Dennis Maelzer
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Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren heute über das Thema „Kinderarmut“. Dass in einem so reichen Land Kinder noch immer überdurchschnittlich von Armut betroffen sind, ist ein Skandal. Darum ist es richtig, dass wir dieses Thema immer wieder ansprechen und über Lösungswege beraten.
Heute geht es um das Instrument der Kindergrundsicherung. Hierzu hat der Landtag bereits eine Position gefunden. Der Bericht der Enquetekommission zur Familienpolitik wurde im Januar beschlossen. Dort heißt es: Wir wollen eine Kindergrundsicherung einführen,
„die alle staatlichen Leistungen der Kinderförderung (u. a. Kindergeld, Kinderzuschlag, Kinder- freibetrag) sowie die SGB-II-Leistungen für Kinder zu einer einheitlichen finanziellen Leistung zusammenführt, deren Höhe eine sozio-kulturelle Teilhabe sichert und für die alle Kinder anspruchsberechtigt sind.“
Genauso klar steht da auch:
Die Kindergrundsicherung darf nicht die Leistungen für Familien in besonderen Lebenslagen wie Alleinerziehende oder Familien im SGB-II-Bezug schmälern, sondern muss im Gegenteil zu einer finanziellen Besserstellung beitragen.
Genau das ist die Position der SPD. Daran hat sich zwischen Januar und März auch nichts geändert.
Sie haben in Ihrem Antrag herausgestellt, dass die Kindergrundsicherung für die Piraten nur ein Zwischenschritt auf dem Weg zu einem bedingungslosen Grundeinkommen ist. Spätestens hier trennen sich unsere Wege.
Lassen Sie mich einen Kronzeugen aufführen, der unverdächtig ist, in sozialpolitischen Fragen immer aufseiten der SPD zu sein. Der Armutsforscher Christoph Butterwegge hat zum bedingungslosen Grundeinkommen gesagt:
„Würde ein Grundeinkommen verwirklicht, hätten die Neoliberalen ihr Hauptziel erreicht, den Sozialstaat zerschlagen und freie Bahn für den Markt geschaffen.“
Genau das ist es, was wir nicht wollen. Sie mögen das vielleicht für Klein-Klein halten. Aber wir als SPD wissen, dass es bei der Bekämpfung von Armut eben nicht nur um Geldleistungen geht. Es geht vor allen Dingen um Teilhabe. Dafür brauchen wir einen starken und vor allen Dingen einen aktiven Sozialstaat.
Kinder sind in unserem Land arm, wenn sie bei Eltern aufwachsen, die arm sind. Deshalb müssen wir bereits hier ansetzen und die Armut von Familien bekämpfen. Wir brauchen faire Löhne – und das ist weitaus mehr als der Mindestlohn. Es geht auch darum, befristete Beschäftigung zurückzudrängen. Es geht darum, Missbrauch von Leih- und Zeitarbeit zu bekämpfen.
Dass das nicht das Ziel der FDP ist, wissen wir. Und es geht darum, das Armutsrisiko von Alleinerziehenden in den Blick zu nehmen. Da ist mit der Neuregelung des Unterhaltsvorschusses ein wichtiger Schritt getan. Aber eine faire Aufteilung von Fürsorge und Erwerbsarbeit für Väter und Mütter ist ebenfalls wichtig. Dafür braucht es familiengerechte Arbeitszeitmodelle, damit Frauen nicht aus dem Erwerbsleben herausgedrängt werden.
Das Gleiche gilt für das Steuerrecht. Wir wollen das Ehegattensplitting umwandeln, die dann entstehenden Spielräume dafür nutzen, in erster Linie Familien mit Kindern zu fördern, und zwar ganz unabhängig vom Trauschein.
Ja, klar. Wo ist er denn? Er ist jünger geworden, okay.
Diese Landesregierung kämpft auf allen Ebenen gegen sachgrundlose Befristungen. Das macht auch der Finanzminister.
Ja, klar, wo er doch heute Geburtstag hat und selber Geschenke verteilt. Immer gerne.
Ich gehe mit, dass die SPD genauso wie ihr für eine Kindergrundsicherung ist. Da haben wir gar keinen Dissens. Aber unser Dissens liegt darin, dass wir die Kindergrundsicherung nicht als eierlegende Wollmilchsau betrachten, son
dern als einen Bestandteil zur Bekämpfung von Armut. Wir als SPD sind da deutlich breiter aufgestellt und haben das im gemeinsamen Entschließungsantrag mit den Grünen auch so dargestellt.
Wir setzen bei Kinderarmut auch auf Vorbeugung. „Kein Kind zurücklassen“ heißt nicht, dass die Kinder von heute auf morgen mehr Geld in der Tasche haben. Aber „Kein Kind zurücklassen“ heißt, dass Armut eben nicht zum Schicksal wird, weil wir frühzeitig eingreifen und gerade diesen Kindern zusätzliche Chancen eröffnen, damit sie ihr Leben in Selbstbestimmung ausüben können.
Es ist dieses Land, das eingesprungen ist bei der Schulsozialarbeit, als sich der Bund zurückgezogen hat.
Und es ist dieses Land, in denen viele Kinder aus ärmeren Familien sind, das Kitas stärker fördert nach dem Motto: Ungleiches auch ungleich behandeln. Und dieses Prinzip werden wir auch auf die Schulen ausweiten.
Vor diesem Hintergrund, lieber Daniel Düngel: Es braucht viele Wege, um den Kampf gegen Armut aufzunehmen. Deshalb noch mal: Die SPD sagt Ja zu einer Kindergrundsicherung. Die SPD sagt aber auch Ja zu einem aktiven Sozialstaat, der Arbeit fördert. Die SPD sagt Ja zu gerechten Löhnen. Die SPD sagt Ja zu familiengerechten Arbeitszeitmodellen. Und vor allem sagt die SPD Ja, wenn es darum geht, Kinder früh zu fördern, damit jedes Kind die Chance auf ein gutes Leben in unserem Land hat. Und weil wir zu all diesen Dingen Ja sagen, lade ich dich an deinem Geburtstag herzlich ein, Ja zu diesem Entschließungsantrag zu sagen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch ich finde es eine gute Leistung der Enquetekommission, fast 170 Handlungsempfehlungen weitestgehend im Konsens zu beschließen.
Allerdings hat mir die Arbeit in dieser Kommission auch gezeigt, wie unterschiedlich doch die Blickwinkel auf Familien bei den unterschiedlichen Parteien sind. Das hat auch die Diskussion ein Stück weit zum Ausdruck gebracht.
Warum tut sich zum Beispiel die FDP mit einem Fachbegriff wie der „strukturellen Rücksichtslosigkeit“ so schwer? Für mich gibt es darauf nur eine Antwort, denn wenn man seine Richtigkeit anerkennt, ist man auch zum Handeln gezwungen. Aber genau diese Konsequenz will die FDP nicht. Denn in Ihrem Sondervotum führen Sie ja aus, das Letzte, was Sie wollten, seien Vorgaben für Arbeitgeber. Leider waren Ihnen da die Interessen der Wirtschaft wichtiger als die Interessen der Familien.
Stattdessen sagen Sie, man solle den Familien selbst mehr Lösungskompetenz zutrauen. Was heißt das übersetzt? Da, wo wir Sozialdemokraten und auch die Mehrheit der Enquetekommission zu Familien sagen: „Wir wollen euch helfen“, sagt die FDP: „Ihr schafft das schon“. Ich bin froh, dass die Mehrheit da deutlich ambitioniertere Ziele verfolgt.
Aber auch mit der CDU hatten wir unsere Reibungspunkte, wenn es um Begriffe ging. Ich kann mich daran erinnern, dass die CDU immer wieder echte Wahlfreiheit einforderte, eine genaue Definition aber bis heute schuldig geblieben ist. Das wäre aber deshalb so wichtig, weil gerade die Befürworter eines Betreuungsgeldes echte Wahlfreiheit immer wieder als Kampfbegriff gebraucht haben und wir nicht wollen, dass über Begrifflichkeiten Konzepte durch die Hintertür eingeführt werden, die von der Mehrheit der Familien abgelehnt werden.
Walter Kern, du hast eben ausgeführt, ihr wolltet keine Empfehlung Richtung Bundesebene aussprechen. Nun war aber der ausdrückliche Auftrag dieser Enquetekommission, Fragwürdigkeiten beispielsweise bei der Besteuerung von Familien, bei der sozialen Sicherheit für Kinder, bei der Gleichberechtigung von Familien ohne Trauschein oder auch bei gleichgeschlechtlichen Paaren und bei Arbeitszeitmodellen in den Blick zu nehmen. Das geht eben nicht ohne die Bundesebene. Ich glaube, der Grund war vielmehr, dass ihr wisst, dass ihr für eure Positionen weder politische noch gesellschaftliche Mehrheiten habt, und es deswegen lieber ausgespart habt.
Daran hat auch euer Sondervotum nicht viel geändert. Denn etwa 50 % des Sondervotums haben wir in der Enquetekommission gemeinsam beschlossen. Darauf hat die CDU kein Copyright. Und was die anderen 50 % angeht, hätten wir uns gefreut, wenn ihr das in die Kommissionsarbeit eingebracht hättet. Dann hätten wir das miteinander diskutieren können. Aber da konnten wir natürlich nicht mitgehen, ohne selber die Möglichkeit zu haben, dazu Stellung zu beziehen.
Bei allem Kritischen, was ich an den Anfang gestellt habe, möchte ich aber auch sagen, was mich an dieser Kommission besonders gefreut hat. Das hat auch mit Definitionen zu tun. In unserem Kommissionsbericht kommt ein Väterbild zum Ausdruck, das sich sehr stark an einer modernen und aktiven Vaterrolle im Familienleben und bei der Kindererziehung orientiert. Mütter und Väter – das zeigt auch der Familienbericht des Landes NRW – wünschen sich eine gleichberechtigte Teilhabe am Erwerbsleben und an der Fürsorgearbeit. Um es klar zu sagen: Sie wünschen sich nicht nur eine partnerschaftliche Diskussion darüber; Sie wollen mehrheitlich eine partnerschaftliche Aufteilung.
Es ist bereits angeklungen: Wenn wir das auch als Politik wollen, ist es wichtig, dass die Arbeitswelt familiengerechter und nicht die Familien arbeitsmarktgerechter werden. Das wird aber nicht nur mit freundlichen Appellen an die Arbeitgeber gelingen. Freiwillige Lösungen allein werden uns nicht entscheidend voranbringen.
Für uns Sozialdemokraten steht deshalb fest, dass die Politik die richtigen Rahmenbedingungen setzen muss. Wir haben die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass Mütter und Väter gleichermaßen die Chance haben, Zeit mit ihren Kindern zu verbringen. Eine flexible Familienarbeitszeit, wie sie im Kommissionsbericht angelegt ist, würde eben nicht nur mehr Frauen die Chance auf Erwerbsbeteiligung und damit eigene Existenz- und Alterssicherung ermöglichen; nein, auch Väter hätten durch vollzeitnahe Teilzeitarbeit
die Möglichkeit, mehr Zeit mit der Erziehung ihrer Kinder zu verbringen. Genau das ist es, was moderne Väter sich wünschen.
Meine Damen und Herren, wirkliche Wahlfreiheit gibt es aus Sicht der SPD erst dann, wenn Väter und Mütter nicht mehr dazu gezwungen werden, sich zwischen Beruf und Familie zu entscheiden. Da sind familiengerechte Arbeitszeitmodelle ähnlich wichtig wie eine gebührenfreie, ausreichende und qualitativ hochwertige Kitabetreuung.
Eine aktive Vaterschaft beginnt übrigens bereits, bevor das Kind auf der Welt ist. Es muss selbstverständlich werden, dass Krankenkassen die Teilnahme von Vätern an Geburtsvorbereitungskursen erstatten. Und für Väter muss es einen verbindlichen Sonderurlaubsanspruch zur Begleitung der Partnerin bei der Geburt des Kindes geben.
Meine Damen und Herren, ich habe gesagt, dass ich Vater bin. Meine Tochter ist gerade 14 Monate alt. Sie ist also jung genug, damit ihr Leben von dem geprägt sein kann, was wir in der Enquetekommission empfehlen. Sie wird dann in eine Kita gehen, die qualitativ und personell besser ausgestattet ist als heute, eine Kita, die sie und ihre Familie bei der Erziehung und Bildung des Kindes partnerschaftlich begleitet. Und ihre Eltern werden für den Kita-Besuch nichts bezahlen müssen, weil die SPD dafür sorgen wird, dass Gebührenfreiheit nicht auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschoben wird.
Kinderarmut wird durch eine Kindergrundsicherung zurückgedrängt sein. Armut wird sich in Familien nicht mehr vererben, weil wir präventiv und rechtzeitig eingreifen. Sie wird eine Grundschule besuchen, die ähnlich wie Kitas heute als Familienzentren im Sozialraum wirken. Und in der weiterführenden Schule wird es flächendeckende Ganztagsangebote geben, aber auch Freiräume, um den Alltag eigenverantwortlich und gemeinsam mit der Familie zu gestalten.
Wenn meine Tochter erwachsen ist, wird sie sich nicht nur aussuchen können, ob und wen sie einmal heiratet, sondern der Staat wird jede Ehe als Partnerschaft gleichwertig anerkennen und unterstützen. Und sie wird in einer Welt leben, die den Wert einer Ehe weiterhin anerkennt, die finanzielle Förderung von Familien aber in erster Linie am Vorhandensein von Kindern und nicht an einem Trauschein ausrichtet.
Meine Damen und Herren, wenn meine Tochter wirklich in einer solchen Welt aufwachsen wird, dann hat sich die Arbeit in dieser Enquetekommission wirklich gelohnt. – Ich danke Ihnen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Präsident! Das war mal wieder ein echter Hafke. Aber ich will freundlich starten, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP. Ich finde es gut, dass Sie mit Ihrem Antrag das Thema „E-BAföG“ aufgreifen und für einfache Verfahren werben, Anträge online stellen zu können. Damit hört leider schon fast alles auf, was ich an Ihrem Antrag gelungen finde.
Vor allen Dingen finde ich nicht, dass sich ein solches Thema für eine parteipolitische Auseinandersetzung eignet. Aber da haben Sie uns wieder einmal eines Besseren belehrt, Herr Hafke. Viele Angriffe, wenige Fakten – das wird diesem Thema nicht gerecht. Denn es handelt sich um eine Sachfrage, die man sinnvoll im Ausschuss beraten könnte. Sie haben aber direkte Abstimmung beantragt. Darum muss ich Ihnen in meiner begrenzten Redezeit darlegen, warum Ihr Antrag gleich an mehreren Stellen von falschen Voraussetzungen ausgeht und darum auch keine sinnvollen Lösungswege aufzeigen kann.
Das größte Problem besteht darin, dass die Hauptquelle Ihrer Kritik wahrscheinlich ein Zeitungsartikel aus der „WAZ“ ist, und in der Tat, der zeigt ein Problem auf: Komplett online abwickeln lässt sich der BAföG-Antrag nur, wenn die Studierenden einen elektronischen Personalausweis und ein Lesegerät besitzen, um sich elektronisch identifizieren zu können.
In Ihrem Antrag fordern Sie deshalb die Landesregierung auf, dafür Sorge zu tragen, dass einfache Identifikationsverfahren möglich sind. Des Weiteren behaupten Sie – das haben Sie auch in Ihrer Rede getan –, dass die entsprechende Software es nicht zulassen würde, ausgedruckte Anträge einzulesen und die Sachbearbeiter alles wieder per Hand eingeben müssen. Darum müsste die Landesregierung da etwas ändern.
Meine Damen und Herren, beide Forderungen laufen ins Leere, und deshalb werden wir ihnen auch nicht zustimmen können.
Erstens. Sie richten sich an den falschen Adressaten. Der Bund hat im BAföG und im Sozialgesetzbuch I gesetzlich geregelt, wie eine sichere elektronische Identifikation zu erfolgen hat. Dort wird auch auf den elektronischen Personalausweis verwiesen. Das Land hat gar keine Möglichkeit, von dieser bundesgesetzlichen Regelung abzuweichen. Aus diesem Grund stellt sich auch überhaupt nicht die Frage...
Aber, Marcel Hafke, wir sind uns schon einig, dass wir hier im Landtag sind und ihr die Landesregierung
adressiert habt? Nur, weil ihr auf Bundesebene keine Rolle spielt, müsst ihr nicht hier die verschiedenen Ebenen miteinander verwechseln.
Gerade weil es diese unterschiedlichen Ebenen gibt, lieber Marcel Hafke, stellt sich überhaupt nicht die Frage, ob es sinnvoll wäre, Videoliveschaltungen einzuführen, ein Verfahren – ja, ihr habt es gesagt –, das die FDP aus ihren Bankgeschäften kennt. Es ist schlichtweg nicht als zulässiger Weg im Bundesgesetz aufgeführt.
Wie läuft es denn in den anderen Bundesländern? In der Vorbereitung auf diese Debatte habe ich mir zum Beispiel das Verfahren in Bayern angeschaut. Dort ist das Onlineverfahren – oh Wunder! – ebenfalls nur mit Hilfe des elektronischen Personalausweises möglich; denn in Bayern gelten selbstverständlich dieselben bundesgesetzlichen Vorgaben wie in Nordrhein-Westfalen.
Es gibt aber einen Unterschied: In Bayern hat man alternativ nur die Möglichkeit, die Unterlagen per Post an die Ämter zu schicken. In Nordrhein-Westfalen ist es zumindest noch zusätzlich möglich, die unterschriebenen Unterlagen auch per Fax oder eingescannt per E-Mail zu senden.
Ja, das ist noch immer nicht die komfortable Lösung, die Sie und ich uns wünschen, aber die BAföGÄmter in Nordrhein-Westfalen holen aus den bundespolitischen Vorgaben das Beste heraus.
Zweitens. Ihre Behauptung stimmt einfach nicht, dass die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter die online gestellten Anträge noch einmal neu abtippen müssen, wenn die unterschriebenen Exemplare eingereicht werden. Sie können elektronisch verarbeitet werden. Damit sind beide Forderungspunkte Ihres Antrags gegenstandslos.
Drittens. Sehen Sie es mir bitte nach, dass ich Sie darauf hinweise; aber in Ihrem Antrag lassen Sie sich darüber aus, dass an mehreren Universitäten keine oder nur wenige elektronische BAföG-Anträge registriert worden seien. Das ist schon ein gewaltiger Klopfer; denn für die Bearbeitung der BAföG-Anträge sind in Nordrhein-Westfalen die Studierendenwerke und nicht die Universitäten zuständig.
Das zeigt: Ihr Antrag ist ein Schnellschuss und basiert in erster Linie auf einem Medienbericht. Er wählt den falschen Adressaten, er stellt Problemlagen in den Raum, die es in dieser Form nicht gibt, und er lässt nicht erkennen, dass Sie sich über das Lesen eines Zeitungsartikels hinaus mit dem Thema „BAföG-Beantragung“ beschäftigt
haben. Vor diesem Hintergrund können Sie keine Zustimmung von uns erwarten.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn wir uns die Anhörung zu dem Gesetz, das wir heute debattieren, in Erinnerung rufen, dann war es in der Tat ein Tenor, der sich unisono durch alle Stellungnahmen zog. Der
lautete: Es ist gut, dass Nordrhein-Westfalen die Mittel aus dem Betreuungsgeld jetzt komplett in den Elementarbereich gibt. Andere Länder tun das nicht. Allein aus diesen Mittel fließen 331 Millionen € zusätzlich für die Qualität in unsere Kitas.
Herr Tenhumberg, Sie haben zu vielem gesprochen, nur nicht zu diesem Gesetz. Das ist auch klar; denn wenn es nach Ihnen, der CDU, gegangenen wäre, hätte es diese Millionen für den Kitabereich doch niemals gegeben. Es war die Union, die das Betreuungsgeld eingeführt hat, das nur den Familien zugutekam, die ihre Kinder nicht in die Kita schicken wollten.
Wir haben hier mehrfach über das Betreuungsgeld debattiert. Dieser Landtag hat das Betreuungsgeld immer abgelehnt – mit einer Ausnahme: der CDU. Es war niemand anderer als Ihr Fraktionsvorsitzender und Parteichef Armin Laschet, der in der CDUProgrammdebatte das Modell eines Landeserziehungsgeldes gelobt hat, also nichts anderes als ein Betreuungsgeld auf Landesebene. Machen Sie also in dieser Debatte niemandem etwas vor! Mit der CDU hätte es dieses Geld für die Kitas niemals gegeben!
Allerdings hätten die Familien in Nordrhein-Westfalen weniger gehabt. Denn ihnen wollen Sie – genauso wie die FDP – das beitragsfreie Kitajahr wegnehmen.
Zusätzliches Geld für die Kitas wird hingegen die Verdopplung der Dynamisierung der Kindpauschalen auf 3 % bringen.
In der Debatte hat insbesondere die FDP angeführt, dass sie sich eine indexbasierte Dynamisierung wünscht. Da sind wir doch gar nicht weit entfernt.
Das ist unter anderem eine Idee von uns. Darum will ich das auch gar nicht schlechtreden.
Man muss aber doch eines konstatieren: Wie sind denn die 3 % zustande gekommen? Es war ein Kompromiss mit den kommunalen Spitzenverbänden. Die kommunalen Spitzenverbände wollten zunächst einmal eine Einigung, die Planungssicherheit für die Haushalte bedeutet. Das muss man und das kann man auch akzeptieren. Gut und entscheidend ist, dass wir die Kommunen jetzt wieder im Boot haben, dass sich Land und Kommunen zu der gemeinsamen Verantwortung der Weiterentwicklung der frühkindlichen Bildung bekennen. Darum ist das ein gelungener Kompromiss. Das ist insbesondere deshalb so – das weiß man ja –, weil die 3 % nicht aus der Luft gegriffen sind, sondern die durchschnittliche Kostensteigerung der vergangenen Jahre waren.
Aus der Luft gegriffen, liebe CDU, war allerdings Ihr Vorschlag, die Dynamisierung auf 2,5 % anzuheben. Das ist wirklich putzig: Die CDU ist wahrscheinlich
die einzige Partei, die uns dafür kritisiert, dass wir Ihre eigenen Forderungen übererfüllen.
Zwei Grundmuster haben sich in den letzten Monaten durch die Debatte gezogen: Sie wollen eine Evaluation, und Sie reden die zusätzlichen Mittel, die in die Kitas geflossen sind, schlecht.
Ich rufe jetzt wieder die Anhörung in Erinnerung: Die Fachleute wollen eines nicht – das müssen Sie doch zur Kenntnis nehmen –, nämlich dass wir jetzt einen jahrelangen Evaluationsprozess beginnen. Aber, Herr Hafke, andere fordern mehr Geld, Sie fordern eine Evaluation. Das ist der Nenner, auf den man es bringen kann.
Wie sieht die Politik für Kinder und Familien seit unserer Regierungsübernahme 2010 aus? – Sie haben dafür gesorgt, dass Kitabeiträge steigen. Wir haben das letzte Kitajahr beitragsfrei gestellt. Sie haben im Haushalt keine Vorsorge für den U3-Ausbau geschaffen. Wir haben den U3-Rechtsanspruch gemeinsam mit den Kommunen und Trägern umgesetzt. Sie haben Spargesetze gemacht. Wir haben die Mittel für unsere Kitas verdoppelt; und dazu kommen jetzt noch die zusätzlichen Mittel durch das Betreuungsgeld.
Herr Hafke, Sie haben eben kritisiert, dass unter RotGrün elf zusätzliche Pauschalen eingeführt wurden. Ja! Das heißt: Elfmal zusätzliches Geld für die Qualität in unseren Kitas.
Dass diese Politik wirkt, das zeigen doch die jüngsten Studien der Bertelsmann Stiftung. Die Betreuungsrelationen in nordrhein-westfälischen Kitas haben sich verbessert. Besonders zeigt sich das im U3-Bereich, wo wir gezielt zusätzliche Mittel hineingegeben haben. Hier liegt Nordrhein-Westfalen mittlerweile auf Platz 3 im Bundesvergleich.
Aber es ist klar: Das reicht uns noch nicht. Darum sind wir uns auch mit allen Fachleuten einig: Wir brauchen mehr finanzielle Mittel für diesen Bereich.
Herr Hafke, wenn Sie es einmal schaffen würden, zuzuhören und das Ganze dann auch noch in Erkenntnis umzusetzen, dann wäre uns allen hier viel geholfen.
Wir brauchen vor allen Dingen ein grundsätzlich überarbeitetes Gesetz. Herr Tenhumberg, Sie sind, glaube ich, der einzige Mensch in Nordrhein-Westfalen, der heute immer noch behauptet, dass das KiBiz ein gutes Gesetz gewesen sei. Wir brauchen ein neues Gesetz, das Erzieherinnen und Erzieher, Träger und Familien entlastet. Dafür benennen wir jetzt
die Eckpunkte. Und das machen wir jetzt, weil wir jetzt die Kommunen wieder mit im Boot haben. Ich bin mir sicher, dass wir gemeinsam mit den Kommunen etwas Gutes zustande bringen werden. Ich bin froh, dass wir in der Debatte mittlerweile so weit sind. Die Opposition hat leider wenig dazu beigetragen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe mich im Vorfeld gefragt, welchen Charakter die heutige Debatte haben würde. Würden wir sachlich, vielleicht sogar einmütig über das Thema „Kinderrechte“ diskutieren, weil dieses Thema allen Parteien am Herzen liegt? Oder würden wir rasch ins politische KleinKlein abdriften und uns gegenseitig Vorhaltungen machen?
Nachdem meine Kollegin Ingrid Hack sehr angemessen und sachlich in die Debatte eingestiegen ist, stand der Parteienstreit sehr schnell dann doch wieder im Mittelpunkt. Das war leider bei Frau Schulze Föcking der Fall, und bei Herrn Hafke ist es dann völlig eskaliert.
Bevor mir das auch passiert, bleibe ich erst einmal beim Thema. Frau Schulze Föcking, ich hätte mir wirklich gewünscht, dass Sie in Ihrer Rede auf unsere Forderungen eingegangen wären, die Kinderrechte auch im Grundgesetz zu verankern. Dieses Ziel der SPD und dieser Regierung verfolgen wir seit Jahren. Leider scheitert die Umsetzung immer wieder an der Union. Das finde ich sehr bedauerlich.
In Art. 6 Grundgesetz werden Kinder zwar erwähnt, sie sind dort aber nur Regelungsgegenstand, wenn es um die Rechte der Eltern bei der Erziehung geht. Im Grundgesetz selbst werden der Vorrang des Kindeswohls und der grundlegende Gedanke, dass Kinder eigenständige Persönlichkeiten sind, noch nicht zum Ausdruck gebracht. Das sollten wir ändern. Kinderrechte gehören ins Grundgesetz.
Aber, Frau Schulze Föcking, Sie haben gesagt, Sie freuten sich auf die Ausschussdebatte. Wenn Sie uns da mal mit Ihrer Anwesenheit beehren, können wir die Debatte dort vielleicht weiterführen.
Herr Hafke, hat davon gesprochen, Jugendbeteiligung sei für uns kein Thema.
In der Tat ist das ein starkes Stück. Und dann zu behaupten, die FDP hätte irgendetwas nach vorne gebracht? Wir waren diejenigen, die die Wiedereinführung der Drittelparität bei den Schulen erreicht haben.
Wir waren diejenigen, die Jugendverbände mit mehr Geld ausgestattet haben.
Wer setzt denn vor Ort die Jugendbeteiligung um, wenn es nicht die Jugendverbände sind? Wir sind diejenigen, die für das Wahlalter mit 16 kämpfen. Und wir sind diejenigen, die im Elementarbereich die Beteiligung von Kindern festgeschrieben haben.
Lieber Bernhard Tenhumberg, es ist ja schön, dass Ihr in eurer Regierungszeit ein Modellprojekt gemacht habt. Wir haben gesagt: Wir brauchen keine Modellprojekte mehr; wir schreiben das ins Gesetz. Denn das muss gelebter Alltag in unseren Kitas werden.
Es war auch klar, dass sich die Opposition, zumindest die auf der rechten Seite, an dem Ziel „Kein Kind zurücklassen“ abarbeiten wird. In einem Punkt sind wir uns einig: In NRW sind noch immer zu viele Kinder von Armut betroffen. Das spart unser Antrag gar nicht aus.
Eines ist doch klar: Wenn es uns gelingt, Präventionsketten vor Ort aufzubauen, wenn Kinder aus benachteiligten Familien früher gefördert werden, wenn es uns gelingt, schulisches Scheitern zu verhindern, ist die Familie des Kindes dadurch natürlich nicht automatisch reicher. Auch mit einer vorsorgenden Politik ist Armut nicht in kürzester Zeit verschwunden. Das wissen Sie doch genauso gut wie ich.
Aber wir wissen doch auch, dass sich Armut in unserem Land noch immer stark vererbt. Wenn ein Kind in eine arme Familie hineingeboren wird, ist die Chance hoch, dass es arm bleiben wird. Das ist der eigentliche Skandal. Wir kümmern uns mit vorsorgenden Politik darum, dass das nicht so bleibt. Wir sorgen dafür, dass Armut nicht zum Schicksal wird.
Dafür braucht es in der Tat Mut, auch Ungleiches ungleich zu behandeln. Darum haben wir in unserem Land plusKITAS eingeführt, damit in den Quartieren, in denen mehr Kinder aus benachteiligten Familien leben, mehr Geld in die Kitas fließt.
Darum haben wir die Sprachfördermittel auf die Kitas konzentriert, wo viele Kinder mit Bedarf an Sprachförderung sind, weil es immer noch ein Skandal ist, dass Vladimir oder Ayse, wenn sie sich auf dem Arbeitsmarkt bewerben, schlechtere Jobchancen haben. Man muss möglichst früh damit anfangen, ihnen gleiche Chancen einzuräumen. Wir haben das gemacht. Sie haben dagegen gestimmt. Sie haben gegen diesen Ansatz polemisiert.
Kein anderes Bundesland hat im Elementarbereich in den letzten Jahren so viel mehr Geld aufgewandt wie Nordrhein-Westfalen. Wir haben die Mittel mehr als verdoppelt.
Im U3-Bereich haben wir eine beispiellose Aufholjagd gestartet. Frau Freimuth war eben total geschockt, als sie erfahren hat: Ja wirklich, unter FDP und CDU wurde kein Cent eigenen Geldes in den U3-Ausbau gesteckt. – Das mussten wir alles nachholen, und wir haben es geschafft. Es gibt keine Klagewelle in Nordrhein-Westfalen, weil zu wenige Plätze zur Verfügung stehen.
Und in der Tat: Wir bauen noch weiter aus. Es gibt weitere Mittel für U3-Plätze. Es gibt auch zusätzliche Mittel für Ü3-Plätze, weil uns dieses Thema ganz besonders am Herzen liegt.
Meine herzliche Bitte: Wenn Sie mir nicht glauben, dass vorsorgende Sozialpolitik der richtige Weg ist, glauben Sie es doch bitte Ihren eigenen Mitgliedern. Wenn man gesehen hat, wie begeistert der Oberbürgermeister von Hamm, Herr Hunsteger-Petermann, der der CDU angehört, von „Kein Kind zurücklassen“ spricht
und wie begeistert er davon berichtet, dass der Sprachförderbedarf gesunken ist, dass mehr Kinder eine bessere Schulempfehlung bekommen und dass mehr Kinder mit Benachteiligung einen Ausbildungsplatz bekommen, glauben Sie doch wenigstens Ihren CDU-Kollegen, die bei diesem Thema nicht nur auf Parteipolitik setzen.
Wenn wir über Kinderarmut sprechen, frage ich Sie: Was war denn der erste Punkt von Armin Laschet, den er angegangen ist, als er Familienminister wurde? – Er hat die landeseinheitliche Beitragstabelle im Kitabereich abgeschafft. Sie können mir doch nicht erzählen, dass, wenn wir beispielsweise nach Köln blicken, wo die Eltern der Kinder ab einem Jahreseinkommen von 12.271 € anfangen, Beiträge zu zahlen,
die Schaffung des beitragsfreien Kitajahres nicht den armen Familien helfe. Sind für Sie 12.271 € ein mittleres Einkommen? Ist diese Familie reich? Das kann doch wohl nicht Ihr Ernst sein, liebe CDU.
In Lippe ist Detmold die einzige Stadt, die einen Freibetrag mit 25.000 € …
In meiner Heimatstadt gibt es einen Freibetrag von 25.000 €.
Ich würde mir wünschen, dass es in deiner Heimatstadt einen ähnlich hohen Freibetrag geben würde.
Wenn Ihnen die Themen „Kinderarmut“ und „Kinderrechte“ wichtig sind, kämpfen Sie mit uns gemeinsam
für eine gerechte Vermögensverteilung in diesem Land. Kämpfen Sie mit uns für eine Kindergrundsicherung. Kämpfen Sie mit uns für Kinderrechte im Grundgesetz und betreiben Sie in solcher Debatte nicht nur Parteipolitik.
Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Hafke! Jetzt finde ich ihn gerade nicht.
“Wink mal.“ Genau. –
Herr Hafke, Sie haben davon gesprochen, dass wir das Engagement von Betrieben für die Betreuung der Kinder ihrer Mitarbeiter anerkennen sollen. Das tun wir als SPD ausdrücklich. Wir wissen: Der Schlüssel für eine familienfreundliche Gesellschaft liegt in einer familienfreundlichen Arbeitswelt. Dazu gehören Arbeitszeiten, die im Sinne von Eltern gestaltet sind. Dazu gehören aber vor allen Dingen auch geeignete Betreuungsmöglichkeiten. Wenn Betriebe hier Verantwortung übernehmen, nützt das den Familien, aber natürlich auch den Unternehmen selbst, die sich im Wettbewerb um Fachkräfte befinden.
Für uns ist die Kinderbetreuung aber mehr als Unterbringung während der Arbeitszeit; es ist mehr als Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Es geht auch um Bildung, es geht auch um Erziehung, und genau dafür ist Werteorientierung wichtig.
Und das liefert uns die breitgefächerte Landschaft an freien, gemeinnützigen Trägern, seien es Kirchen, seien es Wohlfahrtsverbände, seien es Elterninitiativen in unserem Land.
In Ihrem Antrag suggerieren Sie, in Nordrhein-Westfalen gäbe es nur 23 Betriebskitas. Das ist mitnichten der Fall. In Wirklichkeit sind es mehrere Tausend Kinder, die Betriebskitas in unserem Land besuchen. Diese sind allerdings durch gemeinnützige Träger organisiert, und genau dafür sehen die Förderbedingungen des Kinderbildungsgesetzes auch Betriebskostenzuschüsse vor.
Ich selbst habe vor einigen Wochen die Betriebskita des Klinikums Lippe in Detmold besucht; Träger ist das Deutsche Rote Kreuz. Hier sind die Öffnungszeiten auf die Schichtdienste im Klinikum abgestimmt. Solche erfolgreichen Kooperationen von freien Trägern und Unternehmen blenden Sie in Ihrem Antrag aber völlig aus.
Aber selbstverständlich.
Das ist relativ einfach, Herr Hafke; denn ich lese auch Ihre Kleinen Anfragen, die Sie gestellt haben. Auf diese Fragen gibt es Antworten der Landesregierung.
Wenn wir uns die Entwicklung in unserem Land anschauen, dann sehen wir, dass es immer mehr Betriebskitas gibt – allerdings in Kooperation mit gemeinnützigen Trägern. Darum gibt es heutzutage schon Tausende von Kindern in Betriebskitas.
Das könnten Sie mit den Zahlen, die Ihnen vorliegen, auch schon wissen.
Aber in Wirklichkeit, lieber Herr Hafke, liebe FDP, geht es Ihnen doch gar nicht um die 23 Betriebskitas in privater Trägerschaft. Sie wollen, dass gewinnorientierte private Träger generell mit gemeinnützigen Trägern auf eine Stufe gestellt werden. Dafür sind die Betriebskitas nur das Einfallstor.
Das ist genau Ihre Ideologie von „Privat vor Staat“, die Sie auf sämtliche Lebensbereiche ausdehnen wollen.
Bislang standen Sie mit diesem Ansinnen im Kitabereich ziemlich alleine da. Deshalb konnten Sie dieses Ziel ja auch in Ihrer Regierungszeit mit der CDU nicht im Kinderbildungsgesetz verankern.
Und gerade deshalb wundere ich mich so sehr, dass die CDU auf der Zielgerade auf Ihren Antrag mit draufgesprungen ist.
„Wir möchten, dass der Gesetzgeber in Nordrhein-Westfalen mit den bestehenden Regelungen und Fördermöglichkeiten gezielt die Kooperation zwischen Betrieben und freien Trägern bewirbt. Auf diese Weise kann nämlich das Knowhow der freien Träger für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen zum Beispiel mit Blick auf pädagogische Fragestellungen zur Erfüllung des Bildungsauftrages genutzt werden.“
Herr Tenhumberg, kommen Ihnen diese Worte bekannt vor? – Das waren genau Ihre Worte, Herr Tenhumberg, im Jahr 2010, als die FDP schon einmal einen ähnlichen Antrag eingebracht hat. Damals hatten Sie recht und haben auch von allen anderen Parteien im Landtag Applaus dafür bekommen. Jetzt aber scheint auch die CDU den Wert der gemeinnützigen Träger für unsere Gesellschaft aus dem Blick verloren zu haben.
Gerade gestern hatte die CDU, Herr Tenhumberg, ein Gespräch mit der Caritas. Bei dem Austausch,
bei dem Sie dabei waren, haben Sie warme Worte für die Tätigkeit der gemeinnützigen Träger gefunden. Und am heutigen Tag reden Sie der Privatisierung im Bereich der Kindertagesbetreuung das Wort. Denn nichts anderes ist die Konsequenz des FDPAntrages, dem Sie heute bedenkenlos beigesprungen sind.
Für die SPD, für die Sozialdemokraten steht fest: Wir begrüßen es, wenn Betriebe Verantwortung für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf übernehmen. Das bestehende Gesetz gibt dafür ausreichende Spielräume. Für die SPD steht und stand immer fest: Kinder sind ein Gewinn; sie sind nicht dafür da, um mit ihnen Gewinne zu erwirtschaften. Darum ist es richtig, dass das Land die Förderung auf Träger konzentriert, die sich dem Gemeinwohl verpflichtet fühlen. An diesem Grundsatz wird sich die SPD auch in den weiteren Ausschussberatungen orientieren.
Vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen, Herr Kollege. Ich hatte in meiner Rede ein Zitat von Ihnen verwandt, in dem Sie damals noch die Ablehnung begründet haben, warum Sie nicht möchten, dass privatwirtschaftliche Träger die gleiche Förderung erhalten. Das ist übrigens die gleiche Ablehnung, die Sie, als Sie das KiBiz beschlossen haben, auch in entsprechender Form begründet haben. Warum hat sich Ihre Position jetzt auf einmal geändert?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Große Anfrage, mit der wir uns heute beschäftigen, fordert die Evaluation der familienpolitischen
Ja, sie heißt nun einmal so! – Leistungen in Nordrhein-Westfalen. Und mir drängt sich gerade nach der Rede der Eindruck auf, dass die FDP glaubt,
gute Familienpolitik zeichne sich durch möglichst viel beschriebenes Papier aus. Statt inhaltlicher Vorschläge hören wir immer öfter: Das muss man alles noch einmal evaluieren.
Sachverhalte wissenschaftlich und zielorientiert zu hinterfragen und daraus neue Ideen zu entwickeln, ist auch gar nichts Schlechtes. Deswegen haben wir als SPD die Einsetzung einer Enquetekommission für Familienpolitik beantragt, die sich aktuell mit Zukunftsfragen der Familienpolitik befasst und dabei auch von Wissenschaftlern unterstützt wird.
Marcel, den Vogel musst du mir nicht zeigen. Wenn du etwas sagen möchtest, dann stelle doch bitte eine Zwischenfrage.
Aber wie das in der Wissenschaft so ist, lieber Marcel, man muss wissen, ob man über das geeignete Instrumentarium verfügt. Die FDP möchte den Einfluss der NRW-Familienpolitik auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Förderung des Wohlergehens der Kinder und Familien, deren wirtschaftliche Stabilität, den Familienlastenausgleich sowie die Erfüllung von Kinderwünschen messen. Damit möchten Sie die Indikatoren einer Studie auf Bundesebene auf alle 31 verschiedenen familienpolitischen Leistungen des Landes übertragen.
Meine Damen und Herren, zu den landespolitischen Leistungen gehört etwa die Schwangerschaftskonfliktberatung. Jetzt stellt die FDP die Frage, ob durch Schwangerschaftskonfliktberatung die wirtschaftliche Stabilität von Familien erhöht wird. Sie fragt allen Ernstes, ob die Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch Schwangerschaftskonfliktberatung erhöht wird. Sie fragen, ob die Teilhabechancen von Kindern durch Schwangerschaftskonfliktberatung erhöht werden. Liebe FDP, ich will das nicht ins Lächerliche ziehen, denn dafür ist das Thema viel zu ernst, aber solche Fragen sind doch alles andere als zielorientiert. Das muss man doch auf den ersten Blick erkennen.
Natürlich wurde das auf der Bundesebene auch nicht so gemacht. Von den 156 familienpolitischen Leistungen des Bundes wurden lediglich 14 diesem Bewertungsraster unterzogen. Es handelte sich im Schwerpunkt um finanzielle Leistungen wie das Elterngeld, das Ehegattensplitting oder die beitragsfreie Mitversicherung.
Das Land fördert hingegen vor allem Beratung und Infrastruktur für Familien. Es gibt aus meiner Sicht zwei Leistungen des Landes, die eine Ähnlichkeit mit den untersuchten Bundesleistungen aufweisen, das sind das beitragsfreie Kitajahr und die Zuschüsse für benachteiligte Familien, wenn sie Familienberatung in Anspruch nehmen.
Es war ja klar, Marcel Hafke, dass Sie sich am beitragsfreien Kitajahr abarbeiten würden. Aber, meine Damen und Herren, das beitragsfreie Kitajahr wirkt.
Es entlastet vor allen Dingen Familien mit mittlerem und niedrigem Gehalt. In Nordrhein-Westfalen gibt es viele Familien, deren Einkommen unterhalb des steuerfreien Existenzminimums liegt. In 70 % der Jugendämter müssen Familien, die noch nicht einmal über das steuerfreie Existenzminimum verfügen, Elternbeiträge bezahlen. Gerade diesen Familien hilft das beitragsfreie Kitajahr am meisten.
Wenn Sie es mir nicht glauben, Sie können es beim DJI oder auch bei Bertelsmann nachlesen. Ansonsten haben Sie immer noch die Möglichkeit zu einer Zwischenfrage.
Bei der Familienberatung zeigt sich, in NordrheinWestfalen gibt es mehr Angebote als in anderen Bundesländern, in Nordrhein-Westfalen gibt es mehr kostenfreie Angebote als in anderen Bundesländern, und in Nordrhein-Westfalen nehmen mehr Familien mit besonderen Belastungen Familienberatung wahr als in anderen Bundesländern.
Meine Damen und Herren, Familienberatung ist ein wichtiger Bestandteil der Präventionskette. Diese Daten zeigen: Wir sind in Nordrhein-Westfalen bei der Vorbeugung auf einem guten Weg.
„Kein Kind zurücklassen“ – das ist der Anspruch, den die SPD in der Familienpolitik hat. Diesem Ziel kommen wir Schritt um Schritt näher. Wir haben die Mittel für Kitas von 1 Milliarde auf 2 Milliarden € nahezu verdoppelt. Das unterscheidet uns übrigens vom Bund. Dort möchte Wolfgang Schäuble 1 Milliarde € nehmen, die eigentlich für Familien vorgesehen waren, um damit Haushaltslöcher zu stopfen.
Das ist der Unterschied zwischen einer SPDgeführten und einer CDU-geführten Regierung.
Ob Familienpolitik gelingt, sehen Sie nicht auf eng beschriebenem Papier. Sie sehen es, wenn Sie rausgehen zu den Menschen. Die Familienpolitiker der SPD konnten sich zuletzt in meinem Wahlkreis davon überzeugen, dass unsere Politik wirkt. In Detmold haben wir die Kita am Hiddeser Berg besucht.
In der Einrichtung spricht die übergroße Zahl der Kinder Deutsch nicht als Muttersprache. Die Einrichtung ist aber unter anderem plusKITA und erhält zusätzliche Mittel für Sprachförderung. In den begeisterten Augen der Kinder haben wir den Erfolg unserer Politik gesehen, wenn sie die Erfolgserlebnisse bei den Sprachübungen erlebt haben. Da zeigt sich unsere Politik in der Praxis, nicht auf beschriebenem Papier.
Ja. Es wäre schlimm, wenn ich ihm die nicht gestatten würde, wenn ich sie zweimal eingefordert habe.
Vielen Dank für die Zwischenfrage. – Es ist so – vielleicht lesen wir die Große Anfrage und die Antwort darauf unterschiedlich –, dass die konkreten Punkte, was die Ziele und Möglichkeiten, die mit der Beitragsfreiheit verbunden sind, in der Antwort auf die Große Anfrage klar dargestellt sind. Dabei darf man sich vielleicht nicht nur auf einen Satz beziehen, sondern muss dann den gesamten Fragen- und Antwortkomplex durchlesen.
Ich gehe davon aus, dass die Studien vom Deutschen Jugendinstitut und von der Bertelsmann Stiftung auch der FDP-Fraktion bekannt sind, zumindest dass nicht in Abrede gestellt wird, dass diese Studien überhaupt existieren.
Ich will das an einem Beispiel verdeutlichen. Ich komme aus Lippe. Ich komme zum Glück aus der Stadt Detmold, wo es eine Beitragsfreiheit bis 25.000 € gibt. Bei vielen anderen lippischen Jugendämtern sind es 17.000 €. Ab 17.000 € müssen Eltern Beiträge zahlen. Das steuerfreie Existenzminimum liegt bei knapp über 20.000 €. Wenn man an der Stelle nicht erkennt, dass dann, wenn der Gesetzgeber sagt, das steuerfreie Existenzminimum sei höher als die Beitragsfreiheit in vielen Kitas, insbesondere ärmere Familien von der Beitragsfreiheit profitieren, dann verstehe ich das in der Tat nicht mehr.
Ich finde – es ist immer gut, wenn die Redezeit dadurch verlängert wird, dass ich antworten kann –
es auch scheinheilig, wenn die FDP immer mit solchen Argumenten kommt. Denn als wir über das beitragsfreie Kitajahr diskutiert haben, lautete der Vorschlag der FDP, wir sollten Höchstgrenzen für Elternbeiträge einführen. Höchstgrenzen? Davon hat keine arme Familie etwas. Von Höchstgrenzen haben nur Spitzenverdiener etwas, aber das ist der Unterschied zwischen SPD- und FDP-Politik. Insofern ist es schön, dass wir diesen jetzt noch einmal deutlich machen konnten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich weiß nicht, zu welchem
Haushalt die Redner von CDU und FDP gesprochen haben. Der nordrhein-westfälische kann es jedenfalls nicht gewesen sein.
Aber ich will den Fokus auf die Änderungsanträge von SPD und Grünen richten. Wir werden am Leibniz-Institut für Umweltmedizinische Forschung in Düsseldorf ein Zentrum zur Erforschung von Ersatzmethoden zu Tierversuchen einrichten. Jedes Tier, dem wir es dadurch ersparen, für die Medikamentenforschung genutzt zu werden, ist aus unserer Sicht ein Erfolg.
Lassen Sie mich zu einem weiteren Punkt kommen, der mir persönlich und der SPD wichtig ist. Ich bin froh, dass wir uns mit unserem Koalitionspartner auf einen Änderungsantrag zum Haushalt verständigen konnten, der zusätzlich 275 000 € für unsere sieben Kunst- und Musikhochschulen vorsieht. Das Geld ist für die Lehrbeauftragten bestimmt. Wir sorgen mit unserem Änderungsantrag dafür, dass die Steigerung der Vergütung für sie mit knapp 3 % in gleichem Maße erfolgt wie bei den Tarifbeschäftigten. Für die Musikhochschule in meiner Heimatstadt Detmold wird das Land 28 000 € zusätzlich zur Verfügung stellen.
Auch psychologisch ist das für die Lehrbeauftragten ungeheuer wichtig. Sie hätten es als Nichtachtung ihrer Leistung empfunden, wenn die Tarifbeschäftigten eine Steigerung erhalten hätten und sie – wie in der Vergangenheit allzu oft – leer ausgegangen wären.
Das ist bereits die dritte Erhöhung, die wir in den vier Jahren unserer Regierungszeit vorgenommen haben. Zuvor waren die Sätze bereits um 15 % gestiegen. Das ist richtig, und das ist auch verdient; denn anders, als es etwa bei Universitäten der Fall ist, wo Lehrbeauftragte oftmals mit Praxisbezug aus der Arbeitswelt den Unterricht ergänzen, leistet diese Berufsgruppe um die 50 % der Lehre an Kunst- und Musikhochschulen.
Wir werden es leider auch in Zukunft mit einem ausgeprägten Maß an Patchwork-Existenzen zu tun haben. Aber für 60 % ist der Lehrauftrag ein existenziell wichtiger Teil ihres Einkommens. Gerade deshalb ist es richtig und wichtig, die Einkommensentwicklung bei den Lehrbeauftragten nicht von den Tarifsteigerungen der Beschäftigten im öffentlichen Dienst abzukoppeln.
Ich komme zum Schluss, Herr Präsident, und verbinde das mit einer
Bitte. In diesem Fall ist es noch so, dass das Ministerium die Erhöhung in eine Rechtsverordnung wird kleiden müssen. Wir sollten uns für die Zukunft gemeinsam auf eine automatische Angleichung verständigen: Wenn die Einkommen der Hochschulbeschäftigten steigen, dann sollten auch die Einkünfte der Lehrbeauftragten an Kunst- und Musikhochschulen steigen. Dazu können wir alle einen Beitrag leisten. – Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Antrag ist dazu geeignet, einmal etwas grundsätzlicher in das Thema einzusteigen. Unser Gemeinwesen ist darauf angewiesen, dass sich Menschen freiwillig auch neben ihrem Beruf für ihre Mitmenschen engagieren. Nordrhein-Westfalen ist ein solidarisches Land. Das zeigt eine Ehrenamtsstudie der Technischen Universität Dortmund im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales aus dem Jahre 2011.
Diese Studie belegt: Die ehrenamtliche Tätigkeit von abhängig Beschäftigten hat im Vergleich zum Jahre 1999 stark zugenommen. 27,6% der abhängig Beschäftigten und damit mehr als jeder Vierte engagieren sich neben ihrem Beruf in mindestens einem Ehrenamt.
Auch und gerade in der ehrenamtlichen Jugendhilfe sind die Tätigkeitsfelder vielfältig: Freiwillige helfen in Jugendferienlagern, leiten Jugendreisen und Jugendfreizeiten, unterstützen bei Jugendsportveranstaltungen oder engagieren sich bei internationalen Begegnungen. Für diesen Einsatz sind wir sehr dankbar. Wir wissen: Nicht immer reicht für das Ehrenamt die Zeit nach dem Feierabend oder am Wochenende aus.
Deshalb gilt in Nordrhein-Westfalen bereits seit 1975 das Sonderurlaubsgesetz. Wer sich ehrenamtlich in der Jugendhilfe engagiert, kann seitdem bei seinem Arbeitgeber bis zu acht Tage Sonderurlaub im Jahr beantragen.
Der SPD ist die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in Nordrhein-Westfalen wichtig. Deshalb haben wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner dafür gesorgt, dass der Kinder- und Jugendförderplan des Landes auf mehr als 100 Millionen € deutlich aufgestockt wurde. Das sind übrigens mehr als 20 Millionen € mehr als in Ihrer Regierungszeit.
Junge Menschen benötigen Angebote der Kinder- und Jugendarbeit für ein gelingendes Aufwachsen. Der Kinder- und Jugendförderplan will deshalb sicherstellen, dass junge Menschen weiterhin vor Ort Angebote der Jugendarbeit vorfinden. Damit wir das dichte Netz an Angeboten aufrechterhalten können, braucht es neben den Hauptamtlichen in der Jugendarbeit eben auch die Freiwilligen, die neben ihrem Beruf Zeit für die ehrenamtliche Jugendhilfe aufbringen.
Damit diese Menschen keine finanziellen Nachteile erleiden, wenn sie bei ihrem Arbeitgeber Sonderurlaub beantragen, stellt das Land NordrheinWestfalen im Kinder- und Jugendförderplan knapp
2 Millionen € zur Verfügung. Ehrenamtlich Tätige in der Jugendarbeit können damit eine komplette oder anteilige Entschädigung für ihren Verdienstausfall erhalten.
Wie in dem vorliegenden Antrag zutreffend beschrieben, handelt es sich bei dem Sonderurlaubsgesetz um ein Landesgesetz. Aus diesem Grund ist es auch nur möglich, Arbeitgeber in NordrheinWestfalen zur Gewährung von Sonderurlaub zu verpflichten. Nur auf der Grundlage des Sonderurlaubsgesetzes kann eine Entschädigung für den Verdienstausfall gewährt werden. Das führt zu der eben beschriebenen Problemlage.
Welche Möglichkeiten es gibt, zu Veränderungen zu kommen, ist ein Thema, über das wir uns im Ausschuss in Ruhe austauschen sollten. Dort haben wir auch die Gelegenheit, uns mit den noch weitergehenden Forderungen des Entschließungsantrages der Piraten zu befassen.
Im Ausschuss sollte es aber auch um die Dimensionen des Problems gehen. Das sollten wir miteinander besprechen: Geht es um Tausende, Hunderte oder Dutzende Betroffene in NordrheinWestfalen? Oder sind bislang doch eher Einzelfälle bekannt?
Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: Jedes ehrenamtliche Engagement – gerade in der Kinder- und Jugendarbeit – hat unsere Aufmerksamkeit und Unterstützung verdient.
Auch wenn nur wenige betroffen sein sollten, müssen wir versuchen, für diese Personen eine Lösung zu finden. Aber der Weg ist entscheidend: Wir haben eben noch im Plenum über das Thema „Bürokratieabbau“ diskutiert. Aus Sicht der SPD sollte eine Lösung gefunden werden, die möglichst unbürokratisch wirkt. Eine untergesetzliche Lösung ist anzustreben, die keine bundesweiten Konsultationen der Länderministerien und Gesetzgebungsverfahren erfordert.
Aus unserer Sicht sollte deshalb geprüft werden, ob beispielsweise auf dem Erlassweg oder durch eine Konkretisierung der Richtlinien zum Kinder- und Jugendförderplan Möglichkeiten geschaffen werden können, den Lohnausfall für ehrenamtlich Tätige auszugleichen, die ihren Arbeitsplatz hinter den nordrhein-westfälischen Landesgrenzen haben.
Ich bin zuversichtlich, dass wir gemeinsam mit der Landesregierung durchaus rasch zu konkreten Lösungsansätzen im Sinne der engagierten Ehrenamtlichen kommen werden. Damit wäre allen geholfen. Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss. – Danke.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren heute einen bemerkenswerten Antrag der FDP zum Thema „Betreuungsgeld“.
Bemerkenswert ist der Antrag deshalb, weil er zu einem großen Teil überhaupt nicht aus der Feder der Liberalen stammt, sondern zu etwa drei Vierteln einen Antrag von SPD und Grünen aus dem Jahr 2012 wiedergibt.
Der Antrag enthält also nichts, was nicht bereits Beschlusslage dieses Landtages wäre.
Um die Sache kann es also kaum gehen. Warum Sie ihn dennoch einbringen, ist allzu durchsichtig, und Ihre Rede, Herr Hafke, war in dieser Hinsicht auch entlarvend.
Aber natürlich stimmt nach wie vor das, was in dem Antrag stand und was Sie jetzt erneut zur Abstimmung vorlegen:
Das Betreuungsgeld setzt falsche Anreize, und es ist nicht im Interesse Nordrhein-Westfalens.
Es wird nahezu von allen Experten der Familien- und Kinderpolitik durchweg kritisiert.
Die SPD will, dass Kinder aus bildungsfernen Familien den Zugang zu frühkindlicher Bildung bekommen. Wir wollen, dass Kinder aus Migrantenfamilien frühzeitig den Zugang zur Sprachförderung bekommen. Wir wollen eine Politik, welche die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördert. Zu all dem leistet das Betreuungsgeld allerdings keinen positiven Beitrag.
Wir haben im Familienausschuss die Evaluation der ehe- und familienbezogenen Leistungen in Deutschland miteinander diskutiert, und die Experten haben der Politik ins Stammbuch geschrieben: Finanzielle staatliche Hilfen sind nicht der Königsweg, und vor allem breit streuende Einkommensleistungen sind wenig effizient. – Meine Damen und Herren, das Betreuungsgeld ist genau eine solche Leistung.
Gezielte Erwerbsanreize für Mütter und ein Ausbau der Kinderbetreuung sind hingegen das, was Experten vorschlagen, und das kommt insbesondere Familien mit niedrigem Einkommen zugute.
Und weil das alles stimmt, was ich eben zum Betreuungsgeld gesagt habe, lieber Marcel Hafke, haben Sie sich damals auch so darum gewunden, um Argumente zu finden, warum Sie unserem Antrag nicht zustimmen mussten.
Sie haben nicht zugestimmt. – Ich kann mich noch gut an die damalige Debatte erinnern, und deshalb kann ich schon förmlich hören, wie die CDU gleich das Hohelied auf die angebliche Wahlfreiheit anstimmen wird.
Doch dass das Betreuungsgeld etwas mit Wahlfreiheit zu tun hat, ist absoluter Nonsens. In manchen Städten beginnen die Beitragstabellen bei 13.000 €. Das sind Mini-Einkommen, bei denen bereits KitaGebühren genommen werden. Und jetzt erklären Sie einer dreiköpfigen Familie oder der alleinerziehenden Mutter: Natürlich kannst du wählen. Wenn du zu Hause bleibst, dann winken dir 150 €. Wenn du dein Kind aber in die Kita schickst, dann darfst du zahlen.
Meine Damen und Herren, das hat nichts, aber auch überhaupt nichts mit Entscheidungsfreiheit zu tun. Das ist einfach nur zynisch.
Es ist nicht die Aufgabe des Staates, finanzielle Belohnungen für bestimmte Rollenbilder oder Erziehungsmodelle zu verteilen. Es ist aber die Aufgabe des Staates, eine Infrastruktur vorzuhalten, damit sich Familien entscheiden können, wie sie leben wollen. Der Staat hat nicht zu entscheiden, wie sie leben sollen.
Meine Damen und Herren, echte Wahlfreiheit haben wir erst dann erreicht, wenn wir ein ausreichendes, gebührenfreies und qualitativ hochwertiges KitaAngebot vorhalten. Das Land hat dabei seine Hausaufgaben gemacht. Was haben Sie damals geunkt, Herr Hafke! Der U-3-Rechtsansprucht drohe in Nordrhein-Westfalen zu scheitern. Nichts davon ist eingetreten.
Wir haben mit einem finanziellen Kraftakt seitens des Landes dafür gesorgt, dass der Rechtsanspruch sichergestellt wird. Wir haben den Einstieg in die Gebührenfreiheit geschafft und damit für mehr Gerechtigkeit gesorgt. Und wir haben mit der ersten KiBiz-Revisionsstufe die schlimmsten Ungerechtigkeiten der schwarz-gelben Kita-Politik beseitigt.
Und diesen Weg der qualitativen Verbesserung werden wir mit der zweiten Revisionsstufe fortsetzen.
Aber anders als unter Schwarz-Gelb wird jetzt auch der Bund die Länder auf diesem Weg unterstützen. Bei Bedarf werden nicht nur die Mittel für den Ausbau der Kinderbetreuung aufgestockt. Vielmehr hat die SPD auf Bundesebene auch durchsetzen können, dass die Länder zur Finanzierung von Bildungseinrichtungen um 6 Milliarden € entlastet werden.
Damit wird vorsorgende Politik auf Landesebene gestärkt, und das halte ich für einen guten und richtigen Schritt in die richtige Richtung.
Was heißt das jetzt genau für den FDP-Antrag?
Ich komme zum Schluss. – Liebe FDP, als wir von Rot-Grün damals den Antrag „Klug in die Zukunft investieren: Kita-Ausbau statt Betreuungsgeld!“ eingebracht haben, haben Sie sich nicht dazu entschließen können, unseren Forderungen zuzustimmen. Uns fällt das erheblich leichter. Was richtig ist, bleibt auch richtig. Wenn die FDP mittlerweile von Rot-Grün abschreibt und sich unsere Forderungen zu eigen macht, dann sagen wir: Willkommen im Club! – Wir stimmen Ihrem Antrag herzlich gerne zu, auch wenn Sie bestimmt lieber das Gegenteil gewollt hätten.
Vielen Dank, Walter Kern, dass Sie die Frage zulassen.
Sie haben eben davon gesprochen, die schwarzgelbe Landesregierung habe die Initialzündung für den U3-Ausbau gegeben. Ist es richtig, dass die Initialzündung von der Bundesebene kam, wo die SPD den Rechtsanspruch auf U3 durchgesetzt hat, und dass Schwarz-Gelb in Nordrhein-Westfalen keinen Cent für den Kita-Ausbau bereitgestellt hat, sondern nur Bundesmittel weitergeleitet hat?
Angesichts der fortgeschrittenen Redezeit ziehe ich meine Frage gerne zurück.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Milz, wir diskutieren einen Antrag zum Thema „Partizipation“, den die CDU, wortgleich einem Antrag aus der vergangenen Legislaturperiode, eingebracht hat.
Eine Kleinigkeit hat sich geändert: Lutz Lienenkämper hat ihn jetzt mit unterschrieben.
Gestatten Sie mir einige Anmerkungen dazu: Wenn Sie diesen Antrag schon in der Woche erneut einbringen, in der wir den Haushalt verabschieden, wäre es doch konsequent gewesen, gestern einen entsprechenden Änderungsantrag zu stellen, um das Volumen Ihrer Forderung zu quantifizieren und um zu erklären, an welcher Stelle die CDU streichen möchte.