Protokoll der Sitzung vom 27.02.2013

Danke schön, Herr Meesters. – Nun spricht Herr Kollege Hovenjürgen für die CDU-Fraktion.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Meesters, ich darf an dieser Stelle feststellen: Erstens haben Sie offensichtlich geschichtlich Schwierigkeiten. Die Dichtheitsprüfung ist von einer roten Landesregierung erfunden worden, die Fristsetzung von Rot-Grün. Die CDU/FDP-Koalition hat sie in das Landeswassergesetz überführt. Das ist der geschichtliche Abriss, um ihn noch einmal klarzustellen. Das gehört zur Wahrheit dazu.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Es ist in der Politik üblich, dass man einen Irrtum begehen kann. Aber es gehört zur Größe dazu, diesen Irrtum dann zu korrigieren. Sie aber verharren in Ihrem Irrtum und bestehen darauf, dass Sie recht haben.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Die Anhörung, lieber Herr Kollege Meesters, hat das, was Sie hier dargestellt haben, nicht ergeben.

Das, was Sie hier vortragen, dass nämlich Wasserschutzgebiete einen besonderen Vorsorgegrundsatz genießen, würde sich dann begründen, wenn es Hinweise darauf gäbe, dass ein Gefährdungspotenzial gegeben ist. Diese Hinweise gibt es nicht, und da es sie nicht gibt, ist das, was Sie fordern, Übermaß, Herr Meesters.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Herr Kollege Hovenjürgen, darf Ihnen Herr Ellerbrock die Frage, die er eben stellen wollte – ich weiß gar nicht, ob es so ist –, jetzt stellen?

Der geschätzte Herr Ellerbrock darf mir immer eine Frage stellen.

Das ist ein Wort. – Bitte schön, Herr Ellerbrock.

Schönen Dank, Herr Kollege. Wären Sie freundlich und könnten den geschätzten Kolleginnen und Kollegen hier im Plenum noch einmal deutlich machen, dass wir a) zu dem damaligen Entwurf stehen, dass wir b) eine flexible Umsetzung unter Berücksichtigung von Bürgerinteressen vorgesehen hatten und dass wir, nachdem deutlich wurde, dass Rot-Rot-Grün eine ganz andere ideologisch-fixierte Durchsetzung ohne Bürgerberücksichtigung wollte, gesagt haben: „So nicht!“?

Herr Kollege Ellerbrock, dem ist nichts hinzuzufügen. Ich stimme Ihnen ausdrücklich zu.

(Beifall von der CDU und der FDP – Jochen Ott [SPD]: Das ist ja wie bei der alten SED! Autosuggestion ist das!)

Meine Damen und Herren, wie sinnhaft Ihre jetzige Regelung ist, nur in den Trinkwasserschutzgebieten flächendeckende Dichtheitsprüfungen vorzusehen, wird zum Beispiel in der Stadt Köln besonders deutlich. 50 % des Stadtgebietes befinden sich in Trinkwasserschutzgebieten, die anderen 50 % nicht.

Trinkwasser macht an einer Trinkwasserschutzzonengrenze nicht halt. Dies wirft im Übrigen Herr Remmel Herrn Altmaier beim Fracking vor, indem er sagt, dieser gehe bei dem Verbot von Fracking in Trinkwasserschutzzonen nicht weit genug, weil der Grundwasserstock deutlich weiter reiche. Ja, gilt das denn dann in Ihrer Sichtweise bei der Dichtheitsprüfung nicht? Dann müssten Sie die Konsequenz besitzen und sagen, wir brauchten die flächendeckende Dichtheitsprüfung. Sie sind in dem, was Sie tun, inkonsequent.

(Beifall von der CDU)

Gäbe es Hinweise, dass durch private Hausanschlüsse von Ein- oder Zweifamilienhäusern mit 200 bis 400 m3 Abwässern im Jahr eine Trinkwassergefährdung oder eine Grundwassergefährdung herbeigeführt würde, dann hätten Sie uns an Ihrer Seite. Aber wir haben mittlerweile erkennen dürfen und in Teilen auch in Revidierung der Dinge, die wir vorher so gesehen haben, zur Kenntnis nehmen müssen, dass es diese Gefährdungen nicht gibt. Dass Sie diesen Erkenntnissen nicht folgen können, ist leider bedauerlich; aber es ist Ideologie, was Sie verbreiten, und hat mit Sachkompetenz nichts zu tun.

Deswegen noch einmal: Sie sind auf einem falschen, bürgerunfreundlichen Weg, und Sie haben die Bürger nicht entlastet. Sie, Herr Meesters und die lieben Kollegen der Grünen, die dafür gesorgt haben, dass zum Beispiel bestehende Satzungen auch außerhalb von Trinkwasserschutzgebieten bestehen bleiben können, haben jetzt im Ausschuss Regelungen getroffen, die dafür sorgen, dass Kommunen auch außerhalb von Trinkwasserschutzgebieten Entscheidungen treffen können, die sie eben nicht ausschließen, sondern die dazu führen, dass sie auch bei sich eine Dichtheitsprüfung machen können. Sie sind dabei, die flächendeckende Dichtheitsprüfung über die Hintertür einzuführen.

(Vorsitz: Vizepräsident Eckhard Uhlenberg)

Von der Bürgerfreundlichkeit, die Ihre Ministerpräsidentin angekündigt hat, ist nichts mehr übrig geblieben, meine Damen und Herren.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Die Union und die FDP sind der Auffassung: Es gibt kein Bürgerrecht auf undichte Kanäle. Kanäle müssen dicht sein. Aber es reicht aus, bei begründetem Verdacht tätig zu werden. Es war schon ein Bubenstück, wie Herr Müller vorgetragen hat, es gebe aus einem privaten Hausanschluss eine Absenkung einer Stadtautobahn, aber Sie haben dabei verschiedene Sachverhalte gar nicht einbezogen. Herr Müller hat sie auch nicht dargestellt: weder, dass er Verbandsvertreter der Kanalbranche ist, noch dass er über einen Betrieb spricht, der 500 bis 1.000 Mitarbeiter hat, noch dass dort Hinweise vorlagen, die letztendlich schon ganz klar auf eine Undichtigkeit, also auf einen begründeten Verdacht, hinwiesen. Besitzer eines neuen Nachbargrundstücks haben auf Absenkungen in ihrem Bereich hingewiesen. Die Stadt hat sogar diesen Kanal geprüft und die Undichtigkeit festgestellt. Das Einzige, was sie nicht getan hat, war, zu handeln. Weil sie nicht gehandelt hat, ist es zur Absenkung gekommen.

Wir wollen, dass da, wo begründeter Verdacht besteht, überprüft wird. Aber eine Generalisierung eines Verdachts lehnen wir ab.

(Beifall von der CDU)

Wer im Übrigen zulässt, dass durch 70 Jahre alte Pipelines wassergefährdende Stoffe mit Druck befördert werden, dort 5 m3 pro Stunde verschwinden dürfen und 1 Million l Kerosin auf dem Grundwasser schwimmen, der soll doch beim besten Willen sich mit den Dingen beschäftigen, die hier das Grundwasser gefährden, und nicht bei den Dingen anfangen, bei denen es keine Gefährdungspotenziale gibt!

(Lebhafter Beifall und rhythmisches Klat- schen von der CDU und der FDP)

Deswegen, meine Damen und Herren: Ja, das Grundwasser muss geschützt werden, bei begründetem Verdacht muss untersucht werden. Aber hören Sie auf, die Menschen in diesem Land unter einen Generalverdacht zu stellen! – Herzlichen Dank.

(Anhaltender lebhafter Beifall von der CDU und der FDP – Zurufe von der CDU und der FDP: Bravo!)

Vielen Dank, Herr Kollege Hovenjürgen. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht der Abgeordnete Markert.

(Zurufe von der SPD – Gegenrufe von der CDU)

Lieber Herr Präsident, vielleicht sollten wir die Redezeit noch einmal anhalten, bis sich die Gemüter ein bisschen beruhigt haben.

Herr Kollege, fangen Sie einfach einmal an; dann regelt sich das meistens.

(Zurufe von der SPD – Gegenrufe von der CDU)

Lieber Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich übrigens ausgesprochen darüber, dass sich die CDU-Fraktion jetzt entschieden hat, nachdem ein nicht unwichtiges Fußballspiel angefangen hatte, hierher in den Saal zu kommen.

(Heiterkeit und Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Das haben wir den ganzen Tag über nicht erlebt. Es ist für mich auch ein freudiges Ereignis, dass wir heute in finaler Beratung dieses Funktionsprüfungsthema miteinander diskutieren können.

(Bernd Krückel [CDU]: Dann kommen Sie zum Punkt! Dann sind wir schneller unter- wegs!)

Wir, meine Damen und Herren …

(Fortgesetzt Zurufe – Unruhe)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich bitte nun, dass der Abgeordnete Markert die Möglichkeit bekommt, seine Rede zu halten. – Herr Kollege Markert, fangen Sie einfach einmal an. Alle anderen Kollegen bitte ich sehr herzlich, dem Herrn Abgeordneten Markert diese Möglichkeit einzuräumen. – Bitte schön.

Meine Damen und Herren, wir haben uns in den letzten Monaten – lieber Josef Hovenjürgen, es waren nicht nur die CDU und die FDP, die bei diesem Thema sicherlich auch noch einmal in sich gegangen sind, was wir auch zugestehen wollen – intensiv darum bemüht, bei diesem Thema auch eine bürgerfreundliche Lösung zu finden, die einen fairen Ausgleich von Interessen gewährleistet und die den Besorgnisgrundsatz im Wasserrecht genauso einschließt wie die Interessen der Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer – übrigens gleichermaßen der Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, die ihren Kanal bereits saniert haben, und derjenigen, die das noch vor sich haben.

In den letzten Monaten haben wir mit vielen Expertinnen und Experten noch einmal zusammengesessen, zuletzt in der Anhörung, die das Parlament erneut durchgeführt hat. Es war einer der denkwürdigsten Sätze des leider von uns gegangenen Peter Struck, der gesagt hat, ein Gesetz komme fast nie aus einer parlamentarischen Beratung so heraus, wie es hineingegangen sei, erst recht nach einer Anhörung. Da hat er völlig recht. Insofern haben wir jetzt auch entsprechende Lösungen vorgelegt.

Ich will übrigens noch einmal festhalten – Norbert Meesters hat eben auch schon darauf hingewiesen –, dass man hier eigentlich die Frage stellen muss, was wäre, wenn Rot-Grün diesen Antrag nun nicht zur Abstimmung stellen würde. Dann hätten wir nämlich weiterhin die starre Fristenregelung. Keiner weiß besser als der zurzeit amtierende Landtagsvizepräsident Uhlenberg, wer letztendlich die Verantwortung dafür trägt, dass diese Fristenregelung immer noch gilt. Auch das muss man dann natürlich in Rechnung stellen.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Insofern fügt es sich gut, dass Herr Uhlenberg gerade jetzt auch diese Sitzung leitet.

(Christian Möbius [CDU]: Unglaublich ist so etwas!)

Meine Damen und Herren, wir wollten im Übrigen auch eine bundeseinheitliche Lösung. Diese bundeseinheitliche Lösung, für die sich Herr Remmel und die Landesregierung noch einmal bei der Bundesregierung eingesetzt haben, ist am Widerstand der FDP gescheitert.

(Beifall von Dr. Joachim Stamp [FDP])

Deswegen gibt es derzeit eben keine bundeseinheitliche Lösung. Wir werden das nach der Bundestagswahl im September erneut aufrufen.