Protokoll der Sitzung vom 11.05.2016

Das sind jetzt wirklich Bewertungen, die über die reine Frage hinausgehen, was die Staatsanwaltschaft zu entscheiden hat, wie sie uns informieren muss und wie Portigon mich zu unterrichten hat.

Mit seiner zweiten Frage Herr Kollege Terhaag.

Vielen Dank, Herr Präsident! Herr Minister, nach Ihren Angaben hat WestSpiel die zehn Marilyn-Siebdrucke von Andy Warhol

im Laufe des Jahres 2014 vollständig einlagern lassen. Meine Fragen lauten: Wo befinden sich die zehn Exponate seitdem? Was passiert nun mit ihnen in der Zukunft?

Ich kann Ihnen nicht die einzelnen Räumlichkeiten beschreiben, weiß jedoch, dass die Unternehmen des Landes, die über Kunst verfügen, die Kunst, die sie – unter anderem wegen der zu teuren Versicherungsprämie – nicht präsentieren, sachgemäß eingelagert und versichert haben. Aber wie Sie sich vorstellen können, wollen diese Unternehmen nicht auf Dauer im Besitz dieser Kunstwerke bleiben.

Bei der Portigon haben wir den Sonderfall, dass dieses Unternehmen nach und nach abgebaut werden soll; das heißt, dass der Eigentümer Portigon irgendwann verschwinden wird. Das hat ja die Debatte ausgelöst, die wir vor einem Jahr geführt haben. Portigon hatte schon seinerzeit die klare Ansage gemacht, die Werke auch nicht mehr im Haus haben zu wollen, einfach auch deshalb, weil es mit dem Rückbau Veränderungen in der Struktur des Hauses gibt, die es sicherer erscheinen lassen, dass man die Kunst anderswo unterbringt.

Der Diebstahl ist zu diesem Zeitpunkt wohl nicht ganz zufällig erfolgt, und man hat dann in dieser Zeit die Entscheidung getroffen, die Kunst jetzt nicht mehr bei Portigon zu lagern, sondern bei einer erfahrenen Spedition, die sich mit Aufbewahrung und Transport beschäftigt.

Diese Kunstwerke sind jetzt eingelagert und dadurch allesamt zum Gegenstand des runden Tisches geworden, bei dem wir fraktionsübergreifend gemeinsame Überlegungen anstellen, welche Teile davon aus Sicht des Landes Kunstgegenstände sind, die im Landesbesitz bleiben sollen.

Dann müssen wir uns darüber verständigen, wie die Unternehmen, denen sie gehören, entschädigt werden sollen.

Ich habe ganz eindeutig – unabhängig von der eigenen Neigung zu Kunst und Kultur – immer erklärt, man kann diese Unternehmen nicht enteignen. Man muss Wege finden, wie man es möglich macht, die Kunst zu übernehmen.

Daraus ist der Stiftungsgedanke geboren worden. Dazu gibt es noch Gesprächsbedarf. Wir sind noch nicht ganz durch mit allen Beteiligten. Das hat auch dazu geführt, dass der runde Tisch eben nicht zu dem Zeitpunkt im März oder April getagt hat, zu dem er tagen sollte. Aber die Absicht ist, dass man diesen Zustand jetzt – unabhängig von dem Kunstdiebstahl – nicht so lässt, dass Landesbeteiligungen, die für die Aufbewahrung und Sicherung von Kunst nun

wirklich nicht geschaffen sind, auf Dauer diese Leistung zu erbringen haben. Wir müssen gemeinsam eine Lösung finden.

Es wird – das zeigt sich aber auch – bei einem erheblichen Teil von Werken so sein, dass sie nicht unmittelbar zu dem Bestand gehören, den das Land in seinem Eigentum halten muss. Dann gibt es auch Möglichkeiten zu sagen, die können dann auch veräußert werden. Das ist aber nicht eine Entscheidung des Finanzministers, sondern das ist eine Frage, die die Kunstsachverständigen und der runde Tisch jedenfalls vorbereiten.

Mit ihrer letzten Nachfrage Frau Kollegin Schmitz.

Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort zu meiner letzten Nachfrage.

Herr Minister, wie von Ihnen in dieser Fragestunde bereits dargestellt, ist es gelegentlich zu Demontagen von Kunstwerken gekommen, insbesondere im Bereich größerer Skulpturen, beispielsweise beim „Lichtregen“ von Heinz Mack in Aachen oder der Edelstahlplastik von Max Bill. Ist dieser Kunstrückbau verbunden mit der Beschädigung des Kunstgegenstandes in allen Fällen mit Einverständnis des jeweils betroffenen Künstlers oder seiner Angehörigen geschehen?

Ich habe ja genau die Werke, die Sie gerade angesprochen haben, eben schon genannt. Das war entweder eine Entwertung durch technischen Verfall und ist gar nicht durch fehlerhaften Umgang oder bauliche Veränderungen entstanden – das ist bei dem „Lichtregen“ der Fall gewesen – oder es hat bauliche, auch zum Teil erzwungene Veränderungen – zum Beispiel im Sinne des Brandschutzes – gegeben, die dazu geführt haben, dass das Kunstwerk entfernt werden musste und in diesem Fall mit dem Nachlassverwalter gemeinsam die Feststellung getroffen wurde, dass es, wenn es nicht mehr an dieser Stelle installiert ist, seinen Wert verloren hat. Es ist nicht einmal entsorgt worden. Es ist gelagert worden, aber mit der offenen Frage, welchen Wert es jetzt noch haben kann.

Wie das im Einzelfall bei dem „Lichtregen“ war, das kann ich Ihnen nicht beantworten; ich kann nichts dazu sagen, wer als Sachverständiger die Bewertung vorgenommen hat. Tatsache ist nur: Er ist nicht mehr funktionsfähig. Es handelte sich um ein Kunstwerk, in dem eine Menge Technik steckte.

Herr Kollege Witzel mit seiner zweiten Nachfrage.

Vielen Dank, Herr Präsident, für die Gelegenheit, noch eine letzte Nachfrage zu stellen.

Herr Minister Dr. Walter-Borjans, mich interessiert die Porzellansammlung des in Asien versunkenen historischen Schiffs Vung Tau Cargo. Aus den Beständen sind nicht unerhebliche Erwerbungen von WestSpiel erfolgt. In Fachkreisen wird heftig darüber gestritten, wie die Hintergründe dort zu sehen sind, und auch darüber, ob es zu Zerstörungen dieser Sammlung gekommen ist, die WestSpiel im Jahre 1992 erworben hat und das auch publiziert hat.

Was ist Ihnen als Landesregierung an Motiven, Hintergründen, Rahmendaten zum Erwerb aus dem Jahre 1992 – Vung Tau Cargo – bekannt, zu dem eventuellen Verlust bzw. teilweisen oder vollständigen Wiederverkauf sowie den jeweiligen Werten bei Zu- und Abgang?

Die Frage kann ich ganz einfach damit beantworten: Dazu ist mir nichts bekannt. Es muss sich um etwas handeln, das sich schon lange vor meinem Amtsantritt begeben hat. Mir ist jedenfalls aus meiner Amtszeit diese Geschichte überhaupt nicht bekannt. Dem müsste ich nachgehen und Ihnen gesondert Bericht erstatten.

Gut. Wenn wir das so verabreden könnten, dass Herr Minister recherchieren lässt und dass gegebenenfalls noch Material nachgeliefert wird, ist das ja auch das übliche Verfahren.

Weitere Nachfragen zur Mündlichen Anfrage 79 liegen mir nicht vor.

Ich rufe die

Mündliche Anfrage 80

des Abgeordnetenkollegen Bayer von der Piratenfraktion auf:

Flughäfen in NRW – Welchen Plan verfolgt die Landesregierung bei der Verteilung des Luftverkehrs im Zusammenhang mit der beantragten Kapazitätserweiterung des Flughafens Düsseldorf und den bestehenden Subventionen für Regionalflughäfen?

Der Düsseldorfer Flughafen möchte wachsen und lukrativere Slots anbieten können, während kein Regionalflughafen in Nordrhein-Westfalen ohne lokale oder regionale Subventionen der öffentlichen Hand auskommt und keiner dieser kleinen Flughäfen die politischen Versprechen für mehr Wirtschaftswachstum realisieren kann.

Am 16.02.2015 stellte die Flughafen Düsseldorf GmbH einen Antrag zur Kapazitätsausweitung, der am 29.02.2016 ergänzt wurde. Er umfasst u. a. bauliche Maßnahmen für neue Abstellpositionen (Vorfeld West) und eine Anhebung auf 60 Slots pro Stunde. Die öffentliche Auslegung der Unterlagen muss bereits vor dem 23.05.2016 erfolgen.

Minister Groschek verneinte zuletzt, dass eine Kapazitätserweiterung eine politische Entscheidung sei.

Außerhalb von NRW ist die politische Dimension vergleichbarer Entscheidungen allerdings unumstritten. Auch sollte klar sein, dass nicht erst dann diskutiert und politisch bewertet werden kann, wenn es grünes Licht für Kapazitätserweiterungen und auf Bundesebene ein fertiges Luftverkehrskonzept gibt. Dann ist es zu spät, Position zu beziehen.

Die Düsseldorfer Kapazitätserweiterung und das Schicksal der Regionalflughäfen sind zentrale und ressortübergreifende Fragen der Landespolitik mit einer großen Verantwortung. Dabei sind Umwelt-, Lärm-, Emissions- und Gesundheitsschutz nicht die einzigen Felder, die politisch beackert werden müssen.

Vor allem aus den Wahlkreisen der Regionalflughäfen kommt die Idee, Düsseldorf könne „touristische“ Flüge nach Weeze, Dortmund oder Münster abgeben. Dies ist ein entscheidendes Argument für die Subventionen vor Ort, geht aber weit an der Realität vorbei. Die richtigen Antworten des Ministers könnten hier für Auflösung sorgen.

Eindeutige Positionen der Landesregierung und ein entsprechendes NRW-Luftverkehrskonzept sind dringend gefordert. Die Optionen sind: Düsseldorf auszuweiten; eine Umverteilung des Luftverkehrs durch weitere Subventionen einerseits und einer Lärmschutzabgabe andererseits; oder aber ein verkehrspolitisches Gesamtkonzept unter Einbeziehung aller Verkehrsmittel als sowohl wirtschaftlich als auch gesundheitlich nachhaltige Lösung.

Etwaige Pläne der Landesregierung für die Flughäfen in NRW müssen nun endlich an die Öffentlichkeit und offen diskutiert werden dürfen. Darum frage ich:

Welchen Plan verfolgt die Landesregierung bei der Verteilung des Luftverkehrs im Zusammenhang mit der beantragten Kapazitätserweiterung des Flughafens Düsseldorf und den bestehenden Subventionen für Regionalflughäfen?

Die Landesregierung hat angekündigt – das ist keine Überraschung –, dass Herr Minister Groschek antworten wird. Der ist so freundlich und drückt sich ein.

Die Antwort der Landesregierung ist: gar keinen.

Gut. Dann nehmen wir das so auf. Ich darf um Nachfragen bitten. – Herr Kollege Bayer.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister Groschek, basiert denn Ihre Luftverkehrspolitik noch auf der NRW

Luftverkehrskonzeption 2010, die Weeze noch als voraussichtlich frei werdenden Militärflugplatz und den Angerlandvergleich als gekündigt ansieht oder an welchem Konzept orientieren Sie sich zurzeit in der Landesregierung?

Der Angerlandvergleich hat für uns juristisch Bestand. Wir sehen auch kein Datum, was ein Ende der Verbindlichkeit des Angerlandvergleichs bedeuten würde.

(Beifall von den GRÜNEN)

Die nächste Frage von Herrn Kollegen Schulz.

Von Herrn Kollegen Marsching auf dem Platz des Kollegen Schulz, aber es ist okay.

Ich darf sehr herzlich darum bitten, dass in der Fragestunde alle Abgeordneten auf ihren Plätzen sitzen. Sonst enden wir im Chaos. Ich habe nur wenig Lust, zu raten, wer nun wirklich eine Frage stellen möchte.

Stelle ich jetzt die Frage, oder setze ich mich um?

Jetzt stellen Sie mal die Frage, und dann setzen Sie sich um.

Okay. – Sehr geehrter Herr Minister, meine Nachfrage ist: Welche Auswirkungen hat der NRW-Klimaschutzplan auf das Handeln der Landesregierung in der Luftverkehrspolitik?