Wenn heute von Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP, behauptet wird, es gäbe überhaupt keinen Nachbesserungsbedarf am Hochschulfreiheitsgesetz und es gäbe auch überhaupt keine Kritik aus den Hochschulen, dann würde ich Ihnen gerne noch einmal in drei Punkten zusammenfassen, was in den vergangenen Jahren die durchgängige Kritik relevanter Persönlichkeiten aus den Hochschulen am Hochschulfreiheitsgesetz war.
Zweitens. Kritisiert wurde die Verlagerung von Entscheidungskompetenzen des Ministeriums und des Senats auf einen mit wenig Sachkenntnis ausgestatteten Hochschulrat.
Drittens. Kritisiert wurde der Rückzug von gesamtstaatlicher Verantwortung für die Gestaltung der Hochschullandschaft als Ganzes.
So hat Prof. Hellermann, Rechtswissenschaftler an der Universität Bielefeld, zum Thema „Entscheidungsbefugnis des Senates“ bei der Anhörung zum HFG am 24. August 2006 wie folgt Stellung genommen – ich zitiere –:
„Auch im Übrigen verbleibt dem Senat als einzige echte Entscheidungsbefugnis der Erlaß der Grundordnung und weiterer Ordnungen der Hochschule... Ein derart weitgehender Entzug von originären Entscheidungskompetenzen gegenüber den Gremien der akademischen
Selbstverwaltung unter Verlagerung auf Externe gefährdet die Wissenschaftsfreiheit strukturell und ist daher mit der Verfassung nicht mehr vereinbar.“
Ja, was war denn das für ein Hochschulfreiheitsgesetz, wenn es noch nicht mal mit der Verfassung vereinbar war?
Wenn Sie stattdessen lieber die Stimme der Hochschulrektorenkonferenz hören wollen, liebe Kolleginnen und Kollegen – das ist heute schon mehrfach gesagt worden –, möchte ich sie noch einmal zitieren. Frau Prof. Wintermantel moniert Folgendes:
„Uns leuchtet aber nicht ein, warum der Hochschulratsvorsitzende oder die Hochschulratsvorsitzende Dienstvorgesetzte oder Dienstvorgesetzter der hauptberuflichen Präsidiumsmitglieder sein soll.“
Und jetzt noch eine dritte Gruppe! Ganz besonders kritisch bewertet der Hochschullehrerbund die Einführung eines Hochschulrates mit weitgehenden Rechten. Ich zitiere:
Die Mitglieder des Hochschulrates werden Entscheidungen treffen, für die sie weder die Sachkompetenz besitzen noch die Folgen persönlich tragen müssen.
Das Versagen von Aufsichtsräten deutscher Aktiengesellschaften muss davor warnen, Externen Entscheidungsrechte einzuräumen.
Das Grundprinzip der Einheit von Aufgaben, Verantwortung und Entscheidungskompetenz wird durch die Einführung des Hochschulrates eklatant durchbrochen. Die damit verbundenen negativen Auswirkungen auf die Motivation der Professorinnen und Professoren lassen sich in ihrem ganzen Ausmaß bisher nur erahnen. Es ist kaum nachvollziehbar, dass diejenigen, die letztlich für den Erfolg der Hochschule Verantwortung tragen und gleichzeitig Kernkompetenz verkörpern, nicht auch nachhaltig die wesentlichen Entscheidungen treffen sollen.
Um es abzurunden: Benedikte Winterstein von der Landespersonalrätekonferenz der wissenschaftlich Beschäftigten an den Hochschulen und Universitätsklinika in Nordrhein-Westfalen, eine große Gruppe im Mittelbau. Zitat:
Eine Hochschule hat sich einmal die Mühe gemacht, die Dienstaufgaben der obersten Dienstbehörde – Hochschulrat – zusammenzustellen. Dabei kam ein eng beschriebenes siebenseitiges Papier heraus. Bei den meisten Punkten stand daneben: nicht delegierbar. – Wir fragen uns wirklich, wie das funktionieren soll. Infolgedessen ist ja insbesondere in Bochum, aber auch an anderen Hochschulen die Tendenz nicht zu übersehen, dass der Hochschulrat, der häufig aus hochwohlgeborenen Persönlichkeiten besteht, die furchtbar wenig Zeit haben, diese Aufgaben gerne wieder loswerden möchte.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Stellungnahmen – ich wollte sie heute noch mal zitieren, weil Sie hier heute sozusagen die Gegenstellungnahmen zitiert haben – unterscheiden sich natürlich gegebenenfalls auch von denen der Präsidenten und Kanzler. Sie zeigen aber auch, dass es eine große Unzufriedenheit gibt bei den Lehrenden, bei den Studierenden, bei den wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Beschäftigten an unseren Hochschulen.
Eine Hochschule funktioniert aus unserer Sicht nur als demokratische Gemeinschaft, in der vor allem – das sage ich hier auch noch mal ganz deutlich – die Freiheit von Wissenschaft und Forschung Vorrang hat. In diesem Sinne wollen wir eine andere Kultur. In der Tat: Wir wollen das Hochschulgesetz neu gestalten. – Herzlichen Dank.
Verehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer hier im Raum und im Netz! Im Antrag zu dieser Aktuellen Stunde der Kolleginnen und Kollegen von der Union hieß es, Hochschulen brauchen Verlässlichkeit und Freiräume.
„Drei Wochen vor der Entscheidung im Landtag über den Haushalt 2012 hat die CDU-Opposition ein eigenes Sparkonzept vorgelegt. Das sieht neben Stellenstreichungen auch die Wiedereinführung von Studiengebühren und den Wegfall... vor.“
„Die CDU will nach einem Sieg bei der Landtagswahl keine neuen Studiengebühren in Nordrhein-Westfalen einführen. Das versicherte ihr Landesvorsitzender Norbert Röttgen am Montag in Düsseldorf.“
Liebe Frau Seidl, ich kann Ihnen auch nicht durchgehen lassen, dass Sie sagen, wir wollten das mit unserem Gesetzentwurf wieder zerschlagen. Und auch Herr Schultheis sprach im Ausschuss von einer Rolle rückwärts. Darum geht es nicht. Wir sind Piraten, und unser zweiter Vorname heißt Wissenschaftsautonomie. Das ist so.
Frau Ministerin Schulze, ich konnte am vergangenen Montag einer beeindruckenden Veranstaltung beiwohnen – noch einmal Danke für die Einladung –: Drei Kolleginnen und Kollegen haben den Innovationspreis des Landes Nordrhein-Westfalen erhalten. Und mich als Naturwissenschaftler hat besonders gefreut, dass einer der Preise an eine Geisteswissenschaftlerin ging. Positiv gesprochen: Die Spitze des Eisbergs der wissenschaftlichen Leistungsfähigkeit unseres Landes.
Mir geht es aber auch um diejenigen, die in den Fachbereichen harte Kärrnerarbeit in der Lehre und in der Forschung leisten, die gar nicht damit rechnen, dass es vielleicht irgendwann einmal einen Preis gibt. Ich kann auch nicht verstehen, Herr Hafke, dass Sie und auch Frau Freimuth immer von „die Hochschulen“ sprechen. Wer sind denn „die Hochschulen“? Das sind nicht nur die Hochschulräte. Das ist auch der Mittelbau. Ich frage mich wirklich, warum ich mehrere Dutzend Professoren persönlich kenne, die beim aktuellen Gesetz vor Wut aus der Hose springen.
Es geht um Selbststeuerung von Hochschulen, um Autonomie und nicht um Fremdsteuerung. Das kann doch nicht sein, dass man eine Fremdsteuerung, nämlich die des Staates, durch die des Marktes ersetzt. Das ist vom Regen in die Traufe. Deswegen muss an diesem Gesetz etwas geändert werden.
Wir leben in einer Zeit, in der es möglich ist, dass didaktisch aufbereitete Medien und Informationen zu jeder Zeit und an jedem Ort verfügbar sind. Wenn Sie mich jetzt fragen, was die größte Bildungseinrichtung des Landes Nordrhein-Westfalen ist, dann muss ich Ihnen sagen: Das Land Nordrhein-Westfalen selbst ist diese Bildungseinrichtung. Und wir müssen in Zukunft über Vernetzung nachdenken.
Es gibt allerdings ein paar Umstände, die ich nicht so ganz verstehe. Vielleicht bin ich ja zu blöd dazu, das weiß ich nicht. Ich verstehe zum Beispiel nicht, warum der erfolgreiche Karstadt-Manager Middelhoff in Münster im Hochschulbeirat – Freud‘sche Fehlleistung; das ist genau das, wo wir hin wollen –, im Hochschulrat sitzt. Das ist mir unerklärlich.
Mir ist auch nicht erklärlich, dass man hier immer nur von „den Hochschulen“ spricht, wo es darum geht, großunternehmensgeleitete Interessen in die Hochschulen hineinzubringen. Das soll so sein, aber bitte in ausgewogenem Maße. Deswegen fordern wir wieder mehr Mitbestimmung und vor allen Dingen Autonomie, wirkliche Autonomie der Hochschulen und nicht die Autonomie derjenigen, die das, was in Hochschule geschieht, von außen bestimmen wollen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Dr. Paul, nur noch zwei Sätze zu den Piraten. Sie haben jetzt hier mehrfach die Hochschulräte in eigentlich unzulässiger Weise diskreditiert. Sie haben über Hochschulräte die Behauptung aufgestellt, sie würden Interessen verfolgen, deren Belege Sie nirgendwo, an keiner Stelle liefern könnten. Ich bitte Sie einfach: Lassen Sie die Unterstellungen gegenüber den Hochschulräten,