Protokoll der Sitzung vom 27.02.2013

(Beifall von den GRÜNEN)

Danke, Frau Ministerin. – Die nächste Nachfrage kommt von Frau Kollegin Schmitz. Bitte schön, Frau Kollegin.

Vielen Dank für die Worterteilung, Herr Präsident. – Sehr geehrte Frau Ministerin, in dem vorliegenden Artikel erklärt ein Mitarbeiter der Schulaufsicht Bielefeld, dass die massive Ausweitung der Anzahl der Schulen, die inklusiv arbeiten, zulasten von Schulen geschieht, die bereits über integrative Lerngruppen verfügen. Wenn Vertreter der Schulaufsicht dies bestätigen, bedeutet denn dann Ihr politisches Vorgehen letztlich nichts anderes, als dass Sie die Qualität der sonderpädagogischen Förderung absenken?

Frau Ministerin.

Sehr geehrte Frau Schmitz, diese Aussage ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass der Referentenentwurf ein Auslaufen der bisher bestehenden integrativen Lerngruppen vorsieht. An diese Stelle sollen andere Formen der Mittelzuweisungen treten.

Beim Vergleich wird allerdings außer Acht gelassen, dass wir erstens vom Grundsatz her schrittweise eine Absenkung von Klassenfrequenzen vornehmen und im Referentenentwurf auch die Möglichkeit eingeräumt wird, diese Klassen dann kleiner zu gestalten, was auch infolge des Urteils im Übrigen ausdrücklich als zielführend und legitim gewertet wird.

Zweitens wird es zu Mischkalkulationen der Zuweisungen der zusätzlichen Förderressourcen für die Förderschwerpunkte „geistige Entwicklung“, „motorische Entwicklung“ und „Kinder mit Sinnesbeeinträchtigungen“ kommen. In diesen Feldern werden die Zusatzbudgets wie bisher einzeln zugewiesen.

Darüber hinaus wird es das Stellenbudget für die Förderschwerpunkte Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung geben. Zu einer Veränderung wird es auch dadurch kommen, dass die Kinder in den allgemeinen Schulen zukünftig mitgezählt werden sollen und dann auch beim Grundstellenbedarf Berücksichtigung finden.

All dies wird dazu führen, dass die Schulen Zusatzbudgets erhalten und man einen rein rechnerischen Vergleich mit den bisherigen Zuweisungen für die integrativen Lerngruppen so nicht mehr wird vornehmen können.

Vielen Dank. – Eine zweite Nachfrage kommt von Frau Kollegin Gebauer.

Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin Löhrmann, ich möchte Sie um eine Einschätzung bitten. Könnten Sie hier bitte die jeweiligen rechtlichen Zuständigkeiten, aber auch die politischen Verantwortlichkeiten darstellen, wenn ein Ministeriumssprecher nach dem Urteil lediglich erklärt, dass das Ministerium in diesem Zusammenhang nicht der Beklagte gewesen sei?

Frau Ministerin.

Ja, Frau Gebauer, das kann ich gerne tun. Es handelt sich hierbei um eine Klage der Stadt Bielefeld als Schulträger einer Gesamtschule, deren Belange die Stadt Bielefeld als Schulträger vertritt. Hier konkret hatte die Stadt Bielefeld gegen die Entscheidung der Bezirksregierung geklagt, die sich dagegen verwahrt hat, dass die Gesamtschule ihre

Zügigkeit von acht auf sieben senkt. Insofern richtete sich die konkrete Klage gegen eine Entscheidung der mittleren Schulaufsicht, also mittelbar gegen das Land, da die Bezirksregierung als mittlere Schulaufsicht Teil der Landesadministration ist.

Vielen Dank. – Seine zweite Nachfrage stellt jetzt Herr Kollege Witzel.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, wenn Ihnen Fälle bekannt werden, in denen Gesamtschulen vor Ort überdurchschnittlich viele Kinder mit Gymnasial- und Realschulempfehlung vorrangig annehmen und zulasten von Kindern mit Hauptschulempfehlung verfahren, gehen Sie dann als Schulaufsicht gegen solche Fälle vor?

Frau Ministerin.

Mir sind aktuell keine entsprechenden Fälle bekannt.

Danke sehr. – Es gibt eine zweite Nachfrage vonseiten der Kollegin Schmitz. Bitte, Frau Kollegin.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, vielen Dank für die Beantwortung meiner ersten Frage.

Ich möchte mich noch einmal auf den Artikel beziehen. In dem zugrunde liegenden Artikel werden Aufsichtsbeamte zitiert, die sagen, dass sie inklusiv arbeitenden Schulen so weit wie möglich personelle sonderpädagogische Ressourcen zur Verfügung stellen. Das heißt im Umkehrschluss, dass an vielen Schulen keine sonderpädagogischen Ressourcen für die betroffenen Kinder zur Verfügung gestellt werden können.

Welche fachspezifischen personellen sonderpädagogischen Mindeststandards der Förderung halten Sie für unerlässlich, um den Bedürfnissen der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf entsprechen zu können?

Frau Ministerin, bitte.

Sehr geehrte Frau Kollegin Schmitz, ich finde es richtig, dass in einer Schule, in der Kinder und Jugendliche mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf gemeinsam lernen, nicht nur die Kinder mitzählen und den genannten zusätzlichen Bedarf an Lehrerstellen auslösen, sondern

dass, wenn Schulen mehrere Klassen inklusiv anlegen, dort dann selbstverständlich insgesamt zusätzlicher Bedarf für mehr Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen entsteht.

Ich finde es darüber hinaus wichtig, dass diese Lehrerinnen und Lehrer dann Teil des Kollegiums werden und dass sich im Kollegium oder im Klassenleitungsteam zunehmend eine Teamverantwortung für die Lerngruppe ergibt, für die diese Lehrerinnen und Lehrer Verantwortung tragen.

Wenn Sie genauer studieren wollen, wie wir uns das vorstellen, empfehle ich Ihnen die DVD, die im Auftrag meines Hauses erstellt wurde, inzwischen auch vorliegt und auf der didacta vorgestellt worden ist. Diese DVD stellt unterschiedliche Phasen unterschiedlicher Schulen beim gemeinsamen Lernen vor, und zwar aus unterschiedlichen Perspektiven.

Ich will bei dieser Gelegenheit noch einmal wiederholen – das habe ich eben beim Aufzählen dessen, was die Landesregierung alles macht, vergessen –, dass es zutreffend ist, dass es einen Mangel an Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen gibt. Dieser Mangel ist entstanden, weil vor etlichen Jahren die Kapazitäten nicht ausgeweitet worden sind. Er besteht unabhängig vom Thema „Inklusion“ und unabhängig vom Förderort, an dem die Kinder lernen.

Diese Landesregierung hat zwei Maßnahmen ergriffen: Zum einen haben wir eine Qualifizierungsmaßnahme auf den Weg gebracht, die am 1. Februar mit den ersten rund 200 Lehrkräften angefangen hat und auf bis zu 2.500 Lehrkräfte ausgerichtet ist. Sie werden in Sonderpädagogik nachqualifiziert, damit wir hier zusätzliche Kapazitäten schaffen. Zum anderen hat die Landesregierung im Haushaltsentwurf der Kollegin Schulze, also im Einzelplan 06, Kapazitätsausweitungen vorgesehen, damit wir mehr grundständig ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer haben.

Was die Haltung und das gemeinsame Lernen angeht, kommt es natürlich auch auf das gute Zusammenwirken der Beteiligten und die entsprechende Haltung an. Da halte ich die Rede des Bundespräsidenten anlässlich des Festaktes „100 Jahre Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband“ für wirklich nachlesenswert. Der Bundespräsidenten wirbt sehr dafür, nicht so sehr in Kästchen, sondern im Wir zu denken und darauf hinzuwirken, dass man die Haltungsänderung, die in unserer Gesellschaft notwendig ist, möglichst optimistisch angeht.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin Löhrmann. – Weitere Nachfragen liegen mir vonseiten der Abgeordneten nicht vor, sodass die Mündliche Anfrage 11 beantwortet ist.

Ich rufe die

Mündliche Anfrage 12

des Herrn Abgeordneten Witzel von der Fraktion der FDP auf:

Ungelöste personalwirtschaftliche Probleme im Vollzug der WestLB-Abwicklung – Welche Lösungsansätze und Handlungskonzepte verfolgt der Finanzminister im Interesse der Betroffenen und des Steuerzahlers?

Als Konsequenz aus der Restrukturierung der einstigen WestLB AG müssen nun bei deren Rechtsnachfolger Portigon AG nach offizieller Unternehmensplanung als nächster Schritt 1.500 bis 1.700 Stellen abgebaut werden. Diese Maßnahme ist aus Sicht des Vorstands nötig, um die Betriebskosten von zuletzt jährlich rund 800 Millionen € absehbar auf etwa 250 Millionen € abzusenken.

Die bevorstehenden personalwirtschaftlichen Anpassungsnotwendigkeiten hängen natürlich eng mit der Auftragslage insbesondere von externen Drittkunden zusammen. Je weniger neues Geschäft sich im Portfolioservicing ergibt, umso größer ist der Handlungsdruck. In der Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am letzten Donnerstag, 21. Februar 2013, konnte die Landesregierung auf Nachfrage noch keine erfolgreiche Vollzugsmeldung bei der Neukundengewinnung bekanntgeben.

Zuletzt ist zur großen Überraschung der lange Zeit fest einkalkulierte Großauftrag der HRE-Bad Bank FMS-WM in München geplatzt, der der Portigon AG eine wichtige Auslastung und neue Einnahmen neben den Service Fees von EAA und Helaba beschert hätte.

Der allgemeine Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen hat nur bis zum 31. Dezember 2012 bestanden.

In der Praxis stellt sich die Personalanpassung dennoch kompliziert dar. Beispielsweise gibt es bei der Portigon AG noch rund 500 sogenannte Doppelvertragler, deren eigentlicher Arbeitgeber die NRW.BANK ist, die ihre Beschäftigten an die damalige WestLB ausgeliehen hat. Ferner gibt es rund 400 Beschäftigte, für die gemäß § 4 der Betriebsvereinbarung eine betriebsbedingte Unkündbarkeit aufgrund einer mindestens 20-jährigen Betriebszugehörigkeitsdauer besteht.

Bei den sogenannten Doppelvertraglern handelt es sich quasi um Landesbankbeamte mit einem Versorgungsvertrag. Die Rechtslage ist 2002 zu Zeiten der rot/grünen Regierung so ausgestaltet worden, dass mit der bisherigen WestLB nur ein Zweitanstellungsverhältnis begründet wird, für dessen Wahrnehmung die Betroffenen seitens der Landesbank Nordrhein-Westfalen beurlaubt worden sind. Die seinerzeit rechtlich bindend ge

gebenen Zusagen sehen ein Rückkehrrecht nach Beendigung der Beurlaubung vor.

Landesbankbeamte mit Doppelvertrag berufen sich nun auf ihr Weiterbeschäftigungsrecht bei der NRW.BANK. Diese verfügt aber gegenwärtig über rund 1.250 eigene Angestellte und dürfte nicht ansatzweise ökonomisch sinnvoll die Kapazität für die Aufnahme von 500 weiteren Doppelvertraglern bereitstellen können. Sollten Letztere dennoch auf ihre Weiterbeschäftigung bei der NRW.BANK klagen, könnte sich für deren aktuelle Beschäftigte die unangenehme Folge einer Sozialauswahl ergeben, der aktive jüngere Angestellte plötzlich zum Opfer fallen könnten.

Etliche Doppelvertragler halten ihre rechtliche Position für so komfortabel, dass sie es sich leisten können, selbst Abfindungsangebote über rund eine viertel Million Euro abzulehnen.

Vor diesem Hintergrund scheint es angeraten, zeitnah ein tragfähiges Konzept zu entwickeln, wie Fachkräfte, für die das Land wirtschaftlich im Ergebnis ohnehin aufzukommen hat, in der bezahlten Arbeitszeit außerhalb der Portigon AG sinnvoll für Landesaufgaben verwendet werden.

Im Interesse der Betroffenen sowie aufgrund der großen Kostenrelevanz hat das Parlament als Haushaltsgesetzgeber ein Anrecht darauf, die exakten Lösungsvorschläge des Finanzministers für diese Problematik zu erfahren. Portigon AG und NRW.Bank befinden sich seit 1. September 2012 vollständig im Landeseigentum.

Welche genauen einzelnen Lösungsansätze und Handlungskonzepte verfolgt der Finanzminister beim Personalabbau der Portigon AG im Interesse der Betroffenen und des Steuerzahlers?

Ich bitte Herrn Minister Dr. Walter-Borjans um Beantwortung und erteile ihm das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Witzel, meine Damen und Herren, die Situation im Zusammenhang mit dem Vollzug der WestLB-Abwicklung ist so zu beschreiben, dass wir zusammen mit den seinerzeit noch anderen Eigentümern und mit dem Bund Lösungen verabredet haben, die im Interesse der Betroffenen und des Steuerzahlers sind.

Was sich seit der Umsetzung dieser Ergebnisse getan hat, muss dann natürlich jedes Mal wieder in das Abwicklungswerk eingearbeitet werden.