Lieber Herr Kollege Kruse, was Sie gemacht haben, war nur Schlechtreden des Landes. Das war schierer Populismus.
Das dient nicht dem Wettbewerb demokratischer Parteien, sondern nutzt im Ergebnis ganz anderen Kräften.
Ich will jetzt am Beispiel des GFG klarmachen, wie Sie arbeiten. Sie vergessen Ihre eigenen schlechten Taten in der Vergangenheit und machen, ausgehend von Ihren eigenen Dingen, eine Projektion in die Zukunft. Das gilt sowohl für Polizistinnen und Polizisten, wo Sie ganz erheblich mehr fordern, obwohl Sie selber viel weniger getan haben, als auch für das GFG, liebe Kolleginnen und Kollegen. Sie haben in Ihrer Regierungszeit die Kommunen um 3 Milliarden € entreichert. Darüber hinaus haben Sie Konsolidierungsbeiträge aufrechterhalten und die Kommunen bei der Grunderwerbsteuer nicht mit einbezogen. Alles das haben Sie geleistet. Das hat die Kommunen rund 2,5 Milliarden € gekostet.
Was haben wir gemacht? Wir haben exakt diesen Betrag wieder draufgelegt und zahlen aufgrund des neuen GFG mit 10,64 Milliarden € einen Rekordbetrag an unsere Kommunen. Wir helfen mit dem Stärkungspakt Stadtfinanzen denjenigen aus der Vergeblichkeitsfalle heraus, die bis vor Kurzem noch keinen eigenen Finanzhorizont mehr hatten, um selbstständig über Haushalte entscheiden zu können.
Lassen Sie mich da einen unverdächtigen Zeugen aus meiner Heimatstadt bemühen, nämlich den Kämmerer der Stadt Mönchengladbach, Herrn Kuckels von der FDP. Er hat formuliert:
Ich komme zum Ende. – Auch da profitieren ganz offensichtlich viele Kolleginnen und Kollegen auf kommunaler Ebene mit Freude von den Leistungen dieser Landesregierung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, gehen Sie in sich. Üben Sie Demut. Stimmen Sie dem guten GFG für unsere Kommunen zu.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Körfges, vielleicht haben Sie im Nachgang zur Debatte ja noch Zeit, zumindest einen oder zwei dieser ach so martialischen Ausbrüche des Kollegen Lürbke an uns weiterzuleiten. Möglicherweise haben wir auch unterschiedliche Reden hier gehört. Oder Sie müssen das nächste Mal Ihre Rede anpassen und dürfen nicht einfach auf das eingehen, womit dem Sie im Vorfeld gerechnet hatten.
Das war Gustav Heinemann. Dieses Zitat passt, wie ich finde, sehr gut als Resümee der Debatten zum Gemeindefinanzierungsgesetz hier in den letzten Jahren, sowohl im Plenum als auch im Ausschuss.
Verglichen mit den Vorjahren gibt es im Gemeindefinanzierungsgesetz keine wesentlichen Veränderungen und damit auch keine essenziellen Verbesserungen für die Kommunen innerhalb der Verteilsystematik. Es bleibt dabei: Es wird an einer zu kurzen Finanzdecke nach rechts und links, nach vorne und hinten gezerrt.
Die kritischen Punkte haben wir Ihnen im Ausschuss auch genannt. Ich werde einige wenige Punkte hier aufführen. Wir sehen zum Beispiel weiterhin, dass die Einwohnerveredelung zu pauschal vorgenommen wird. Wir sehen es weiterhin kritisch, dass wir einheitliche fiktive Hebesätze ansetzen. Wir sehen es auch kritisch, dass wir die Mehrkosten für Kommunen infolge des demografischen Wandels nirgendwo abbilden.
Das Ganze wurde von Herrn Dr. Zentara vom Landkreistag in der Anhörung zum GFG ganz gut zusammengefasst, der da sagte – ich zitiere –:
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Herr Körfges hat gerade das hohe Gesamtvolumen des GFG wieder einmal gelobt. Grundsätzlich freuen wir uns darüber auch. Wir sind auch weiterhin der Meinung, dass der Stärkungspakt Stadtfinanzen ein Schritt in die richtige Richtung war.
Mit Blick auf die finanzielle Realität bei den Kommunen muss man aber auch wissen, dass dieser Schritt nicht ausgereicht hat. Weitere Schritte in diese Richtung müssen folgen.
Die Kommunalverschuldung in Nordrhein-Westfalen ist auf Rekordniveau. Sie beträgt fast 62 Milliarden € – davon 26 Milliarden € Kassenkredite. Diese sind seit der Regierungsübernahme durch Rot-Grün um über 30 % angestiegen. Sie wissen, dass gerade bei den Kassenkrediten das Risiko für die Kommunen, was Zinsänderungen angeht, besonders groß ist. Da heißt es: Vorsicht an der Bahnsteigkante!
Meine Damen und Herren, wenn man sich die Situation noch einmal genau anschaut, sieht man ein weiteres Risiko bzw. ein weiteres Beispiel, das das ganz gut deutlich macht. Finanzwissenschaftler beziffern die Zinsersparnisse der Kommunen durch die Niedrigzinsphase auf rund 1,7 Milliarden € im Jahr 2014 im Vergleich zu den Zinsausgaben im Jahr 2000. Das entspricht ziemlich genau den letzten kommunalen Finanzierungsüberschüssen. Im Umkehrschluss bedeutet das: Bei einer Normalisierung der Zinslage sind diese Überschüsse bei den Kommunen schneller wieder weg, als sie gekommen sind.
In Bezug auf die Kassenkredite besorgt uns insbesondere – hier darf ich auf die Antwort auf unsere Kleine Anfrage Drucksache 16/12499 verweisen –, dass die Landesregierung dort noch nicht einmal einen erhöhten Handlungsbedarf sieht.
Wir bleiben dabei: Wir würden uns eine umfassende mutige Analyse des Gemeindefinanzierungsgesetzes wünschen – keine Minimalkorrekturen, kein Herumzerren an der viel zu kurzen Finanzdecke. Wir würden uns weitere Schritte in die Richtung wünschen, in die wir beim Stärkungspakt Stadtfinanzen gemeinsam gegangen sind. Das sehen wir an dieser Stelle nicht. Das GFG lehnen wir darum ab.
Meine Damen, meine Herren! Liebe Kollegen, liebe Kolleginnen! Herr Präsident! Herr Höne, wir haben den Raubzug durch die kommunalen Kassen beendet. Führen Sie sich einmal die Situation vor Augen. 2010 waren es mehr als 100 Kommunen, die einen Nothaushalt gefahren haben. Heute reden wir von einigen wenigen.
Wir haben die Verschlechterungen, die Sie im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs vorgenommen haben, beseitigt –
ob es die Herausnahme der Befrachtungen mit über 166 Millionen € pro Jahr ist oder ob es die Einbeziehung der Grunderwerbsteuer ist, für die Ihre Fraktion seinerzeit gestanden hat. Allein das macht einen Betrag von rund 500 Millionen € aus, der hier aus dem Landeshaushalt bereitgestellt wird oder, anders formuliert, zu einer Erhöhung der Verbundquote um 1 % führt.
Sehen Sie sich die Zahlen an. 10,64 Milliarden € sind ein Plus von 264 Millionen € gegenüber dem Gemeindefinanzierungsgesetz 2016.
Parallel müssen Sie noch die anderen Leistungen berücksichtigen, die das Land den Kommunen bereitstellt – ob es das Thema „Stärkungspakt Stadtfinanzen“ mit einem Anteil des Landes von 400 Millionen € pro Jahr ist, ob es das Thema „Flüchtlingspauschalen“ ist oder ob es diverse andere Programme sind, beispielsweise das Programm „Gute Schule 2020“, mit dem den Schulen vier Mal 500 Millionen € zur Verfügung gestellt werden, was auch zu einem weiteren Hebesatzpunkt führt.
In der Summe macht das 24 bis 25 Milliarden € aus, die im nächsten Jahr den Kommunen insgesamt aus dem Landeshaushalt zur Verfügung stehen. Das unterscheidet uns von Schwarz-Gelb.
Wir haben seit 2009 eine jährliche Entlastung in Höhe von 130 Millionen € bis 155 Millionen € vorgenommen. Wir haben von 2007 bis 2009 auf Rückforderungen von etwa 240 Millionen € verzichtet. Aufaddiert ist alleine das unter Einbeziehung des Haushaltsjahres 2017 eine Summe von 1,5 Milliarden €. So gehen wir mit den Kommunen um.
Das macht deutlich, dass wir dem Anspruch, den wir uns 2010 und 2012 gesetzt haben, zur Gesundung der kommunalen Kassen beizutragen, gerecht werden. Wir werden uns von Ihnen auch nicht beirren lassen. Wir werden auf diesem Weg weitermachen und wollen einmal schauen, wie Ihre Konzepte und
Ihre Anträge in diesem Zusammenhang aussehen. Bezeichnend ist, dass Sie neben den Forderungen, die Sie hier gerade vorgetragen haben, nicht einen einzigen Punkt in diesem Zusammenhang zum Gegenstand von Haushaltsanträgen gemacht haben. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Krüger. – Für die Piraten hat sich noch einmal Herr Kollege Herrmann gemeldet.
Vielen Dank. – Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer im Saal und zu Hause! Auch mit diesem GFG ist für die Kommunen in NRW keine auskömmliche Finanzierung in Sicht. Die breite Masse der Kommunen hat immer noch nicht genug Geld für die Pflichtaufgaben.
Das GFG ist dazu intransparent und lässt nicht zu, dass Mittelfluss, Aufgabenerteilung und Aufgabenerledigung in einen Zusammenhang gebracht werden können.
Das Konnexitätsausführungsgesetz ab 2005 ist grundsätzlich zu begrüßen. Nur: Zum einen sind fast alle Kommunalaufgaben vor 2005 an die Kommunen gegeben worden und damit in diesem Kontext nicht relevant. Zum anderen sind selbst bei Aufgabenerweiterungen Abgrenzung und Bewertung sehr schwierig vorzunehmen. Wir verweisen aktuell auf das Unterhaltsvorschussgesetz.