Okay. – Wir alle im Parlament wissen, die Anträge der Opposition sind sowieso nicht mehr als eine Diskussionsgrundlage. So stelle ich meine Anträge auch: als Diskussionsgrundlage für den Ausschuss.
Wir bekommen ihn sowieso nicht durch. Wenn er euch gefällt, dann nehmt ihr ihn, schreibt ihn um und reicht ihn selber ein. Denn ihr habt ja nicht die Eier in der Hose, um zu sagen: Da habt ihr etwas Gutes gemacht.
Zum Preis: Jetzt fängt die SPD tatsächlich an, uns vorzurechnen, dass die Energiewende teuer ist. Ich komme damit überhaupt nicht klar, Herr Thiel. Wir wissen doch alle, dass es ein gewollter Designfehler ist. Und jetzt machen Sie das Ding hintenrum wieder kaputt. Es ist so, wie alle Energiewendebefürworter es vermutet haben: Vonseiten der SPD wird jetzt wieder da draufgehauen. Das ist wirklich bitter.
Wir sind am Schluss der Aussprache und kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrages Drucksache 16/13032 an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk – federführend – sowie an den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Die abschließende Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer diesem seine Zustimmung geben kann, den bitte um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist die Überweisungsempfehlung bei einigen Enthaltungen angenommen.
mobilienkreditvergabe zurücknehmen – Bürger und Institute nicht mit unverhältnismäßiger Bürokratie überziehen oder von Kreditvergabemöglichkeiten ausschließen
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Frühjahr 2016 ist eine neue Wohnimmobilienkreditrichtlinie in Kraft getreten. Dabei hat die Große Koalition im Bund eine EURichtlinie einmal mehr nicht nur 1:1 in nationales Recht transformiert, sondern – wie leider häufig praktiziert – dabei auch noch verschärft.
Leittragende sind daher insbesondere zwei Personenkreise: zum einen junge Familien, die erstmals selbst genutztes Wohneigentum erwerben wollen, und zum anderen Senioren, die eine Sanierung oder Umbaumaßnahmen – beispielsweise für Barrierefreiheit, verbesserten Einbruchschutz oder eine energetische Aufwertung – bei einem ansonsten schuldenfreien Objekt realisieren möchten.
Hintergrund sind immer höhere Anforderungen an die sogenannte Kapitaldienstfähigkeit der Kreditnehmer. Und genau das ist ein Problem. Denn, denn anders formuliert: Bei jungen Familien müssen Kinder
erziehung und Familienphasen negativ als Einkommensrisiko bewertet werden. Bei Senioren wird aufgrund der Lebenserwartung makabrerweise eine statistisch zu geringe Sicherheit zur vollständigen Kreditrückzahlung unterstellt.
Damit kein Missverständnis aufkommt: Immobilienblasen sind aus Sicht der FDP-Fraktion ebenso zu vermeiden wie absehbare Überschuldungssituationen. Natürlich muss es auch einen staatlichen Mindestregulierungsrahmen geben. Die meisten deutschen Kreditinstitute aber sind in den letzten Jahren bekanntermaßen nicht für zu große Risikofreude bekannt geworden. Die Neuregelungen gehen also entschieden zu weit. Sie machten sich nach ihrer Beschlussfassung bereits in den wenigen Monaten danach spürbar bemerkbar.
Gerade kleine regionale Institute, die rechtliche Risiken unbedingt meiden müssen, sind immer häufig gezwungen, Kreditanfragen abzulehnen. Viele der 170 genossenschaftlichen Volksbanken, der 100 Sparkassen und Privatbanken im Rheinland und in Westfalen spüren die Auswirkungen ganz konkret. Etwa drei Viertel der kleineren regionalen Institute in Nordrhein-Westfalen beklagen seit der gesetzlichen Neuregelung einen Umsatzrückgang und zugleich einen Anstieg der Bürokratiekosten und des Dokumentationsaufwandes für verbleibendes noch zustande kommendes Geschäft.
Letzteres ist besonders bitter, denn bekanntlich sorgt ja bereits die Negativzinsphase schon für große Schwierigkeiten bei Banken. Und Immobilienkredite sind eine der ganz wenigen risikoarmen Säulen des Geschäftsmodells gerade für kleinere regionale Institute geblieben.
Die traurige Entwicklung, die wir regelmäßig auch in unseren Städten – in kleineren Gemeinden umso mehr – beobachten können, kennt jeder. Sie macht sich bemerkbar durch Filialsterben oder natürlich auch durch kontinuierliche Kostensteigerungen für die Kontoführung. Dieser Prozess wird weiter beschleunigt.
Die Statistiken der Deutschen Bundesbank liefern auch die Zahlenbasis für die eingetretenen Veränderungen. Es gibt – im Vergleich jeweils zu den Monaten des Vorjahres 2015 – einen Rückgang des Neugeschäftsvolumens im Jahre 2016: Für April beträgt er minus 12,8 %, für Mai minus 8,1 %, für Juni minus 10,9 % und für Juli minus 19,8 %.
Im Fokus unserer Initiative stehen aber ausdrücklich nicht primär die Kreditinstitute mit ihren geschäftlichen Interessen, sondern die Verbraucher. Wir sagen:
Objektiv muss es gar nicht die Erwartung der kompletten Abbezahlung einer Immobilie geben. Es gibt beispielsweise keinen Zwang zur vollständig unbelasteten Vererbung. Es ist völlig okay, wenn ein durch
ein Ehepaar nicht komplett, aber weitgehend abbezahltes Objekt später an Kinder als Erben übertragen wird, die dann entweder selbst den Restbetrag aufbringen müssen oder eben durch Weiterverkauf die Bankansprüche bedienen können und sich den Restwert auszahlen lassen.
Es ist ebenso okay, wenn Senioren todesfallbedingt einen restlichen Teilbetrag ihres Kredites noch nicht zurückgezahlt haben, die Bank aber als Sicherheit deutlich höhere Gebäudewerte bereitgestellt bekommt, als die Kredithöhe überhaupt beträgt.
Selbst eine Kreditgewährung für Konsumzwecke oder Pflegeleistungen ist im Rahmen der Vertragsfreiheit nicht zu beanstanden, solange dem Kreditgeber eine hinreichend große und sichere Vermögensmasse für einen Zugriff zur Verfügung steht. Das nennt man in Deutschland üblicherweise Vertragsfreiheit.
Immobilien sind derzeit bei richtiger Standortwahl eine der letzten Möglichkeiten weitgehend risikoarmer Vermögensbildung für das Alter. Das wird immens wichtig in Zeiten zurückgehender öffentlicher Rentenerwartungen und in der Negativzinsphase.
Im Ergebnis sind die dem Verbraucherschutzgedanken zugrundeliegenden Grundsätze bei der Kreditvergabe durch diese Richtlinienumsetzung der Großen Koalition ins Gegenteil verkehrt worden. Das führt zu einer Mehrbelastung kinderreicher Familien und der älteren Generation.
Solange der Bund beratungsresistent ist, müssen die Länder handeln. Genau dazu fordern wir mit diesem Antrag auf. – Vielen Dank.
Ich habe mich schon gefragt, wie ich meine Rede in fünf Minuten halten soll, aber jetzt habe ich sechs Minuten.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Wohnimmobilienkreditrichtlinie wurde vom Deutschen Bundestag beschlossen, setzt EU-Recht um und ist, wenn auch nicht in jedem Detail, zu begrüßen.
Wir können das Ziel mit dem Satz zusammenfassen: Die Immobilienkreditvergabe soll nachhaltiger gestaltet, und das Niveau des Verbraucherschutzes soll erhöht werden.
Wie sieht das im Detail aus? – Die nachhaltige Bedienbarkeit eines Darlehens spielt jetzt eine wesentlich bedeutendere Rolle als zuvor. Die Bedeutung der grundbuchlichen Besicherung nimmt aber sozusagen im gleichen Maße ab. Vermittler von Wohnimmobilienkrediten müssen jetzt fundierte Sachkenntnisse nachweisen. Sogenannte Kopplungsgeschäfte werden erschwert etc. Das alles hört sich gut an und ist auch gut gemeint. Aber wie so oft im Leben kommt die Praxis dazwischen.
Bevor ich zu den Problemen mit der Richtlinie in der Praxis komme, frage ich: Wie vergeben Deutschlands Banken eigentlich bisher Immobilienfinanzierungen? Für seriöse Banker in Deutschland gelten drei unumstößliche Voraussetzungen für die Kreditvergabe. Erstens: Bedienbarkeit. Zweitens: Bedienbarkeit. Und drittens: Bedienbarkeit. Banken verdienen nämlich an Krediten nur dann, wenn sie ihr Geld auch wiedersehen. Deshalb sind sie selbstverständlich seit eh und je darum bemüht, die Bedienbarkeit von Darlehen kritisch zu prüfen. Alles andere ergibt keinen Sinn.
Ich will durchaus auch eine Lanze für das gute alte Prinzip einer ordentlichen grundbuchlichen Besicherung brechen. In Deutschland – damit befindet es sich in krassem Gegensatz zu dem, was in dem einen oder anderen Mitgliedstaat der EU gang und gäbe ist – hat man gute Erfahrungen damit gemacht, bei einer Kreditentscheidung sehr wohl auch auf den Beleihungsauslauf eines Kreditengagements abzustellen. Das ist alles andere als Teufelszeug.
Jetzt aber zu den Praxisproblemen der Richtlinie: Ich will ein erstes Beispiel anführen. Nennt ein junges Ehepaar im Kundengespräch etwa einen Kinderwunsch, ist der Berater jetzt gesetzlich verpflichtet, eine potenzielle Einkommensverringerung nach der potenziellen Niederkunft zu dokumentieren und zu berechnen. Das hört sich nicht so schlimm an, senkt aber innerhalb der Logik der Richtlinie den Scorewert für die Kreditvergabe so weit ab, dass einige junge Familien jetzt ein echtes Problem bekommen können.