Gelingensbedingung für den Inklusionsprozess. Ein echtes Wahlrecht setzt jedoch voraus, dass es in erreichbarer Nähe neben dem Regelschulsystem überhaupt noch ein Förderschulsystem gibt.
In diesem Zusammenhang kommt dem Umgang mit der außerhalb des Gesetzes zu regelnden Größenverordnung der Förderschulen und der Schulen für Kranke eine hohe Bedeutung zu. Bestimmungen, wonach die Unterschreitung der Mindestschülerzahl zu einer automatischen Schließung dieser Schulen führt, würden ein massives Sterben von Förderschulen nach sich ziehen. Die Konsequenz daraus wäre eindeutig: Das Elternwahlrecht gäbe es zumeist nur noch auf dem Papier.
Es gibt aber beide Seiten. Es gibt Eltern, die sich für ihr Kind sehnlichst einen Platz an einer Regelschule wünschen. Aber es gibt auch Eltern, die wohl überlegt die Förderschule als den besten Lernort für ihr Kind sehen. Wie wichtig diese Verordnung ist, von der ich gerade sprach, kann man daran gut erkennen.
Und das ist nicht allein die Meinung der antragstellenden Fraktionen. Wir erhielten heute auch noch eine Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände. Mit Genehmigung des Präsidenten möchte ich gerne daraus zitieren.
Da heißt es: Über die Festlegung von Mindestgrößen für Förderschulen lässt sich im Hinblick auf die Inklusion, aber auch auf das vom Landtag befürwortete Wahlrecht der Eltern hinsichtlich des Förderortes eine enorme Steuerungswirkung erzielen. Weiter heißt es: Wir sind daher der Auffassung, dass im Sinne der sogenannten Wesentlichkeitstheorie auch die Größe der Förderschulen unmittelbar im Schulgesetz zu regeln ist.
Wie Sie sehen, ist das eine noch weiter gehende Forderung als die, die die drei antragstellenden Fraktionen hier am heutigen Tage stellen.
Auch das Schulministerium hat die hohe Bedeutung und Brisanz dieser Verordnung im vergangenen Jahr wohl erkannt und aus diesem Grund begleitend zum Referentenentwurf auch den Entwurf einer neugefassten Verordnung veröffentlicht. Umso erstaunter sind wir am heutigen Tage über die Pläne der Schulministerin, einen neuen Verordnungsentwurf nun doch erst nach dem Gesetzgebungsverfahren vorzulegen.
Die Abgeordneten dieses Hauses und die Sachverständigen in der Anhörung am 5. und 6. Juni sollen demnach wichtige inhaltliche Aspekte des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes diskutieren und bewerten, ohne überhaupt zu wissen, ob diese Punkte je Realität werden können und nicht nachträglich mal eben so auf dem Verordnungswege auszuhebeln sind.
Wir fordern Sie auf, das zu tun, wovon Sie in ganz vielen Reden immer so gerne sprechen: Schaffen Sie Transparenz für alle Beteiligten im Hinblick auf die künftige Struktur unseres Förderschulwesens in Nordrhein-Westfalen! Bestärken Sie uns nicht noch in unserer Vermutung, dass Ihnen das Thema „Inklusion“ vielleicht gar nicht so wichtig ist. Oder wie sonst würde es sich erklären lassen, dass die Landesregierung für das letzte Plenum eine große Unterrichtung zur Inklusion ankündigt, sie dann kurzfristig ohne Begründung von der Tagesordnung nimmt und wir in diesem Plenum rein gar nichts mehr davon hören?
Frau Ministerin Löhrmann, wir hoffen, dass Sie das erklären können und dass Sie sich im Sinne der Kinder in unserem Land gleich dem Antrag der antragstellenden Fraktion anschließen können. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Welche zentrale Bedeutung der zukünftigen Ausgestaltung der Förderschullandschaften für die Inklusion zukommt, hat uns in den vergangenen Tagen der Bericht des Landesrechnungshofs nochmals verdeutlicht. Auch wenn man die einzelnen dort genannten Aspekte intensiv abwägen und bewerten muss, ist klar und deutlich: Die Förderschullandschaft ist in Bewegung, und es besteht Handlungsbedarf.
In diesem Zusammenhang muss die Politik die entscheidenden Fragen beantworten, die da lauten: Was sind uns die Wahlrechte der Eltern, was ist uns die bestmögliche individuelle Förderung an den jeweils besten Förderorten wert?
Meine Damen und Herren, hier zeichnet sich bereits mit dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf ab, dass Rot-Grün die Wahlrechte und die individuellen Bedürfnisse der Kinder leider in keiner Weise berücksichtigt. Im Zentrum des Gesetzentwurfs steht offensichtlich nicht das Individuum.
Sie haben einen Gesetzentwurf verfasst, dessen oberste Maxime die Vermeidung der Konnexität ist. Opfer dieses Vorgehens wird die Qualität der sonderpädagogischen Förderung sein.
Der Gesetzentwurf sieht eine massive Schließungswelle von Förderschulen vor – schon jetzt durch den Hochsauerlandkreis in vorauseilendem Gehorsam praktiziert. Vollzogen – Frau Löhrmann,
wie Sie an dieser Stelle immer wieder sagen – wird es durch die Kommunen. Aber auf den Weg gebracht und ermöglicht wird es erst durch Sie, Frau Ministerin Löhrmann.
Ob dann den tatsächlichen Bedürfnissen der Kinder entsprochen wird, ist augenscheinlich leider nachrangig.
Dieser Gesetzentwurf ist aber – um mit Ihren Worten zu sprechen – nicht die einzige Stellschraube bei der zukünftigen Entwicklung unserer Förderlandschaft. Frau Ministerin Löhrmann, Sie hatten mit dem Referentenentwurf bereits den veränderten Entwurf einer Verordnung zu Mindestgrößen von Förderschulen vorgelegt. Der Gesetzentwurf im Nachgang zum Referentenentwurf ist jetzt eingebracht, aber die möglichen Änderungen an Ihrem Verordnungsentwurf werden der Öffentlichkeit vorenthalten.
Am vergangenen Mittwoch – Frau Vogt sprach es schon an – gab es die besagte Veranstaltung. Dort verdeutlichte man den Anwesenden, dass das Ministerium geplante Änderungen am ursprünglichen Entwurf zur zweitägigen Anhörung im Juni nicht bekannt geben werde. Sie sagten dort auch, dass das Gesetzgebungsverfahren ohne Beeinflussung durch diese Verordnung zum Ende gebracht werden solle. Gleichzeitig aber kündigte auf dieser Veranstaltung ein Mitarbeiter des Ministeriums an, dass Sie nun doch nicht planen, den 50%igen Zuschlag bei der Errichtung von Förderschulen einzuführen.
Meine Damen und Herren, einerseits werden einige geplante Änderungen in den Raum geworfen, andererseits soll den Teilnehmern der Anhörung der aktuelle Planungsstand vorenthalten werden. Ich sage: Das ist ein Katz-und-Maus-Spiel, das den Gelingensbedingungen des Inklusionsprozesses nicht angemessen ist.
Frau Ministerin Löhrmann, ich denke, dass keiner der hier Anwesenden so gutgläubig ist, zu meinen, dass Sie dieses Instrument aus der Hand geben werden. Denn – Frau Vogt hat es schon erwähnt – dass es sich bei dieser Verordnung um ein wichtiges Steuerungsinstrument handelt, sehen nicht nur die antragstellenden Fraktionen so, sondern auch die kommunalen Spitzenverbände.
Sie haben immer wieder das wichtige Thema „Transparenz“ betont. Wir möchten Sie hier bitten, in diesem Verfahren Wort zu halten. Geben Sie den Anzuhörenden und den Abgeordneten eine Chance, Ihre Planungen zur Inklusion im Istzustand zu bewerten; denn nur so kommen wir zu einer gelingenden Inklusion. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es geht heute wieder einmal um das Thema „Transparenz“. Wir befinden uns mitten in einem sehr aufwendigen Prozess, der die Inklusion an unseren Schulen voranbringen soll. Ein wesentlicher Aspekt in diesem Zusammenhang ist auch die Mindestgröße von Förderschulen. Dieser Aspekt verdient es, hier erörtert zu werden.
Die Umsetzung von Inklusion ist ein langwieriger Transformationsprozess, wie Sie, Frau Ministerin, letzte Woche selbst gesagt haben. Zu den Beratungen gehört dabei auch die Betrachtung der Rahmenbedingungen, also neben dem Gesetzentwurf die Betrachtung der Mindestgrößenverordnung. Dazu muss es jetzt zeitnah Aufklärung geben; denn die Diskussionen finden jetzt hier im Landtag in den Fachausschüssen und in den Arbeitskreisen der Fraktionen statt.
Anfang Juni werden die Sachverständigen in einer umfassenden Anhörung ihre Stellungnahmen abgeben und mit uns diskutieren. Doch ohne die Kenntnis der Regelung, nämlich der Mindestgrößenverordnung, kann nicht abgeschätzt werden, wie sich im nächsten oder übernächsten Schuljahr die Schullandschaft vor Ort verändern wird.
Die Öffentlichkeit interessiert sich aber vor allem für die Entwicklung der Schullandschaft vor Ort. Die Zuschriften, die uns erreichen, beschäftigen sich vorrangig mit der Frage, wie die Zukunft der Förderschulen vor Ort aussieht.
Frau Ministerin Löhrmann, Sie haben in Ihrer Rede vom 8. Mai festgestellt: Alle Beteiligten bekennen sich vom Grundsatz her zur Inklusion. Aber wenn es konkret wird, gibt es Ängste und Vorbehalte. – Wir sagen: Gerade wenn es konkret wird, muss eine transparente Informationslage sichergestellt sein, ansonsten setzt die Landesregierung das Vertrauen der Bürger in den Inklusionsprozess aufs Spiel.
Sie haben außerdem auf der konstituierenden Sitzung des Beirats für Inklusion ausgeführt, dass man jetzt erst mal schauen wolle, wohin der Weg gehe. Das impliziert eine noch ergebnisoffene Diskussion, die wir hier in den nächsten Wochen führen werden. Ich hoffe sehr, dass diese Ergebnisoffenheit ernst gemeint ist.
Diskussion zulassen. Ohne diese Informationen ist es so, als kaufe man eine schön dekorierte Kiste, ohne deren Inhalt zu kennen.
Vor diesem Hintergrund fordern wir die Landesregierung auf, in der Frage der Mindestgrößenverordnung Transparenz herzustellen. Sie muss uns für den Beratungsprozess an die Hand gegeben werden. Die nebulöse Informationslage muss vor der Anhörung konkretisiert werden. Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände fordert heute in einem Schreiben, diesen elementaren Aspekt sogar mit in das Gesetz aufzunehmen. Das unterstreicht ebenfalls die Bedeutung der Mindestgrößenverordnung. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch nachdem ich jetzt sehr aufmerksam zugehört habe, was meine drei Vorrednerinnen zum Thema „Mindestgrößenverordnung“ vorgetragen haben, ist mir nach wie vor die Dringlichkeit dieses Antrags nicht ganz klar. Sehr klar dagegen war, wann wie und wo die Mindestgrößenverordnung vorgelegt wird.
Ich bin auch nicht auf der konstituierenden Sitzung des Fachbeirates gewesen, aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich kann mir nicht vorstellen, dass die Äußerungen von Frau Ministerin Löhrmann den Eilantrag heute rechtfertigen.