten, liebe Kolleginnen und Kollegen. Es wäre also reines Schattenboxen, wenn die Opposition sich auf den Weg machen würde, den
mit einem Jahr Verspätung vorgelegten Haushaltsentwurf jetzt noch grundlegend überarbeiten zu wollen. Das haben wir bereits in der Einbringungsdebatte diskutiert. Das haben übrigens auch die Debatten in den Fachausschüssen und im Haushalts- und Finanzausschuss in der letzten Woche gezeigt. Da gibt es keine wesentlichen Korrekturmöglichkeiten mehr.
Allerdings gibt es im hier zu beratenden Einzelplan 20 drei wesentliche Positionen, die politisch zu diskutieren und zu entscheiden sind, nämlich zunächst die in diesem Einzelplan veranschlagten Einnahmen in Höhe von 170 Millionen € aus den Schul- und Studienfonds, die nicht aufkommen werden. Da sind weiterhin die zu erwartenden zusätzlichen Einnahmen des Landes aus einem Sondereffekt beim Länderfinanzausgleich und den Bundesergän
Der Finanzminister hat das Parlament darüber informiert, dass auch er inzwischen zu der Erkenntnis gelangt ist, dass die in diesem Haushaltsentwurf eingeplanten Einnahmen aus den Schul- und Studienfonds jedenfalls in 2012 nicht mehr fließen werden. Er hat das auch in einer Presseerklärung am vergangenen Dienstag ausdrücklich wiederholt. Das bedeutet: Wir haben diesen Titel zu streichen.
Ich möchte den Kolleginnen und Kollegen von SPD und Grünen ganz ausdrücklich meinen Respekt dafür aussprechen, dass sie heute mit einem kurzfristigen Änderungsantrag die 170 Millionen € streichen wollen und eine entsprechende Deckung über Mehreinnahmen aus dem Länderfinanzausgleich vorschlagen. Denn Sie korrigieren damit nicht nur die seit Dezember 2011 im Haushaltsentwurf stehenden Luftbuchungen der Regierung, sondern Sie setzen sich damit auch von Ihrer eigenen Beschlussfassung vom vergangenen Donnerstag im Haushalts- und Finanzausschuss ab, die Sie dort noch auf Empfehlung der Regierung vorgenommen hatten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Haushaltsplan muss nicht nur beim Beschluss im Rahmen der dritten Lesung in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen sein, er muss es auch heute sein. Denn sonst gäbe es einen Verstoß gegen unsere Landesverfassung. Deshalb ist der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen richtig und wichtig.
Die zu erwartenden Mehreinnahmen von etwa 600 Millionen € aus einem Sondereffekt des Länderfinanzausgleichs stehen nicht nur zur Deckung der ausstehenden 170 Millionen € zur Verfügung, sondern sie können auch – das haben wir im Ausschuss vorgeschlagen – zur Absenkung der Nettoneuverschuldung auf gut 4,2 Milliarden € eingesetzt werden. Diesen Vorschlag hatte uns der Finanzminister seinerzeit ebenfalls übermittelt.
Ob es am Ende nun 600 oder 598 Millionen € sind – die noch eintretenden, möglicherweise geringfügigen Korrekturen aus der Abrechnung des Bundes sind jedenfalls kein schlagendes Argument, den Antrag hier heute nicht zu stellen. Auch hierbei wäre eine Korrektur angezeigt.
Im Ergebnis zeigt diese Haushaltsberatung: Es wird höchste Zeit, dass sich die Landesregierung wieder auf den festen Boden des Haushaltsverfassungsrechts zurückbewegt. Die Menschen in NordrheinWestfalen erwarten völlig zu Recht, dass sich Landesregierung und Landtag an die Verfassung halten. Mit welchem Recht fordern wir denn von den Menschen die Befolgung aller geltenden Gesetze, zum Beispiel auch der Steuergesetze, Herr Minister, wenn die Landesregierung selbst nur ein eher taktisches Verhältnis zur Rechtsordnung an den Tag legt?
(Vereinzelt Beifall von der CDU – Zurufe von der SPD: Oh! – Stefan Zimkeit [SPD]: Wie oft habt ihr denn vorm Verfassungsgericht verlo- ren?)
Wo sie nicht stört, wird die Verfassung anstandslos beachtet, ansonsten werden die sonderbarsten Auslegungen der Verfassung konstruiert, um sich möglichst an unbequemen Vorgaben vorbeizuhangeln –
immer in der Hoffnung, dass niemand etwas merkt oder wenigstens niemand etwas sagt. Genau das werfen Sie, Herr Finanzminister, doch sonst immer anderen Personenkreisen vor. Schauen Sie mal in den Spiegel!
Ich fasse zusammen: Den Änderungsanträgen der Koalitionsfraktionen werden wir nachher zustimmen. Den Einzelplänen 12 und 20 sowie dem Haushaltsgesetz können wir allerdings in der vorliegenden Form insgesamt nicht zustimmen. – Herzlichen Dank.
Bevor ich Herrn Kollegen Börschel für die SPDFraktion das Wort erteile, möchte ich zum weiteren Fortgang der Debatte noch einmal erläutern, dass die Einzelpläne 12 und 20 gemeinsam debattiert werden und dass wir zwei getrennte Teilbereiche ausgewiesen haben. Dementsprechend wurden Wortmeldungen vorgenommen. Selbstverständlich können die Fraktionen in eigener Entscheidungsfreiheit darüber befinden, ob ein Redner die kom
Der Kollege Optendrenk hat zu beiden Bereichen geredet, hat aber noch 43 Sekunden Redezeit. Für den Fall, dass Sie nachher noch einmal das Wort ergreifen möchten, lasse ich Sie zum zweiten Teilbereich noch auf der Rednerliste.
Das sage ich nur, weil nicht ganz klar ersichtlich ist, wie sich die Fraktionen verhalten. – Herr Kollege Börschel, bitte.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Kollege Optendrenk, Sie haben völlig zu Recht gesagt, dass der heute vorliegende, in zweiter Lesung zur Beratung anstehende Haushaltsentwurf der Regierung durchaus denkwürdige Dimensionen hat. Sie haben allerdings viel Kreativität und Auslegungsgabe bei der Begründung der Denkwürdigkeit bewiesen. Ich will Ihnen drei andere entgegenhalten.