Protokoll der Sitzung vom 29.11.2012

Ich eröffne die Beratung und erteile für die SPDLandtagsfraktion Herrn Kollegen Körfges das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer im Saal und anderswo! Ich will hier heute

Morgen zunächst meiner Freude darüber Ausdruck verleihen, dass wir mit dem, was wir heute einleiten, die Wiederinstandsetzungsarbeiten an unserem kommunalen Wahlrecht – nach dem, was 2007 passiert ist – abzuschließen beginnen. Ich glaube, das ist gut für Nordrhein-Westfalen, ist gut für die kommunale Demokratie, ist gut für die vielen Menschen in unserem Lande, die sich ehrenamtlich in den Dienst der Allgemeinheit stellen und vor Ort kommunalpolitische Verantwortung wahrnehmen.

Die gemeinsame Verantwortung von Rat und Verwaltung für die kommunale Selbstverwaltung in unserem Land, liebe Kolleginnen und Kollegen, gehört so ziemlich zum Besten, was uns die britischen Freunde nach dem Krieg in Nordrhein-Westfalen hinterlassen haben. Die Kommunalverfassung des Landes Nordrhein-Westfalen, die ja im Wesentlichen in der Gemeindeordnung geregelt ist, hat sich den Grundsatz der demokratischen Selbstverwaltung zu Eigen gemacht. Das findet in § 40 seinen Ausdruck.

Dort wird ausdrücklich festgestellt, dass die Verwaltung der Gemeinde ausschließlich durch den Willen der Bürgerschaft erfolgt. Daran schließt die Bestimmung an, dass dies gleichermaßen durch Rat und Bürgermeister geschieht.

Diese Verantwortungsgemeinschaft, liebe Kolleginnen und Kollegen, hat sich in Nordrhein-Westfalen über Jahrzehnte hinweg gleich, wie die politischen Mehrheitsverhältnisse im Lande waren, bewährt. Da wollen wir auch wieder hin. Sportlich ausgedrückt, liebe Kolleginnen und Kollegen: Never change a winning team.

Denn alle Verbesserungen und Veränderungen, die wir immer als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten auch mit größtmöglicher Zustimmung in diesem Hause zu versehen versucht haben, wie zum Beispiel die Direktwahl der Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamten oder aber auch die Einbeziehung direkt demokratischer Elemente, haben diese Gemeinsamkeit gestärkt und ergänzt.

Sowohl Hauptverwaltungsbeamte als auch die Mitglieder kommunaler Vertretungsorgane werden in demokratischer Wahl bestimmt. Diese kommunale Verantwortungsgemeinschaft wurde bis 2007 auch durch einen gemeinsamen Wahltermin zum Ausdruck gebracht, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Wir wollen die damals eingeleitete Fehlentwicklung heute korrigieren und die seinerzeit eingeleitete Entkopplung der Wahlen wieder rückgängig machen. Ich glaube, das ist für die kommunale Familie in unserem Land gut und vorbildlich.

(Beifall von der SPD)

Die Koalitionsfraktionen haben sich auf ein auf den ersten Blick nicht einfaches Vorgehen verständigt. Es gilt da der Grundsatz: Es ist ganz offensichtlich

einfacher, ein funktionierendes System kaputtzumachen, als das nachher zu reparieren, liebe Kolleginnen und Kollegen. Denn da sind ja Dinge geändert worden, die nachhaltig auch fortwirken werden.

Deshalb will ich ausdrücklich anerkennen, dass ein Teil derjenigen, die seinerzeit 2007 diese Entwicklung eingeleitet haben, zwischenzeitlich offensichtlich gemerkt hat, dass das fehlerhaft war, und zu neueren Erkenntnissen gekommen ist. Das halten wir als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten für gut und richtig.

Wenn man sich bei grundsätzlichen Fragen kommunaler Demokratie um eine größtmögliche Einigung und Einigkeit bemüht, sollte man auch Oppositionsfraktionen mit in den Entscheidungsfindungsprozess einbinden. Dazu sind wir bereit, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das freundliche Kopfnicken bei der FDP lässt da auch Hoffnung zu, aber ich glaube, keine sehr große, wenn ich mir Ihre Statements vorab anschaue, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens ist es wichtig, dass wir es rechtswirksam hinbekommen, so schnell wie möglich wieder Räte und Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamte an einem Tag wählen zu lassen. Das ist nicht nur aus den von mir erwähnten prinzipiellen Gründen vernünftig. Wir gehen davon aus, dass auch die Wahlbeteiligung steigt. Es ist für die demokratische Legitimation aller, also der Hauptverwaltungsbeamtinnen und -beamten und der Räte, wichtig, dass die demokratische Legitimation durch eine höhere Wahlbeteiligung gestärkt wird.

Wir gehen auch davon aus, dass es da zu einer Kostenersparnis kommen wird, weil wir – das gilt sicherlich für die kommunalen Gebietskörperschaften am intensivsten – uns einen zusätzlichen Wahltermin und zusätzlichen Wahlgang sparen können.

Unser Gesetzentwurf, unser Vorschlag sieht vor, dass wir spätestens 2020 wieder gemeinsam wählen. Wir werden dazu die Ratswahlperiode einmalig verlängern, und zwar die von 2014 bis 2020, und die Wahlzeiten für die Hauptverwaltungsbeamtinnen und -beamten dauerhaft wieder auf fünf Jahre reduzieren. Damit werden wir in aller Regel wieder eine gemeinsame Wahl erreichen können.

Jetzt komme ich zu der Besonderheit an dem Vorschlag der Koalitionsfraktionen. Wir wollen die Möglichkeit schaffen, dass überall da, wo Hauptverwaltungsbeamtinnen und -beamte freiwillig ihr Amt vorzeitig niederlegen, schon im Jahre 2014 wieder gemeinsam gewählt werden kann. Ich glaube, das ist vernünftig und dient auch der Arbeit vor Ort, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Wir gehen davon aus – das ist ein wichtiger Punkt in dem Zusammenhang, weil ich nicht von vorneherein andere Gedankenansätze hier vollkommen infrage stellen will –, wir gehen nach eingehender rechtli

cher Vorüberlegung und Prüfung davon aus, dass das auch einer von wem auch immer gegebenenfalls angestrebten rechtlichen Überprüfung standhalten kann.

Ich will an der Stelle sagen, dass wir uns bei dem Thema zum Beispiel, welche Versorgungsansprüche wie erworben werden, intensiv darum bemüht haben, da zu einer vernünftigen und auskömmlichen Regelung zu kommen, damit denjenigen, die von der Möglichkeit Gebrauch machen, kein Schaden – nicht bezogen auf aktive Bezüge, sondern bezogen auf ihre Pensions- und Ruhegehaltsbezüge – entsteht.

Nur – da komme ich jetzt zu einem eigentlich sehr spannenden Punkt –: Das Thema mit den Versorgungsbezügen und der Attraktivität des Amtes ist ja nicht neu. Was Sie da seinerzeit, Schwarz-Gelb, mit uns veranstaltet haben, war ja eine ziemliche Echternacher Springprozession. Wir sind in den gesamten Vorgang reingeworfen worden vor dem Hintergrund der Frage: Wie macht man die Hauptverwaltungsbeamtinnen- und -beamtenposition für alle Bürgerinnen und Bürger so attraktiv, dass sich auch nicht beamtete Menschen auf so ein Amt bewerben?

(Zuruf von Kai Abruszat [FDP])

Da haben die Versorgungsansprüche, Herr Kollege, eine Rolle gespielt. Damit ist immer argumentiert worden. Was ist dabei herausgekommen? – Eine Regelung, die das überhaupt nicht gelöst hat. Denn an den sechs Jahren, die seinerzeit beschlossen worden sind, hat das substanziell nichts verändert. Also war das insoweit zumindest nicht hinreichend überlegt.

Ich sage Ihnen jetzt einmal gerade in Richtung des Kollegen Abruszat und der FDP: Wir halten es für vollkommen falsch, jetzt zu sagen, dann verlängern wir eben noch einmal und machen eine achtjährige Wahlperiode. – Meine Damen und Herren, das würde jeden Rahmen der demokratischen Kontrolle der Menschen vor Ort sprengen. Damit sind wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten nicht einverstanden.

Ich biete aber ausdrücklich an, dass wir uns an anderer Stelle, zum Beispiel im Rahmen der Dienstrechtsreform, über die Frage der Versorgungsbezüge auch für Menschen, die nicht vorher als Beamtinnen und Beamte gearbeitet haben, unterhalten werden. Denn wir finden es gut und richtig, dass alle Menschen gleichermaßen die Möglichkeit haben, sich für ein Amt an der Verwaltungsspitze vor Ort zu bewerben, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall von der SPD und der CDU)

Ich will an der Stelle dann auch zu den Vorschlägen der Kolleginnen und Kollegen der kommunalpolitischen Vereinigung der CDU etwas sagen. Prinzipiell gilt insbesondere im Hinblick auf eine christliche

Partei Lukas 15,7: Im Himmel ist mehr Freude über einen reuigen Sünder als über 99 Gerechte.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir finden es ganz toll, dass Sie bei dem Thema „gemeinsamer Wahltermin“ wieder bei uns, bei der Vernunft und bei der Mehrheit der Menschen in unserem Lande sind.

(Beifall von der SPD)

Ihren Vorschlag würden wir gar nicht so schwierig finden, wenn er rechtlich in Ordnung wäre.

Was die neuere Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs angeht – ich hatte seinerzeit als Vertreter der Opposition das Vergnügen, der Verhandlung über die Verlängerung und Verkürzung von Wahlperioden vor dem Verfassungsgerichtshof NRW lauschen zu können; das kann man auch nachlesen –, haben wir mit auf den Weg bekommen, dass die Legitimation gewählter Vertretungskörperschaften und gewählter Einzelbewerberinnen und -bewerber mit dem Ende der vorgegebenen Wahlperiode erlischt und man nur in ganz besonderen Ausnahmefällen für geringfügige Über- oder Unterschreitungen der Wahlperioden sorgen kann. Uns wurden damals aus besonderem Anlass maximal drei Monate genannt.

Bei der Verlängerung einer Wahlperiode um ein ganzes Jahr, wie es der KPV-Vorschlag hergibt, liebe Kolleginnen und Kollegen, wäre ich sehr skeptisch, ob sie tatsächlich die verfassungsrechtlichen Hürden – in dem Fall, dass sich jemand juristisch dagegen wendet, was absehbar ist – überstehen würde. Trotzdem biete ich ausdrücklich an, der Frage im Rahmen der Beratung über das Gesetz noch einmal nachzugehen. Ich bin allerdings – das sage ich ganz offen und ehrlich – nicht sehr optimistisch, dass wir den formal einfacheren, aber inhaltlich womöglich riskanteren Weg im Ergebnis gemeinsam gehen können.

Andererseits sehen Sie an der Einleitung, die die Koalitionsfraktionen gewählt haben, dass wir bezogen auf den politischen Stil größten Wert darauf legen, eine Gemeinsamkeit in diesem Haus hinzubekommen; denn Wahlsysteme, Wahlfragen betreffen sozusagen das Betriebssystem der Demokratie. Daher ist es nicht mehr als vernünftig und im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger, den größtmöglichen Konsens erreichen zu wollen. Sonst würde sich das ergeben, was wir im Augenblick haben: mit knappen Mehrheiten durchgepeitschte, vor parteipolitischen Eigeninteressen womöglich vernünftige Regelungen, die aber den Praxistest innerhalb kurzer Zeit nicht bestehen und in der kommenden Wahlperiode wieder aufgehoben werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das nenne ich Echternacher Springprozession. Deshalb werben wir für eine breite Zustimmung und sind für alternative Vorschläge in der Frage durchaus offen.

Eins will ich allerdings ganz deutlich machen: Für Vorschläge, die das Verhältnis zwischen Räten auf

der einen Seite und Hauptverwaltungsbeamtinnen und -beamten auf der anderen Seite noch mehr aus dem Gleichgewicht bringen, stehen wir nicht zur Verfügung. Wir wollen ganz bewusst die Gemeinsamkeit vor Ort stärken – auch über andere gemeinsame Aktivitäten in diesem Hause – und verhindern, dass die Hauptverwaltungsbeamtinnen und -beamten quasi eine präsidiale Stellung erhalten und die Räte demgegenüber zu Reklamationsabteilungen verkommen. Wir wollen das Element der ehrenamtlichen Kommunalpolitik stärken. Wir wollen helfen, Kosten zu sparen, und wir wollen die Wahlbeteiligung erhöhen.

In dem Zusammenhang hoffen wir auf breite Zustimmung und gute Diskussionen. Wir gehen davon aus, dass es uns am Ende des Prozesses gelingen wird, die Gemeindeordnung in Nordrhein-Westfalen nicht nur wieder in Ordnung gebracht, sondern auch ein Stück weit verbessert zu haben. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Körfges. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht der Kollege Krüger.

Guten Morgen, meine Damen und Herren! Willi Körfges, du machst es mir nicht leicht. Alle Themen, alle Argumente sind abgeräumt. Wir sollten uns bei Gelegenheit einmal tauschen.

(Heiterkeit von Britta Altenkamp [SPD] und Hans-Willi Körfges [SPD] – Michael Hübner [SPD]: So ist er!)

Ich will aber noch das eine oder andere zusätzlich ausführen, insbesondere auf die Entscheidungen eingehen, die seit 2007 getroffen worden sind, und die Begründungen anführen, die in dem Zusammenhang Auslöser gewesen sind, jetzt zu sagen: Das müssen wir wieder ändern.

Die Anhebung der Wahlzeiten von fünf auf sechs Jahre, die Entkopplung der Wahltermine zwischen Bürgermeisterwahlen zum einen und Ratswahlen zum anderen – so in den Protokollen nachzulesen – sollte dazu dienen, die Funktion der Hauptverwaltungsbeamten zu stärken. Was bedeutet es, die Position der Hauptverwaltungsbeamten zu stärken? – Das heißt nichts anderes, als die Position der Räte zu schwächen. Das wollen wir wieder zurückholen. Warum? – Dazu gibt es eine nette Begründung, nachzulesen auf Seite 15 der Drucksache 16/1468. Da heißt es:

„Eine ‚präsidiale‘ Stellung der Hauptverwaltungsbeamten, losgelöst und unabhängig von der politischen Willensbildung in der jeweiligen Vertretungskörperschaft, entspricht weder der Aufgabenstellung noch dem Bild eines Haupt

verwaltungsbeamten nach nordrhein-westfälischem Kommunalverfassungsrecht.“

Wir im Ruhrgebiet reduzieren das Ganze und sagen: Wir brauchen keine Monarchen, wir brauchen keine Sonnenkönige,

(Beifall von der SPD)

sondern wir wollen ein gleichberechtigtes Miteinander zwischen dem Rat zum einen und Bürgermeistern, Oberbürgermeistern, Landräten zum anderen. Daher ist es gut, dass der Weg jetzt gegangen wird.

Wir sprechen nicht von einer ersten, sondern von einer zweiten Reparatur. Eine Reparatur ist mit der Abschaffung der Stichwahl bereits im Jahre 2011 vorgenommen worden. Mit der zweiten Reparatur wollen wir jetzt die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Bürgermeister- und die Ratswahlen zumindest 2020 zusammengelegt bzw. gemeinsam durchgeführt werden können.

Willi Körfges hat es gerade schon ausgeführt: Natürlich haben wir uns auch Gedanken darüber gemacht, inwieweit bereits 2014 gemeinsam gewählt werden kann. Das war nicht ganz einfach, dazu hat es entsprechende Expertisen gegeben. Ich denke, wir sind auf einem guten Weg und haben es den jetzigen Amtsinhabern ermöglicht, bereits für 2014 eine Situation herzustellen, dass gemeinsam gewählt werden kann.