Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Garbrecht, ich habe vorhin schon die beiden Daten genannt. Diese Briefe liegen keinem Ausschussmitglied der FDP und der CDU vor. Sie sind nicht weitergeleitet worden. Es gibt auch keinen E-Mail Verkehr in dieser Richtung. Deshalb müssen Sie diesen Vorwurf schon hinnehmen. Wir können in der Obleuterunde noch einmal darüber reden, oder Sie zeigen uns Ihren EMail-Account. In unserem E-Mail-Account ist nichts angekommen.
Vielen Dank, Herr Kollege. Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wir sind somit am Schluss der Beratung.
Wir kommen zur Abstimmung. Eine weitere Beratung des Fachausschusses hat zwischen der zweiten und der dritten Lesung nicht stattgefunden. Gegenstand der Abstimmung ist deshalb der Gesetzentwurf in der Fassung nach der zweiten Lesung. Wir stimmen also ab über den Gesetzentwurf Drucksache 16/1187, geändert durch den Änderungsantrag Drucksache 16/2656. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Gesetzentwurf, wie soeben erläutert, mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der FDP-Fraktion und der Piratenfraktion angenommen worden. Er ist damit in dritter Lesung in der Fassung nach der zweiten Lesung verabschiedet worden.
Ich möchte noch einen Hinweis geben. Der Antrag der Fraktion der FDP wurde gemäß § 79 Abs. 2 b der Geschäftsordnung vom Plenum an den Ausschuss für Schule und Weiterbildung überwiesen mit der Maßgabe, dass eine Beratung und Abstimmung erst nach Vorlage einer Beschlussempfehlung erfolgt. Die Beschlussempfehlung und der Bericht des Ausschusses für Schule und Weiterbildung liegen nunmehr vor.
Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste auf der Tribüne! Uns liegt der zweite Antrag der FDP mit dem Titel „Stärkungspakt für Gymnasien“ vor. Ohne Zweifel darf wohl formuliert werden: Die FDP betreibt Bildungspolitik ausschließlich für eine einzige Schulform, nämlich die des Gymnasiums.
Stehen wir also am Anfang einer Serie von Anträgen dieser Art? Wir dürfen für die Zukunft gespannt sein.
Es freut mich zwar, dass die FDP mittlerweile zum zweiten Mal unsere Wortwahl des Stärkungspaktes übernimmt, aber damit enden auch unsere Gemeinsamkeiten. Der Schulkonsens, an dem sich die FDP nicht beteiligen wollte, hat offenbar Spuren, hat Wunden hinterlassen, die mit diesen Anträgen geheilt werden sollen.
Nun zum Inhalt des vorliegenden Antrages: Es werden zusätzliche Stellen für die Gymnasien in NRW gefordert. Die Zuweisung der Stellen an die Schulen ist ja bekanntermaßen in der Haushaltsverordnung geregelt und beschlossen. Wollen Sie diese nun ändern und zusätzliches Geld bereitstellen?
Dann frage ich mich nur, wie Sie das machen wollen, wenn Sie auf der einen Seite ständig zum Sparen auffordern und uns Schuldenmacherei vorwerfen, auf der anderen Seite aber immer mehr Geld bereitstellen wollen.
Der Schulkonsens, auf den ja bereits in der Beratung im Ausschuss ausdrücklich verwiesen wurde, ist ein – um bei der gemeinsamen Wortwahl zu bleiben – Stärkungspakt für alle, also für die gesamte Schullandschaft und somit nicht eine Unterstützung für eine einzelne Schulform.
Unsere Schulpolitik ist eine, die für alle da ist. Wir unterstützen alle Schulformen und alle Schüler gleichermaßen. So gewährleisten wir die in Ihren Anträgen geforderte Chancengleichheit.
Wenn von Ihrer Seite von Chancengleichheit gesprochen wird, werfen wir einmal einen Blick zurück auf die Regierungszeit Rüttgers, als die FDP in allen Belangen versuchte, die Gesamtschulen zu schwächen und nahezu eine Anti-Gesamtschulpolitik verfolgte. Und nun? Nun ist aus der Anti
Gesamtschulpolitik eine Pro-Gymnasiumpolitik geworden. Bravo! Ob so Chancengleichheit geschaffen werden kann? Das ist ja wohl mehr als eine rhetorische Frage.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, wir dürfen nicht zulassen, dass hier Klientelpolitik auf dem Rücken des Schulsystems ausgetragen wird. Uns wird vorgeworfen, dass wir uns nur auf unsere Lieblingsschulformen, die Gesamt- und die Sekundarschule, konzentrieren. Das ist falsch. Wir konzentrieren uns eben nicht auf eine bestimmte Schulform, sondern wir schaffen Alternativen und Wahlmöglichkeiten, indem wir die Leitlinien des Schulfriedens umsetzen.
Wir stehen für eine Schulpolitik der individuellen Förderung. Sie betrifft das ganze Spektrum: von Kindern mit besonderem Förderbedarf bis zum hochbegabten Kind – so verschieden und vielfältig, wie die Menschen eben sind. Ihr Antrag dagegen symbolisiert einen rückwärtsgewandten Blick auf das System Schule.
Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen von der FDP! Sie sprechen immer wieder von einer Benachteiligung der Gymnasien und kritisieren, dass dort die individuelle Förderung nicht in vollem Maße gewährleistet wird. Dabei setzt die rot-grüne Landesregierung gerade genau das um, was Sie damals in der schwarz-gelben Regierung im Schulgesetz verankert haben, nämlich die individuelle Förderung der Kinder.
Die alleinige Fokussierung in Ihrem Antrag auf die Gymnasien zeigt allerdings, dass der Grundgedanke des Schulkonsenses und damit der individuellen Förderung von Ihnen nicht erkannt worden ist oder sie ihn nicht erkennen wollen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die durch den doppelten Abiturjahrgang und die demografische Entwicklung frei werdenden Mittel werden zur individuellen Förderung und kontinuierlichen Verbesserung des Schulsystems für alle Schülerinnen und Schüler an allen Schulformen eingesetzt. Die schrittweise Senkung der Klassengrößen wird erfolgen, und zwar in allen Schulformen. Der Startschuss ist gegeben für alle Beteiligten mit dem Schulkonsens bis 2023.
Klientelpolitik hat in der Schulpolitik nichts zu suchen. Daher sollte der Landtag der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und diesen Antrag ablehnen. – Danke schön.
Vielen Dank, Frau Kollegin Spanier-Oppermann. – Nun spricht für die CDU-Fraktion Kollege Dr. Hachen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Antrag der FDP-Fraktion, über den wir debattieren, weist auf einen wichtigen Aspekt des Schulkonsenses hin, der auch uns, der CDU, sehr am Herzen liegt.
Es wurde darin vereinbart, dass nicht nur der Klassenfrequenzrichtwert für die neuen Sekundarschulen auf 25 Kinder pro Klasse festgelegt wird, sondern auch eine mittelfristige Absenkung an den anderen Schulformen von 28 auf 26 Schüler pro Klasse erreicht werden soll. Die FDP sieht darin eine auch langfristig verbleibende Ungerechtigkeit.
Für uns ist aktuell aber wichtiger, dass zur mittelfristigen Realisierung dieser Vereinbarung bisher leider keine konkreten Ansätze erkennbar sind. Wir sehen in dem Kompromiss keine Ungerechtigkeit, sondern betonen die dringende Notwendigkeit für eine Benennung von Zwischenzielen für den Zeitraum bis 2023, also den Zeitraum des Schulkonsenses. Insofern unterscheiden wir uns von der FDP.
Wir sind aber ebenso wie die FDP der Meinung, dass die demografischen Gewinne, die in den nächsten zehn Jahren bei ca. 18.000 Stellen liegen werden, zur Verringerung der Klassengrößen und damit zu verbesserter individueller Förderung an allen Schulformen beitragen müssen.
Die besondere Situation an den Gymnasien ist aber, dass diese ca. 600 Schulen zwar zurzeit noch intensiv mit der Abarbeitung des doppelten Abiturjahrgangs befasst sind und deshalb an der Grenze ihrer Kapazitäten arbeiten, gleichzeitig aber offensichtlich bereits mit dem Abbau von Personal begonnen wird und auch die Einstellung von Referendaren aus Kostengründen an dieser Schulform – da geht es ja um A13 – offensichtlich besonders restriktiv gehandhabt wird.
Das Schulministerium hatte wegen des zukünftigen Wegfalls des doppelten Abiturjahrgangs zunächst an den Gymnasien einen Überhang von 2.300 Stellen prognostiziert, der dann auf 2.000 Stellen reduziert wurde.
Nach dem Haushaltsentwurf 2013 reduziert sich die Schülerzahl an den Gymnasien von 2012 nach 2013 konkret um 39.000 Köpfe. Das entspricht einem Überhang von ca. 1.900 Stellen, von denen Sie 700 sofort reduzieren. 1.000 Stellen sollen – al
Frau Hendricks sprach in der Ausschussdebatte, die wir dazu hatten, davon, dass diese Stellen aus ihrer Sicht behutsam am Gymnasium abgebaut werden sollen. Die Frage, die sich sofort stellt, ist: Was bedeutet das, behutsam? Was muss man sich darunter konkret vorstellen?
Bei einer Pensionierungsrate – diesen Hinweis möchte ich an dieser Stelle geben – von ca. 1.000 Stellen pro Jahr am Gymnasium sind diese Stellen bereits im nächsten Jahr weg, ohne dass Sie zusätzlich Stellen streichen müssen. Der FDPVorschlag, jedem Gymnasium eine Stelle davon auf Dauer zu belassen, würde von diesen 1.000 temporären Stellen 600 auf Dauer festschreiben, die dann größenabhängig an den Schulen verteilt werden könnten.
In der Beschlussempfehlung und in dem Bericht über die Ausschussdebatte ist fälschlicherweise zu lesen, dass nach Auffassung der FDP der überwiegende Teil der Demografiegewinne im System verbleiben soll. Das stimmt angesichts der geforderten ca. 600 von ursprünglich 2.000 Stellen erkennbar nicht. Diese Forderung bezieht sich wohl eher auf ein Drittel der formal überzähligen Stellen als auf einen überwiegenden Teil.
Damit erscheint diese Forderung der FDP auch nicht wirklich überzogen – allerdings nur dann, wenn man individuelle Förderung tatsächlich will. An diesem Willen muss man zurzeit offensichtlich zweifeln, da die Landesregierung – auch darauf will ich hinwiesen – aktuell größenordnungsmäßig 500 Lehrerstellen bei der Vertretungsreserve an allen Schulen abbaut. Wenn man hier 500 Stellen abbaut, dann gelingt individuelle Förderung natürlich nicht. Der Slogan „Kein Kind darf zurückgelassen werden“ verkommt dann leider zur Satire.
Wir haben uns bei der Abstimmung über diesen Antrag der FDP der Stimme enthalten, weil wir anders als die FDP der Meinung sind, dass eine gelingende Absenkung des Klassenfrequenzrichtwertes auf 26 Schüler an allen Schulformen keine Benachteiligung gegenüber den Sekundarschulen darstellt, sondern positiv zu bewerten ist. Deshalb teilen wir die Kritik der FDP an dieser Stelle ausdrücklich nicht.
Abschließend lassen Sie mich festhalten: Wir werden uns auch heute demzufolge der Stimme enthalten, weisen aber mit Nachdruck darauf hin, dass unser Verständnis der Absprachen zum Schulkompromiss dahin geht, dass die Reduzierung des Klassenfrequenzrichtwertes an allen Schulen zeitnah und schrittweise zu erfolgen hat und nicht bis 2020 verschleppt werden darf. – Herzlichen Dank fürs Zuhören.
Danke schön, Herr Kollege Dr. Hachen. – Darf ich eine Frage stellen: Frau Spanier-Oppermann, war das Ihre erste Rede?
Wir waren uns hier nicht ganz sicher. Danke schön. – Es spricht als Nächste Frau Beer für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.