Zweitens. Die Justizminister der Länder haben das Thema bei ihrer nächsten Ministerarbeitssitzung auf der Agenda.
Drittens. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird das Gesetz noch mal anpacken. Das ist zwischen unserer letzten Plenarsitzung und der heutigen von diesem angekündigt worden.
Auf diese Weise, meine Damen und Herren, geht man seriös mit diesem Thema um. So, wie Ihr Antrag das hier vorsieht, wäre es nicht seriös. Von daher gehe ich davon aus, dass Ihr Schnellschuss gleich mit breiter Mehrheit abgelehnt werden wird. – Vielen Dank.
Schönen guten Abend, Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat – Herr Kämmerling hat darauf hingewiesen – ist zu diesem Thema schon vieles gesagt worden, Herr Stein, nur noch nicht von jedem.
Gleich von Anfang an will ich noch mal das bekräftigen, was ich bereits im Oktober 2016 für meine Fraktion erklärt habe. Das Thema „Wohnimmobilienkreditrichtlinie und der Umgang mit Wohnimmobilien“ ist aus verbraucherpolitischer Sicht ein wichtiges Thema. Es gilt, Leute davor zu bewahren, sich unnötig zu überschulden und das nicht überblicken zu können. Dies gilt im Übrigen für viele Thematiken für diejenigen Menschen, die sich sehr oft in dem großen Geflecht unserer Wirtschaftsbeziehungen verheddern, weil sie möglicherweise als sogenannte verletzliche Konsumentinnen und Konsumenten aus unterschiedlichen Gründen nicht in der Lage sind, Risiken abzuschätzen, oder – ganz platt gesagt – auch gerne abgezockt werden. Denken Sie an diese NullProzent-Kredite, die uns allwöchentlich mit den Werbeblättchen nach Hause flattern oder auch an viele andere Thematiken in diesem Bereich.
Das Gesetz ist ja nun schon seit dem 21. März des laufenden Jahres 2016 in Kraft. Ich will daran erinnern, dass die Landesregierung von NordrheinWestfalen den Gesetzgebungsprozess engagiert begleitet hat, und aus diesem Begleitprozess möchte
ich zitieren. Herr Stein, die Landesregierung Nordrhein-Westfalens hat sich unter anderem auch dafür stark gemacht, dafür Sorge zu tragen – Zitat –:
„dass die Kreditvergabe an bestimmte Zielgruppen (junge Familien, Seniorinnen und Senioren, Menschen mit stark schwankendem Erwerbsein- kommen) nicht unnötig eingeschränkt wird.“
Die Gruppe derjenigen, die wir in den Fokus nehmen müssen, ist aus unserer Sicht – also aus Sicht der die Landesregierung tragenden Fraktionen – durchaus noch breiter als die Gruppe, die Sie ansprechen. Allerdings muss man dazu sagen – auch wenn Sie es hier noch mal aufgewärmt haben –: Den Beweis dafür, dass tatsächlich junge Familien in besonderer Weise davon abgehalten werden, Wohnimmobilien zu erwerben, den haben Sie hier und heute auch nicht erbracht. Insofern war das vielleicht ein Versuch, hier noch mal das politische Süppchen zu kochen und vielleicht Herrn Maas – auf Bundesebene immerhin unser Justizminister und Ihr Koalitionspartner – in irgendeiner Form anzugehen. Aber das war, um es juristisch zu sagen, ein untauglicher Versuch.
Meine Damen und Herren, für die Grünen will ich noch einmal festhalten: Unsere Position bei diesem Thema ist, dass es auch in Zukunft nicht dazu kommen darf – dabei sind wir uns dann vielleicht sogar alle im Haus einig –, dass junge Familien keinen Kredit mehr für den Hausbau bekommen. Es liegt schließlich in der Sache der Natur, dass man zu Beginn des Berufslebens weniger verdient, und die Einnahmeseite ist heute oftmals über 25 oder 30 Jahre nicht mehr uneingeschränkt vorausplanbar.
Außerdem ist es für uns nicht hinnehmbar, älteren Menschen ab einem bestimmten Lebensjahr per se einen Immobilienkredit zu verwehren. Meistens wird er dann, wenn er gewährt wird, auch noch zu einem deutlich schlechteren Zinssatz gewährt. Auch das ist nicht hinnehmbar.
Deshalb muss die Bundesregierung an dieser Stelle nachbessern. Wir haben im rot-grünen Entschließungsantrag im Oktober 2016 auch festgehalten, dass sie das tun muss. Herr Kämmerling hat es eben ausgeführt: Etwa im Januar 2017 – das sind unsere Informationen – wird es ohnehin noch mal eine Überarbeitung der Richtlinie geben. Wir werden diesen Prozess konstruktiv begleiten und dabei sicherlich die besonders sensiblen Bevölkerungsgruppen zum Maßstab unserer Beurteilung machen.
Einer weiteren Befassung des Landtages, um erneut die Positionen auszutauschen, bedarf es für diesen Prozess aus unserer Sicht jedenfalls nicht. Insofern werden wir Ihren Antrag ablehnen. Er bringt uns in der Sache nicht wirklich weiter und hat weder neue Argumente noch neue Belege geliefert. – Herzlichen Dank und noch einen schönen Abend!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es handelt sich unstreitig um eine wichtige Frage, die hier Antragsgegenstand ist; sonst hätten wir nicht von unserer Seite aus zu exakt diesem Thema vor zwei Monaten mit Drucksache 16/13022 eine Initiative sehr ähnlichen Inhalts mit dem Titel „Drastische Einschränkungen bei der Wohnimmobilienkreditvergabe zurücknehmen – Bürger und Institute nicht mit unverhältnismäßiger Bürokratie überziehen oder von Kreditvergabemöglichkeiten ausschließen“ auf den Weg gebracht.
Die im Frühjahr 2016 neu in Kraft getretene Wohnimmobilienkreditrichtlinie wird in der Praxis ausgesprochen kritisch gesehen, weil eben nicht nur EU-Recht eins zu eins in nationales Recht transformiert worden ist, sondern, wie das auch in Deutschland nicht gerade selten vorkommt, noch darüber hinaus Regelungen geschaffen worden sind.
Leidtragende sind nach Einschätzungen von Praktikern insbesondere zwei Personenkreise: auf der einen Seite junge Familien, die ihr erstes selbst genutztes Wohneigentum erwerben wollen, und auf der anderen Seite Senioren, die in einem späteren Lebensabschnitt die Sanierung oder die Umbaumaßnahmen eines ansonsten oft schon schuldenfreien Objekts realisieren wollen, beispielsweise für das nachvollziehbare Ziel der Barrierefreiheit, für einen verbesserten Einbruchschutz oder für energetische Verbesserungen, die aber den Kredit nicht mehr so leicht bewilligt bekommen.
Hintergrund sind die tatsächlich verschärften Anforderungen an die sogenannte Kapitaldienstfähigkeit der Kreditnehmer, oder anders formuliert: Bei jungen Familien müssen Phasen von Kindererziehung und Familienphasen potenziell als negatives Einkommensrisiko von den Banken bewertet werden. Bei Senioren wird makabrerweise oftmals eine statistisch zu geringe Sicherheit zur vollständigen Kreditrückzahlung aufgrund der Lebenserwartung unterstellt.
Damit kein Missverständnis aufkommt, Herr Kollege: Wir alle wollen keine Immobilienblasen, wir alle wollen keine Überschuldungssituationen, aber ich glaube, man täte vielen deutschen Kreditinstituten Unrecht, wenn man behaupten würde, gerade in Deutschland sei in den letzten Jahren besonders risikoreich vorgegangen worden.
Die neue Regelung geht dennoch entschieden zu weit. Gerade kleinere, regional tätige Institute, die rechtliche Risiken meiden müssen und deshalb auch bei unklaren gesetzlichen Bestimmungen eher vorsichtig sind, sind häufiger gezwungen, Kreditanfragen abzulehnen. Jedenfalls betrifft das viele der 170 genossenschaftlichen Volks- und Raiffeisenbanken und auch die 100 Sparkassen sowie die Privatbanken im Rheinland und in Westfalen.
Herr Kollege, Sie haben eine Quelle verlangt. Auch Sie wird wahrscheinlich der Politikbrief des Rheinisch-Westfälischen Genossenschaftsverbandes erreicht haben, der bei seinen Mitgliedsunternehmen Umfragen zu diesem Thema gemacht hat. Wenn nicht, stelle ich Ihnen diesen Politikbrief gerne zur Verfügung.
Da bekommen Sie das Stimmungsbild aus der Praxis, wonach bei der Verbandsumfrage drei Viertel der kleineren regionalen Institute den Umsatzrückgang in Verbindung mit mehr Bürokratie als ausdrücklichen Kritikpunkt gesehen haben. Das ist für Institute gerade zu einer Zeit besonders bitter, in der wir uns ohnehin in einer negativen Zinsphase befinden, die das klassische Geschäft schwächt und kaputt macht, sodass deshalb Immobilienkredite als eine der wenigen noch funktionierenden Säulen des Bankgeschäfts eine große Bedeutung haben.
Die Deutsche Bundesbank hat für die letzten Monate bereits Zahlen zum Neugeschäftsvolumen im Vergleich zum jeweiligen Vorjahresmonat veröffentlicht. Wenn Sie sich das einmal für die Zeit nach Wirksamwerden der Reform anschauen, also für die Monate April bis Juli, für die valide Zahlen vorliegen, dann stellen Sie fest, dass in der Regel Rückgänge in zweistelliger Prozentgrößenordnung im Neugeschäftsvolumen zu verzeichnen sind.
Uns geht es primär nicht um die Frage, ob das nun gut für ein Kreditinstitut ist oder nicht, sondern es geht um den Verbraucherschutz. Wir sagen: Wir tun den Verbrauchern ausdrücklich keinen Gefallen; denn die Anforderungen sind durch die Politik jetzt so hoch, wie sie objektiv nicht sein müssten.
Wenn ein älteres Ehepaar ein abbezahltes Objekt zur Verfügung hat, aus dem völlig problemlos auch ein neu aufgenommener Sanierungskredit finanziert werden könnte, ist es nicht notwendig, dass das alles in einem sehr engen zeitlichen Umfeld geschehen muss. Solange die Absicherung am Objekt besteht, ist das gar nicht notwendig.
Auch junge Familien müssen eine Immobilie nicht direkt voll abzahlen; sie können auch Werte schaffen, die sie dann anderweitig in der Familie weitergeben.
Herr Präsident, nach Ihrem freundlichen Hinweis komme ich zu meinem allerletzten Satz. Im Ergebnis sind durch diese konkrete Richtlinie der Großen Koalition dem Verbraucherschutzgedanken dienende Grundsätze bei der Kreditvergabe ins Gegenteil verkehrt worden, nämlich als Mehrbelastung für kinderreiche Familien und für die ältere Generation. Das lehnen wir ab.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Streamgäste! Nach der Beratung des...
Ja, gerade abends, wenn man nach Hause kommt, so zum Feierabend. Man nimmt sich ein Bierchen, setzt sich gemütlich hin und guckt Landtag.
Okay. – Nach der Beratung des gleichen Gegenstandes bereits im Oktober-Plenum – Herr Witzel hat es dankenswerterweise noch einmal inhaltlich dargelegt – bringt die CDU jetzt erneut einen Antrag zu diesem Thema und nutzt ihn im Wesentlichen, um den Bundesminister für Justiz und Verbraucherschutz Heiko Maas zu attackieren. Tatsächlich steht im Antrag nichts wirklich Neues. Ein Politikbrief kann ja nun nicht wirklich ein Grund für eine Neuauflage sein.
Also, Herr Stein, das hatten wir alles schon einmal. Wenn man aktiv werden wollte, dann wäre es zumindest angebracht, die Landesregierung noch einmal an das zu erinnern, was wir schon gemacht haben. Der Beschlussteil aber ist dünn und dürftig. Sie nehmen gar keinen Bezug auf den bestehenden Beschluss.
Wir hatten ja bereits festgestellt, dass die Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie zu einer besonderen Härte für junge Familien und Senioren führt, weil Banken ihnen unter Umständen keine Kredite zur Finanzierung von Immobilien vergeben dürfen. Was als Schutz gedacht ist, gerät zu einer besonderen Härte. Das kann ohne Zweifel nicht gewollt sein.
Über das Verhalten der Landesregierung dazu haben wir ja bereits beraten, und wir haben von ihr etwas gefordert. Es hat sich nichts ergeben, was noch hinterherzuschieben wäre – außer dass halt ein Politikbrief erschienen ist.
Wir haben im Oktober, als die Beratung, die auf Bestreben der FDP durchgeführt wurde, sehr wertvoll war, einen Entschließungsantrag von Rot-Grün verabschiedet. Inhaltlich haben wir durchaus Vergleichbares gefordert. Wir Piraten haben uns damals zum FDP-Antrag enthalten, weil der Entschließungsantrag besser war. Dem haben wir dann zugestimmt. Einen damals deutlich schlechteren Entschließungsantrag der CDU mussten wir ablehnen.
Sie sehen also – das gilt auch für Herrn Markert –, dass wir alle schon etwas dazu gesagt haben. Es gibt also keinen großen Anlass, ein weiteres Mal darüber in eine Debatte einzutreten – es sei denn, man will sich in Ministerschelte gefallen.
An der Stelle kritisiere ich natürlich nicht, dass die CDU einen Antrag gestellt hat. Das soll sie tun. Dann muss sie aber auch mit meiner Bewertung leben. Und meine Bewertung ist: Es ist offensichtlich, dass sie auf einen fahrenden Zug aufspringen will und einen etwaigen Erfolg – auf den wollen wir ja hoffen; wir hoffen, dass etwas passiert – für sich reklamieren möchte. Das ist nicht besonders innovativ. Insofern lautet meine Abstimmungsempfehlung folglich: Ablehnung. – Vielen Dank.