Ich glaube, dass wir an diesen Themen gemeinsam arbeiten können. Das, was Frau Güler gesagt hat, hört sich schon so an, als könnten wir das jetzt wieder machen. Ich halte das für wichtiger, als jetzt über eine Personalie zum dritten Mal in einer Plenarsitzung herzuziehen. Eigentlich fände ich es besser, wenn wir konkret an Inhalten arbeiten würden. Damit kämen wir, glaube ich, wirklich nach vorne.
In einem Punkt gebe ich Ihnen vollkommen Recht, Herr Dr. Stamp. Ich freue mich sehr, dass ein bisschen Bewegung in der Frage der Optionspflicht hineingekommen ist. Obwohl das keine Überraschung ist, freue ich mich über die Haltung der FDP in dieser Frage. Es ist so, dass sie schon immer liberal gewesen ist. Ich hoffe, dass sich zumindest die NRW-CDU dieser Art von freiheitlichem Gedankengut annähert und auch auf dieser Ebene sich einer mehrfachen Staatsbürgerschaft annimmt. – Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Zuschauer! Stellen wir uns Integration als eine lange, schwere, etappenreiche und sehr wichtige Wanderung vor, an deren Ziel alle in Deutschland lebenden Menschen die gleichen Chancen auf Bil
dung und Arbeit haben. Mit dem Haushaltsentwurf 2013, den die Landesregierung vorgelegt hat, stehen wir am Anfang. Das soll nicht heißen, dass wir noch nicht begonnen haben loszulaufen.
NRW hat als einziges Bundesland einen eigenen Integrationsausschuss. Auch verfügt NRW über einen eigenen Integrationshaushalt. Darüber hinaus findet Integration auf vielen Ebenen und in allen gesellschaftlichen Teilbereichen statt, beispielsweise in Kindergärten, in der Schule, in der Ausbildung, an der Universität, im Beruf, in der Familie, im Musik- und im Sportverein. Oder aber sie findet – das ist eine andere Ebene – beim Kampf gegen Rassismus und Ausländerfeindlichkeit statt. In all diesen Politikfeldern und den dazu gehörigen Haushalten finden sich Maßnahmen, die in einem weiteren Sinne der Integration dienen.
Eine erste größere Etappe wäre es, die Integrationsmaßnahmen zu bündeln und zu verzahnen, um die Wirksamkeit der einzelnen Maßnahmen zu erhöhen. Wenn es zudem gelingen könnte, Migrantinnen und Migranten frühzeitig und nahtlos mit individuell passenden und aufeinander aufbauenden Integrationsmaßnahmen zu unterstützen, wären wir dem Ziel mit Sicherheit ein großes Stück näher.
Mit dem Integrations- und Teilhabegesetz sowie mit den 9 Millionen € im Haushalt für die Kommunalen Integrationszentren ist die erste wichtige Etappe in der richtigen Richtung bewältigt. Wie das aber in den Bergen beim Wandern so ist: Selbst die besten und erfahrensten Wanderer verlaufen oder verirren sich. Bereits seit 15 Jahren laufen die Bundesregierung und die Oppositionsparteien bei der so wichtigen Frage der Staatsbürgerschaft in die falsche Richtung. Natürlich verstehen wir, dass man sich in so manch konservativen Nebelbänken der CDU verlaufen kann, was sich zum Beispiel bei der Optionspflicht zeigt. Wie Ihnen aber bekannt ist, stehen wir bei diesem Thema als Wegweiser gerne zur Verfügung.
Wie aus SPD-Kreisen verlautet, gibt es bei unserem Antrag noch Erweiterungsbedarf. Erweiterungsbedarf? Ach, wir sind ja im Integrationsausschuss. Das ist der kuschelige Ausschuss, wo wir eigentlich alle an einem Strang ziehen. Oder?
Deshalb würden wir es außerordentlich begrüßen, wenn Sie im Rahmen eines Änderungsantrages Ihre Vorschläge einbringen würden, damit wir diese dann gemeinsam in unseren Antrag integrieren könnten. Hierbei würde sich gelebte und vor allem vorgelebte Integration zeigen.
Wenn die Philosophie dieses Hauses – eine Politik der ausgestreckten Hand – das nach außen tragen kann, kann das nur Vorbild für die Bürger dieses Landes sein.
Meine Damen und Herren, der Aufwand für humanitäre Leistungen, um mit den zunehmenden Flüchtlingsströmen fertig zu werden, ist eine der Kraftanstrengungen der nächsten Jahre. Aber auch die legalen Zuwanderungen, die ab dem 1. Januar 2014 aus den neuen EU-Ländern zu erwarten sind, werden eine große Herausforderung darstellen.
Der Haushalt 2013 bildet leider in keiner Weise präventive Maßnahmen ab, die aber von der Landesregierung unternommen werden müssten, um die kommenden Aufgaben erfolgreich zu bewältigen. Sie ignorieren die Wegmarkierungen und werden später mühsam die steilen Wege der nächsten Haushalte Schritt für Schritt erklimmen müssen.
Meine Damen und Herren, wie ich schon zu Beginn meiner Rede sagte, stehen wir am Anfang einer langen, schweren, etappenreichen und sehr wichtigen Wanderung. Obwohl wir mit dem Haushalt 2013 erst am Anfang stehen und bereits verschiedene Umwege gehen mussten, bedeutet das nicht, dass wir generell in die falsche Richtung wandern.
Wir stimmen dem eingeschlagenen Weg und somit dem Haushalt 2013 für den Teilbereich Integration zu. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Güler, zunächst zu Ihnen eine Bemerkung: Wenn Sie mich nicht mehr ärgern wollen, ist das prima.
Aber mir wird auch etwas fehlen. Nutzen Sie doch eine andere Gelegenheit, um die Person, deren Namen Sie nicht mehr nennen wollten, zu feiern! Er hat es ja verdient. Das gehört zur Liturgie in Ihren Reden. Nun werden Sie es sein lassen. Noch einmal: Mir wird einiges fehlen.
Meine Damen und Herren, der Haushaltsansatz „Gesellschaftliche Teilhabe und Integration Zugewanderter“ beträgt in diesem Jahr 27,3 Millionen € und entspricht damit ungefähr dem Vorjahresansatz. Er ist im Wesentlichen von der Umsetzung des im letzten Jahr verabschiedeten Teilhabe- und Integrationsgesetzes geprägt. Deshalb liegen die haushaltsmäßigen Schwerpunkte dieses Haushalts in der Unterstützung der kommunalen Integrationsarbeit und der zivilgesellschaftlichen Akteure sowie der Verbesserung der Zusammenarbeit im Lande hinsichtlich der Migrantenselbstorganisationen. Wir legen Wert auf die kommunale Ebene, weil dort In
Ein wesentlicher Förderschwerpunkt liegt bei den schon angesprochenen Integrationszentren. Mit der im letzten Jahr erfolgten deutlichen Erhöhung der Mittel auf fast 10 Millionen € leistet das Land einen substanziellen Beitrag zur Verbesserung der Integrationsarbeit vor Ort und damit auch zur Stärkung der Kommunen. Trotz der späten Verabschiedung des Haushaltes 2012 haben wir bis Ende des letzten Jahres bereits 16 kommunale Integrationszentren an den Start bringen können. Ich bin deshalb zuversichtlich, dass bis Ende des Jahres 2013 die vom Gesetzgeber angestrebte landesweite Struktur stehen wird und wir damit eine passgenaue Ausrichtung der Integrationsarbeit vor Ort sichern können.
Im Übrigen denke ich, dass die Einrichtung dieser Zentren nicht bürokratisch vorgenommen worden ist. Ich habe erst in der letzten Woche einen Besuch in der RAA-Zentrale durchgeführt. Dort wurde mir versichert, dass entsprechend der spezifischen Bedingungen in den Kommunen vorgegangen worden ist. Wir werden diese Berichterstattung auch im Integrationsausschuss dieses Hohen Hauses gestalten, sodass Sie sich alle einen Überblick davon machen können, dass auch bei der Einrichtung der Integrationszentren das Prinzip der Einheit in der Vielfalt gilt.
Herr Stamp, Sie haben angesprochen, dass Teilzeitarbeit nicht flexibel genug eingeführt werden kann und dass bestimmte Studienabschlüsse Voraussetzung für eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst sind. Dies ist nicht Ergebnis der bürokratischen Herangehensweise bei der Installierung der kommunalen Integrationszentren, sondern mehr oder weniger das Ergebnis mangelnder Flexibilität im öffentlichen Dienstrecht. Darauf müssen wir zu sprechen kommen. Wenn dies so ist – da gebe ich Ihnen Recht –, dann muss man da Abhilfe schaffen.
Meine Damen und Herren, wir fördern mit 8,5 Millionen € die bewährten Integrationsagenturen in der Trägerschaft der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege. 1,2 Millionen € erhalten die Migrantenorganisationen und ihre Netzwerke. Gerade auf diesem Weg lege ich großen Wert. Migranten müssen sich selbst organisieren, ihre Angelegenheiten selbst in die Hand nehmen. Sie dürfen nicht Gegenstand einer stellvertretend handelnden Politik werden. Das wäre wirklich verfehlt.
Bei den Integrationspauschalen konnten wir Absenkungen der Haushaltsansätze vornehmen, weil wir in bestimmten Bereichen eine rückläufige Zuwanderung hatten, zum Beispiel bei den Spätaussiedlern. Auch die jüdische Zuwanderung hat nachgelassen.
Ich glaube, wir haben mit dem vorliegenden Haushaltsansatz eine gute Voraussetzung dafür geschaffen, dass unsere erfolgreiche Integrationspolitik in NRW fortgeführt werden kann.
Lassen Sie mich noch eins zur Staatssekretärin sagen: Es ist inzwischen wenig originell, wenn Sie jede Plenardebatte zum Thema „Integration“ nutzen, um sich an Frau Kaykin abzuarbeiten. Frau Kaykin leistet eine ausgezeichnete Arbeit,
sie bearbeitet bei Weitem nicht nur ein Thema, sondern sie beschäftigt sich mit allen Facetten des Lebens von über 20 % der Bevölkerung. Das ist kein Pappenstiel. Unterlassen Sie diese permanenten Angriffe.
Herr Minister, ich würde das gerne ein bisschen erläutert wissen. Für was genau außer dem Bereich Integration ist Frau Kaykin noch zuständig? Und selbst wenn sie für mehr zuständig ist, frage ich mich, warum Sie zwei Staatssekretäre brauchen.
Ihnen dürfte doch nicht entgangen sind, dass Integration ein politisches Schwerpunkt- und Querschnittsthema ist. Deshalb ist Frau Kaykin mit Bildungsfragen natürlich genauso befasst wie mit arbeitsmarktpolitischen Fragen und vielen anderen Sachverhalten. Natürlich ist sie in erster Linie für den Personenkreis der Menschen mit Zuwanderungshintergrund zuständig, aber Sie wissen, wie schwer es ist, diesen Personenkreis von anderen abzugrenzen.
Ich will Ihnen ein Beispiel dafür geben, wie doppelbödig Ihre Argumentation ist. Gerade heute habe ich einen ehrwürdigen CDU-Landtagsabgeordneten getroffen – ich sage nicht aus welchem Landesteil; dann könnten Sie ihn identifizieren –, der mir mitteilte, er habe gleich ein Gespräch mit der Staatssekretärin, und der darauf hinwies, wie gut die Zusammenarbeit mit dieser Staatssekretärin sei.
Ich könnte Ihnen den Namen nennen, aber das tue ich nicht. Er kommt aus dem Münsterland. Informieren Sie sich bei Ihrem Fraktionsvorsitzenden. Er wird Ihnen dazu mehr sagen können.
Also, diskutieren wir über die Sache und nicht über Personen. Diskutieren wir darüber, was gemeinsam in der Integrationsarbeit gemacht werden kann. Die Stichworte sind genannt, beispielsweise „Armutswanderung“. Ich denke, das Thema „doppelte Staatsbürgerschaft“ wird Sie genauso wenig verlassen wie das Thema „Optionspflicht“. Nun haben Sie in der CDU schon so viele kontroverse Themen abgeräumt. Vielleicht verfahren wir auch bei diesen Themen bis zum 22. September so. Ich würde mich freuen. Das wäre ein Modernisierungsschub für unsere gesamte Gesellschaft. – Danke schön.
Vielen Dank, Herr Minister Schneider. – Ohne die Zeit für die Beantwortung der Zwischenfrage hat Herr Minister Schneider dieses Mal wieder um zwei Minuten überzogen. Möchte jemand aus den Fraktionen das Wort haben? – Das ist nicht der Fall. Dann sind wir auch beim Teilbereich „Integration“ am Ende der Beratung, die ich damit schließe.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nachdem wir im Dezember letzten Jahres den Haushalt für 2012 verabschiedet haben, sind wir nun bei der zweiten Lesung für den Haushalt 2013.