Protokoll der Sitzung vom 08.11.2012

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich muss ja gestehen, dass es mich mit großer Freude erfüllt, mich in meiner ersten Rede vor und in diesem Hohen Hause dem Thema Landesentwicklungsplan widmen zu dürfen – gehören doch Landesplanung und Raumordnung neben dem Haushaltsrecht zu den Königsdisziplinen eines jeden Landesparlamentes.

(Beifall von den GRÜNEN)

Es erfüllt mich auch mit großer Genugtuung, dass nach nunmehr 17 Jahren der aktuell noch gültige LEP aus dem Jahre 1995 eine qualitative Fortentwicklung erfahren wird, die sich sehen lassen kann – legt der LEP doch die mittelfristigen strategischen Ziele zur räumlichen Entwicklung des Landes für ein Zeitfenster von rund 15 Jahren fest. Natürlich ist Nordrhein-Westfalen kein sogenannter weißer Fleck. Nordrhein-Westfalen ist überplant. So baut der kommende LEP auf frühere LEPs und den flächendeckend vorliegenden Regionalplänen auf.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, erlauben Sie mir einige fachliche Hinweise zum LEP. Mit Blick auf das von meinen Vorrednern Gesagte habe ich den Eindruck, dass es durchaus Aufklärungsbedarf hinsichtlich der Strukturen und der Aufgabenerfüllung, was den LEP angeht, gibt.

Die Landesentwicklungsplanung stellt viele Weichen für die Zukunft unseres Landes. Der LEP gibt die Richtung vor, die später durch die Regional- und Bauleitplanung im Sinne des Gegenstromprinzips konkretisiert wird. Hierbei geht es insbesondere um eine nachhaltige Raumentwicklung, die die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang bringt.

Selbstverständlich ist, dass es einer vertrauensvollen Kooperation zwischen allen Planungsebenen bedarf. Ich unterstelle einmal, dass die Notwendigkeit zur Fortschreibung und Aktualisierung des LEP von allen politischen Kräften dieses Hauses einvernehmlich gesehen wird. Dennoch wird es sicherlich – da gebe ich mich keinen Illusionen hin – auch bei diesem Thema zu kontroversen Auseinandersetzungen in der Sache kommen.

Die Ressortabstimmung zur aktuellen LEP-Planung – das werden Sie wissen – ist weitestgehend abgeschlossen, sodass davon auszugehen ist, dass nach Beschluss der Landesregierung das gesetzlich vorgeschriebene Beteiligungsverfahren noch in 2012 eingeleitet und in 2013 weitestgehend durchgeführt werden wird.

Wie Sie dem Koalitionsvertrag entnehmen konnten und worauf Kollege Schmeltzer schon hingewiesen hat, ist das vorrangige formale Ziel des neuen LEP die inhaltliche Zusammenfassung des alten Landesentwicklungsprogramms und des Landesentwicklungsplans in einem Planwerk. Liebe Kolleginnen und Kollegen, seien Sie sicher: Die rot-grüne Koalition wird sich die Chance, grundsätzliche Maßstäbe zu setzen und wegweisende Weichenstellungen vorzunehmen, nicht nehmen lassen.

Ich möchte Ihnen angesichts der kurzen Redezeit wenigstens stichwortartig drei Schwerpunkte zum LEP 2025 kurz vorstellen, die uns im anstehenden Beteiligungsverfahren wesentlich begleiten werden.

Gerade wurde es schon angesprochen: Klimaplan, Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel werden in diesem LEP erstmalig formulierte eigenständige Ziele bzw. Grundsätze der Raumordnung sein. In NRW emittieren wir rund ein Drittel der bundesweiten Treibhausgase. NRW ist damit in einer besonderen Verantwortung zum Beispiel im Hinblick auf die Ausweisung von Standorten zur Nutzung und Speicherung erneuerbarer Energien, aber auch was die Ausweisung von Trassen für zusätzlich benötigte Energieleitungen angeht.

(Vorsitz: Vizepräsident Eckhard Uhlenberg)

Weiterer wesentlicher Schwerpunkt ist das Ziel des Flächensparens. Dem Leitbild folgend, in NRW den täglichen Flächenverbrauch bis zum Jahre 2020 auf fünf Hektar und langfristig auf null zu reduzieren, trägt der neue LEP der zu erwartenden Bevölkerungs- und Wirtschaftsentwicklung Rechnung. Aber natürlich wird der LEP, um allen Befürchtungen vorzugreifen, für eine bedarfsgerechte Flächensicherung für die Bereiche Wohnen, Gewerbe und Industrie sorgen.

Ein weiteres grünes Thema, dem man sich mittlerweile nicht verschließen kann und dessen zentrale Position im LEP mich deshalb besonders freut, ist das Ziel des Ressourcenschutzes und der ökologischen Nachhaltigkeit, beispielhaft in der räumlichen Festlegung für die Sicherung und den Abbau ober

flächennaher Bodenschätze für nicht energetische Rohstoffe durch vorgegebene Versorgungszeiträume. Hierdurch werden wir die Rohstoffversorgung in NRW langfristig absichern können.

Als Sprecher für Landesentwicklungsfragen der grünen Fraktion dieses Landtags sehe ich, dass die Staatskanzlei auf einem guten Weg ist. Ich freue mich insbesondere auf einen konstruktiven Dialog mit den Verbänden, mit den kommunalen Vertretern sowie mit der Bürgerschaft. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN – Zuruf von Josef Hovenjürgen [CDU])

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Goldmann. – Für die Fraktion der Piraten spricht der Abgeordnete Marsching.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Gäste! „Ich habe keine Lust, über irgendwelche Altlasten zu reden“, das habe ich hier gehört. „Wir gegen ihr“ hörte sich schon wieder an, als wenn ich Karten kaufen müsste. – Das Klimaschutzgesetz war Thema.

Wir hätten so schön reden können über offenere Planungsverfahren, über Bürgerbeteiligung im Landesentwicklungsplan. Das haben wir nicht. Keine Fraktion hat irgendeinen Antrag gestellt. Anscheinend ist das Ding zustimmungsfähig.

Wir haben damit kein Problem. Wir beantragen Einzelabstimmung zu dem Einzelplan 02 und werden diesem Punkt zustimmen. – Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Marsching. – Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Dr. Schwall-Düren.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Raumordnung rückt leider regelmäßig immer erst dann in das Bewusstsein, wenn über die Abwägung unterschiedlicher Ansprüche an den Raum bzw. über die Zulässigkeit bestimmter Vorhaben gestritten wird. Dadurch entsteht leicht der falsche Eindruck, Raumordnung sei restriktiv und behindere die wirtschaftliche Entwicklung.

Tatsächlich aber werden durch die rahmensetzenden Festlegungen der Landes- und Regionalplanung in der Regel zeitraubende Auseinandersetzungen in den nachfolgenden Zulassungen und Genehmigungen vermieden. Außerdem können durch diese Festsetzungen zum Teil immense Schäden vorsorgend vermieden werden. Man kann als Beispiel auf das raumordnerisch gebotene Freihalten hochwassergefährdeter Bereiche hinweisen.

Meine Damen und Herren, durch die Auflösung des Landtags im März dieses Jahres ist auch die Arbeit am Entwurf des LEP unterbrochen worden. Zurzeit läuft die Ressortabstimmung. Wegen der unterbrochenen Arbeiten am Gesamt-LEP wurde aber ein sachlicher Teilplan „Großflächiger Einzelhandel“ vorgezogen ins Verfahren gegeben, um zu diesem wichtigen Sachbereich möglichst schnell Planungssicherheit zu schaffen. Herr Schmeltzer hat schon darauf hingewiesen, dass hier die Vorgängerregierung versagt hat.

Das Beteiligungsverfahren hierzu ist abgeschlossen. Zurzeit werden die Stellungnahmen ausgewertet. Dabei wird zu entscheiden sein, ob stringentere Vorgaben notwendig sind oder ob den Kommunen weiterer Entscheidungsspielraum einzuräumen ist.

Wir wollen eine rechtssichere Regelung erreichen, die unsere Innenstädte in ihrer zentralen Versorgungsfunktion stärkt.

Ich möchte auch kurz einen Hinweis auf die finanzielle Ausstattung dieser Planungsarbeit geben. Es ist anzumerken, dass von den 2 Millionen € der Landesplanung ca. 1,2 Millionen € durch langfristige Verpflichtungen, insbesondere zur Finanzierung des RVR als staatlicher Regionalplanungsbehörde und für Leistungen des Geologischen Dienstes gebunden sind. Die frei verfügbaren Mittel der Landesplanungsbehörde für Gutachten, Anwaltsleistungen und andere Sachausgaben sind insofern wie bisher ausgesprochen bescheiden.

Meine Damen und Herren, um in NRW ein einheitliches und zukunftsfestes Planungsrecht zu schaffen, ist vorgesehen, zukünftig Landesentwicklungsprogramm und Landesentwicklungsplanung zusammenzuführen. Nachhaltige Raumentwicklung und veränderte gesellschaftliche Erfordernisse an die Nutzung des Raumes sollen eine stärkere Fokussierung erfahren. Diese Fokussierung hat Herr Schmeltzer schon dargelegt. Ich kann das nur unterstreichen und brauche es nicht zu wiederholen.

Zum Verfahrensablauf im Einzelnen möchte ich aber darauf hinweisen, dass sich der LEP-Entwurf zurzeit in der Schlussphase der Ressortabstimmung befindet und dass der Landtag selbstverständlich zeitnah über den Kabinettsbeschluss informiert wird. Daran schließt sich ein aufwendiges Beteiligungsverfahren an. Alle Kommunen und relevanten Organisationen werden um Stellungnahme gebeten. Außerdem – das will ich betonen, Herr Marsching – findet eine allgemeine Öffentlichkeitsbeteiligung im Zuge eines Onlineverfahrens statt.

Die formelle Befassung des Landtages ist in dem gesetzlich geregelten Verfahren zur Aufstellung des neuen LEP nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens vorgesehen.

Lassen Sie mich zum Abschluss noch ein paar Anmerkungen zur Landesplanung und zum Klimaschutz machen. – Herr Ellerbrock, es ist richtig,

dass wir ausreichende Speicherkapazitäten und intelligente Netze zur Umsetzung der Energiewende und dem Umstieg auf erneuerbare Energien benötigen. Die rechtlichen Voraussetzungen für den Netzausbau schaffen wir in Übereinstimmung mit dem Bundesrecht über Raumordnungsverfahren, wobei der LEP hierzu keine konkreten räumlichen Vorgaben machen kann.

Das Thema „Klimaschutz“ soll mit der Novelle des LEP als besonderer Abschnitt zusammen mit der Klimafolgenanpassung und parallel auch in den einzelnen Fachkapiteln in die Landesplanung aufgenommen werden. Ohne dass ich jetzt hier wegen der abgelaufenen Redezeit auf weitere Details eingehen kann, können Sie sicher sein, dass es unser Bestreben ist, die Klimaschutzziele, die landesentwicklungspolitischen Ziele in großer Übereinstimmung, in großer Sachlichkeit und mit großer Öffentlichkeitsbeteiligung voranzubringen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Zu dem Teilbereich Landesplanung liegen mir keine Wortmeldungen mehr vor.

Wir kommen damit zum

Teilbereich Europa und Eine Welt

Ich erteile das Wort Herrn Abgeordneten Rehbaum von der CDU-Fraktion zu seiner Jungfernrede.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank. – Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, das ist meine erste Rede in diesem Hohen Haus. Und diese Haushaltsberatungen sind schon gewöhnungsbedürftig. In meiner bisherigen Tätigkeit war ich für die pünktliche Einbringung der Wirtschaftspläne einer größeren kommunalen Unternehmensgruppe zuständig. Unser Aufsichtsrat bestand auf eine frühzeitige Einbringung des Haushalts noch im alten Jahr, spätestens aber Anfang Januar.

(Zuruf von Sigrid Beer [GRÜNE])

Für die rechtzeitige Einbringung haben die Mitarbeiter samt Geschäftsführung zwischen Oktober und Dezember oft bis in die tiefe Nacht gearbeitet.

Unter dieser Regierung ist das allerdings anders. Da dürfen wir über einen Haushalt beraten, der sich schon längst erledigt hat – und das bis in die tiefe Nacht.

(Beifall von der CDU – Zuruf von Sigrid Beer [GRÜNE])

Fest steht: Die rot-grüne Landesregierung hat das größte Bundesland Deutschlands mehr als zehn Monate im finanziellen Blindflug und ohne Rückendeckung des Parlaments geführt.

(Beifall von der CDU)

Zum Teilhaushalt Europa und Eine Welt.

Wir müssen leider feststellen, dass die rot-grüne Landesregierung in diesem Bereich Prioritäten in die falsche Richtung verschiebt, die Abgeordneten allerdings gleichzeitig mit gegenteiligen Aussagen ablenkt. Seit dem Regierungswechsel 2010 ist der Haushalt für Europa und Eine Welt um 720.000 € angestiegen. Ob dies von der Regierung bewusst gewollt war oder aus Versehen passiert ist – beides ist nicht zu akzeptieren. Und wieder finden wir hier eine Haushaltsposition, bei der das zuständige Ministerium nicht zum Abbau der Neuverschuldung beiträgt.

Obwohl sie beteuert, die Zusammenarbeit mit den Nachbarländern im Beneluxraum gehöre – Zitat – zu den Schwerpunkten der europäischen Beziehungen des Landes NRW – Zitatende –, hat die Regierung im selben Zeitraum die Mittel für die Pflege der Beziehungen zu unseren direkten Nachbarstaaten Belgien und Holland sowie zu Luxemburg um fast 60.000 € gekürzt. Dies ist das falsche Signal.

(Beifall von der CDU)