Protokoll der Sitzung vom 25.04.2013

rus-clausus-Praxis beenden

Antrag der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/2628

Ich eröffne die Beratung und erteile für die Fraktion der Piraten Herrn Dr. Paul das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer hier und zu Hause! Ich verstehe nicht so recht, was an einem Oktaeder so grauenvoll sein soll. Ich kann Ihnen versprechen: Der Rhombenikosidodekaeder ist viel grauenvoller.

Wir befassen uns heute mit einer Praxis dieser Landesregierung, die leider nichts mit den im Koalitionsvertrag vereinbarten Zielen zu tun hat. Statt jungen Menschen eine sichere Perspektive für ein Mehr an Bildung zu geben, erlaubt Frau Ministerin Schulze den Hochschulen, weitere örtliche Numeri clausi zu erheben. Das soll sie also sein, die viel zitierte Chancengerechtigkeit.

Aus Ihrer Presseerklärung, Frau Ministerin Schulze, ist zu entnehmen, dass Sie den Studieninteressierten nur mit dem Prinzip „Hoffen und Bangen auf einen Studienplatz“ antworten können. Herr Präsident, ich zitiere daraus:

„Wenn ein Studiengang eine örtliche Zulassungsbeschränkung hat, heißt dies allerdings noch lange nicht, dass nur Einser-Kandidaten eine Chance haben. Aus der Vergangenheit wissen wir, dass auch Kandidatinnen und Kandidaten mit einer drei vor dem Komma im Abi zum Zuge gekommen sind. Bewerberinnen und Bewerber sollten sich deshalb nicht abschrecken lassen.“

So weit, so gut. – Das, was dort beschrieben wird, ist eigentlich Kaffeesatzleserei. Denn eine solche Situation wie die Bewältigung eines doppelten Abiturjahrgangs gab es in dieser Form noch nie.

Über 50 % der Studiengänge in Nordrhein-Westfalen sind zum nächsten Semester nicht zulassungsfrei. Das kann zur Folge haben, dass sich viele Studierwillige nicht bewerben werden, da sie keine Aussicht auf einen Studienplatz haben. Das ist ein bildungspolitisches Armutszeugnis.

(Beifall von den PIRATEN)

Welche Potenziale dadurch möglicherweise gehemmt werden, ist nur zu erahnen. Wenn man des Weiteren bedenkt, dass viele der Hochschulzugangsberechtigten dann auch noch auf den Ausbildungsmarkt drängen werden, haben wir einen großen Verschiebebahnhof, der auf den Schultern der Absolventen mit Fachoberschulreife und mit Hauptschulabschluss ausgetragen wird. Das kann doch nicht ernsthaft gewollt sein.

Nach unserer Auffassung ist aber das Schlimmste, dass die Landesregierung keine Rezepte zu einer besseren Verteilung der Studienplätze gefunden oder vorgelegt hat. Das dialogorientierte Serviceverfahren ist kläglich gescheitert. Es wird von den Hochschulen kaum angenommen, da man ihnen

das Spielzeug der Studierendenauslese überlassen hat. Studieninteressierte sind zu Bittstellern geworden. Es obliegt der Hochschule, welche jungen Menschen sie aufnimmt.

Das entwertet die Hochschulzugangsberechtigung. Gerade die Abiturnote allein – das ist längst bekannt – sagt wenig über die Potenziale junger Menschen aus, wird aber hier zum Spielball für fehlende Studienkapazitäten und die chronische Unterfinanzierung der Hochschulen.

(Beifall von den PIRATEN)

Hier ist unserer Auffassung nach ein Blickwechsel nötig. Wir fordern in unserem Antrag die Aussetzung weiterer Orts-Numeri-clausi-Genehmigungen durch das Ministerium. Wir bleiben dabei, dass es nicht der Weisheit letzter Schluss sein kann, dass die Hochschulen die gesamte Studienzulassung übernehmen.

Ein letzter, aber zentraler Punkt unserer Kritik ist, dass diese Numeri-clausi-Praxis unserer Auffassung nach gegen das Bundesverfassungsgerichtsurteil aus dem Jahre 1972 verstößt. Damals wurde festgestellt, dass Numeri clausi nur zulässig sind, wenn alle vorhandenen Ausbildungskapazitäten ausgeschöpft worden sind. Aber, Frau Ministerin Schulze, Sie können doch keine qualifizierende Aussage zu deren Ausschöpfung machen; denn Sie sind ja selber ein Bittsteller des Pinkwart’schen Politikentmündigungsgesetzes geworden.

Unsere Bitte: Lassen Sie uns diese Praxis für die zukünftigen Studierendengenerationen endlich beenden! – Herzlichen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

Vielen Dank, Herr Dr. Paul. – Für die SPD-Fraktion spricht nun der Abgeordnete Schultheis.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Kollege Dr. Paul, Ihre Behauptungen in Ihrer Pressemitteilung vom 11. April 2013, aber auch die heutigen sind schlichtweg falsch und irreführend. Das ist ungefähr auf der Wellenlänge dessen, was Herr Kaiser eben nach dem Motto „Haltet den Dieb“ versucht hat.

Ich unterstelle Ihnen, Herr Dr. Paul, dass das, was Sie hier vortragen, wohlmeinend gemeint ist. Aber das Gegenteil von gut ist gut gemeint. Darum geht es einfach. Ich kann Ihnen von dem Besuch des SPD-Arbeitskreises Wissenschaft und Forschung an der Ruhr-Universität am letzten Freitag berichten. Da sind wir gerade von der Prorektorin, die für Lehre und Studium zuständig ist, darauf hingewiesen worden, wir sollten doch endlich im Landtag diese Diskussion über den Numerus clausus lassen, weil diese Diskussion dazu führe, dass junge

Leute davon abgehalten werden, sich an den Hochschulen zu bewerben.

Ich habe das sehr, sehr ernst genommen, und das sollten wir als Abgeordnete auch tun. Wir sind nicht dazu da, junge Menschen zu verängstigen und bei ihnen den Eindruck erwecken, dass sie keinen Studienplatz in Nordrhein-Westfalen erhalten werden. Das ist einfach nicht der Fall. Von daher sollten wir dies auch lassen.

Sie fordern mit Ihrem Antrag die Landesregierung auf, sich dem berechtigten Anspruch der Studierendengeneration zu stellen, dafür Sorge zu tragen, dass allen Studierwilligen ein erfolgreiches Studium ermöglicht wird. Dieser erneuten Aufforderung bedarf es nicht. Frau Ministerin Schulze hat ihre Hausaufgaben gemacht und der Landtag auch, indem wir die Haushaltsmittel bereitgestellt haben. Es sind zusätzliche Kapazitäten für die Lehre bereitgestellt worden. Die Studentenwerke haben erst heute in Pressemitteilungen deutlich gemacht, dass wir zusätzliches Personal für die Bearbeitung der BaföG-Anträge dort einstellen können. Es ist dafür gesorgt worden, dass Neubauten errichtet und Gebäude saniert worden sind, dass Runde Tische in den Kommunen eingesetzt wurden, um zusätzlichen Wohnraum zu schaffen.

Allerdings ist eine Festsetzung von Orts-NCs unumgänglich, weil verschiedene Studiengänge mehr nachgefragt werden als andere. Dann gibt es eben nicht für alle Bewerberinnen und Bewerber an dem Studienort und in dem Studiengang, für den sie sich bewerben, einen Studienplatz.

Wir sind doch alle daran interessiert, dass sich nicht alle Studierenden nur in Köln, Münster oder Aachen für ein Studium einschreiben, sondern auch an den anderen Studienorten. Deshalb kämpfen wir ja dafür, dass die Infrastruktur an unseren Hochschulen auch gleichwertige Qualität hat. Wir gehen davon aus, und dafür stehen wir auch, dass die Studienbedingungen in Siegen, an den Fachhochschulstandorten, an allen Standorten in NordrheinWestfalen gleichwertig sind. Von daher müssen wir über die Orts-NCs daran interessiert sein, dass diese Kapazitäten an den einzelnen Standorten auch genutzt werden.

Das ist auch nur über dieses Steuerungsinstrument möglich, weil wir die Situation haben, dass sich die Studienbewerberinnen und -bewerber natürlich an verschiedenen Studienorten gleichzeitig anmelden. Zum Zeitpunkt der Anmeldung haben wir gar keinen konkreten Überblick darüber, wie groß die Nachfrage an den einzelnen Standorten und in den einzelnen Fächern sein wird.

Wir gehen davon aus, dass alle jungen Menschen im doppelten Abiturjahrgang dieses Jahr einen Studienplatz erhalten werden – zwar nicht immer in dem haarscharf vorgesehenen Studienfach, das mag sein, und auch nicht immer an dem Studienort

des Wunsches, aber sie werden einen Studienplatz erhalten. Dafür haben wir gerade im Bereich der Hochschulpakte Vorsorge getroffen.

Wir haben erst vor wenigen Wochen Frau Ministerin Schulze loben dürfen, dass sie auf Bundesebene erreicht hat, den Deckel von dem bestehenden letzten Hochschulpakt aufheben zu können, dass eben alle Studienplätze in Nordrhein-Westfalen am Bedarf orientiert ausgebaut werden können, meine Damen und Herren.

Verwechseln Sie hier also nicht die Orts-NCs mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts! Sie haben ja das Bundesverfassungsgericht und die Urteile aus dem Jahr 1972 vorgetragen, die sich im Wesentlichen auf die zentral zulassungsbeschränkten Fächer für die ganze Republik beziehen. Das sind zwei unterschiedliche paar Schuhe, und ich bitte Sie, diese auseinanderzuhalten.

Die soziale Öffnung, die Sie hier anmahnen, ist eines unserer Kernelemente der Hochschulpolitik in Nordrhein-Westfalen. Wir haben die Studiengebühren abgeschafft, wir haben die höchste Quote an jungen Leuten, die über ihren schulischen Abschluss einen Zugang in die Hochschulen erreichen. Wir haben eine sehr breite Öffnung ermöglicht, damit wir auch Studierwilligen ohne einen formalen Schulabschluss, der einem Abitur gleichkommt, in unseren Hochschulen einen Studienplatz anbieten können.

Herr Kollege, Ihre Redezeit.

Das sind wesentliche Elemente, die dazu führen, die soziale Öffnung auch glaubwürdig zu gestalten. Von daher bitte ich Sie, Verständnis dafür zu haben. In der Tat: gut – gut gemeint.

Wir müssen Ihren Antrag heute in direkter Abstimmung ablehnen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Schultheis. – Zu einer Kurzintervention hat sich Herr Dr. Paul gemeldet.

Vielen Dank, Herr Präsident! Herr Schultheis, ich will gar nicht in Abrede stellen, dass die existierende Regierung und die regierungstragenden Fraktionen durchaus Leistungen im Bereich Hochschule vorzuweisen haben. Das ist auch mehrfach in den Ausschüssen und im Plenum deutlich geworden.

Sie haben aber auf der einen Seite von einer Gleichwertigkeit der Studiengänge gesprochen. Nur, wenn es um die Zugänge zu diesen Studien

gängen geht, ist von Gleichwertigkeit auf einmal nicht mehr die Rede. Da muss sich ein Student an fünf, sechs, sieben, vielleicht sogar acht Universitäten oder Fachhochschulen bewerben, um einen Zugang zu bekommen.

Und als Frage zum Schluss: Ist Ihnen bekannt, dass an der RWTH Aachen, eine der renommiertesten Hochschulen im Land, die wir haben, nur ein einziger Studiengang ohne Zugangsberechtigung existiert?

Bitte schön, Herr Schultheis.

Das Letzte kann ich Ihnen bestätigen, das ist in der Tat so. Aber das sagt nichts darüber aus, mit welchem Notendurchschnitt beispielsweise ein Studiengang aufgenommen werden kann. In der Maschinentechnik – das ist eines der Highlights der RWTH Aachen – lag der NC in den letzten Semestern bei knapp über drei. Also, er ist überhaupt nicht mit einem Selektionsmechanismus versehen.

Es geht lediglich darum, dass die Qualität des Studiums bei den vorhandenen Studienplätzen vergleichbar ist. Ich kann natürlich die Säle so vollmachen, dass da niemand mehr studieren kann. Das ist doch nicht Sinn der Sache. Wir müssen die Kapazitäten, die wir in NRW haben, auch sinnvoll ausschöpfen. Das geht nur so. Wir kennen nicht das Wahlverhalten im Vorhinein. Das können Sie nicht planen. Die aufpumpbare Hochschule haben wir nicht, und was wir haben, können wir auch nicht bei Bedarf aufblasen.

Vielen Dank, Herr Schultheis. Damit ist die Kurzintervention beendet. – Für die CDU-Fraktion hat nun Herr Kollege Nettelstroth das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Mein sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag der Piraten spricht im Kern ein Problem an, das alle Mitglieder des Landtags interessieren muss, nämlich die Ausgestaltung des Rechts auf freie Wahl des Berufs und der Ausbildungsstätte unter Berücksichtigung des allgemeinen Gleichheitssatzes und des Sozialstaatsprinzips, konkret den Zugang zum Hochschulstudium in NordrheinWestfalen.

Nachdem die Landesregierung in dieser Sache, insbesondere vor dem Hintergrund des doppelten Abiturjahrgangs, immer wieder beschwichtigt hatte und namentlich Frau Ministerin Schulze nicht müde wurde zu betonen, dass man in NordrheinWestfalen auf den Ansturm auf die Hochschulen vorbereitet sei, stellen wir nunmehr fest, dass nach aktuellen Prognosen des Schulministeriums in die

sem Jahr rund 176.000 Studienberechtigte mit Fachhochschulreife und Hochschulreife an den Hochschulen des Landes erwartet werden.

Das ist gegenüber dem Jahr 2012 ein Plus von 45.000 Studienberechtigten. In der Tat haben die Fachhochschulen und Hochschulen des Landes konkrete Maßnahmen ergriffen, um dem erwarteten Ansturm an Studienberechtigten begegnen zu können. Angesichts einer unzureichenden Finanzausstattung durch das Land konnten und können jedoch nicht die erforderlichen Kapazitäten bereitgestellt werden.

Die zuständige Ministerin beschwichtigte derweil. Gefragt, ob sie eine Gefahr der Abschottung der Hochschulen durch Zulassungsbeschränkungen