Um noch einmal zu Transparenz und Veröffentlichung zurückzukommen: Transparenz und Veröffentlichung sollten nicht für den Gedanken herhalten, wir könnten Gesetze einfach mal so ändern. So höre ich Kritik an der Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige und Forderungen danach, das Recht insofern zu ändern; ein Recht und jahrzehntelanges Instrument, welches insbesondere vielen Kleinunternehmen, vielen Mittelständlern geholfen hat, eben nicht in den Knast zu wandern, weil möglicherweise ein Buchhalter, dem man vertraut hat, die Zahlen nicht richtig aufgeschrieben und dann etwa über zwei, drei, vier oder fünf Jahre mit diesem Irrtum behaftete und somit falsche Steuererklärungen erstellt hat, was selbstverständlich auch, würde es nachträglich zum Beispiel einem Steuerberater auffallen, strafbar gewesen wäre. Der Mittelständler könnte sich natürlich auf Nichtwissen berufen, doch das schützt denjenigen, der dies tut, nicht. Denn auch gerade im Steuerrecht gilt der Grundsatz: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Dazu gehört selbstverständlich auch die ordnungsgemäße Deklaration von Umsätzen, Einnahmen, Ausgaben etc.
Wer hier also fordert, dass die strafbefreiende Selbstanzeige vom Erdboden verschwindet, den muss ich fragen: Wo kommen wir denn da hin? Wo bleibt denn da die Rechtsstaatlichkeit?
Dazu muss man, bitte schön, ergänzend auch betonen: Diese Selbstanzeige ist ein außerordentlich kompliziertes Instrument, das der Steuerbürger in der Regel überhaupt nicht alleine durchzuführen in der Lage ist. Dazu braucht er einen Steuerberater, dazu braucht er Fachleute, und in den seltensten Fällen klappt das nämlich mit der Selbstanzeige im Hinblick auf die Strafbefreiung.
Auch bei Herrn Hoeneß scheint es da einige Schwierigkeiten gegeben zu haben, sonst wäre, unabhängig von dem Haftgrund der Fluchtgefahr, nicht so ohne Weiteres ein Haftbefehl erlassen worden. Das ist ja auch noch in der Diskussion. Lassen wir doch den Fall Hoeneß einfach von den Behörden und von den Gerichten beurteilen und nicht von
Unsere Aufgabe ist es, Gesetze zu machen, Gesetze zu bewerten, gegebenenfalls zu ändern. Dazu sind wir in NRW unter anderem insofern in der Lage, als wir Initiativen beim Bund starten können. Das betrifft natürlich auch die Steuergesetzgebung. Und das betrifft selbstverständlich auch ein Steuerabkommen auf internationaler Ebene. Daran sind wir Piraten vor allem vor dem Hintergrund des Interesses an Transparenz und Offenlegung bestimmter Dinge, auch steuerlicher Fakten und Zusammenhänge, absolut interessiert. – Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn eines Zweifel an dem Mantra weckt, das heute immer wieder vorgetragen worden ist, dass Steuerhinterziehung kein Kavaliersdelikt ist, dann sind es wirklich diese selbstberuhigenden Traumzahlen, die hier immer wieder genannt werden.
Ich will nicht mehr lange darauf eingehen, aber hier werden Schweizer Franken mit Euro verwechselt, und hier wird berichtet, was uns alles entgangen wäre. Dabei wird immer tunlichst verschwiegen, welche Mechanismen in diesem Abkommen eingebaut waren, um an anderer Stelle, und zwar dauerhaft – ich habe es eben zitiert – dafür zu sorgen, dass Geld abgeflossen wäre, was niemand hätte beziffern können. Unter dem Strich wäre dieses Abkommen nicht nur moralisch, sondern auch ökonomisch ein absolutes Verlustgeschäft gewesen.
Hans Eichel ist sehr oft erwähnt worden. Warum hat Hans Eichel denn eine einseitige Amnestie, ein solches Angebot aussprechen müssen? Das war deshalb der Fall, weil es zu diesem Zeitpunkt keinerlei Gesprächsbereitschaft der Schweiz gab. Warum gab es die nicht? Die gab es nicht, weil es keine CDs gab. Die sind auf Wolfgang Schäuble zugegangen, weil es Unruhe im Karton gab. Der einzige Unterschied zwischen Schäuble und Eichel bestand darin, dass man bei Schäuble eine völlig andere Art der Verunsicherung hatte.
Das Angebot von Eichel war zu einem Zeitpunkt, da hat nach dessen eigenen Angaben Herr Hoeneß schon sein Guthaben gehabt. Er gehört doch gerade zu der Klientel, die offenbar all diese Angebote ausgeschlagen hat, solange sie nicht in Unruhe versetzt war und denken konnte, damit durchzukommen.
Wir haben auch unsere Erfahrungen damit gemacht. Ja, es ist damals damit gerechnet worden, dass darüber 5 Milliarden € hereinkommen. Es ist 1 Milliarde € eingegangen. Das muss doch zum Nachdenken anregen und dazu führen, dass man sagt: Ich kann dann nicht auf dieselbe Art und Weise weitermachen und auch noch ein Abkommen abschließen, das für alle Zukunft die Lücken offenhält. Bei Eichel war es eine einmalige Amnestie, verbunden mit der Gegenleistung, die Finanzverhältnisse offenzulegen. Bei dem Steuerabkommen hingegen ging es um pauschale Anonymität und Unerkennbarkeit, hinter der man auf Dauer abtauchen konnte.
Herr Möbius, es hat keine Zunahme von Selbstanzeigen in der Zeit gegeben, als geglaubt werden konnte, dass es dieses Abkommen geben wird, sondern der Run auf die Steueranwälte ging los, als klar wurde, dass dieses Abkommen nicht zustande kommen würde. Da sind die Leute nervös geworden und haben sich gesagt, jetzt müssten sie sich aber einmal darum kümmern. Das steht auch in Übereinstimmung mit dem Verhalten von Herrn Hoeneß.
Die Selbstanzeige ist ein wichtiger Punkt. Sie ist geltendes Recht. Ich habe auch darauf hingewiesen, dass ich Wert darauf lege, dass die Steuerverwaltung das hohe Gut des Steuergeheimnisses ernst nimmt. Wer jetzt durchsickern lassen möchte, hier müsse das Steuergeheimnis verletzt worden sein, dem sage ich ganz klar: Dagegen verwahre ich mich für meine Steuerverwaltung – das mache ich auch mit für die in Bayern –, dass sie Daten, die sie gekannt hat, veröffentlicht hätte.
Aber wenn jemand offenbar Ungereimtheiten in seiner Erklärung hat, wenn es eine Hausdurchsuchung bei ihm gibt, wenn er dem Haftrichter vorgeführt worden ist, und dass es da möglicherweise Lücken gibt, durch die möglicherweise jemand etwas gesehen haben könnte, was dann an das Licht der Öffentlichkeit gekommen ist, das dann mit einer Verletzung des Steuergeheimnisses zu begründen, ist absolut unzulässig und nicht hinnehmbar.
Ich füge genauso hinzu: Wenn es so ist, dass jemand ein Versicherungsunternehmen betrügt und in einem solchen Fall keine Möglichkeit hat, im Nachhinein zu sagen, er hätte einen Fehler gemacht, er melde sich einmal und begleiche den Schaden, dann fragt man sich natürlich, warum das anders ist, wenn er die Gemeinschaft aller betrügt und dann anschließend hingehen und sagen kann, er hätte schlecht geschlafen. Dann muss man sich zumindest der Diskussion stellen, ob das eine Einladung sein könnte, Steuerhinterziehung zu verharmlosen, Steuern erst zu hinterziehen und anschließend sagen zu können, man könne es ja noch reparieren.
Als Finanzminister sage ich immer wieder, dass das im Moment der Einnahmenbringer schlechthin ist, weil diejenigen, um die es hier geht, wegen ihrer Beunruhigung gerade jene sind, die sich jetzt scharenweise selbst anzeigen. Dazu kann ich nur sagen, dass ich dieses geltende Recht selbstverständlich in Anspruch nehme.
Mir ist noch der Punkt mit der immer wieder angesprochenen Zulässigkeit des Kaufs von CDs wichtig. Das Bundesverfassungsgericht hat in der Tat die Auswertung von Daten dieser CDs für rechtens erklärt. Es hat eine ganze Reihe Sprüche von Finanzgerichten gegeben, die auch den Erwerb solcher CDs für rechtens erklärt haben. Erst vor einer Woche haben wir zudem von der Staatsanwaltschaft Düsseldorf erklärt bekommen, dass die Anzeige einiger Piraten gegen mich gegenstandslos ist, weil man gesagt hat, dass hier eben nicht etwa Untreue oder eine unzulässige Tätigkeit unterstellt werden kann. Das war der Grund, warum eben Ermittlungen nicht aufgenommen worden sind. Ich sage das, um das einfach noch einmal deutlich zu machen.
Zu der Selbstbeweihräucherung dieser Bundesregierung, was sie alles tun würde: Ich habe es eben schon gesagt, im Kleingedruckten des Jahressteuergesetzes sieht das alles ganz anders aus. Für das, was zum automatischen Informationsaustausch gesagt wird, gilt Folgendes: Es hat Listen der OECD gegeben. Das war wachsweich formuliert, wer auf diese Liste kommt und als Steueroase gilt. Mittlerweile muss selbst der Bundesfinanzminister zugeben, dass diese Liste leer ist. Auf dieser Liste steht niemand. Dann damit erklären zu wollen, man habe alle möglichen Schritte unternommen, finde ich nicht ehrlich.
Dass bei Ihnen jetzt eine solche Unruhe auftritt, hat einen riesigen Grund. Sie wissen ganz genau, dass in diesem Fall stellvertretend für Tausende Fälle der Sprengstoff dafür liegt, der heute im „Express“ betitelt ist mit „Wie gefährlich wird Hoeneß für Merkel?“ Das ist der Punkt, weil den Menschen an diesem Fall exemplarisch klar wird, wie Sie es wirklich meinen. Das ist nicht nur eine Frage der Haltung der SPD und der Grünen im Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen oder anderswo, sondern das sehen die Menschen in diesem Land so. Die wissen, dass Steueroasen Gerechtigkeitswüsten sind und nicht etwas, wohin man mit glänzenden Augen sehen sollte, weil man da möglicherweise das Paradies vorfindet. Ein solches Paradies wäre es nur für diejenigen, die sich an dem Gemeinwesen bei uns versündigen wollen. Und es wäre noch besser geworden, wenn es zu einem solchen Abkommen gekommen wäre wie das, das mit der Schweiz geschlossen worden war. – Danke schön.
Vielen Dank, Herr Minister. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir sind am Schluss der Beratung, und ich schließe damit diese Aktuelle Stunde.
gression im Bundesrat beenden – Steuerliche Mehrbelastung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verhindern
Ich eröffne die Beratung und erteile für die antragstellende Fraktion der FDP dem Kollegen Witzel das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben gerade bemerkenswerte Erkenntnisse unseres Finanzministers über aktuelle steuerrechtliche Fragestellungen gehört. Zuletzt haben wir auch Ihre Hinweise zur sogenannten Cash-GmbH gehört.
Sie sollten das Parlament hier schon vollständig und wahrheitsgemäß informieren. Die Regelungen, die Sie hier kritisiert haben, besagen: Wer über 20 Beschäftigte hat, bei dem ist nicht davon auszugehen, dass Geld zur Vermeidung von Erbschaftsteuerzahlungen geparkt wird. – Wenn ich nämlich 20 Menschen in Lohn und Brot halte und das entsprechend nachweise, dann macht man das sicherlich nicht aus steuerlichen Gründen.
Wenn man weniger als 20 Beschäftigte hat, dann muss man seine betriebliche Tätigkeit für die letzten fünf Jahre entsprechend nachweisen. Das ist doch die volle Wahrheit.
Interessant im Zusammenhang mit diesem Antrag, Herr Finanzminister, ist die Frage, welches Gesicht SPD und Grüne als vermeintliche Arbeitnehmerpartei hier offenbaren. Sie blockieren zulasten der Mitte der Gesellschaft nämlich jede Initiative, die die kalte Progression im Steuersystem vollständig beseitigen soll.
Worum geht es? Arbeitnehmer bekommen Gehaltserhöhungen entweder als Anerkennung für Mehrleistung und gestiegene Produktivität oder aber als bloßen Inflationsausgleich. Rot-Grün will nun, dass der gierige Staat auch weiterhin jede noch so begründete Lohnerhöhung abkassiert. Dadurch sinken
Aus unserer Sicht müssen wir den Tarifverlauf bei der Einkommensteuer dringend anpassen. Hierbei geht es nicht um die oberen Zehntausend. Diese Effekte merken diejenigen nämlich kaum, die im Monat wenigstens so viel verdienen wie Peer Steinbrück an einem Abend. Um die geht es ausdrücklich nicht.
Es geht um Leute, die fleißig arbeiten und die jeden Morgen früh aufstehen. Diese Leute empfinden es dann aber als gerecht und erwarten zu Recht vom Staat, dass sie sich finanziell besser stehen als diejenigen, die diesen Einsatz nicht erbringen.
Ihren rot-grünen Umgang mit der kalten Progression halten wir für falsch und zugleich für bemerkenswert. Sie sagen: Damit Lohnerhöhungen nicht von der kalten Progression aufgezehrt werden, erhöht man die Löhne besser gar nicht erst. Damit fangen Sie im Vorgriff auf die nächsten Jahre gleich schon bei den Beamten in Nordrhein-Westfalen an.
Was Sie dabei übersehen: Durch die jährliche Inflation verfügen die Betroffenen trotzdem jeden Monat über weniger Kaufkraft.
Sie als SPD und Grüne offenbaren damit in bemerkenswerter Weise, wem eigentlich die starken Schultern gehören, die nach Ihrem Verständnis endlich mehr Lasten tragen müssen. Diese „starken Schultern“ fangen bei Ihnen schon bei A13 an. Wer also ab 3.200 € brutto im Monat verdient, der ist für Sie Subjekt der Umverteilung.