Deswegen sage ich dazu nur: Das muss er selber entscheiden. Aber im Herbst müssen die Menschen entscheiden, ob Sie diese durchsichtige Klientelpolitik, die Sie bei diesem Thema betreiben, weitermachen dürfen oder nicht. – Herzlichen Dank.
Der Finanzminister hat seine Redezeit um 1:28 Minuten überzogen. Das ist im Rahmen der Aktuellen Stunde nicht immer ganz einfach, denn eigentlich debattieren wir in festgelegten Runden. Gleichwohl werden wir in der zweiten Runde bei den Fraktionen entsprechend großzügig sein und die Redezeiten entsprechend heraufsetzen.
Herr Finanzminister, bei allem Verständnis dafür, dass man in einer Debatte umgangssprachliche Redewendungen verwendet, die einem im normalen Leben locker über die Lippen gehen: Wenn Sie sich
im Bereich der Fäkalsprache bewegen, muss ich auch Ihnen eine nichtförmliche Rüge aussprechen. Wofür, das können Sie später im Protokoll nachlesen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie nicht anders zu erwarten war, ist die Debatte zu diesem Tagesordnungspunkt vor allem durch den bevorstehenden Bundestagswahlkampf gekennzeichnet. Es ist also kein Wunder, dass Sachargumente billigem Populismus weichen müssen. Die Rede des Finanzministers war das beste Beispiel dafür.
Und dies bei einem Thema, liebe Kolleginnen und Kollegen, das die Menschen in ganz Deutschland bewegt und das an den Stammtischen im ganzen Land eifrig diskutiert wird!
Ich bin übrigens froh, dass sich die Spieler des FC Bayern München gestern von diesem Thema nicht haben anstecken lassen. Und ich hoffe, die Dortmunder lassen sich heute bei den Themen, die sie bewegen, ebenfalls nicht anstecken.
Die Doppelmoral kennt bei diesem Thema keine Grenzen. Keine Frage – darauf haben alle Redner am heutigen Tage hingewiesen –: Steuerhinterziehung ist eine schwere strafbewehrte Verfehlung. Aber es grenzt an Heuchelei, liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn ausgerechnet dieser Finanzminister in Talkshows, in Interviews und auch in der Rede am heutigen Tag den moralischen Zeigefinger hebt und den offenbaren Rechtsverstoß im Fall Hoeneß brandmarkt.
Herr Finanzminister, wer wie Sie dreimal binnen kürzester Zeit vom Verfassungsgericht einen Verstoß gegen die Verfassung bescheinigt bekommt, hat das Recht verloren, den Moralapostel zu spielen!
Wer fortlaufend das höchste Recht in NordrheinWestfalen missachtet und dieses vom Verfassungsgericht um die Ohren gehauen bekommt, hat das Recht verwirkt, sich zum Richter über Verfehlungen aufzuschwingen!
Liebe Kollegen und Kollegen, schauen wir doch mal zurück – das ist eben schon angedeutet worden –, was SPD und Grüne unter Steuergerechtigkeit verstanden haben, als die rot-grüne Bundesregierung in Berlin regiert hat.
Unter Bundesfinanzminister Eichel gab es die großzügigste Steueramnestie in der Geschichte der Bundesrepublik. Wer sich im Jahr 2004 unter RotGrün zur Offenlegung illegaler Gelder entschlossen hat, ging vollkommen straffrei aus und musste lediglich 25 % Steuern bezahlen, also einen Satz, der weit unter dem normalerweise geltenden Tarif lag. Die Krönung des Ganzen war – das ist eben noch nicht angesprochen worden –, dass nicht der gesamte Betrag versteuert werden musste, sondern nur 60 % der offengelegten Summe nachträglich versteuert werden mussten.
Das, meine Damen und Herren von Rot-Grün, verstehen Sie unter Steuergerechtigkeit. Sie haben 2004 eine beispiellose Amnestie für Steuerbetrüger eingeführt. Sie haben Steuerhinterzieher gegenüber den ehrlichen Steuerzahlern deutlich bessergestellt. Da sind Sie jetzt die Falschen, um sich als Kämpfer für Steuergerechtigkeit zu profilieren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, nach dem deutschschweizerischen Steuerabkommen, das im Bundesrat gescheitert ist, wären 21 bis 41 % des Kontovermögens in der Schweiz an den deutschen Fiskus abgeführt worden. Im Erbschaftsfall wären sogar 50 % des Kapitals an den Staat überwiesen worden.
Darüber hinaus wären nach dem Abkommen die Kapitalerträge demselben Besteuerungssystem und derselben Steuerhöhe unterworfen worden, wie es bei der Abgeltungsteuer in Deutschland geschieht.
Auch wären in den ersten beiden Jahren 1.300 verdachtsunabhängige Stichproben bei Schweizer Banken, um Steuersünder aufzuspüren, möglich gewesen. Damit hätte es weiterhin ein unkalkulierbares Entdeckungsrisiko für Steuersünder gegeben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, nach Schätzung der Experten hätte der deutsche Fiskus einen spürbaren Milliardenbetrag aus den Einmalzahlungen erwarten können. Hinzugekommen wären jährliche Steuerzahlungen aus den Erträgen im dreistelligen Millionenbereich. Diese Beträge wären allesamt den Bundesländern zugeflossen. Gerade in NordrheinWestfalen wären diese Gelder wahrlich dringend gebraucht worden.
Doch SPD und Grüne haben das Steuerabkommen im Bundesrat scheitern lassen und setzen damit weiter auf den Ankauf von gestohlenen Daten. Nur am Rande sei erwähnt, dass es rechtsstaatlich durchaus bedenklich ist, wenn der Fiskus als Hehler gestohlener Daten in Erscheinung tritt.
Keineswegs so erfolgreich ist der Ertrag, der aus der Auswertung der CDs gewonnen wird. Laut Mitteilung des Finanzministeriums waren es für Nordrhein-Westfalen gerade einmal rund 70 Millionen €. Angesichts einer Anzahl von über 300 Kreditinstituten in der Schweiz ist der Ankauf von sechs SteuerCDs nicht gerade üppig. Ein Großteil des Vermögens und viele Steuersünder bleiben somit unentdeckt.
Höchst unterschiedlich ist auch die Qualität der angekauften Datensätze. Nicht bei jedem Konto in der Schweiz handelt es sich um ein Schwarzgeldkonto. Gleichwohl sind auch diese Konten auf den CDs.
Und ob es noch viele CDs mit Namen deutscher Anleger gibt, ist durchaus fraglich. Denn Schweizer Banken haben ihre Computersicherheit nach den ersten Datendiebstählen erheblich verbessert, und ein Kopieren von Kundendaten ist nicht mehr so leicht möglich.
Das größte Manko ist aber: Mit dem Ankauf von Steuer-CDs erwischen Sie nur Einzelfälle, während die große Masse der Steuerbetrüger ungeschoren bleibt.
Noch eines: Wer sich mit der Materie ein bisschen auskennt, dem kann doch nicht entgangen sein, dass führende Steuerrechtler und Steuerstrafrechtler noch kurz vor dem Scheitern des Steuerabkommens ihren Mandanten zur Selbstanzeige beim deutschen Finanzamt geraten haben. Warum haben die das wohl gemacht? – Ich kann es Ihnen sagen. Die strafbefreiende Selbstanzeige wäre in vielen Fällen billiger gewesen, als die Folgen dessen, was in dem deutsch-schweizerischen Steuerabkommen vereinbart wurde.
(Beifall von der CDU und der FDP – Christian Lindner [FDP]: So ist das! – Zuruf von Minis- terpräsidentin Hannelore Kraft)
Frau Ministerpräsidentin, Sie können gerne eine Zwischenfrage stellen. – Die „FAZ“ hat im Zusammenhang mit der Selbstanzeige von der preiswerteren Fahrkarte in die Straffreiheit gesprochen.
mens im Bundesrat war falsch und ist ausschließlich dem bevorstehenden Bundestagswahlkampf geschuldet.
Gerechtigkeit wäre gewesen, allen Steuerbetrügern so viel Geld wie möglich abzunehmen. Nur das hätte ihnen wehgetan. Das hat Rot-Grün verhindert;
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst, Herr Kollege Möbius: Es ist schon erstaunlich, dass Sie in Ihrem Manuskript offensichtlich feststehend den polemischen Verlauf der Debatte aufgeschrieben haben, obwohl Sie beim Abfassen des Manuskripts überhaupt noch nicht wissen konnten, wie die Debatte verläuft. Das zeigt schon, mit welcher Strategie Sie in die heutige Debatte gegangen sind. Darauf will ich gerade nicht eingehen, sondern mich der Sache zuwenden, was Ihnen schwergefallen ist.