Was sich seit der Umsetzung dieser Ergebnisse getan hat, muss dann natürlich jedes Mal wieder in das Abwicklungswerk eingearbeitet werden.
Das Ganze beginnt beispielsweise damit – das habe ich an dieser Stelle ja schon mehrfach dargestellt –, dass die verbleibende Portigon AG mit 4,2 Milliarden € ausgestattet worden ist und damit für den Base Case, wie er seinerzeit berechnet worden ist, gut ausgerüstet war. Darüber hinaus haben wir auch Vereinbarungen getroffen, was passieren wird, wenn
Jetzt ist zu verzeichnen, dass ein wichtiger Baustein für die Zukunft der Portigon – bis zu ihrem auch von der EU-Kommission erzwungenen Verkauf – bisher, anders als in den Plänen vorgesehen, so nicht existiert. Das ist der Baustein, den Service auch für die Abwicklungsanstalt der Hypo Real Estate und für die FMS Wertmanagement vornehmen zu können.
Wir, Bund und Land – das muss ich auch nach vielen Gesprächen mit dem Bundesfinanzminister deutlich sagen –, sind von dem gemeinsamen Verständnis ausgegangen, dass es Sinn macht, die Abwicklung sowohl in dem bayerischen Bereich als auch hier bei uns über eine Servicegesellschaft vorzunehmen und nicht zwei Infrastrukturen aufzubauen, die dann noch in Konkurrenz zueinander träten und am Ende den Steuerzahler teurer zu stehen kämen, als würde das von vornherein in einer anständigen Weise gebündelt.
Dazu hat es eine ganze Reihe von Aussagen auch mir gegenüber gegeben, die zumindest den Vorstand haben ernsthaft glauben lassen können, dass es in diesem Bereich einen Serviceauftrag geben werde.
Diesen Auftrag gibt es bislang nicht, und die Aussichten dafür sind auch nicht gut, weil vor allem der Bereich IT, der nicht unmittelbar die Portigon betroffen hätte, an IBM vergeben worden ist, und in dem anderen Bereich die bereits erfolgte Ausschreibung zurückgezogen worden ist.
Die Zahl von 1.400 Vollzeitarbeitskräften basierte im Hinblick auf Ende 2016 darauf, dass die Ausschreibung der FMS Wertmanagement erfolgreich verlaufen würde. Aufgrund der einzigartigen Marktstellung der Portigon gab es auch gute Gründe für diese Annahme. Dies ist zurzeit nicht so zu erwarten.
Die Gesellschaft bemüht sich nach wie vor intensiv um die Akquise von Drittgeschäft. Es gibt immer auch noch die Möglichkeit, das Drittgeschäft aus dem genannten Bereich zu generieren; aber der Plan der Portigon besteht natürlich nicht darin, dass einzelne mögliche Kunden aufgezeigt werden. Vielmehr ist ein Gesamtvolumen erwartet worden. Nunmehr muss man sehen, ob dieses Gesamtvolumen auch auf andere Art und Weise erreicht werden kann.
Deswegen muss ich feststellen: Es ist zu früh, darüber Auskunft zu geben, ob die Geschäftsaktivitäten der Portigon AG auf Dauer einen geringeren Umfang als ursprünglich geplant haben werden. Sollte sich das am Schluss abzeichnen, dann müsste das Stellenabbauziel auf zurzeit 1.400 Beschäftigte im Jahr 2016 natürlich angepasst werden.
Die nächste Frage, die sich in diesem Zusammenhang stellen könnte, ist, inwiefern die Arbeitsauslastung der Portigon-Mitarbeiter gegeben ist. Das ist
Teil des operativen Geschäfts, zu dem der Finanzminister – auch nicht als Vertreter des Alleinaktionärs – keine detaillierten Aussagen machen kann. Der Transformationsprozess ist ein sehr komplizierter. Tagesgenaue Daten kann ich jedenfalls dazu nicht liefern; sie müssten vom Management der Portigon abgefragt und vorgetragen werden.
Tatsache ist, dass sich der Verlauf dadurch natürlich auch ein Stück verkompliziert. Allerdings ist dasnicht neu; es war von Anfang an bekannt, dass die Portigon dadurch gekennzeichnet ist, dass es sowohl Doppelvertragsinhaber als auch sonstige weitestgehend kündigungsgeschützte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gibt, die länger als 20 Jahre im Unternehmen sind.
Aus diesem Grund ist die Frage: Wie gehen wir jetzt in Bezug auf die Belastung des Steuerzahlers und auf die Beschäftigten der Portigon vor dem Hintergrund der Marktsituation und der Situation im Servicierungsgeschäft damit um?
In diesem Punkt – das habe ich auch öffentlich schon deutlich erklärt – erwartet die Landesregierung als Vertreterin der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler natürlich, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die auf der Grundlage ihrer Verträge eine sichere Anstellung und damit auch eine sichere Bezahlung haben, bereit sind, in andere Beschäftigungsverhältnisse zu wechseln. Allerdings – das muss man genauso deutlich sagen – findet das natürlich in den gesetzlichen Bestimmungen seine Grenze. Wir können hier keinen Zwang ausüben. Wir als Landesregierung können aber die
NRW.BANK und alle anderen Bereiche, in denen wir Mitverantwortung tragen, über Möglichkeiten informieren.
Es gibt sowohl Überlegungen als auch Angebote, Positionen zu übernehmen, die eventuell schlechter bezahlt sind, wodurch dann eine Differenz zu dem garantierten Gehalt, das bezahlt werden muss, besteht. Das bedeutet aber immer noch eine Entlastung. Natürlich sind wir daran interessiert, dass Personen nicht ohne Tätigkeit und ohne Beschäftigung an ihrem jeweiligen Arbeitsplatz sitzen.
Dahin geht eine Reihe von Bemühungen. Die Landesregierung, der Landesfinanzminister, die NRW.BANK und die Portigon AG sind in einem ständigen Dialog darüber, wie wir aus Sicht der gemeinsamen Verantwortung sowohl für die Beschäftigten als auch für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler eine Lösung finden, die die Lasten minimiert.
Ich glaube, dass wir nach wie vor in einer Situation sind, in der wir eine tragfähige Grundausstattung der Portigon haben, sodass die Chance besteht, Drittgeschäft für die Portigon zu generieren. Das ist aber in allererster Linie eine Aufgabe des Managements.
Ich bin auch gewiss, dass Interesse am Markt existiert, die Servicegesellschaft der Portigon, die erst
noch gegründet werden soll und dann in einer Organisationsform das Servicegeschäft für die Abwicklungsanstalt, die Verbundbank und mögliche Dritte vornimmt, bis spätestens 2016 zu erwerben.
So viel zunächst als Grundsatzäußerung zu der Gesamtfrage, die gestellt worden ist! Auf weitere Fragen werde ich dann gerne eingehen.
Vielen Dank, Herr Minister. – In der Tat gibt es schon eine ganze Reihe von Nachfragen. Die erste Frage kommt von Herrn Kollegen Abruszat.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herzlichen Dank für Ihre Äußerungen, Herr Finanzminister. Ich würde gerne noch einmal nachhaken.
Auch wenn Sie eben schon deutlich gemacht haben, wie die Verantwortungen im Hinblick auf das operative Geschäft aus Ihrer Sicht zu sehen sind, müssen wir den Blick meines Erachtens noch einmal auf die Kosten des laufenden Betriebs der Portigon AG für den Steuerzahler – sie liegen bei rund 0,5 Milliarden € allein im operativen Geschäft – lenken, und zwar insbesondere auf die Personalkosten.
Wann wird nach Ihrer Einschätzung und nach den Zielsetzungen, die Sie für die Landesregierung zu verantworten haben, denn der Zeitpunkt erreicht sein, zu dem das operative Geschäft keine Verluste mehr einfährt?
Bei der Planung und den Eckpunkten, die wir mit dem Bund und den Sparkassen verabredet haben, sind wir von vornherein nicht davon ausgegangen, dass diese Abwicklung als ein gewinnbringendes Geschäft zu realisieren ist. Der Grund, warum die Bank zur Umsetzung der Aufgaben, die die EU-Kommission uns gegeben hat, mit 4,2 Milliarden € Kapital ausgestattet worden ist, war doch gerade die Annahme, dass diese 4,2 Milliarden € am Ende verzehrt sein werden, weil das Land bei der Aufteilung in die Verbundbank und der Übertragung auf die EAA in Abstimmung mit dem Bund die Verantwortung für das Personal innerhalb der WestLB übernommen hat.
Weil das Land diese Verantwortung für das Personal übernommen hat, hat der Bund von seinen 3 Milliarden €, die er als stille Einlage in die WestLB eingelegt hatte, auch 2 Milliarden € im Unternehmen gelassen. Von den 4,2 Milliarden € stammen ja 2 Milliarden € vom Bund.
Es geht hier also nicht nur um die Frage, in welcher Weise das Land beteiligt ist. Vielmehr geht es darum, wie wir den Prozess so steuern, dass die Abwicklung mit dem Kapital, mit dem die Bank ausgestattet worden ist, vollständig erfolgen kann, damit keine weiteren Belastungen für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler entstehen. Das ist die Zielsetzung.
Insofern ist Folgendes klar: Natürlich wird auf der einen Seite der Abbauprozess der Zahl der Beschäftigten und auf der anderen Seite die Tatsache, dass Doppelverträge und garantierte Besitzstandswahrungen existieren, dazu führen, dass Kapital verbraucht und verzehrt wird. Dafür ist die Portigon aber auch mit Kapital ausgestattet worden.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Finanzminister Dr. Walter-Borjans, ich möchte zu Beginn dieser Debatte zunächst auf die Aspekte eingehen, die ich heute Morgen schon angesprochen habe, und die Frage wiederholen, die Sie in dieser Debatte nicht direkt beantwortet haben.
Es gab bei Portigon eine Reihe von motivierten und qualifizierten Kräften, die auch gerne Arbeit suchen. Da kommt sehr viel Ärger auf über die jüngsten Äußerungen von Portigon-Vorstandschef Dietrich
Voigtländer, der zum Personalabbau seines Unternehmens unlängst öffentlich erklärt hat – ich darf das zitieren –: Wir müssen leider feststellen, dass zum Teil die falschen Mitarbeiter gegangen sind und teilweise die falschen Mitarbeiter noch da sind.
Ich will nicht auf jede einzelne Äußerung eines Vorstandsmitglieds oder des Vorstandsvorsitzenden eingehen. Das hier ist nicht der Platz dafür, auch nicht als Vertreter des Alleinaktionärs.
Ich glaube, es ist bei Veränderungen in Unternehmen, und zwar nicht nur in öffentlichen Unternehmen, nichts Unbekanntes, dass sich qualifizierte flexible Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besonders schnell darum bemühen, Alternativen zu finden. Natürlich gibt es auch immer Beschäftigte – das haben Sie selbst zitiert; Herr Voigtländer hat gesagt: zum Teil –, die größere Probleme haben, in ein anderes Beschäftigungsverhältnis zu kommen, die vielleicht auch ein Stück weniger flexibel sind. Dass das bei der Planung des Personaltableaus insgesamt eine
Dass Herr Voigtländer die Leistungsfähigkeit des Unternehmens insgesamt und die Ambitionen der Fachleute gerade für das Servicegeschäft in Richtung auf die bestehenden ehemaligen Teile der WestLB, also das, was in die EAA oder in die Verbundbank gegangen ist, immer wieder hervorhebt, ist unzweifelhaft so. Dafür gibt es auch Quellen. Jetzt können wir uns darüber unterhalten, an welcher Stelle man in einer schwierigen Phase zur Wahrung eines guten Klimas etwas sagt oder nicht. Das entzieht sich allerdings meinem Einfluss. Dass man, wenn man miteinander redet, hin und wieder Revue passieren lässt, wie die Kommunikation im Einzelnen nach innen und nach außen gelaufen ist, ist der Fall. Mehr kann und will ich dazu im Augenblick nicht sagen.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Finanzminister, ich komme auf die Abfindungen zu sprechen. Wer sich schon mal mit Abfindungen beschäftigt hat, der weiß, dass es ein großzügiges Angebot ist, wenn man pro Beschäftigungsjahr ein Monatsgehalt voraussetzt. Wenn man nun hört, dass reguläre Arbeitskräfte bei der Portigon 250.000 € angeboten bekommen, dann würde dies bedeuten, dass ein Beschäftigter, der ein Monatsgehalt von ca. 5.000 € hat, mehr als 50 Jahre in dem Unternehmen tätig war. Meine Frage vor diesem Hintergrund: Halten Sie diese Abfindungen für angemessen, oder sind es Luxusabfindungen, die hier letzten Endes vom Steuerzahler bezahlt werden müssen?
Wenn Sie mich nach meiner ganz persönlichen Meinung zu der Höhe von Bezügen in dieser Branche insgesamt fragen, dann haben Sie mit Sicherheit jemanden vor sich, der sagt, dass man an einer Reihe von Stellen Kritik üben könnte. Ich habe auch nie einen Hehl daraus gemacht, dass das Gehaltsgefüge bei Banken insgesamt, aber auch bei der ehemaligen WestLB so war, dass es – ich sage es jetzt einmal so – Normalverdiener, inklusive Abgeordnete und Regierungsmitglieder, durchaus erstaunt hat.
Nur: Wir müssen uns damit auseinandersetzen, dass es vertragliche Grundlagen gibt, dass es in dieser Branche offenbar Gebaren der Vertragsgestaltung gibt – ich sage es noch einmal: nicht ausschließlich auf eine im öffentlichen Eigentum befindliche Bank bezogen – an die wir uns zu halten haben. Es gibt in diesem Bereich auch ganz klare
Vereinbarungen, die zwischen Management und Betriebsrat, Beschäftigtenvertretung, zu treffen sind. Es gibt einen Haustarifvertrag. Darüber können sich die Eigentümer – er ist ja vor dem 30. Juni abgeschlossen worden – im Nachhinein zwar beim Management beschweren, aber es ist nun einmal Sache des Managements und der Personalvertretung, einen Tarifvertrag abzuschließen, der auch abgeschlossen worden ist. Ich kann nur noch einmal sagen: Der Vertrag ist jedenfalls nicht der Grund dafür, im Gesamtgefüge der aufgestellten Planungen davon abzuweichen, dass das vorhandene Kapital ausreicht, um die Bank abzuwickeln.
Ich muss dazu noch auf einen anderen Punkt hinweisen – auch der Tatsache muss man sich schweren Herzens fügen –: Es gibt in dem Bereich – damit komme ich auf die Frage von Herrn Witzel zurück – eine Art von Abwerbeverhalten der Konkurrenz, die dazu führt, dass man zum Beispiel Halteangebote machen muss, um qualifizierte Leute an Bord zu halten und nicht gehen zu lassen, um nicht am Ende sogar die Dienstleistungen, die wir für die EAA oder auch für die Verbundbank erbringen müssen, in Gefahr zu bringen. Diese Halteangebote orientieren sich an den herrschenden Marktpreisen. Das entzieht sich dann der Bewertung, ob ich persönlich das für angemessen halte oder nicht.
Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister Dr. Walter-Borjans, ich habe eine Frage zum Modell „Finanzagentur NRW“. Der Betriebsrat der Portigon AG hat in Hausmitteilungen eindringlich vor einem Weiter-so im klassischen Sinne bei der WestLB-Nachfolgegesellschaft gewarnt und seinerzeit zur Reduzierung des Personalabbaus als proaktive Strategie das bekannte Modell „Finanzagentur NRW“ vorgeschlagen. Aus welchen Gründen haben die Portigon AG und die Landesregierung hieran kein Interesse bzw. diesen Vorschlag der Arbeitnehmerschaft bisher nicht weiterverfolgt?