Die zuständige Ministerin beschwichtigte derweil. Gefragt, ob sie eine Gefahr der Abschottung der Hochschulen durch Zulassungsbeschränkungen
sehe, antwortete Ministerin Schulze gemäß der „Bild“-Zeitung vom 25.02.2013, dass sie diese Gefahr nicht sehe.
Noch in der Plenardebatte vom 28.02.2013 sagte die Ministerin wörtlich, und zwar hier an diesem Platz:
Gut eineinhalb Monate später stellte die „Rheinische Post“ am 11. April 2013 fest, dass nahezu zwei Drittel der Fächer an Universitäten im kommenden Semester einen Numerus clausus einführen werden. An der Universität Köln sind von 140 Studiengängen noch fünf frei wählbar. Alle anderen haben einen NC. An der Universität Duisburg-Essen sind gerade einmal noch sechs von 117 Studiengängen NC-frei. Angesichts dieser Fakten erscheinen die Aussagen der Ministerin abgehoben und fernab der Realität.
Das Motto „Kein Kind zurücklassen“ verkommt immer mehr zu einer bloßen Worthülse. Sie, Frau Ministerin, schicken Tausende Studienwillige in jahrelange Warteschleifen – und das, obwohl zuvor bei unserer Jugend dafür geworben wurde, möglichst stringent Schule und Studium abzuschließen, um schneller in das Berufsleben einsteigen zu können.
In dieser Sache zeigt sich immer deutlicher, dass diese Landesregierung, deren originäre Aufgabe die Schaffung von Studienplätzen ist, versagt hat. Der NC in einigen Studiengängen sollte die Ausnahme sein und nicht zur Regel werden.
In Nordrhein-Westfalen ist das Studium zwar grundsätzlich studiengebührenfrei; im Gegensatz dazu werden jedoch Tausende Studienwillige von einem Studium ausgeschlossen – wegen unzureichender Studienplatzkapazitäten mangels ausreichender Finanzmittelbereitstellung durch diese Landesregierung.
Obwohl es die Aufgabe des Landes ist, ausreichend Studienplätze zu schaffen, hat sich der Bund bereit
erklärt, im Rahmen des Hochschulpaktes in den nächsten Jahren weitere 2 Milliarden € bereitzustellen. Insoweit sind wir gespannt, Frau Ministerin, wie diese Landesregierung die Kofinanzierung sicherstellen wird.
Angesichts der hohen Studienplatznachfrage und unzureichender Studienplatzkapazitäten vor Ort bleibt den Hochschulen nunmehr nur noch die Möglichkeit, die jeweilig betroffenen Studiengänge mit einem Numerus clausus zu belegen. Aus Sicht der Hochschulen ist es daher legitim, dazu entsprechende Genehmigungsanträge zu stellen.
Würde man dem Antrag der Piraten entsprechen, müsste man solche Orts-NC abweisen. Dies wiederum wäre die falsche Vorgehensweise, denn die Numeri clausi sind das Symptom und nicht die Ursache für unzureichende Studienplatzkapazitäten. Deshalb wird unsere Landtagsfraktion den PiratenAntrag ablehnen.
Im Übrigen bleibt der Antrag der Piraten nebulös. Wenn die Landesregierung recht abstrakt dazu aufgefordert wird, dieser Studiengeneration ein erfolgreiches Studium zu ermöglichen und auf eine soziale Öffnung der Hochschulen hinzuwirken, dann muss man zumindest Hinweise geben, wie das geschehen soll. Denn schließlich hat diese Landesregierung nachgewiesen, dass sie die Probleme eben gerade nicht zu lösen vermag. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Nettelstroth. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun Frau Dr. Seidl das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich verstehe, dass die Festsetzung von Zulassungsbeschränkungen an den Hochschulen immer wieder Debatten auslöst und diese dann auch gerne dazu benutzt werden, um Ängste zu schüren wie in dem vorliegenden Antrag. Herr Nettelstroth, Sie behaupten sogar, dass es uns dabei um den Aufbau von Bildungshürden in Nordrhein-Westfalen geht. Ich muss sagen, das ist schon ziemlich unverschämt.
Offensichtlich haben Sie alle beide, Herr Nettelstroth und Herr Paul, den Kern des Bundesverfassungsgerichtsurteils von 1972 überhaupt nicht verstanden. Der NC ist ganz im Sinne dieser Rechtsprechung ein Instrument zur bestmöglichen Versorgung der Studierenden mit Studienplätzen bei vollständiger Nutzung der vorhandenen personellen, räumlichen und sächlichen Möglichkeiten. Darum geht es.
Er ist ein notwendiges Steuerungsinstrument, um das vorhandene Studienangebot optimal auszunutzen. Das wird in allen Bundesländern so gehand
habt. Deshalb kann ich Ihrer Argumentation auch nicht folgen, Herr Paul. Wir brauchen keine neue Strategie zur Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes. Die Rechtslage in Nordrhein-Westfalen entspricht exakt dieser Rechtsprechung.
Die Regelungen können Sie im Hochschulzulassungsgesetz, das der Landtag 2008 verabschiedet hat, nachlesen. Grundlage ist ein Staatsvertrag der Länder, der bundesweit einheitlich die Vergabe von zulassungsbeschränkten Studiengängen regelt.
Wenn wir uns nun ansehen, welche enormen Kraftanstrengungen der Bund und die Länder zur Ausfinanzierung der nötigen Studienplätze unternommen haben, dann muss eigentlich jedem klar sein, dass trotz der Einrichtung von NC im kommenden Wintersemester deutlich mehr junge Menschen ein Studium in Nordrhein-Westfalen aufnehmen können, und zwar auch in den so genannten NC-Fächern.
Aus dem Monitoring der Landeregierung wissen wir, dass die Hochschulen viel geleistet haben, um sich auf den doppelten Abiturjahrgang vorzubereiten. 4.200 zusätzliche Dozenten sind für die Lehre eingestellt worden. 180.000 Quadratmeter Fläche sind an den Hochschulen seit 2007 nur für die Lehre entstanden.
Allein in den letzten zwei Jahren haben die zwölf nordrhein-westfälischen Studentenwerke rund 1.000 neue Studentenwohnheimplätze gebaut. Über
11.000 vorhandene Wohnheimplätze sind saniert und modernisiert worden. Das ist der entscheidende Punkt. Wir haben doch nicht die NCs angehoben, ohne gleichzeitig die Kapazitäten zu erhöhen.
Mit der jetzt auf GWK-Ebene erzielten Verdoppelung der Mittel aus dem Hochschulpakt für die nordrhein-westfälischen Hochschulen können wir das Hochplateau der Studierendenzahl dauerhaft finanzieren; denn wir werden es noch eine ganze Weile mit einem Hochplateau in dieser Größenordnung zu tun haben.
In der heutigen Debatte geht es auch um die zusätzlichen Kapazitäten, die wir aufgebaut haben. Wenn Sie, Herr Nettelstroth, die Zahl der zulassungsbeschränkten Studiengänge in NordrheinWestfalen – die besagten 48 % – zum Maßstab machen, dann möchte ich in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass sich die Situation zu Zeiten Ihrer Landesregierung kaum anders dargestellt hat. Heute haben 48 % der Bachelorstudiengänge in Nordrhein-Westfalen einen Numerus clausus; im Wintersemester 2006/2007 unter der Regierung Rüttgers/Pinkwart waren es 50 %.
Letztlich ist die Frage nach der Anzahl der Studiengänge mit NC auch nicht die entscheidende. Entscheidend ist vielmehr, dass sich die Aufnahmesituation insgesamt nicht verschärft hat. Fakt ist doch: Wir konnten in den Studienjahren 2011 und 2012
Das sind 22 % mehr als 2010. Nach bisherigem Stand der Prognosen erwarten wir für das kommende Wintersemester noch einmal um die 123.000 Studierende an unseren Hochschulen. Herr Nettelstroth, die Zahl, die Sie genannt haben – 176.000 – ist die Zahl der Schulabgänger. Das entspricht erfahrungsgemäß bei Weitem nicht der Zahl derjenigen, die ein Studium an einer Hochschule aufnehmen werden.
Hierfür stehen im Haushalt Mittel in Höhe von über 1 Milliarde € zur Verfügung, davon 830 Millionen € an Hochschulpaktmitteln. Deshalb kann ich zum Schluss Ihrem ehemaligen Wissenschaftsminister Herrn Professor Pinkwart nur zustimmen, der am 14. Januar 2013 im „General-Anzeiger Bonn“ mit den Worten zitiert wird:
„Ich teile die Einschätzung meiner Nachfolgerin, dass die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen gut auf den doppelten Abiturjahrgang vorbereitet sind.“
Liebe Kolleginnen und Kollegen, worum geht es bei diesem Antrag? Mit dem Antrag der Piraten soll die Praxis des Numerus clausus an unseren Hochschulen generell beendet werden; so habe ich es verstanden. Dies ist mehr als utopisch. Vor allem aber ist es verantwortungslos, wenn man die Hochschulen auf der einen Seite in die Überlast treibt und auf der anderen Seite wertvolle Studienkapazitäten ungenutzt lässt. Vor diesem Hintergrund können wir Ihrem Antrag nicht zustimmen. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Entgegen früheren Annahmen müssen wir in der Tat feststellen, dass die Zahl der örtlichen Zulassungsbeschränkungen in diesem Jahr massiv angezogen hat. Im bevorstehenden Wintersemester 2013/2014 wird aller Voraussicht nach die Quote der an den Universitäten noch frei zu wählenden Studiengänge bei 38,7 % liegen. Ich stimme der Kollegin Seidl – bei dieser Gelegenheit auch gute Besserung – ausdrücklich zu, dass die zu erwartende Zahl der Studierenden ein historischer Rekord sein wird.
Zahlen sind schon viele genannt worden; darum will ich mich hier anschließen. Im Wintersemester 2010 und 2011 waren rund 54 % der Fächer an den Universitäten nicht mit einem NC belegt, heute wird diese Quote voraussichtlich 38 % betragen. Bei den
Fachhochschulen fällt die Quote etwas günstiger aus, aber die Voraussetzungen sind auch hier strenger geworden.
Eine kritische Anmerkung in Richtung Landesregierung kann ich nicht unterlassen. Beschwichtigungen dahin gehend, dass vielleicht nicht jeder Studierende sein Wunschstudienfach und auch nicht seinen Wunschort erhält, sind nicht zufriedenstellend. Es ist nur bedingt ein Trost für die betroffenen jungen Menschen, und sie fühlen sich zu Recht nicht ernst genommen mit ihren Sorgen. Was nützt es, wenn man Germanistik in Bonn studieren will, aber nur Technomathematik in Paderborn frei ist? Hier wünsche ich mir eine andere Sensibilität.
Dass die Zunahme des NCs in erster Linie mit der voraussichtlich hohen Anzahl der Studierwilligen zu tun hat und auch eine Schutzhandlung der Hochschulen vor dem Überlaufen ist, ist, glaube ich, unstreitig. Es sollte uns jedenfalls allen klar sein, dass dahinter kein böser Wille vermutet werden kann.
Wir wissen alle noch nicht, wie sich der doppelte Abiturjahrgang genau auf die Hochschulen auswirkt. Wir wissen nicht, wie viele von den jungen Menschen, die jetzt in den Abiturprüfungen stehen, tatsächlich die Zugangsberechtigung bekommen und wie viele dann ein Studium aufnehmen wollen. Es ist gerade schon angesprochen worden, dass auch die Frage der Doppelmeldungen eine erhebliche Herausforderung darstellt, jedes Jahr aufs Neue übrigens. Insofern gibt es noch eine ganze Reihe von sensiblen Punkten. Ich kann verstehen, dass sich die Hochschulen insofern zu schützen suchen.
Ich komme zu meiner Kritik am Antrag der Piraten. In Ihrem Antrag steht nichts Konkretes zu Hilfestellungen oder zu Ansätzen, wie wir im Rahmen der Möglichkeiten der Politik den Druck an den Hochschulen abmildern können.
Die Hochschulen sind am Limit. Sie leisten dennoch Hervorragendes. Das ist auch gerade schon deutlich geworden. Es wird wirklich alles getan, um möglichst vielen Studienanfängern Platz bieten zu können.
Ich will nicht die Sorge verhehlen, dass gerade in einer solchen Situation, in der die Hochschulen Enormes leisten, eine Drohung, die Hochschulen wieder in die Gängelung zu nehmen und sie der Hochschulfreiheit zu berauben, eine völlig ungeeignete Maßnahme ist. Auch die Unisenate, wie zuletzt der der Uni Münster, haben zu dem Eckpunktepapier der Landesregierung angemerkt: „Überzeugende Gründe für eine Einschränkung der Selbstständigkeit der Hochschulen sind durch den Gesetzgeber bisher nicht benannt worden.“ – Geschenkt.
Die Erfolge in den Verhandlungen und Gesprächen mit dem Bund, was den Hochschulpakt angeht, sind gerade schon angesprochen worden. Es ist gelun
gen, dass sich Bund und Länder darauf verständigt haben – das ist erfreulich –, die Anstrengungen zu verstärken und mehr Mittel für die gestiegene Zahl der Studierenden bereitzustellen.
Insbesondere die nordrhein-westfälische Landesregierung – das Land Nordrhein-Westfalen – muss aber noch die Frage beantworten, was sie in ihrem Verantwortungsbereich tut. Wo ist die Aufhebung des Deckels bei der unzureichenden Kompensation der verlorenen Studienbeitragsmittel, die den Hochschulen fehlen, um in Ausbau und Qualitätssteigerung zu investieren? Wo sind die Anstrengungen, die Sie unternommen haben und unternehmen wollen, um dem Recht der jungen Menschen auf eine qualitativ hochwertige universitäre Ausbildung