Protokoll der Sitzung vom 27.02.2013

Niemöller-Gesamtschule auf sieben Züge reduzieren wollen, um dort Platz für eine zweite integrative Lerngruppe zu gewinnen. Außerdem wollte sie auf diese Weise eine größere Leistungsheterogenität erreichen.

Das hatte die Bezirksregierung nicht genehmigt. Dagegen hatte die Stadt Bielefeld geklagt. Das Verwaltungsgericht Minden hat die Klage im Wesentlichen mit folgender Begründung abgewiesen:

Die Elternrechte auf Wahl der Schulform verpflichten die Schulträger, diejenigen Schulformen anzubieten, die von den Eltern gewünscht werden. Ein Schulträger darf die Zügigkeit einer Schule nicht abbauen, solange ein Anmeldeüberhang für die gewünschte Schulform besteht.

Am Bedarf für weitere Gesamtschulplätze besteht angesichts der seit Jahren vorhandenen Anmeldeüberhänge in Bielefeld kein Zweifel.

Ich möchte hinzufügen, dass die Bezirksregierung Detmold mit ihrem Bescheid – anders als in dem Zeitungsartikel dargestellt – Inklusion nicht verhindert hat, sondern im Gegenteil einmalig eine zweite integrative Lerngruppe zuließ. Außerdem richtet sich der Inklusionsauftrag grundsätzlich an alle Schulformen und nicht nur an eine bestimmte Schulform oder gar an eine bestimmte Schule.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Minden ist sehr interessant und lesenswert. Es fasst bestehende Rechtsprechungen zusammen und geht auch auf die Pläne der Landesregierung hinsichtlich des Themas Inklusion ein.

Die Stadt Bielefeld hat den Antrag auf Zulassung zur Berufung gestellt. Darüber ist noch nicht entschieden. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Ihr Verständnis, dass ich mich heute zu diesem Verfahren, das noch in Gang ist, nicht äußern kann.

Ich komme zum zweiten Teil Ihrer Anfrage, zum Artikel in der „Neuen Westfälischen“ vom 29. Januar 2013. Natürlich gibt es Sorgen und Ängste bei der Umsetzung von Inklusion. Die Landesregierung nimmt diese Ängste ernst. Das sehen Sie daran, dass wir Schulen zielgerichtet und systematisch auf dem Weg zur inklusiven Schule unterstützen.

Wir haben in Nordrhein-Westfalen viele Erfahrungen. Gleichwohl benötigen Schulen, die sich der Aufgabe neu stellen, Unterstützung, und zwar durch Fortbildung, gute Beispiele und zusätzliches Personal. In allen drei Punkten hat diese Landesregierung Schwerpunkte gesetzt. Die zusätzlichen Stellen zur

Unterstützung des gemeinsamen Lernens von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderung wurden seit 2010 von 532 auf derzeit 1.215 erhöht, mit dem Haushaltsentwurf 2013 dann sogar auf 1.680.

Zum Vergleich: Im gesamten Zeitraum 2005 bis 2010 wurde die Zahl der zusätzlichen Stellen um nur 65 erhöht, obwohl die Integrationsquote in der Primarstufe und der Sekundarstufe I um 4,5 Prozentpunkte stieg. Wer hat denn die Schulen da alleine gelassen? Außerdem haben wir 300 Moderatorinnen und Moderatoren der für Fortbildung zuständigen Kompetenzteams qualifiziert und 53 Stellen für sogenannte Inklusionskoordinatorinnen und koordinatoren in den Schulämtern geschaffen, um an der Schnittstelle staatlich-kommunalen Wirkens unterstützend tätig zu werden.

Damit die Schulen, die neues gemeinsames Lernen einrichten, auch eine nennenswerte personelle Unterstützung erhalten, habe ich immer wieder darauf hingewiesen, dass eine sogenannte Einzelintegration in der Regel nicht sinnvoll ist.

Wir wollen – wie die von Ihnen zitierte GEW – keine Reiselehrer. Mit Blick vor allem auf den ländlichen Raum können allerdings Fälle einer Einzelintegration sinnvoll sein, wenn die personellen und sächlichen Voraussetzungen vorliegen; denn dies bleibt auch nach der Verwaltungsvorschrift zu § 37 der AO-SF die Voraussetzung für die Einrichtung des gemeinsamen Unterrichts und der integrativen Lerngruppen. Ob dies der Fall ist, darüber entscheiden in jeweiliger Zuständigkeit Schulaufsicht und Schulträger.

Sollte es hier vor Ort zu Irritationen kommen, so ist für die Schulen die Schulaufsicht der richtige Ansprechpartner. Für die Lehrkräfte sind es natürlich auch die Personalvertretungen. Dabei ist es allerdings wichtig, konkret zu werden. Anonyme Einschätzungen, wie sie auch in dem Zeitungsartikel zitiert werden, helfen nicht weiter. – Herzlichen Dank.

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Für eine erste Nachfrage erteile ich das Wort Herrn Kollegen Abruszat.

Ganz herzlichen Dank, Herr Präsident, und auch herzlichen Dank, Frau Ministerin, für Ihre Ausführungen. Ich habe eine Nachfrage. Sie selbst haben eben auf den in Rede stehenden Artikel der „Neuen Westfälischen“ Bezug genommen, in dem Schulleiter von – so wörtlich – „starkem Druck“ berichten, alle Aufnahmewünsche zu erfüllen. Das sind Rückmeldungen, die auch uns erreichen. Den Schulen wird erklärt, sie hätten das umzusetzen, auch wenn die Qualität offenkundig nicht stimmt.

Halten Sie ein solches Vorgehen der Ihrem Ministerium nachgeordneten Behörden im Hinblick auf die Sicherung der Qualität der sonderpädagogischen Förderung für angemessen?

Frau Ministerin, bitte.

Sehr geehrter Herr Abruszat, wir haben schon im derzeit gültigen Schulgesetz den Auftrag, dem Elternwunsch, was gemeinsames Lernen angeht, möglichst nachzukommen. Anders als die Vorgängerregierung haben wir das Ausweiten des gemeinsamen Lernens mit zusätzlichen Ressourcen unterstützt. Ich habe eben die Stellenzahlen genannt; gerne kann ich sie noch einmal nennen.

Insofern handeln die Behörden hier im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Wir kommen damit dem Auftrag der UN-Behindertenrechtskonvention nach. Im Übrigen kommen wir damit auch dem Auftrag des Landtags nach, nämlich das gemeinsame Lernen auszuweiten und beim Thema Inklusion voranzukommen.

Die Verwaltungsvorschrift, die im Dezember 2010 erlassen worden ist, bestärkt sozusagen den Auftrag an die Schulaufsicht, gemeinsames Lernen, wo immer möglich, zu unterstützen.

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Eine weitere Frage möchte Frau Kollegin Gebauer stellen. Bitte schön, Frau Kollegin.

Herzlichen Dank, Herr Präsident! – Frau Ministerin Löhrmann, ich habe in diesem Zusammenhang eine kurze Frage: Verstoßen aus Ihrer Sicht die Schulaufsichtsbehörden laut dem Verwaltungsgericht Minden gegen das bestehende Recht, wenn Schulen zur Umsetzung inklusiven Unterrichts gezwungen werden?

Bitte, Frau Ministerin.

Sehr geehrter Herr Präsident! Ich habe nicht den Eindruck, Frau Gebauer, dass durch das Verwaltungsgericht in irgendeiner Weise ein

Rechtsverstoß festgestellt worden ist. Im Gegenteil, das Gericht führt in seiner Begründung ausdrücklich aus, dass die Kommunen und die Schulaufsicht im Rahmen des geltenden Rechts darauf hinwirken, dass gemeinsame Lerngruppen eingerichtet werden, dass dieser Anspruch aber in Relation zu dem höherwertigen Recht des Elternwillens – der hier

noch einmal sehr hoch gewichtet wird – etwa auf den Platz in einer Gesamtschule zu sehen ist.

Insofern führt das Gericht aus, dass nicht die Begründung „Inklusion“ zur Verkleinerung der Zügigkeit einer Schule herangezogen werden dürfe. Das ist der entscheidende Punkt, der in diesem Gerichtsurteil angeführt wird.

In dem Gerichtsurteil werden mitnichten die Landesregierung oder die Bezirksregierung kritisiert, sondern das Agieren der Bezirksregierung und damit mittelbar des Landes wird ausdrücklich positiv beschieden und gewürdigt.

Von daher müssen wir – erstens – abwarten, ob die Berufung zugelassen wird und wie – zweitens – das Berufungsverfahren ausgeht.

Gut. – Dann wäre jetzt Herr Kollege Witzel am Zug.

Vielen Dank. – Herr Präsident! Frau Ministerin Löhrmann, in diesem strittigen Verfahren zu Fragen der Inklusion spielt – wie Sie es auch wahrgenommen haben – der Aspekt der Leistungsheterogenität an Gesamtschulen eine wichtige Rolle. An der Gesamtschule im genannten Fall wurde beklagt, dass man deutlich zu viele Kinder mit Hauptschulempfehlung habe, aber deutlich zu wenige Schüler mit Gymnasialempfehlung.

Welche Leistungsheterogenität sollte Ihres Erachtens zwischen den drei Empfehlungsmöglichkeiten an einer Gesamtschule bestehen, damit dem Konzept dieser Schulform pädagogisch sinnvoll entsprochen werden kann?

Frau Ministerin.

Sehr geehrter Herr Witzel, dem Ergebnis einer intensiven Prüfung der Fragestellung des Kollegen Abruszat und Ihrer jetzt gestellten Frage folgend glaube ich, wäre das dadurch nicht gedeckt. Ich will Ihnen aber trotzdem eine Antwort geben:

Ich halte die Vielfalt von Kindern und Jugendlichen in unterschiedlichen Schulformen und Heterogenität vom Grundsatz her für eine gute Ausgangslage für gute Lernerfolge. Das zeigt sich in unterschiedlichen Schulformen, insbesondere in Gesamtschulen.

Interessant ist, was das Gericht in seiner Begründung ausführt – ich zitiere von Seite 12 –:

„Abgesehen davon ist der Beschluss von der rechtswidrigen Erwägung getragen, die Verringerung der Aufnahmekapazität sei ein zulässiges Mittel, die Leistungsheterogenität an der Martin-Niemöller-Gesamtschule zu verbessern. Die von allen Beteiligten für erforderlich gehalte

ne Ausweitung der Plätze in Integrativen Lerngruppen für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf ist aber Instrument, um auf diesem Weg weniger Kinder mit einer Hauptschulempfehlung in eine Gesamtschule aufnehmen zu müssen. Die Annahme der Klägerin, durch die Reduzierung der Zügigkeit könne der Anteil der Kinder mit einer Hauptschulempfehlung gesenkt und damit eine günstigere Verteilung im Hinblick auf eine leistungsheterogene Schülerschaft erreicht werden, steht im offenkundigen Widerspruch zum geltenden Recht. Der Elternwille für Kinder mit einer Hauptschulempfehlung ist nämlich nicht weniger bedeutend als der Elternwille bezüglich anderer Kinder. So ist für die Feststellung eines Bedürfnisses nach Errichtung einer Gesamtschule geklärt, dass die leistungsmäßige Zusammensetzung der Schülerschaft kein zulässiges Merkmal für eine Steuerung der Schülerströme seitens der staatlichen Schulaufsicht ist.“

Auch diesbezüglich hat es seinerzeit einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln gegeben, nämlich am 26. Februar 2009. Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, richtete sich dieses Gerichtsverfahren ausdrücklich gegen eine Entscheidung der schwarz-gelben Landesregierung.

Wir dürfen nie vergessen, dass Begabungen von Kindern und Jugendlichen – etwa einmal festgestellt am Ende des Übergangs von der Grundschule zur weiterführenden Schule – nicht statisch sind. Das ist auch hier im Landtag mehrfach vorgetragen worden und auch meine Meinung.

(Beifall von den GRÜNEN)

Danke, Frau Ministerin. – Als Nächster hat Herr Kollege Abruszat mit seiner zweiten Nachfrage das Wort. Bitte schön.

Ganz herzlichen Dank, sehr geehrter Herr Präsident. Sehr geehrte Frau Ministerin, ich möchte noch einmal auf den in Rede stehenden Zeitungsartikel der „Neuen Westfälischen“ Bezug nehmen. Dort ist ausgeführt worden, dass Lehrerinnen und Lehrer erklären, dass Kinder ohne sonderpädagogischen Förderbedarf – ich zitiere wörtlich – zurückstecken müssen, weil offensichtlich die Ressourcen fehlen, um alle Kinder in diesen Klassen individuell zu betreuen. – Diese Meldungen häufen sich.

Meine Frage an Sie, Frau Ministerin Löhrmann: Wie wollen Sie verhindern, dass die Kinder ohne sonderpädagogischen Förderbedarf beim derzeitigen Stand des Umsetzungsprozesses in Sachen Inklusion zu Verlierern werden?

Frau Ministerin, bitte.

Sehr geehrter Herr Kollege, um dieser Haltung, die vielfach vertreten wird, entgegentreten zu können, empfehle ich, sich gute Beispiele anzuschauen. Wir haben in Nordrhein-Westfalen zigfach Schulen, die vorleben, dass Inklusion, gemeinsames Lernen von Kindern mit und ohne Handicap, eine Chance und Gewinn für alle Kinder ist.

Ich hatte unlängst Gelegenheit, das Stiftische Gymnasium in Bethel zu besuchen. Dort ist man mit dem gemeinsamen Lernen schon in Klasse 8 angekommen. An diesem Gymnasium hat man die – ich nenne sie einmal so – „Inklusionsklasse“ wie folgt zusammengesetzt: zehn Kinder mit Gymnasialempfehlung, zehn Kinder mit Realschulempfehlung und – ich glaube – fünf oder sechs Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Inzwischen ist die Klasse, um die es geht – die Schulleitung hat es mir stolz berichtet – in Klasse 8 angekommen, und es wurde dort die Lernstandserhebung durchgeführt.

Die Schule hat – ohne den Anspruch zu erheben, dass das repräsentativ sei – berichtet, dass die Kinder mit einer Realschulempfehlung im Leistungsschnitt besser abgeschnitten hätten als die Kinder in einer reinen Realschulklasse. Ähnliche Erfahrungen haben wir ja auch aus internationalen Leistungsstudien. Wir wissen es aus vielen Schulen, aus inklusiven Schulen, die mit dem Jakob Muth-Preis ausgezeichnet worden sind wie zum Beispiel die KettelerGrundschule und die Gesamtschule Bonn-Beuel sowie viele andere Schulen mehr.

Insofern: Anschauung ist wohl das beste Mittel, um mehr Menschen vom gewinnbringenden gemeinsamen Lernen von Kindern mit und ohne Handicap und vom gemeinsamen Lernen in heterogenen Lerngruppen zu überzeugen.

(Beifall von den GRÜNEN)