Protokoll der Sitzung vom 05.04.2017

dass sie dieses verkürzte Beratungsverfahren mitmachen. Ich denke, es ist in unserer aller Sinne, unseren Beamtinnen und Beamten schon vor dem Wahltermin die Sicherheit über ihre Besoldungsanpassung gesetzlich zu geben, um damit auch deutlich zu machen, dass es nicht nur eine politische Willensbekundung von uns allen ist, die möglicherweise irgendwelchen Koalitionsverhandlungen nochmals wieder zum Opfer fallen könnten.

Ich glaube, es ist ein gutes Signal an unsere Beamtenschaft, ihnen heute die Sicherheit zu verschaffen, wie ihre Besoldungsanpassung in 2017 und 2018 ausfällt. Für diese Zusammenarbeit und die Einmütigkeit hier im Hause darf ich mich recht herzlich bedanken.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Gebhard. – Für die CDU-Fraktion spricht Herr Dr. Optendrenk.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat, die Uhrzeit ist spät. Man würde vielleicht nicht unbedingt vermuten, dass man zu dieser Uhrzeit noch einen wichtigen Gesetzentwurf auf der Tagesordnung hat. Aber er ist wichtig, denn es geht um die Besoldungserhöhung für fast 300.000 Beamtinnen und Beamte. Es geht um viele Pensionärinnen und Pensionäre in unserem Land. Es geht um viele Menschen. Und es geht darum, wie wir als Land mit diesen Menschen umgehen. Hinzu kommt eine Personengruppe in den Kommunen, Beamtinnen und Beamte, für die dieses Gesetz auch gilt.

Das heißt, wir haben uns hier sehr konkret mit der Lebenswirklichkeit dieser Menschen zu beschäftigen, aber nicht nur mit der Frage, wie es dann in ihrem Portmonee aussieht, sondern auch mit der Frage, wie wir als Parlament, wie die Landesregierung die Arbeit dieser Menschen schätzt.

Denn Leistung muss sich lohnen. Gute Leistung muss anerkannt werden. Und wir brauchen auch in Zukunft – Frau Gebhard, da sind wir uns sicherlich einig, auch aus der gemeinsamen Arbeit im Haushalts- und Finanzausschuss und im Unterausschuss Personal – Rahmenbedingungen, die es ermöglichen, dass junge Menschen sich heute und in Zukunft für diese Verwaltung entscheiden. Wir brauchen Rahmenbedingungen, die einen Beitrag dazu leisten, dass der öffentliche Dienst in NordrheinWestfalen nicht nur wegen des Aspektes Sicherheit attraktiv ist.

Leistung muss sich lohnen. Das bedeutet auch, dass unsere Beamtinnen und Beamten auf Dauer angemessen und ordentlich bezahlt werden müssen. Aus diesem Grund haben CDU und FDP gemeinsam 2013/2014 gegen die seinerzeitigen Regelungen im Besoldungsgesetz dieses Landes geklagt.

Wir haben erreicht, dass das, was als Nullrunde daherkam, in Zukunft so nicht mehr passieren kann; denn wenn wir nicht gegen eine Regelung geklagt hätten, die damals ein Schlag ins Gesicht der Beamtinnen und Beamten war, hätten wir bei dem, was wir heute an dieser Stelle verabschieden, keine Einmütigkeit.

(Beifall von der CDU)

Es hätte wahrscheinlich auch keine Gespräche mit den Gewerkschaften und den Berufsverbänden in der Art und Weise gegeben, wie sie die Landesregierung in den letzten Monaten geführt hat, denn davor war Funkstille.

(Vereinzelt Beifall von der CDU)

Die Frage, wie das Tarifergebnis 2013/2014 übernommen worden wäre, wäre auch anders beantwortet worden. Damals – Herr Finanzminister, das müssen Sie sich auch heute noch vorhalten lassen – hat die Landesregierung das schlicht und ergreifend in Gutsherrenart durchgezogen. Das hat das Verfassungsgericht in Münster zum Glück gestoppt. Das ist nicht schlimm, wenn Sie heute aus den Fehlern von damals gelernt haben.

(Beifall von der CDU)

Möglicherweise wäre es auch richtig gewesen, im Gegensatz zu der jetzt dreimonatigen Verzögerung bei der Übernahme des Tarifabschlusses eine Einszu-eins-Übertragung vorzunehmen. Das wäre nämlich insofern eine Wertschätzung gewesen, als wir gerade in den letzten Wochen alle miteinander festgestellt haben, dass ganz viele von den Stellen, die in den letzten zwei Jahren eingerichtet werden sollten, um besetzt zu werden, in vielen Bereichen nicht besetzt worden sind. Das hat unterschiedliche Gründe, die wir, glaube ich, um diese Uhrzeit nicht noch einmal rekapitulieren wollen. Das haben wir an anderer Stelle getan.

(Zurufe von den PIRATEN: Doch!)

Wenn Sie das aber möchten, können wir das gern tun, und wenn Sie dann noch Fragen an mich haben, Herr Kollege, machen wir das in Form einer Frage oder eine Kurzintervention. Wenn Sie Zeit haben, habe ich die sicherlich auch.

Aber wir wissen alle, wenn mehr als 10.000 Stellen im Landesdienst nicht besetzt sind, müssen andere mehr arbeiten. Das, was wir in diesem Jahr an Geld ganz erkennbar nicht benötigen, hätte man durchaus einsetzen können, um den Tarifabschluss nicht mit einer dreimonatigen Verzögerung zu übertragen.

Herr Kollege Optendrenk, Sie haben es provoziert: Es gibt eine Zwischenfrage. Herr Kollege Schatz würde Ihnen gerne eine Zwischenfrage stellen.

Stellen Sie sich einmal vor, wenn ich die nicht zuließe.

Herr Optendrenk, ich bedanke mich, dass Sie die Frage zulassen. Dann erzählen Sie doch einmal etwas. Meine Frage lautet: Was wollten Sie uns gerade erzählen?

(Heiterkeit und Beifall von den PIRATEN)

Herr Kollege, ich bedanke mich herzlich für die Frage. Sie gibt mir

nämlich die Möglichkeit, Ihnen noch einmal zu erklären, was Ihnen offensichtlich nur akustisch nahegebracht worden ist. Aber vielleicht kann ich Ihnen das noch einmal etwas deutlicher erklären.

Schauen Sie, wir können in Nordrhein-Westfalen froh sein, dass wir so viele Menschen haben, die über ihre Pflichten hinaus arbeiten: Menschen, die zum Beispiel Unterrichtsausfall dadurch kompensieren, dass sie Überstunden leisten. Polizistinnen und Polizisten leisten Millionen Überstunden. Wir haben das Thema „Überstundenberg“ in einem der vorherigen Tagesordnungspunkte ausführlich behandelt. Um Ihre Zeit nicht zu strapazieren, möchte ich es bei den Beispielen, die Sie sicher jetzt verstanden haben, belassen.

Um es Ihnen klar zu sagen: Wenn die Landesregierung vorgeschlagen hätte, in diesem Jahr nicht mit drei Monaten Verzögerung zu übertragen, sondern eins zu eins und zeitgleich, hätten wir als CDUFraktion diesem Gesetzentwurf auch zugestimmt.

Aber Sie wissen, Einigung ist Einigung. An der Stelle haben Sie sich auch mit den Verbänden und den Gewerkschaften geeinigt. Das ist dann so in Ordnung. Wir hätten uns an der Stelle dieses Jahr mehr vorstellen können. Wir werden diesem Gesetz auch in der zweiten Lesung zustimmen. – Danke schön.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Optendrenk. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Frau Kollegin Schäffer.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Optendrenk, ich bin mir sicher, dass der öffentliche Dienst auch in Zukunft für junge Menschen attraktiv ist und dass dieser Gesetzentwurf seinen Beitrag dazu leisten wird.

(Beifall von den GRÜNEN)

Mit diesem Gesetzentwurf wollen wir die Tarifeinigung für die Beschäftigten der Länder auf die Beamtinnen und Beamten, auf die Richterinnen und Richter sowie auf die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger im Land NRW und in den Kommunen übertragen. Aus unserer Sicht ist die Tarifeinigung eine faire Einigung, die wir, wie mit den Gewerkschaften besprochen – das hatte der Finanzminister bereits gesagt –, gerne weitergeben. 2017 werden die Bezüge mit einer dreimonatigen Verzögerung und einer Steigerung von 2 %, mindestens aber um 75 € pro Monat, angepasst. Für 2018 gibt es eine Erhöhung um weitere 2,35 %. Ich persönlich finde sehr wichtig, gerade was die Attraktivität des öffentlichen Dienstes für junge Menschen angeht, dass auch die Anwärterinnen und Anwärter eine Steigerung ihrer Bezüge um 35 € im Jahr 2017 und um weitere 35 € im Jahr 2018 erfahren.

Ich finde auch wichtig, dass wir mit diesem Gesetz den gestiegenen Anforderungen an die Fachlehrkräfte und an die Werkstattlehrerinnen und Werkstattlehrer durch die Schaffung weiterer Beförderungsmöglichkeiten gerecht werden. Ich finde das gerade angesichts der Umsetzung der Inklusion ein wichtiges Thema. Aber auch angesichts der Herausforderungen bei der Integration ist das wichtig, gerechtfertigt, und es würdigt deren Tätigkeiten.

(Beifall von den GRÜNEN)

Ich will hier noch einmal die Möglichkeit nutzen, den Beschäftigten im öffentlichen Dienst – im Land, aber auch in den Kommunen – unseren Dank auszusprechen. Ich finde, dass sie einfach eine hervorragende Arbeit leisten. Dafür ein herzliches Dankeschön!

(Beifall von den GRÜNEN)

Ich will aber auch noch einmal der Opposition Danke sagen – das kommt ja nicht so häufig vor –, und zwar dafür, dass sie mit ihrer Zustimmung ein verkürztes Verfahren ermöglicht, damit das Gesetz schnellstmöglich umgesetzt werden kann. Dafür herzlichen Dank! – Vielen Dank auch für die Aufmerksamkeit. Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Abend.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Schäffer. – Für die FDP-Fraktion hat Herr Kollege Witzel das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir ziehen heute auch so etwas wie eine personalpolitische Schlussbilanz dieser Landesregierung. Viele der Themen – auch bei den Vorrednern – haben sich darin abgebildet.

Ich möchte direkt bei meiner Vorrednerin anknüpfen, was Verfahrensfragen angeht. Sie haben uns als Opposition in den letzten fünf Jahren immer als konstruktiv in Bezug auf Verfahrensfragen erlebt, wenn es um Landesbedienstete ging.

(Zurufe von der SPD)

Deshalb haben Sie als Fraktionen der noch amtierenden Koalition genauso wie der Minister der noch amtierenden Regierung uns häufiger in den letzten Jahren dafür gedankt, dass vieles in Verfahrensfragen möglich geworden ist, wann immer Sie bei Haushalten nachbessern und noch einmal Einstellungsermächtigungen etc. aussprechen wollten. Das verstehen wir auch unter einer sachorientierten konstruktiven Opposition. Genauso müssen Sie damit leben, dass wir dann natürlich im Detail ein bisschen gründlicher auf die Sachen schauen.

Wir haben selbstverständlich entschieden, dass wir, wenn die Gewerkschaften, wenn die Beamtenver

bände das große Anliegen haben, dass dieser Landtag in der 16. Legislaturperiode die Beschlüsse rechtskonform fasst und das nicht dem neuen überlässt, dem nicht im Wege stehen. Daran halten wir uns natürlich. Das mag jetzt jeder für sich so interpretieren, wie er will. Vieles spricht natürlich dafür, dass man diesen Wunsch insbesondere dann hat, wenn man sich auf neue Mehrheitsverhältnisse im Landtag einrichtet, sonst würde es ja auch dieses Zeitdrucks nicht bedürfen; das sei mal dahingestellt.

Dieser Gesetzentwurf hat inhaltlich Licht und Schatten. Es ist schon über Eintrittstermine für die Regelungen gesprochen worden, aber natürlich auch über die Entlastung, die ursprünglich bei den Versorgungsabschlägen für die Beamten nicht vorgesehen war. Zur vollständigen Wahrheit gehört natürlich, dass diese Landesregierung bereits massiv die Einzahlung in den Pensionsfonds reduziert hat und auch vorhat, das zukünftig nicht in der verabredeten Form mehr zu leisten. Insofern ist längst die inhaltliche Grundlage an der Stelle so weit entfallen.

Die Attraktivität des öffentlichen Dienstes gerade für junge Menschen ist ein sehr wichtiges Thema, dem wir uns zukünftig verstärkt widmen müssen. Für uns muss es ganz entscheidend sein, dass wir da, wo der Staat Kernaufgaben zu erfüllen hat, wo hoheitliche Aufgaben angesprochen sind, die auch nur der Staat erledigen kann, gute, qualifizierte und motivierte Bewerber bekommen. Das ist ein Thema, Herr Finanzminister, worüber wir mehrfach in zurückliegenden Sitzungen des Haushalts- und Finanzausschusses gesprochen haben. Wir haben auch über Rekrutierungsprobleme in Abhängigkeit von der Arbeitsmarktlage insgesamt gesprochen. Insofern ist es hier natürlich wichtig, ein Signal zu senden.

Sie haben darauf verwiesen, dass Sie gerade für Auszubildende und für junge Menschen im öffentlichen Dienst Verbesserungen mit dieser Tarifeinigung erreicht haben. Das ist an einigen Stellen der Fall. Zur vollständigen Wahrheit gehört aber auch: längst nicht an allen Stellen. Sie kennen die Proteste von Jugend- und Auszubildendenvertretungen gegen unbezahlte mehrjährige Ausbildungseinsätze in nordrhein-westfälischen Einrichtungen. Und da haben Sie uns, Herr Finanzminister, ganz aktuell einen Bericht zum dortigen Lagebild vorgelegt und auch berichtet, dass es da nicht zu Einigungen bei den Tarifgesprächen gekommen ist.

Interessant ist schon die Strukturfrage der Daten, die Sie uns übermittelt haben. An anderer Stelle interessiert Rot-Grün ja diese Aspekte immer sehr: 77 % der Auszubildenden in diesen Verhältnissen – also mehrere Jahre unbezahlt, 1.600 Praxisstunden unbezahlt für öffentliche Einrichtungen – sind immerhin weiblich in Nordrhein-Westfalen. Also auch hier eine Strukturkomponente, die Sie sich unter Genderaspekten anschauen sollten.

Interessant ist – das war natürlich nicht überraschend –, dass Sie im Wahljahr versucht haben, zu schnellen Gesprächsergebnissen zu kommen und den Konflikt nicht mehr heraufbeschwören wollten, den Sie in früheren Jahren eingegangen sind. Natürlich gehört zu einer Legislaturperiodenbilanz aber auch: Die Ausgangshöhe dieser Vergütung, auf die jetzt die Weiterentwicklung des Tarifs gezahlt wird, ist deshalb höher, weil CDU und FDP auch auf dem Klageweg für die Beamten vieles erreicht haben, weil Sie mehr als die Hälfte der Eins-zu-eins-Anpassung einsparen wollten. Richtig ist, dass Sie das so nicht mehr vorhaben.

Die Redezeit.