darlehnsmäßige Komplementärfinanzierung durch das Land zu unterstützen. Wir haben die Situation, dass mit Stand 30.06. dieses Jahres bisher nur gut ein Drittel der Komm-Invest-Mittel abgerufen worden sind. Das macht deutlich, dass durchaus viele Kommunen das Problem haben, ihren Eigenanteil von 10 % zu finanzieren. Auch an dieser Stelle wollen wir helfen.
Last but not least besteht der fünfte Punkt darin, zu prüfen, wie durch interkommunale Kooperation auch im Bereich von Investitionen die Infrastruktur verbessert und unterstützt werden kann.
Bei all dem sind wir der Auffassung, dass dies ein sinnvoller Antrag ist, um die Kommunen vor Ort zu stärken und einen Beitrag zu leisten, um vorhandene Mittel zu bündeln und vor Ort zu priorisieren. Deshalb freue ich mich auch auf die Diskussion im Ausschuss. Ich denke, das wird eine interessante Diskussion. Ich freue mich, das dort gemeinsam mit Ihnen besprechen und diskutieren zu dürfen. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie sagen in Ihrem Antrag, die Kommunen in NRW investierten zu wenig. Sie zeichnen in dem Antrag zum Teil ein düsteres Bild, wie die Einrichtungen der Kommunen und die Infrastrukturen der Kommunen in unserem Lande aussehen. Über diese Punkte kann und sollte man sicherlich diskutieren.
Sie tun aber noch etwas. Sie ignorieren die Entwicklung in den Kommunen, die Situation der Gemeindefinanzierung der Kommunen in Nordrhein-Westfalen seit dem Jahr 2010. Sie zeigen mit dem Antrag aus unserer Sicht darüber hinaus keine pragmatischen Lösungen auf, die wirklich weiterhelfen.
Aber fangen wir vorne an! Woher kommen die Probleme der Kommunen? Der Strukturwandel von Kohle und Stahl und die – auch von Ihnen genannten – dadurch zu finanzierenden hohen Soziallasten der Kommunen sind zu nennen.
Vielleicht können Sie sich an politische Beschlüsse von höheren Ebenen erinnern, die die Kommunen am Ende zu bezahlen hatten.
So sammelten sich im Laufe der Jahre hohe Schulden an, die erdrückend auf die Haushalte und die Arbeit der Kommunen wirkten. Lange Zeit gab es von keiner Stelle für die Kommunen in unserem Lande irgendwelche Hilfen, um dort wieder herauszukommen. Ich denke insbesondere an die großen Kommunen im Ruhrgebiet.
Man sprach von der Vergeblichkeitsfalle: Wenn man irgendwo etwas gewinnt und eine Maßnahme findet, die den Kommunen weiterhilft, passiert irgendetwas anderes. Die Vergeblichkeitsfalle schlägt zu, und man hat am Ende doch nichts gewonnen.
Wir haben seit 2010 Lösungen auf den Weg gebracht, zum Beispiel den Stärkungspakt Stadtfinanzen. Seit mehr als 20 Jahren sitzen Menschen in den Räten im Ruhrgebiet, die in diesem Jahr zum ersten Mal einen ausgeglichenen Haushalt auf den Weg bringen können. Das hat es so bisher nicht gegeben.
Mit der Möglichkeit, einen ausgeglichenen Haushalt zu schaffen, besteht auch die Möglichkeit, wieder aus eigener Kraft zu investieren und Maßnahmen nach vorne zu bringen. Wir wollen nicht nur an Symptomen basteln und gucken, was passiert, wenn wir noch einmal schnell etwas tun, sondern wir wollen bei den Ursachen ansetzen. Da geht es darum, solide Stadtfinanzen auf den Weg zu bringen und dann auch die entsprechenden weiteren Investitionen.
Auch das ist nicht alles gewesen. Wir haben das aktuelle Projekt „Gute Schule 2020“, im Rahmen dessen es in Nordrhein-Westfalen 2 Milliarden € an Investitionen in den Kommunen, in den Schulen gibt. Das ist ganz wichtig und ganz dringend und wird in den nächsten vier Jahren stattfinden.
Der Bundesfinanzminister verbarrikadiert sich hinter seiner schwarzen Null, und es ist eigentlich nicht allzu viel von ihm zu erwarten. Das Kommunalinvestitionsfördergesetz, nicht zuletzt auf Druck des Landes NRW so aufgesetzt, wie es jetzt aufgesetzt ist, nämlich dass überproportional viel Geld nach NRW fließt,
Es ist, wenn man die Schlüssel betrachtet, deutlich mehr für NRW, als ursprünglich vorgesehen. Ich denke, das ist ein Erfolg.
Es tut sich etwas in NRW. Es könnte sicherlich noch mehr sein. Aber es tut sich etwas, und das kontinuierlich seit 2010.
Zu Ihrem Antrag im Einzelnen. Es wird sicherlich eine spannende Diskussion im Ausschuss dazu geben. Aber vielleicht vorab schon einmal ein paar Punkte.
Unter Punkt 1 sprechen Sie über die Verschmelzung der Investitionspauschalen. Das ist sicherlich ein spannendes und interessantes Thema. Aber da gab es bisher kein Einvernehmen der kommunalen Spitzenverbände. Vielleicht kriegen wir da in der Diskussion eine Veränderung hinein. Aber das halte ich für einen wichtigen Ansatz, um bei dem Thema weiterzukommen.
Sie sprechen von dem Ansparen von Investitionsmitteln im NKF. Als jemand, der aus einer Kommune kommt, die nicht so übertrieben viel Geld zur Verfügung hat, nämlich aus der schönen Stadt Duisburg, muss ich sagen:
Wenn wir heute einen Kredit aufnehmen, um etwas zu investieren, dann haben wir morgen den Erfolg, dass wir ein schöneres Gebäude haben, dass wir irgendwo energetische Einsparungen machen können usw.
Nach Ihrem Plan müsste die Gemeinde hingehen, im Rahmen des normalen Haushalts einen Kredit aufnehmen, damit dann ansparen, um in der Zukunft zu investieren und noch weiter in der Zukunft, wenn das dann auch umgesetzt wird, etwas zu haben. Ich denke, da haben wir richtig toll etwas geschaffen, wenn wir jetzt Kredite aufnehmen, um in der Zukunft etwas zu haben. Das ist vielleicht noch einmal ein ganz neues Modell. Das ist, glaube ich, für die Situation der Kommunen in NRW nicht so richtig zu Ende gedacht.
Zinshilfen beim Kommunalinvestitionsfördergesetz. Zinsen scheinen zurzeit nicht das große Problem zu sein. Insofern müssen wir einmal schauen, was da bei dem Thema zu diskutieren ist. Aber ich glaube nicht, dass das zielführend sein wird. Wir zeigen ja, dass es auch anders geht. Im Rahmen von „Gute Schule 2020“ organisieren wir Kredite, die zinsfrei sind, und übernehmen dann auch noch die Tilgung für die Gemeinden.
Was Sie bei den weiteren Punkten eigentlich wollen, ist für mich noch nicht klar genug. Da freue ich mich auf die Beratung im Ausschuss, insbesondere, wenn die ganze Diskussion dahin geht, dass wir uns nicht auf Wahlkampfthemen versteifen, sondern etwas Gutes für unsere Kommunen dabei herauskommt. Glück auf!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die CDU spricht sich mit ihrem Antrag für die Stärkung der Investitionsfähigkeit der Kommunen aus. Dass Kommunen unterstützt werden müssen, ist Konsens. Es setzt niemand, wie die CDU suggeriert, die kommunale Infrastruktur aufs Spiel. Im Gegenteil: Auch wir wissen um die Investitionsschwäche in vielen Kommunen.
Diese ist jedoch nicht dem Land anzurechnen und auch nicht allein durch das Land zu beheben. Das Problem der Finanzierung der Kommunen ist eines aller staatlichen Ebenen: der Kommunen, des Landes und insbesondere des Bundes;
denn der Bund ist es, der den Kommunen wiederholt Aufgaben überträgt und sich bei der Finanzierung aus der Verantwortung stiehlt.
Unsere rot-grüne Regierung hat gehandelt, und zwar aus einer Situation heraus, meine Damen und Herren, in der die Vorgängerregierung aus CDU und FDP die Kommunen am langen Arm verhungern ließ, ja, sie regelrecht augeblutet hat.
Wir dagegen haben die Finanzmittel für die Kommunen Jahr für Jahr deutlich gesteigert. Die Mittel aus dem GFG wurden seit 2010 um 39 % erhöht, nämlich von 7,6 Milliarden € auf 10,5 Milliarden € im Jahre 2017. In den Stärkungspakt Stadtfinanzen flossen aus originären Landesmitteln 3,6 Milliarden € für notleidende Kommunen. Das sind Maßnahmen, die Wirkung zeigen und die Kommunen auch in ihrer Investitionsfähigkeit vorangebracht haben, Herr Nettelstroth.
Das zeigt sich zum Beispiel auch an der Zahl der Kommunen, die im Nothaushalt sind. Waren dies 2010 noch 138 Kommunen, so sind es heute lediglich neun. Erstmals seit vielen Jahren sinken die Kas
senkredite der Stärkungspaktkommunen. Meine Damen und Herren, dies zeigt den kommunalfreundlichen Kurs der Landesregierung.
An einem Punkt weist der CDU-Antrag in eine richtige Richtung: im Ansatz interkommunaler Zusammenarbeit. Konkrete Vorschläge aber bleiben Sie schuldig. Es muss doch nicht erst geprüft werden, dass dieser Weg erfolgreich ist. Wir wissen doch, dass geteilte Ausgaben hilfreich sind für die Haushalte beider Gebietskörperschaften. Unsere Aufgabe ist es vielmehr, eventuell noch vorhandene Hindernisse abzubauen und bei Städten und Kommunen dafür zu werben, diese interkommunale Zusammenarbeit weiter auszubauen. Das ist der richtige Weg.
Eine gegensätzliche Position haben wir jedoch zum Kommunalinvestitionsfördergesetz des Bundes. Mit diesen Mitteln nimmt der Bund endlich ein Stück weit seine Mitverantwortung für die Situation der Kommunen wahr, übrigens auch dank des starken Einsatzes von Nordrhein-Westfalen. Für finanzschwache Kommunen ist die Übernahme von 90 % der Kosten einer Investition sehr hilfreich, und das Programm wird entgegen Ihrer Aussage sehr gut angenommen. Von den bislang abgerufenen Mitteln geht laut Bundesfinanzministerium fast die Hälfte nach NordrheinWestfalen, obwohl weniger als ein Drittel des Gesamtvolumens dieses Programms nach NRW fließt. Es kann also für NRW nicht die Rede davon sein, dass der Mittelabfluss aus dem Kommunalinvestitionsfonds bisher recht gering ist.
Meine Damen und Herren, wir sprechen uns klar dagegen aus, die verschiedenen Investitionspauschalen zu einer allgemeinen Investitionspauschale zusammenzuführen.
Wenn die CDU-Fraktion die Interessen der Kommunen in den Blick nehmen will, sollte sie auch berücksichtigen, dass es kein Einvernehmen der kommunalen Spitzenverbände in dieser Frage gibt. Auch von wissenschaftlicher Seite – so von den Mitgliedern der ifo-Kommission – wird ein derartiger Vorschlag klar abgelehnt.
Was ist denn wirklich gewonnen durch eine allgemeine Investitionspauschale? Die finanziellen Mittel werden durch diesen Schritt doch überhaupt nicht erhöht, sondern lediglich umgeschichtet.
Eine Aufhebung der Zweckbindung der Schulpauschale lehnen wir ebenfalls ganz klar ab. Sie dient der Absicherung der kontinuierlich dringend gebotenen Investition in den Bildungsbereich. Sie gehört grundlegend zur Daseinsvorsorge der Kommunen und darf nicht anderen Investitionsinteressen geopfert werden.
Wir fragen uns, ob innerhalb der CDU-Fraktion eigentlich geklärt ist, welchen Weg sie hinsichtlich der Investitionspauschalen nun anstrebt. Ihr Schulexperte Klaus Kaiser hat doch gerade erst die Erhöhung der Schulpauschale gefordert. „Quo vadis?“ muss man doch fragen.