adressiert habt? Nur, weil ihr auf Bundesebene keine Rolle spielt, müsst ihr nicht hier die verschiedenen Ebenen miteinander verwechseln.
Gerade weil es diese unterschiedlichen Ebenen gibt, lieber Marcel Hafke, stellt sich überhaupt nicht die Frage, ob es sinnvoll wäre, Videoliveschaltungen einzuführen, ein Verfahren – ja, ihr habt es gesagt –, das die FDP aus ihren Bankgeschäften kennt. Es ist schlichtweg nicht als zulässiger Weg im Bundesgesetz aufgeführt.
Wie läuft es denn in den anderen Bundesländern? In der Vorbereitung auf diese Debatte habe ich mir zum Beispiel das Verfahren in Bayern angeschaut. Dort ist das Onlineverfahren – oh Wunder! – ebenfalls nur mit Hilfe des elektronischen Personalausweises möglich; denn in Bayern gelten selbstverständlich dieselben bundesgesetzlichen Vorgaben wie in Nordrhein-Westfalen.
Es gibt aber einen Unterschied: In Bayern hat man alternativ nur die Möglichkeit, die Unterlagen per Post an die Ämter zu schicken. In Nordrhein-Westfalen ist es zumindest noch zusätzlich möglich, die unterschriebenen Unterlagen auch per Fax oder eingescannt per E-Mail zu senden.
Ja, das ist noch immer nicht die komfortable Lösung, die Sie und ich uns wünschen, aber die BAföGÄmter in Nordrhein-Westfalen holen aus den bundespolitischen Vorgaben das Beste heraus.
Zweitens. Ihre Behauptung stimmt einfach nicht, dass die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter die online gestellten Anträge noch einmal neu abtippen müssen, wenn die unterschriebenen Exemplare eingereicht werden. Sie können elektronisch verarbeitet werden. Damit sind beide Forderungspunkte Ihres Antrags gegenstandslos.
Drittens. Sehen Sie es mir bitte nach, dass ich Sie darauf hinweise; aber in Ihrem Antrag lassen Sie sich darüber aus, dass an mehreren Universitäten keine oder nur wenige elektronische BAföG-Anträge registriert worden seien. Das ist schon ein gewaltiger Klopfer; denn für die Bearbeitung der BAföG-Anträge sind in Nordrhein-Westfalen die Studierendenwerke und nicht die Universitäten zuständig.
Das zeigt: Ihr Antrag ist ein Schnellschuss und basiert in erster Linie auf einem Medienbericht. Er wählt den falschen Adressaten, er stellt Problemlagen in den Raum, die es in dieser Form nicht gibt, und er lässt nicht erkennen, dass Sie sich über das Lesen eines Zeitungsartikels hinaus mit dem Thema „BAföG-Beantragung“ beschäftigt
Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dass NordrheinWestfalen in der Digitalisierung nicht bei 4.0 steht, sondern bei 0.0,
Herr Maelzer, Sie haben gesagt, das wäre ein Bundesthema und die Landesebene habe damit überhaupt nichts zu tun. Wenn dem so ist, dann stellt sich doch die Frage, warum Ministerin Schulze am 2. August 2016 eine Pressemitteilung herausgeben hat, in der sie das neue Verfahren lobt, in dem sie sagt, das erweiterte Verfahren sei eine wesentliche Erleichterung und in dem sie sich mit diesem Verfahren selbst identifiziert. Von daher können Sie Ihre eigene Verantwortung nicht negieren.
Wenn man die Debatten im Wissenschaftsausschuss verfolgt, dann stellt man fest, dass Sie immer das Ziel haben, Arbeiterkinder zu fördern. Ich habe auch immer den Eindruck, dass das Alleinerziehenden-/Arbeiterkind Ihr Modell eines typischen Studierenden ist. Und diesem Studierenden muten Sie jetzt zu, für 50 € ein Kartenlesegerät anzuschaffen, um einen BAföG-Antrag zu stellen!
Ich denke, es gibt wesentlich bessere Wege – darauf hat Herr Hafke auch hingewiesen –, als Studenten, die ohnehin über kein Einkommen verfügen, zur Anschaffung eines Gerätes mit einer sinnlosen Einmalfunktion zu zwingen.
Wir bewegen uns im Bereich der Neuen Medien und der Smartphones, aber wenn Sie einen wirklich sinnvollen Weg zur effizienten Bearbeitung und Registrierung haben wollen – den bleibt der Antrag übrigens auch schuldig –, dann verweise ich Sie auf den Vorschlag der Union, eine einheitliche Matrikelnummer einzuführen.
Die Registrierung wäre einfach, und wir könnten endlich eine neue Realität in der Digitalisierung 4.0 lostreten. Darauf wartet das Land. Das wäre gut für die Hochschulsituation. Darüber werden wir diskutieren.
Herr Kollege, zur Videoidentifikation: Ich bin eineiiger Zwilling, und mein Bruder sieht mir zum Verwechseln ähnlich. Wie wollen Sie dieses Problem lösen?
Herr Bell, bei solchen Fragen fällt mir immer ein: Der Fuchs ist schlau und stellt sich dumm, bei Bell, da ist es andersrum.
(Beifall und Heiterkeit von der CDU und der FDP – Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Lustig, aber unverschämt! – Weitere Zurufe)
würde auch er über eine Identifikationsnummer und eine Matrikelnummer verfügen. Das Problem wäre erledigt.
Nichtsdestotrotz werden wir die Debatte um Digitalisierung im Ausschuss weiterführen. Darauf freue ich mich. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Berger. – Heute Morgen waren schon die Wölfe hier. Jetzt spielt der Fuchs eine Rolle.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kollegen! Ich freue mich immer über gut recherchierte Anträge der Opposition. Aber, ich
glaube, hier sind Sie wirklich völlig am Thema vorbeigegangen. Sowohl das BAföG als auch das SGB I sind Grundlage. Beides sind Bundesgesetze.
Wie Sie wissen, gab es Ende 2014 die lang erwartete Novelle des Bundesausbildungsförderungsgesetzes. Ich möchte nicht näher auf die unzureichende Ausgestaltung der BAföG-Förderung auch nach dieser Novelle eingehen. Wir sprechen hier heute aufgrund Ihres Antrags über einen ganz anderen Aspekt.
Mit Art. 1 Ziffer 22 des 25. BAföG-Änderungsgesetzes wurden die Länder verpflichtet, bis zum 1. August 2016 eine elektronische Antragstellung zu ermöglichen. Die meisten Länder und ihre Ämter für Ausbildungsförderung konnten dies aber erst zum Start des aktuellen Wintersemesters umsetzen.
Die elektronische Antragstellung nach § 46 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes muss den Vorgaben des § 36a Abs. 2 Satz 4 Nr. 1 oder 2 des SGB I entsprechen. Mit anderen Worten: Der Bund hat die Länder dazu verpflichtet, den elektronischen Identitätsnachweis oder die De-Mail als Identifizierungsmöglichkeit zu nutzen, und er erlaubt keine Alternativen, auch keine Videoalternativen. Richten Sie Ihre Kritik also an den Bund und nicht an das Land Nordrhein-Westfalen.
Der Vorschlag für eine Identifizierung über Video entspricht nicht den Vorgaben des Gesetzes. Das hätten Sie auch selbst recherchieren können.
Natürlich liegt die Rate der elektronischen Antragstellung derzeit auch so niedrig, weil die Anschaffung des elektronischen Personalausweises für mehrere Personen – beispielsweise sind das neben den Antragstellerinnen und Antragstellern die Eltern und/oder die Partnerinnen und Partner der Studierenden – und des dazugehörigen Lesegerätes aufwendig und mit Kosten verbunden sind. Das heißt: Man braucht nicht nur einen entsprechend lesbaren Personalausweis, sondern bis zu vier, sodass fast immer die Möglichkeit einer rechtskonformen elektronischen Unterschrift fehlt.