Protokoll der Sitzung vom 16.05.2013

Danke. – Bitte schön.

Herr Kollege Witzel, wenn das alles so gut für die Sparkassen ist, wie Sie behaupten: Wie erklären Sie sich dann, dass beide Sparkassenverbände in großer Einmütigkeit davon abraten, zwangsweise eine Fusion durchzuführen, und uns stattdessen ein Modell vorschlagen,

auf das der konkrete Gesetzesentwurf Bezug nimmt?

Das kann ich Ihnen sehr gerne erklären, Herr Kollege Körfges. Das, was objektiv im Interesse einer gesamten Organisation mit all ihren Instituten vor Ort sein muss, muss nicht immer 1:1 das Handeln von Akteuren in bestimmten Verbänden widerspiegeln, die natürlich auch ihre Verbandsfunktion wahrnehmen.

Ich kann die Frage, Herr Körfges, deshalb an Sie zurückgeben. Beide Verbände – Rheinland wie Westfalen; Sie wissen das, dafür sind Sie lange genug dabei – haben bei ihren Trägerversammlungen einstimmig beschlossen, dass sie eine unwiderrufliche öffentlich-rechtliche Vereinbarung abgeschlossen und Verpflichtungen abgegeben haben, bis 2012 zu fusionieren. Es gab einstimmige Beschlüsse in beiden Trägerversammlungen. Das, Herr Kollege, hätten Sie hier sagen sollen. Das hat der Finanzminister in seinem Gesetzentwurf verschwiegen.

Er hat die Genese dieses Prozesses dort anders, nämlich verkürzt, dargestellt. Sie wissen aber, dass das die Wahrheit ist. Das war die Grundlage einer Einigung, die am Ende der letzten Sparkassengesetzgebung gestanden hat. Ich glaube, da kann man entsprechende Verlässlichkeit auf beiden Seiten erwarten.

Weniger gut sind allerdings die europarechtlichen Rahmenbedingungen für die Sparkassenfamilie. Das wird von ihr – das gilt auch für die bundesweite Entwicklung – beklagt. Es geht uns dabei auch um dieses rot-grüne Gesetzesvorhaben, die notwendige und gesetzlich verpflichtende Strukturreform zu unterlassen.

Ich komme zur Vorgehensweise der Landesregierung. Ich sehe den Finanzminister jetzt gerade nicht. Es macht sicherlich Sinn, dass wir das hier gemeinsam besprechen. Wo ist er? – Im Gespräch mit Herrn Börschel. – Diese Vorgehensweise der Landesregierung ist jedenfalls ein Stück aus dem Tollhaus. Deshalb sollten Sie einmal auf das schauen, was Sie in Ihrem Gesetz ausführen.

Sie schreiben dort: Nach der derzeitigen gesetzlichen Regelung müsste nunmehr bei einem Gesetz mit Datumsstempel „Mai 2013“ die Fusion durch Rechtsverordnung zwangsweise durchgeführt werden. Herr Finanzminister, Sie müssen diese Fusion nach geltender Gesetzeslage nicht „nunmehr“ – irgendwann – herbeiführen. Die letzte Frist dafür lief bis zum 31.12.2012. Sie können nicht nach dem Motto verfahren: Wenn einem ein Gesetz nicht passt, wendet man es eben einfach nicht an und lässt es liegen. – Das ist nicht das, was wir an rechtsstaatlichem Handeln von einer Landesregierung erwarten können.

Herr Kollege Witzel, gestatten Sie eine Zwischenfrage von Herrn Mostofizadeh?

Aber selbstverständlich.

Bitte schön.

Herr Kollege Witzel, vielen Dank. – Sie schlagen vor, dass die Sparkassenverbände fusioniert werden, um sie postwendend wieder zu trennen und neu aufzubauen. Ist dies das Ansinnen der FDP? Oder sind Sie entgegen den Sparkassenverbänden der Auffassung, dass eine Fusion durchgezogen werden muss, die dann nicht mehr zurückgezogen werden darf?

Herr Kollege, meine Erwartung ist, dass in diesem Lande Recht und Gesetz befolgt werden und dass ein Finanzminister, der die Sparkassenaufsicht hat, auch Aufsicht und nicht Wegsicht ist. Er hat eine gesetzliche Verpflichtung zu erfüllen. Es können sich – warum auch immer – politische Auffassungen ändern. Dabei ist gleichgültig, ob er das nun selber so sieht oder ob er es von Ihnen durch den Koalitionsvertrag vorgegeben bekommt. Es ist egal, was auch immer da der Hintergrund sein mag. Wenn die Landesregierung vorher weiß, dass da eine Uhr tickt und sie eine rechtliche Verpflichtung zu erfüllen hat, sie das aber nicht machen will, muss sie einen Gesetzentwurf vorlegen. Der geht dann in das Anhörungsverfahren. Er wird breit diskutiert. Dann stimmen die Parlamente über ihn ab.

Es kann aber nicht einfach nach der Devise gehandelt werden: Ich ignoriere geltendes Gesetzesrecht, nehmen wir einmal alles nicht so genau, und irgendwie wird es sich später schon richten. – Das ist nicht das, was wir von einer Landesregierung erwarten; denn dieser laxe Umgang hat an anderen Stellen – zum Beispiel beim Haushalt – schon zu mehreren verlorenen Verfassungsgerichtsverfahren geführt. Das sollten wir beim Sparkassengesetz nicht auch noch entsprechend so praktizieren.

Herr Kollege, Sie haben gefragt, was wir da an Fusion wollen. – Ich darf Sie nur darauf hinweisen, dass momentan in der Sparkassenlandschaft ein breiter Fusionsprozess stattfindet. Es gibt den bei den Bausparkassen, der LBS. Die Sparkassen machen das in ihrer Assekuranz-Sparte bei der Provinzial. Alle anderen Bundesländer haben einen einzigen Sparkassenverband. Deshalb glaube ich, Herr Kollege – um Ihre Frage zu beantworten –, dass wir auch für Nordrhein-Westfalen erwarten können, dass hier Recht und Gesetz praktiziert werden.

Die Volksbanken machen es genauso. Sie haben den Prozess schon längst hinter sich. Beim RWGV

gibt es eine Verbandsfusion. Sie können alle Betroffenen fragen. Die sagen Ihnen: Das klappt wunderbar. Er reicht noch bis nach Rheinland-Pfalz hinein. Es hat da nie zu entsprechenden Problemen geführt.

Sie, Herr Finanzminister, haben jetzt eine einmalige Chance. Wir alle wissen, dass Standortfragen für Rheinländer und Westfalen immer sehr wichtig sind. Deshalb hätten Sie, wenn sowieso die ProvinzialFusion ansteht, im Rahmen einer großen Lösung die Fragen besprechen können. Es ging vor wenigen Minuten erst über den dpa-Ticker, dass im Rahmen der Provinzial-Fusion Rheinland/Westfalen 500 Stellen eingespart werden sollen. Das wäre für Sie die historische Chance gewesen, die Akteure an den Tisch zu holen und zu sagen: Jeder bekommt – auf Augenhöhe – etwas an Firmensitz. – Damit können die Westfalen leben und auch die Rheinländer. Wenn sowieso von der LBS über die Provinzial alles in Bewegung ist, dann beziehen wir das in eine insgesamt ökonomisch vernünftige Lösung, die die Kriterien erfüllt, die Sie hier selber genannt haben, mit ein.

Wir müssen im Interesse der Sparkassen das machen, was Sie hier ja auch als Ziel formuliert haben, nämlich Synergien heben, damit es der Sparkassenfamilie insgesamt bessergeht und die Effizienzpotenziale genutzt werden können.

Herr Finanzminister, wir haben in den letzten 15 Jahren 150 Institute auf Bundesebene durch eigene Fusionsentscheidungen verloren. Da ist ein Drittel der Geschäftsstellen geschlossen worden, immerhin 6.000 deutschlandweit. Sparkassenorganisationen sind also durchaus auch mit ökonomisch sinnvollen Konzentrationsprozessen betraut.

Eine letzte Anmerkung: zu Ihrem Leitmotiv „Frauenquote statt Fusion“. Das ist ebenso fahrlässig wie unpraktikabel.

Es ist unpraktikabel, weil die Aufsichtsgremien dort, wo Politik zu entscheiden hat, demokratisch gewählt werden. Da können Sie das alles gar nicht feinteilig im Vorfeld sortieren.

Vor allem ist es aber auch fahrlässig. Im Zentrum einer Besetzung von Aufsichtsfunktionen, wo es ja auch um große Beträge geht, über die fachkundig entschieden werden muss, muss immer die Qualifikation stehen, keine anderen Kriterien. Es muss auf Qualifikation und Fachkenntnisse ankommen. Das ist die Voraussetzung für die Besetzung von Aufsichtsgremien.

Über diese Punkte werden wir im Beratungsverfahren sprechen. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Witzel. – Für die Piratenfraktion spricht Herr Schulz.

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich sehe ein Lächeln im Rund. Das ist auch gut so – zu dieser späten Stunde. Nach erschöpfenden Beratungen sind wir nun bei einem Gesetzentwurf gelandet, hinsichtlich dessen Bewertung ich vorab, bevor wir in die Beratungen im Ausschuss, in die Anhörung gehen, Herrn Kollegen Dr. Optendrenk folgen möchte, der da sagte: Im Prinzip bedarf es dieser Gesetzesänderung nicht.

Ich nehme das Ergebnis mal vorweg: Tatsächlich, in rechtlicher wie aber auch in wirtschaftlicher Hinsicht, bleibt bei ordnungsgemäßer Bewertung genau so viel

(Der Redner deutet mit Daumen und Zeige- finger die Größe eines Textabsatzes an.)

übrig. Das ist ein Absatz, nämlich § 40, wo die Frauenquote eingeführt wird. Mehr haben wir nicht.

Mehr haben wir deshalb nicht, weil es anders, als es hier teilweise ausgeführt worden ist, und auch anders, als der Begründungsansatz der Landesregierung es darlegt, gar keine Notwendigkeit einer Fusion gibt, gar keinen Zwang.

Die derzeitige Regelung spricht von einer Ermächtigung: Die Aufsichtsbehörde ist für den Fall, dass die beiden Sparkassenverbände in Nordrhein

Westfalen nicht zusammenkommen, keine Vereinbarung treffen usw., ermächtigt.

(Ralf Witzel [FDP]: Sie ist verpflichtet! Es gibt kein Ermessen!)

Doch! Das steht da. Herr Witzel, da muss ich Ihnen widersprechen. In § 36 Abs. 3 steht:

„Wird der Antrag auf Genehmigung der Vereinbarungen nach Absatz 2 nicht … vorgelegt, ist die Aufsichtsbehörde ermächtigt, die für eine Vereinigung erforderlichen Anordnungen … zu treffen.“

Eine Ermächtigung ist keine Verpflichtung.

(Ralf Witzel [FDP]: Doch! In dem Kontext ju- ristisch schon!)

Das kann man im Wege der Auslegung mal versuchen herauszufinden. Fakt ist: Es steht dort nicht „hat zu“. Das muss man ganz klar sagen.

Fakt ist jedenfalls: Was jetzt geändert werden soll, ist im Prinzip nichts anderes als das, was bereits dort steht. Wir haben in der 18. Plenarsitzung dieser Legislaturperiode im Dezember 2012 einen Entschließungsantrag gestellt. Diesem kommt man nunmehr nach. Wir haben gesagt: Herrgott noch mal, lasst uns doch bitte wenn schon ein ordnungsgemäßes Gesetzesänderungsverfahren durchführen. – Dafür herzlichen Dank!

Außerdem – an dieser Stelle gehe ich schon mal auf den Gesetzentwurf ein – sind in diesem Entwurf die Transparenzanforderungen mal wieder über

haupt nicht berücksichtigt. Sie waren aber Forderung verschiedener Fraktionen.

Es wird auch überhaupt nicht darauf eingegangen, dass hier offensichtlich werden soll, welche Personal- und Finanzverflechtungen zwischen öffentlicher Hand und Sparkassen einschließlich der Bezüge der Führungsebene vorhanden sind. Das wird sicherlich eine Forderung sein, die wir aufrechterhalten müssen.

Denn eines dürfen wir bei der ganzen Sache auch nicht vergessen: Warum gibt es denn überhaupt noch die zwei Verbände, wo doch allüberall quer durchs ganze Land Fusionsbestrebungen im Gange sind, zum einen zur Reduzierung von Kosten, zum anderen zur Effizienzsteigerung?

Dann betrachte ich auf der anderen Seite den Antrag „Sparkassengesetz ideologiefrei anpassen – Sparkassen vor Ort entlasten!“ seitens der regierungstragenden Fraktionen vom Dezember letzten Jahres. Damals hatte ich gesagt – und dabei bleibt es –: Das war eine Fusion light. Das heißt, all das, was in einer Fusion normalerweise geregelt wird und was die Folge davon ist, ist in dieser Vereinbarung, die der Gesetzgeber hier schon beschlossen hat, für die Verbände verpflichtend geworden.

Im Ergebnis heißt das nichts anderes: Auf den mittleren und unteren Personalschichten wird heftig zusammengestrichen, nämlich bei der Prüfung, bei der Rechtsberatung, bei der Personalberatung, möglicherweise auch bei der Geschäftsstellenbesetzung.

Nur eins bleibt bestehen: zwei Verbände und zwei Führungsebenen dieser Verbände. Und ich bin mir einigermaßen sicher, dass die Chefs der beiden Verbände und die Vizechefs der beiden Verbände ein gehöriges Wörtchen mitgesprochen haben bei der Einbringung dieser Gesetzesänderung.

Ich freue mich wie alle anderen auf die Beratung, vor allen Dingen auch auf die Anhörung und darauf, was die Experten zu dieser Geschichte sagen. – Danke schön.

(Beifall von den PIRATEN)

Danke schön, Herr Schulz. – Nun spricht für die SPD-Fraktion Herr Kollege Börschel.