Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales Drucksache 16/2643
Ich eröffne die Beratung und erteile als Erstes Herrn Abgeordneten Dr. Adelmann für die SPD-Fraktion das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Was die dritte Lesung anbelangt: Meines Erachtens wurden in den Ausschüssen und gestern – auch im Hinblick auf die Kommentare der Kammern – die Eckpunkte dieses Gesetzes ausreichend diskutiert. Darum bleibt mir im Namen der SPD-Fraktion nur, zu sagen, dass wir die Anregungen und Umsetzungen, die aufgrund der aktuellen Anforderungen neu bzw. überarbeitet hier hereinkommen, unterstützen. Wir stimmen dem Antrag zu. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Adelmann. – Für die CDULandtagsfraktion spricht der Abgeordnete Burkert.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben die dritte Lesung beantragt. Wir stehen damit im Gegensatz zu Ihnen Herr Dr. Adelmann, denn Sie haben gerade gesagt, dass mit diesem Gesetz alles klar sei und dass es genügend diskutiert worden sei. Wir haben Ihre Änderungsanträge in der letzten Ausschusssitzung erhalten. Zu dem Zeitpunkt wussten wir noch nicht, dass die Kammern bereits am 30. November 2012 den Vorsitzenden des Ausschusses – mit der Anschrift: „An den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales, zu Händen Herrn Vorsitzenden Garbrecht“ – angeschrieben hatten. Wir haben keine Kopie dieses Schreibens bekommen. Darin haben die Kammern deutlich auf drei Punkte hingewiesen, die so in diesem Gesetz nicht verbleiben könnten.
Dabei geht es erstens um die Ethikkommission, zweitens um das Versicherungsvertragsgesetz und drittens um den Notfalldienst. Wir konnten diese Dinge nicht beraten. Aufgrund der Anregung der Apothekerkammer haben wir zum Thema „PTA“ Anhörungen durchgeführt. Selbstverständlich hätten wir auch sehr gerne gehört, was uns die Kammern dazu zu sagen haben. Die Kammern haben sich bemüht, mit dem Ministerium zu sprechen. Sie haben auch diese Dinge vorgebracht, aber auch keine Informationen erhalten.
Gestern schon habe ich gesagt, dass heute in Berlin eine Arbeitsgruppe tagt, die sich genau mit der EURichtlinie 2011/24 auseinandersetzt. Gerade habe ich aufgrund einer Rückmeldung erfahren, dass von den Ärztekammern Berlin, Sachsen, SchleswigHolstein, Bremen, Baden-Württemberg, Saarland und Hessen – man hatte sie gefragt, wie es dort mit der Umsetzung dieser Richtlinie aussieht – nur gesagt wurde, das Land Hessen habe angekündigt, dass man demnächst an diesem Thema arbeiten werde.
Bundesländern zu haben. Genau dies ist die Zielsetzung. Hier prescht Nordrhein-Westfalen vor und macht ein anderes Gesetz. Die anderen werden wieder andere Gesetzesregelungen vornehmen, und es gibt wieder ein Durcheinander und keine einheitliche Umsetzung einer EU-Richtlinie.
Es ist hochinteressant, meine Damen und Herren, dass das Land Nordrhein-Westfalen auch an dieser Sitzung teilnimmt. Hätten wir dieses Gesetz gestern beschlossen, hätten wir gar nicht mehr über die Vereinheitlichung reden müssen.
Ich darf den Vorsitzenden bitten, wenn schon Briefe von Kammern an die Ausschussmitglieder gesandt werden, diese dann auch den Ausschussmitgliedern zur Verfügung zu stellen, damit wir auf dem gleichen Kenntnisstand wie Sie bzw. das Ministerium sind. – Danke schön.
Vielen Dank, Herr Kollege Burkert. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Herr Kollege Ünal.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben gestern über diese Gesetzesänderungen sowohl im Ausschuss als auch in der Anhörung und gestern sehr ausführlich diskutiert. Besonders weil die Opposition die Finanzierung der PTA-Schulungen immer wieder als vorrangig angesehen hatte, haben wir hier über konkrete Gesetzesänderungen überhaupt nicht diskutieren können.
Genau das Thema, das Sie ansprechen, haben wir in der Gesetzesänderung berücksichtigt. In § 7 steht: „bundes- und landesrechtlich nichts anderes vorgegeben ist.“ Das ist extra eingefügt worden, damit man nicht bei jeder bundes- und landesgesetzlichen Änderung dieses Heilberufsgesetzes dieselbe automatisch übernehmen muss.
Was die Finanzierung der PTA-Schulen angeht, so haben wir das mit der Verabschiedung des Haushaltes erledigt. Das hat mit diesem Gesetz überhaupt nichts zu tun.
Mit diesem Gesetz ermöglichen wir nur, dass sich die Apotheken bei der Finanzierung aktiver beteiligen können, nicht mehr und nicht weniger. So gesehen geht es hier nicht um die Finanzierung der PTA-Schulen, sondern um die Änderung des Heilberufegesetzes. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf ist vor allem zur PTA-Ausbildung alles andere als gelungen. Mit ihrem Änderungsantrag verpassen SPD und Grüne auch noch die Chance, den von den Kammern errichteten Ethikkommissionen zur Beratung ihrer Kammerangehörigen in berufsrechtlichen und berufsethischen Fragen rechtssicher Aufgaben zu übertragen. Denn für die Aufgabenübertragung wird eine bloße Bezugnahme auf das Grundgesetz nicht ausreichen. Das Grundgesetz enthält nämlich insoweit keine Aufgabenzuweisung.
Es zeigt sich wieder: Gut gemeint ist nicht gleich gut gemacht! So offenbart sich in Ihrem Änderungsantrag eine Verschlimmbesserung des Gesetzentwurfs. Die Vorschriften, auf die Bezug genommen wird, regeln allein die Gesetzgebungsbefugnis des Bundes in den dort bezeichneten Bereichen. Es fehlt also immer noch ein Landesrecht, das verbindliche Aufgaben auf die Ethikkommission überträgt. Das ist unseriöses Stückwerk.
Auf der Grundlage Ihres Änderungsantrages bekommen Sie die Aufgabenzuweisung jedenfalls nicht hin. Im Streitfalle wird jede Maßnahme der Ethikkommission vor Gericht scheitern, da es an einer rechtswirksamen Aufgabenzuweisung fehlt. Damit erweisen sie der Tätigkeit der Ethikkommission einen Bärendienst.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Im Rahmen der Informationen zur Berufsausübungsberechtigung wollen Sie mit Ihrem Antrag den Bestimmungen der entsprechenden EU
Richtlinie nachkommen, die bis zum 25. Oktober 2013 von den Mitgliedstaaten umzusetzen ist. Wir vermissen allerdings die notwendige transparente Abstimmung der Umsetzungsabsichten mit den anderen Bundesländern. Um einen Flickenteppich von Umsetzungsregelungen zu vermeiden, wäre es ratsam gewesen, wenigstens die gemeinsame Sitzung der AG Heilberufe und Kammergesetze der Landesärztekammern und der AG Berufe im Gesundheitswesen am 25. April, also heute, abzuwarten. In dieser Sitzung soll erstmals die Umsetzung der EUPatientenrechte-Richtlinie beraten werden.
Es wäre also seriöse Politik der Landesregierung gewesen, die abschließende Beratung dieses Gesetzentwurfs zu vertagen, wenn sie schon mit einem Last-Minute-Änderungsantrag mit § 5a Abs. 5 einen völlig neuen Regelungsgegenstand in das Gesetz einfügen will. Wir glauben, dass es übereilt ist, heute eine Entscheidung darüber zu treffen, in welcher Form die Umsetzung der EU-Richtlinie Eingang in das Heilberufegesetz NRW findet.
gen greifen Sie nach unserer jetzigen Einschätzung nicht weit genug. Die Richtlinie der EU verlangt eine Inländergleichbehandlung von EU-Ausländern im Zuge der Qualitätssicherung. In der Reichweite des Auskunftsrechts gibt sie nicht mehr als einen Mindeststandard vor, den man aber nicht einfach nur abschreiben kann. Werfen Sie einmal einen Blick in die einschlägige Kommentarliteratur zur Richtlinie! Dort herrscht uni sono die Auffassung, dass das so nicht geht.
Der mitgliedstaatliche Gesetzgeber selbst muss die Standards definieren. Wenn Sie das nicht tun, bleiben Sie nicht nur auf dem Mindestniveau, sondern konkretisieren dieses noch nicht einmal. Damit öffnen Sie Streitigkeiten über die Reichweite von Auskunftsverpflichtungen Tür und Tor.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Insgesamt dürfte der vorliegende Änderungsantrag nur eine Folge haben: die Steigerung der Verfahrenszahlen am nordrhein-westfälischen Verwaltungsgericht. Ob das wirklich Ihr Ziel ist, möchte ich an dieser Stelle nicht beurteilen. Ich bitte Sie nur alle, dem Gesetzentwurf und dem Änderungsantrag in der heute vorliegenden Form nicht zuzustimmen. – Ich danke Ihnen.
Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer und Zuschauerinnen auf der Tribüne und im Livestream! Zu den von mir gestern geäußerten Kritikpunkten zum Gesetzentwurf und zum Änderungsantrag haben sich keine neuen Erkenntnisse ergeben. Von daher möchte ich meine Rede an der Stelle von gestern nicht einfach nur wiederholen.
Leider hat sich auch am Hauptkritikpunkt unserer Fraktion, der Finanzierung der PTA-Ausbildung, noch nichts verbessert. Innerhalb eines Tages wäre das auch ein bisschen kurzfristig. Das sehen wir ein. Wir hoffen allerdings, dass es in Zukunft besser wird, und bleiben für Gespräche offen. – Vielen Dank.
Meine Damen und Herren! In Richtung des Kollegen, der vor mir gesprochen hat, noch einmal: Wir reden hier nicht über die Finanzierung der PTAAusbildung – es geht nicht um den Haushalt –, sondern wir reden über die gesetzlichen Rahmenbedingungen: Wie und auf welche Weise können Finanzierungen von anderer Stelle stattfinden? Ich dachte, das hätten wir gestern hin- und ausreichend diskutiert.
Da gestern im Wesentlichen eigentlich alles gesagt worden ist, will ich nicht mehr groß auf die Punkte eingehen. Nur so viel: Die Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen sind mehrfach angesprochen worden. Erstens befinden wir uns in einem föderalen System. Es ist Länderaufgabe, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen. Dem kommen wir nach, auch mit dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen. Sämtliche Bedenken, die geäußert worden sind, kann ich überhaupt nicht teilen.
Auch wenn man sich genau anschaut, welche gesetzlichen Regelungen vorgesehen sind, ist das haltlos. Das gilt auch für die Vorwürfe und Anmerkungen, die Frau Schneider gerade angeführt hat. Schauen wir uns den § 7 Abs. 1 in seiner neuen Fassung an, können wir feststellen: Die Vorwürfe, die Sie erhoben haben, sind haltlos. Von daher bin ich froh darüber, dass die Koalitionsfraktionen ihren Änderungsantrag gestellt haben. Damit kommen wir unseren Pflichten nach.
Ein letzter Punkt, Frau Schneider: Natürlich kann es bei einer gesetzlichen Regelung immer unabhängig davon, wie die Länder eine Regelung ausgestalten, zu Klagen kommen. In einem Rechtsstaat ist das nun einmal so. Ich glaube aber, dass wir das mit unserer gesetzlichen Regelung weitgehend minimieren oder sogar ausschließen werden. Von daher bin ich froh, dass wir die Beratung heute so abschließen können. – Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich ergreife deswegen das Wort, weil der Kollege Burkert mich auch als Ausschussvorsitzenden angesprochen und den Vorwurf erhoben hat, ich würde meinen Aufgaben und Pflichten als Ausschussvorsitzender in dieser Frage nicht hinreichend nachkommen. Das weise ich ausdrücklich zurück. Alle Schreiben, die in diesem Zusammenhang gekommen sind, wurden auch an alle Mitglieder des Ausschusses weitergeleitet, jedenfalls ist das nachrichtlich so in meinem E-MailAccount für mich nachvollziehbar. Von daher sah ich keine Veranlassung, über das Ausschusssekretariat diese Stellungnahme der Ärztekammer Nord
Im Übrigen, denke ich, dass meine bisherige Führung des Ausschusses, die Einbeziehung aller Fraktionen und aller Mitglieder des Ausschusses genug unter Beweis gestellt hat. Von daher weise ich noch einmal mit allem Nachdruck diese Vorwürfe zurück.