Liebe Kolleginnen und Kollegen, nicht jedes Gesetz, das die Regierung einbringt, muss den Landtag so verlassen, wie es eingebracht worden ist. Manchmal können die Parlamentarier auch vernünftige Änderungen vornehmen. Das haben wir hier getan. Auch ich danke allen Beteiligten, die diesen vernünftigen Weg mitgegangen sind. Ich glaube, dass wir uns jetzt auf ein gutes Gesetz verständigt haben. Damit haben wir die Sache vom Tisch. – Schönen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich mache es ganz kurz. Wir haben den Gesetzentwurf jetzt gemeinsam überarbeitet und eingebracht. Deshalb werden wir ihm heute auch mit einer breiten Mehrheit zustimmen. Ich möchte mich bei allen sehr herzlich für die kooperative Zusammenarbeit und das Miteinander an diesem Punkt bedanken.
Das Pflichtexemplargesetz ist sehr wichtig. Es ist etwas, was für die Zukunft eine ganze Menge regelt. Es ist aber auch etwas, was wir immer wieder im Blick haben müssen, und zwar mit Blick auf die technischen Entwicklungen, die uns natürlich immer neu herausfordern. Wir müssen uns auch darüber im Klaren sein, dass es in der Zukunft im Rahmen der weiteren Entwicklung immer mit weiteren Kosten verbunden sein wird. Da müssen wir realistisch und ehrlich sein. Das Ganze wird auch mehr Anforderungen für uns auf politischer Ebene bedeuten. Dem werden wir uns dann erneut stellen.
Jetzt haben wir aber einen guten Entwurf. Das sage ich auch mit Dank an die Verwaltung, die ihn vorbereitet hat. Ursprünglich war uns ja ein Regierungsentwurf vorgelegt worden. Das, was wir gemeinsam tun konnten, haben wir entsprechend verbessert. Dafür bedanke ich mich bei allen und hoffe, dass wir diesen weisen Beschluss gleich auch in der Breite fassen werden, in der wir uns das vorgenommen haben. – Danke schön.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wer kennt es nicht, das schöne Bild, das zeigt, wie alle gemeinsam eifrig rudernd in einem Boot sitzen und ein gemeinsames Ziel ansteuern? Erweist sich das Wasserfahrzeug als sicher und das Ziel als erstrebenswert, werden sich auch alle Beteiligten sofort auf den Weg machen. Gerne wären wir ebenfalls in dieses Boot gestiegen, zumal das anzusteuernde Ziel längst hätte erreicht werden müssen. Aber das Boot scheint uns nicht bei jedem Wetter und Seegang standzuhalten.
Das Pflichtexemplargesetz – das steht außer Frage – dient einer umfassenden Dokumentation und einer möglichst vollständigen Archivierung der Ver
öffentlichungen in unserem Land. Das Verschriftlichen kulturellen Wirkens in Nordrhein-Westfalen ist von zentraler Bedeutung. Die Werke sind dadurch für die Allgemeinheit zugänglich, und die Schriften werden auch für nachfolgende Generationen erhalten. So leisten wir einen wichtigen Beitrag zur kulturellen Bildung.
Seit dem 31.12.2011, dem Ablauf des ursprünglichen Pflichtexemplargesetzes, warten wir auf eine Neufassung. Es besteht also seit über einem Jahr eine eklatante Regelungslücke. Das haben wir schon mehrfach gehört. Auch die Anhörung machte explizit deutlich, dass die Regelungslücke nicht spurlos an den Bibliotheken vorbeigegangen ist. Es ist wichtig und richtig, diese Lücke so rasch wie möglich zu schließen.
Computer und Internet müssen in der neuen Regelung, die sich mit dem Sammelauftrag schriftlicher Werke befasst, verstärkt berücksichtigt werden. Dies war in der alten Version des Pflichtexemplargesetzes nicht der Fall. Von daher ist es gut und richtig, dass diese Aspekte bei den neuen Regelungen nun endlich eingebunden sind.
Die FDP wurde hinsichtlich des Änderungsantrages gefragt, ob sie nicht mit ins Boot steigen möchte. – Vielen Dank. Wir wären gerne mitgefahren, wäre da nicht eine recht dünne Bodenplanke, die unseres Erachtens einem kräftigeren Seegang nicht standhalten könnte.
Zum einen besagt die neue Regelung des § 3 Abs. 3 Satz 3, dass bei Medienwerken in unkörperlicher Form als Verleger gelte, wer das Werk erstmals öffentlich zugänglich mache. Darüber hinaus soll in § 4 Abs. 5 Satz 1 der Passus – ich zitiere – „räumt der Ablieferungspflichtige der Bibliothek das Recht ein,“ durch „erhält die Bibliothek das Recht,“ ersetzt werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, durch die neuen Regelungen, insbesondere im Änderungsantrag, werden so möglicherweise die wahren Urhebereigenschaften unterlaufen. Insbesondere die unter Punkt 4 genannte Änderung legt weiterhin den Verdacht nahe, dass dadurch der Urheberschutz unterlaufen werden könnte, denn hier wird ein unwillkürlicher gesetzlicher Rechtsübergang festgeschrieben.
Die Bibliothek erwirbt ungeprüft ein Recht – unabhängig von der Frage, ob dem Abliefernden dieses Recht überhaupt zusteht. Dies wurde auch in dem Sachverständigengespräch kritisiert – zu der Zeit noch in Bezug auf die alte Formulierung. Die neue sprachliche Darstellung ändert unserer Ansicht nach nichts an dem Problem. Das kann nicht im Sinne
Insoweit halten wir den vorgelegten Gesetzentwurf nebst Änderungen zumindest an dieser Stelle für nicht ausgereift, und ein Zusteigen in das bereitgestellte Boot erscheint uns zum jetzigen Zeitpunkt zu gewagt –
gerade vor dem Hintergrund, dass eine gesetzliche Regelung ohne Frage so schnell wie möglich hergestellt werden muss. Wir haben nun die Sorge, dass sich dieses Gesetz durch die angesprochene Problematik vor den Gerichten, sollte es zu Urheberstreitigkeiten kommen – und die sind wahrscheinlich –, nicht halten kann und eine erneute, spontane Regelungslücke auftritt. Dies würde wiederum niemandem gerecht.
Uns wäre es daher lieber gewesen, wir hätten noch einmal gemeinsam überlegt, wie wir die dünne Planke ersetzen könnten. Das hätte vielleicht ein paar Tage länger gedauert, wäre aber in Anbetracht der zeitlichen Dimension der bereits bestehenden Regelungslücke und der Bedeutung einer juristisch haltbaren Lösung sicherlich zu verschmerzen gewesen.
Wir werden nun zusehen, wie sich das Boot auf See begibt, es aber nicht aus den Augen verlieren, damit im Falle des Kenterns alle aus dem kalten Wasser gezogen werden können. Die FDP-Landtagsfraktion spricht dem Gesetzentwurf in geänderter Form nicht gänzlich seine Qualität ab. Wir werden ihn – wie im Ausschuss auch – nicht generell ablehnen, sondern uns enthalten.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete, für diese maritime Rede. – Für die Piratenfraktion erteile ich jetzt Herrn Kollegen Schwerd das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren, real hier im Saal und virtuell im Netz! Gestatten Sie mir, dass ich auf nautische Metaphern verzichte, weil wir diese als Piraten oft genug gehört haben.
Das Pflichtexemplargesetz sorgt dafür, dass jedes Medienwerk, das in NRW publiziert wird, von einer Landesbibliothek gesammelt und dauerhaft archiviert wird. Damit hat dieses Gesetz eine besondere Bedeutung für das kulturelle Gedächtnis unseres Landes. Jedes Buch, jedes Hörbuch, jeder Text, den jemand in NRW veröffentlicht, muss an die zuständige Landesbibliothek abgeliefert werden.
Mit der fortschreitenden Digitalisierung haben sich die Wege verändert, wie Texte veröffentlicht werden. Vieles davon passiert heute im Internet. Darauf war das alte Gesetz nicht vorbereitet. Es stammt aus einer Zeit, in der es noch keine digitalen Medien wie Webseiten, Blogs oder E-Books gab. Eine inhaltliche Aktualisierung des alten Pflichtexemplarrechts war also dringend nötig.
Fraktionsübergreifend haben wir das alte Gesetz im Kultur- und Medienausschuss überarbeitet und eine gemeinsame Lösung formuliert, die den Anforderungen des digitalen Zeitalters gerecht wird. Ich freue mich besonders, dass es möglich war, den Sachverstand der Piraten zu digitalen Medien und zum Urheberrecht einzubringen.
Bemerkenswert finde ich es, dass nun auch Spiele grundsätzlich als erhaltenswertes Kulturgut eingestuft sind und ebenfalls für die Nachwelt archiviert werden.
Das trägt der immer stärkeren Bedeutung von Spielen als kulturellem Faktor in unserer Gesellschaft Rechnung. Ich bitte daher meine Fraktion, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Auf einen Regelungsumstand des vorliegenden Gesetzes möchte ich noch zu sprechen kommen: Wie liefert man Webseiten an eine Bibliothek ab? Ausdrucken und Abheften ist keine Lösung. Hier hält man sich am Sinnvollsten an Industriestandards, die jetzt schon zur Archivierung von Webseiten eingesetzt werden. Das neue Gesetz ermöglicht es, dass Webseiten von der zuständigen Bibliothek ganz pragmatisch direkt per Crawler abgeholt werden können.
Wir möchten die Landesregierung bitten, ihre Regelungskompetenz für Detailfragen zu nutzen und die Crawler-Lösung in Absprache mit den Bibliotheken festzuschreiben. So können Webseitenbetreiber von der rechtlichen Ungewissheit, wie sie Webseiten abzuliefern haben, befreit werden.
Begrüßen würden wir es auch, wenn in der Verordnung festgelegt wird, dass Bibliotheken den Betreiber einer Webseite darüber informieren, wenn sie seine Webseite oder Teile daraus per Crawler einsammeln wollen.
Ich fände es schön, wenn uns solch eine konstruktive parteiübergreifende Zusammenarbeit wie beim Pflichtexemplargesetz auch bei anderen anstehenden Themen gelingen würde. Wie man sieht, funkti
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Für die Landesregierung erteile ich nun Frau Ministerin Schäfer das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich bin sehr froh, dass es in einer konzertierten Aktion von vier Fraktionen gelungen ist, den Regierungsentwurf auf der Grundlage der Expertenanhörung weiterzuentwickeln. Es ist schön, dass wir jetzt ein Pflichtexemplargesetz haben, das die Zustimmung so vieler Abgeordneter im Landtag von Nordrhein-Westfalen findet.
Dieser Gesetzentwurf ist eine gute Grundlage für unsere Universitäts- und Landesbibliotheken. Er bietet eine verlässliche, praktikable rechtliche Grundlage und stellt eine zeitgemäße Weiterentwicklung der nordrhein-westfälischen Pflichtexemplargesetzgebung dar.
Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass in das Gesetz auch die Bestimmungen der bisherigen Durchführungsverordnung integriert werden sollen. Das ist ein Novum zu dem vorherigen Gesetz.