Ein letztes Wort zu den ländlichen Räumen; denn auch da darf man mal etwas differenzierter hingucken. Es darf hier in Reden nicht der Eindruck erweckt werden, der ländliche Raum an sich sei komplett abgehängt und gerade dort, wo die Hidden Champions sitzen, sei Internet sozusagen noch in weiter Ferne, geschweige denn schnelles Internet.
Ich nehme nur mal ein Beispiel und will das auch gerne verbinden mit einem Lob für diese regionale Initiative, die es bei der TSG in Südwestfalen gibt, die eben mitgeholfen hat, dass Olpe jetzt einen erfolgreichen Antrag gehabt hat. Aber dann nehmen Sie auch mal zur Kenntnis und fügen das in Ihre Reden vielleicht auch mal mit ein, dass zum Beispiel der Hochsauerlandkreis mit die am besten versorgte Gebietskörperschaft in unserem Land ist. Die hatten schon bezogen auf die 50 Mbit eine Anschlussquote Ende letzten Jahres – das wird mittlerweile noch mehr geworden sein – von 83,4 %.
Auch an diesem Beispiel, Hochsauerlandkreis, sehen Sie, dass es nicht so einfach ist, zu sagen: Das Land Nordrhein-Westfalen hat kein schnelles Internet und ist schlecht angebunden. – Nein! Das ist auch nicht nur in den Ballungszentren so, sondern gerade auch dort, wo die Hidden Champions sind, ist schon viel getan worden.
Das reicht noch nicht aus. Wir sind mit dem Jetzt-Zustand überhaupt nicht zufrieden. Deswegen nehmen wir so viel Geld in die Hand, deswegen beraten wir so intensiv: damit wir bis 2018 sicherstellen können, es wird überall 50 Mbit geben. Aber auch das – ich betone es noch einmal abschließend – ist nur ein Zwischenschritt. Unser Gesamtziel muss sein: innerhalb der nächsten zehn Jahre flächendeckend Glasfaser. Und dafür steht diese Landesregierung. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Minister. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit schließe ich die Aktuelle Stunde.
Herzlichen Dank. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Stärkungspakt trägt seit 2011 maßgeblich dazu bei, überschuldeten oder von Überschuldung bedrohten Kommunen in Nordrhein-Westfalen zu helfen. Ich habe das bereits gestern in den Beratungen zum Gemeindefinanzierungsgesetz dargestellt: kein Anstieg der Kassenkredite mehr bei den Stärkungspaktkommunen und in 34 Fällen aktiv die Überschuldung verhindert.
Der Stärkungspakt leistet Hilfe zur Selbsthilfe. Wir wollen erreichen, dass unsere Kommunen aus eigener Kraft wieder festen Boden unter den Füßen haben. Die bisherigen Evaluationen zeigen: Der Stärkungspakt wirkt, und zwar sowohl in der ersten als auch in der zweiten Stufe.
Teil der Evaluationen war auch die Prüfung, ob eine dritte Stufe möglich und richtig ist. Das wurde ausdrücklich bejaht. Allerdings wird sowohl über den Zugang zur dritten Stufe als auch über die Höhe der Hilfen auf der Grundlage aktualisierter Datenkriterien zu entscheiden sein.
Mit diesem Gesetzentwurf regeln wir die im Gesetz bereits vorgesehene einmalige Erweiterung des Stärkungspakts, die dritte und letzte Stufe.
Die Konsolidierungshilfen dieser dritten Stufe werden im nächsten Jahr zum ersten Mal ausgezahlt. Die Teilnahme erfolgt freiwillig. Bewerben können sich Gemeinden, die bis einschließlich 2015 überschuldet waren und dies in den jeweiligen Jahresabschlüssen 2014 oder in ihren Haushaltsdaten 2015 auch nachweisen können.
Die Höhe der Konsolidierungshilfe richtet sich nach dem Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit der Jahresabschlüsse 2013 und 2014. Von dem durchschnittlichen Fehlbetrag dieser beiden Jahre erhalten die Gemeinden – wie in den Stufen 1 und 2 auch – 29,38 % des Fehlbetrages vom Land NordrheinWestfalen. Zusätzlich – ebenfalls wie bei den Stufen 1 und 2 – erhalten die teilnehmenden Kommunen der dritten Stufe 25,89 € je Einwohner.
Die Teilnehmer müssen – ebenfalls wie in der ersten und zweiten Stufe – den Haushaltsausgleich nachweisen, in diesem Falle spätestens 2020. Die Konsolidierungshilfe wird auch hier nach dem erstmaligen Erreichen des Ausgleichs schrittweise abgebaut. Den Haushaltsausgleich ohne Konsolidierungshilfe müssen die entsprechenden Kommunen spätestens 2023 erreichen.
Wir gehen aktuell davon aus, dass sich voraussichtlich fünf Gemeinden bewerben können. Das sind die Städte Alsdorf, Heiligenhaus, Lünen, Mülheim an der Ruhr sowie die Gemeinde Laer.
Meine Damen und Herren, wir haben die Spitzenverbände bei diesem Verfahren bereits beteiligt und angehört. Diese halten den Stärkungspakt für – ich zitiere –
„richtig und alternativlos. Die … verfolgte Zielsetzung, … wird nach wie vor uneingeschränkt und ungeachtet der Kritik im Detail geteilt und unterstützt.“
Für uns steht fest, dass wir da helfen, wo die Not am größten ist. Die Landesregierung greift unseren Kommunen unter die Arme. Das tun wir, weil wir von diesem Weg überzeugt sind. Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine verehrten Kollegen und Kolleginnen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute Morgen wird die dritte Stufe des Stärkungspakts eingebracht. Damit schreiben wir unseren erfolgreichen Kurs zur finanziellen Stärkung hochverschuldeter Kommunen fort.
Warum wollen wir das tun? Warum wollen wir dieses Erfolgsmodell fortsetzen? Das ist ganz einfach: weil uns die vorgelegten Berichte zum ersten und zweiten Stärkungspakt Mut machen, genau diesen Weg einzuschlagen und fortzusetzen und den hochverschuldeten Kommunen in Nordrhein-Westfalen zu helfen.
Sie wissen, die Evaluierungsberichte zu den Stufen 1 und 2 liegen dem Landtag vor; die haben wir auch ausführlich im Ausschuss für Kommunalpolitik beraten. Daher möchte ich zu den aktuellen Entwicklungen im Jahr 2015 noch Folgendes hinzufügen:
Wir dürfen feststellen: Der Stärkungspakt wirkt. Das haben uns auch die kommunalen Spitzenverbände bestätigt.
Herr Kuper schüttelt den Kopf. Ja, ich weiß, was Sie gleich sagen werden. Ich sage an dieser Stelle ganz deutlich, Herr Kuper: Der Stärkungspakt ist kein Steuererhöhungspakt, kein Gesetz, das die Steuererhöhungsspirale in Gang setzt. Sie wissen selbst, dass Steuererhöhungen in Gänze nur ein Drittel der Maßnahmen ausmachen, die die Kommunen durchgeführt haben.
Ein Drittel der Maßnahmen! Genau, Herr Lienenkämper! Schauen Sie sich die Ergebnisse an, dann werden Sie feststellen: 70 % der übrigen Maßnahmen sind eigene Konsolidierungsmaßnahmen, Anstrengungen, die die Kommunen noch selbst unternommen haben. Diese Kommunen haben eine erhebliche Kraftanstrengung geleistet. Davor haben wir größten Respekt. Das muss man an dieser Stelle mal sagen.
Nach derzeitigem Kenntnisstand ist der Jahresfehlbetrag der am Stärkungspakt teilnehmenden Gemeinden nur noch etwa halb so hoch ausgefallen wie im Vorjahr und zudem deutlich besser als geplant. Bezogen auf die Stärkungspaktgemeinden, für die uns die Istwerte vorliegen, belief sich das Defizit auf annähernd 425 Millionen €. Im Jahr 2014 – vor zwei Jahren – ist der Fehlbetrag im Stärkungspakt noch annähernd doppelt so hoch ausgefallen und betrug fast 900 Millionen €.
Ursächlich für diese positive Ergebnisentwicklung – auch das gehört zur Wahrheit dazu – sind vor allem die wiedererstarkten Steuereinnahmen sowie die stark gestiegenen Einzahlungen aus Kostenerstattungen von Bund und Land. Wir können gleich an die Diskussion anschließen, die wir hier gestern Nachmittag zum Gemeindefinanzierungsgesetz geführt haben.
Erstmals seit 1999 sind die Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung der Stärkungspaktgemeinden nahezu unverändert geblieben. In den beiden Vorjahren sind die entsprechenden Verbindlichkeiten noch um annähernd 700 Millionen € angestiegen.
Meine Damen und Herren, diese Ergebnisse sprechen für sich. Was soll jetzt konkret geschehen? Der Minister hat es eben schon ausgeführt: Bewerben können sich die Gemeinden, die bis einschließlich Haushaltsjahr 2015 überschuldet sind und dies durch den Jahresabschluss 2014 oder per Haushaltsdatum 2015 nachweisen können. Eine flächendeckende Abfrage bei den Städten und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen hat noch nicht stattgefunden. Die Teilnahmebedingungen sind nach wie vor freiwillig.
Die Höhe der Konsolidierungshilfe richtet sich nach dem durchschnittlichen Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit der Jahre 2013 und 2014. Von diesem Wert erhalten die Städte und Gemeinden 29 %. Dies entspricht dem prozentualen Ausgleichsgrad bei den Stufen 1 und 2 für die Stärkungspaktkommu
nen, dort bezogen auf die strukturelle Lücke. Deswegen mussten wir hier jetzt einen anderen Parameter anlegen.
Die Teilnehmer müssen den Haushaltsausgleich mithilfe des Landes im Jahre 2020 und ohne Konsolidierungshilfe im Jahre 2023 erreichen. Ob die Planzahlen tatsächlich erreicht werden, ist allerdings nach wie vor – ich denke, das werden Sie bestätigen – ungewiss.
Um sicherzustellen, dass die Konsolidierungshilfen bereits 2017 in voller Höhe ausgezahlt werden, ist beabsichtigt, den Stärkungspaktfonds vorübergehend bis einschließlich 2019 in begrenzter Höhe zu kreditieren.
Meine Damen und Herren, mit diesen freiwerdenden Mitteln helfen wir weiteren Kommunen, die von einer Überschuldung bedroht sind, und setzen damit unseren erfolgreichen Kurs fort. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen in den entsprechenden Ausschüssen. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei aller Notwendigkeit eines Hilfsprogramms für notleidende Kommunen ist es immens wichtig, dass solch ein Programm die richtigen Ansatzpunkte enthält und richtig ausgestaltet ist, um eine nachhaltige Konsolidierung der Kommunalfinanzen zu erreichen.
Wenn wir uns fragen, ob der Stärkungspakt den beiden Kriterien entspricht, können wir nur feststellen: Nein! Der Stärkungspakt wird diesen Anforderungen nicht gerecht. Er ist nämlich nicht nachhaltig, und er ist auch nicht dazu geeignet, die schlechte Situation der Kommunen nachhaltig zu beseitigen und zu verbessern. Das liegt an mindestens fünf Fehlern im System. Auf die will ich gerne eingehen.
Der erste Fehler, Herr Dahm – Sie müssen es leider ertragen –: Der rot-grüne Stärkungspakt zwingt die Kommunen zu Steuererhöhungen. Das ist unbestritten.