Protokoll der Sitzung vom 15.05.2013

(Beifall von der CDU und der FDP)

Das war der Vorwurf, hier hätte es in den letzten Jahren Unregelmäßigkeiten gegeben. Das hat er mit einem Zitat aus der „Recklinghäuser Zeitung“ belegt. Das war ein vollkommener Fehlstart. Wenn er seine Rede gelesen hat, erwarte ich, dass er sich hier beim Haus dafür entschuldigt.

(Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

Wir sind aber natürlich offen dafür, über die Weiterentwicklung von Regelungen miteinander zu sprechen. Das machen wir im Augenblick sowieso. Wir machen es in Bezug auf die Transparenzregeln. Wir machen es gemeinsam in der Arbeitsgruppe zur Erweiterung der Geschäftsordnung. Wir reden auch darüber, die Anpassung der Abgeordnetenbezüge in diesem Jahr aussetzen zu wollen.

Deswegen hätte es dieses Antrags und eines Gesetzentwurfs überhaupt nicht bedurft. Es gab in der Tat das Angebot, gemeinsam mit allen Fraktionen auf unsere Regelungen zu gucken und genau zu analysieren, wo was weiterentwickelt werden muss.

Von daher ist das hier eine reine Show- und Klamauk-Veranstaltung. Sie haben sich aus dem Prozess, den wir längst miteinander vereinbart hatten, verabschiedet, das ganz akribisch durchzugehen. Sie sind doch noch in die Arbeitsgruppen einbezogen. Tun Sie also nicht so, als ob das alles ohne Sie stattfinden würde. Diesen Anschein wollen Sie hier nämlich erwecken. Dabei befinden wir uns in gemeinsamen Prozessen und reden längst über alle Dinge.

Wir nehmen diesen Gesetzentwurf mit, werden ihn in die normalen Prozesse einbinden und in den Arbeitsverfahren beraten, die wir sowieso haben. Wir werden aber auch sehr genau hinschauen, was praktikabel und zuverlässig ist, damit wir eine klare Regelung erhalten. Gegebenenfalls werden wir die bestehende Regelung in Nordrhein-Westfalen erweitern. Schon die bestehende Regelung hat dafür gesorgt, dass wir ganz klare Beschäftigungsverhältnisse bei den Abgeordneten haben. – Danke schön.

(Beifall von den GRÜNEN, der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Frau Kollegin Beer. – Für die Fraktion der FDP spricht Herr Kollege Rasche.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Meine Vorredner haben schon darauf hingewiesen: Die fünf Fraktionen hier beschäftigen sich schon seit einiger Zeit mit der Geschäftsordnung, mit Transparenzregeln und mit dem Abgeordneten

gesetz. Wir sind dabei, diese zu überarbeiten. Die Beschäftigung von Verwandten dritten und vierten Grades gehört natürlich zu dieser Diskussion. Da gibt es gar kein Vertun.

Wir sollten bei diesen Fragen, die alle Abgeordneten betreffen, allerdings in gewohnter und bewährter Weise einen breiten Konsens aller Fraktionen erarbeiten und dabei auf jegliche politische Profilierung verzichten.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Inhaltlich ist aber klar: Wir haben in NordrheinWestfalen keine bayerischen Verhältnisse. Die Rechtslage bei uns ist unter anderem durch das Überkreuzverbot bereits deutlich strenger als in vielen anderen Bundesländern und auch auf Bundesebene. Für einen überstürzten Aktionismus gibt es also überhaupt keinen Grund.

Im konkreten Fall benötigen wir eine praktikable Lösung. Ob ein Überkreuzverbot für Verwandte dritten und vierten Grades praktikabel ist, sollten wir in den angesetzten Gesprächen diskutieren. Der Überweisung stimmen wir natürlich zu. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP und der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Rasche. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit sind wir am Schluss der Beratung.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs …

(Zuruf von den PIRATEN: Eine Wortmeldung noch!)

Okay, Entschuldigung. Ich bitte, die Wortmeldung in Zukunft frühzeitig anzuzeigen. Das ist hier nicht angekommen.

(Michele Marsching [PIRATEN]: Ich dachte, das wäre geschehen!)

Bitte schön.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich möchte noch einige Sätze zu den vorherigen Wortbeiträgen sagen.

Zunächst einmal bereitet es mir ein bisschen Kopfzerbrechen – Sie müssen verdammt viel Angst haben –, wenn alle Fraktionen gemeinsam applaudieren bei allem, was ich hier zum Thema „Abgeordnetenbeschäftigung“ sage.

(Beifall von den PIRATEN)

Glauben Sie mir, ich möchte nicht den Eindruck erwecken, dass hier Verwandte beschäftigt werden. Wenn Sie sagen, das ist so, dann glaube ich Ihnen das. Damit habe ich überhaupt kein Problem. Aber wenn das so ist, dann ist es auch gar kein Problem,

die Regelung auf Verwandte dritten und vierten Grades zu erweitern, weil das in diesem Haus ja niemanden betreffen würde.

(Beifall von den PIRATEN)

Noch eine Anmerkung: Ja, wir arbeiten daran in Arbeitsgruppen. Ich habe auch mit keinem Satz erwähnt oder den Eindruck erweckt – jedenfalls kann ich das nicht aus meiner Rede herauslesen –, dass wir an diesen Arbeitsgruppen nicht mehr beteiligt wären. Selbstverständlich machen wir weiter, und selbstverständlich arbeiten wir auch weiter mit. Es wäre aber doch überhaupt kein Problem, hier zu sagen: Diese Regelung kann man herausnehmen, über diese Regelung kann man einzeln sprechen, diese Regelung kann man auch einzeln beschließen – wenn niemand in diesem Hause ein Problem damit hätte, dass diese Regelung so eingeführt würde.

Herr Kollege, würden Sie eine Zwischenfrage des Herrn Kollegen Jung zulassen?

Ja, sicher doch.

Vielen Dank, Herr Kollege, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Sehen Sie das nicht so, dass Sie dadurch, dass Sie das konkrete Datum „1. Oktober“ nennen, den Eindruck erwecken, es wäre schon etwas anzuzeigen?

(Beifall von der CDU)

Nein, das sehe ich nicht so. Verwandte dritten und vierten Grades anzustellen, das ist nach jetziger Rechtslage ja kein Problem. Aber es könnte sein, dass jemand sagt: Wenn diese Neuregelung käme, dann hätte ich damit ein Problem. – Das muss er unserer Meinung nach nicht unbedingt anzeigen. Er hat sich nicht illegal verhalten, er hat sich nichts zuschulden kommen lassen. Warum sollten wir dann nicht den 1. Oktober nehmen und jedem die Möglichkeit geben, sich entsprechend zu verhalten?

Herr Kollege, würden Sie eine Zwischenfrage der Frau Abgeordneten Beer zulassen?

Ja, sicher doch.

Danke schön, Herr Marsching. – Ich will nur, damit wir Klarheit haben, etwas dementieren, was in der heutigen Ausgabe von „Landtag Intern“ steht. Im Inhaltsverzeichnis ist ein Interview mit Christian Lindner von den Grünen angegeben. Er ist nicht bei uns beschäftigt, er gehört

immer noch der FDP an. Ich weise das hiermit zurück und gebe das an das Landtagspräsidium zur Überarbeitung.

Ich werde diese Querfinanzierung dann hinterher ansprechen.

(Beifall von den PIRATEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin. Ich denke, wir brauchen keine Kommission einzusetzen, um diesen Druckfehler zu korrigieren. Dass Herr Kollege Lindner der FDPFraktion angehört, hat sich inzwischen herumgesprochen.

Wir kommen damit zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfes Drucksache 16/2897 an den Hauptausschuss. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist die Überweisung einstimmig erfolgt.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt

8 Überarbeiteten Verordnungsentwurf zu Min

destgrößen von Förderschulen zeitnah vorlegen – Qualitative Bewertung rot-grüner Planungen zur Inklusion ermöglichen

Eilantrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der FDP und der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/2933

Die Fraktionen von CDU, FDP und Piraten haben den genannten Eilantrag mit Schreiben vom 13. Mai 2013 fristgerecht eingebracht.

Ich eröffne die Beratung und erteile für die CDUFraktion der Frau Abgeordneten Vogt das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Am 24. April 2013 wurde der Entwurf des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes nach langer Wartezeit endlich in den Landtag eingebracht. Dieser Gesetzentwurf kann den Erwartungen, die man vonseiten der am Schulleben Beteiligten in ihn setzte, jedoch in keiner Weise gerecht werden. Im Gegenteil: Viele wichtige Fragen nach Qualität, Standards und Ressourcen bleiben unbeantwortet. Neue Fragen eröffnen sich, wie zum Beispiel zum Umgang mit der sehr weitreichenden Evaluierungsklausel oder den Schülerfahrtkosten.

Es finden sich allerdings auch gute und wichtige Aspekte in diesem Gesetzentwurf. So ist das dort verankerte Elternwahlrecht für den besten Förderort der Kinder aus Sicht der CDU-Fraktion eine zentrale

Gelingensbedingung für den Inklusionsprozess. Ein echtes Wahlrecht setzt jedoch voraus, dass es in erreichbarer Nähe neben dem Regelschulsystem überhaupt noch ein Förderschulsystem gibt.