Im Gegenteil: Bei QS ist die Gefahr noch größer, dass eine Kontrollstelle unter Druck gerät, weil der Auftraggeber noch viel größer ist. Wenn ich morgen meiner Kontrollstelle sagen würde: „Wisst ihr was, mir passt das nicht, ihr kontrolliert mich zu scharf“ – wenn ich der Meinung wäre, das wäre so –, dann würde die mir antworten: Ja, dann kündigen Sie, Herr Rüße, so wichtig sind Sie für uns auch nicht.
Das Entscheidende ist aber, dass die Kontrollen gegenkontrolliert werden. Alle Kontrollstellen müssen vierteljährlich einen Bericht vorlegen. Der kann gegenkontrolliert werden. Wenn wirklich eine Kontrollstelle dabei wäre, die sich dadurch auszeichnet, dass sie lascher kontrolliert als andere, würde das spätestens dann auffallen.
Frau Watermann-Krass hat das Beispiel der TÜVPlakette erwähnt. Ich finde, das ist ein gutes Beispiel dafür, dass wir einen Monopolisten „aufgeknackt“ haben. Niemand von uns würde sich die
Zeiten dieses Monopols zurückwünschen. Die Sicherheit auf der Straße ist dadurch auch nicht schlechter geworden. Daher sehe ich das System insgesamt als gut an.
Das gute Ansehen, das Bioprodukte insgesamt in der Bevölkerung haben, ist auch über dieses System in den letzten 20 Jahren erarbeitet worden.
Aus unserer Sicht fordern Sie in Ihrem Antrag Dinge, die im Prozess sind. Deshalb werden wir ihn ablehnen.
Das Einzige, bei dem ich mit Ihnen einer Meinung bin, ist der Bereich der ausländischen Produkte, der Importware. Das sehe ich genauso wie Sie. Dieser Bereich liegt aber nicht in erster Zuständigkeit des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen. Da sind andere Akteure sicherlich deutlich stärker gefordert. Aber Sie haben vollkommen recht, dass da etwas passieren muss.
Ich würde mich freuen, wenn Sie gemeinsam mit uns dafür streiten würden, dass wir mehr heimische Ware hier aus Nordrhein-Westfalen bekommen würden. Denn die Importware drängt nur deshalb in den Markt, weil wir hier vor Ort nichts produzieren. Das ist das Problem. Wir haben in NordrheinWestfalen einen Riesenmarkt, aber wir erzeugen die Waren nicht hier. Es wäre schön, wenn wir gemeinsam den Bauern sagen könnten, dass es da Chancen gibt.
Alles in allem glauben wir, dass Ihr Antrag seiner Zeit hinterherhinkt. Ich habe bereits gesagt, dass der Prozess läuft und dass wir den Antrag deshalb ablehnen werden. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Für die FDP-Fraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Busen das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will es gleich vorwegschicken: Wir von der FDP werden den Antrag unterstützen.
Aus den Lebensmittelskandalen der vergangenen zwei Jahre haben wir einiges gelernt. Kriminelles Handeln gibt es überall. Davor ist niemand gefeit, auch nicht in der Biobranche. Und nicht überall, wo „Bio“ drauf steht, ist auch wirklich Bio drin. Die falsch deklarierten Bio-Eier wurden schon erwähnt.
Weniger Aufsehen hat dagegen der Skandal um gefälschte Etiketten von Bio-Lebensmitteln erregt. 700.000 t falscher Bio-Lebensmittel wurden aus Italien europaweit verfrachtet. Die deutsche Biobranche hat trotz der gewaltigen Ausmaße der betrügerischen Machenschaften zum Glück noch keinen Schaden genommen. Das zeigt aber umso deutli
cher die Notwendigkeit des hier zur Abstimmung stehenden Antrags. Die Verlässlichkeit der Ökoqualität innerhalb der Bioproduktion ist ein zentrales Kriterium für den Erfolg des Biomarktes.
Die heutige Praxis der Biokontrollen hat mehrere Schwachpunkte. Dass die Zweiklassen-Landwirtschaft mit der Privilegierung der Bioerzeugung so nicht weitergehen kann, hat sogar der niedersächsische Landwirtschaftsminister der Grünen, Christian Meyer, erkannt. Im Bundesrat erklärte er:
Leider ist bei einigen Biokontrollstellen festzustellen, dass die Vorgaben der Bioverordnung und der Behörden zum Teil nicht oder nur mangelhaft umgesetzt werden. Um schneller gegen bestimmte Kontrollstellen aktiv werden zu können, hält Niedersachsen es für notwendig, das Öko-Landbaugesetz dahin gehend zu ändern, dass die Biokontrollstellen bei Verfehlungen von dem jeweiligen Land, in dem die Kontrollen durchgeführt werden, direkt sanktioniert werden können.
Meine Damen und Herren, die FDP hält es für den richtigen Ansatz, nicht bei jeder Verfehlung pauschal und unreflektiert nach höheren Strafen zu rufen. Fakt ist aber: Das System der Ökokontrollstellen lädt zum Missbrauch ein. Schon im Interesse der redlichen Biobauern sollten Missstände offengelegt und Schlupflöcher im System geschlossen werden.
Sie, meine Damen und Herren von den Grünen, haben auf Ihrem Parteitag am vergangenen Wochenende Ihren Spitzenkandidaten Trittin dafür beklatscht, dass er unsere Viehhalter pauschal als kriminelle Drogendealer verurteilt hat.
Ich finde das sehr unverschämt. Sie könnten zur Abwechslung auch mal zu sachlicher Landwirtschaftspolitik beitragen. – Danke.
Vielen Dank, Herr Kollege Busen. – Für die Piratenfraktion erteile ich Frau Kollegin Brand das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Zuschauer! Man muss sich schon die Frage stellen, seit wann denn bei der CDU das umweltpolitische Herz schlägt.
Man könnte vermuten, dass es sich hier um einen Schnupperkurs handelt, um Schwarz-Grün auf Bundesebene mal ein bisschen „anzuprobieren“; denn die CDU kennen wir eigentlich nur als Verfechter der industriellen Landwirtschaft.
Von den letzten 18 Lebensmittelskandalen betrafen zwei den Biobereich, alle anderen die konventionelle Landwirtschaft. Da frage ich mich schon: Will man hier anfangen, Bio zu diskreditieren, weil man da große Gefahren auf uns zukommen sieht? Außerdem sollten Sie Ihre Aufforderungen lieber an Frau Ministerin Aigner stellen, denn in ihre Zuständigkeit fällt das Ganze.
Es gibt, wie bereits erwähnt, 20 bundesweite Kontrollstellen in Deutschland, nur zwei davon in NRW. Mit Blick auf Ihre Forderungen an die Landesregierung frage ich mich, inwieweit diese alle 20 evaluieren und darüber hinaus einen Bericht über sämtliche staatlichen und privaten Kontrollaktivitäten in Deutschland und der gesamten EU vorlegen soll.
Aber das reicht Ihnen ja nicht. Nein, Sie möchten darüber hinaus noch eine Einschätzung der Qualität der Ökokontrollen in allen Drittländern, also praktisch in der ganzen Welt. – Schöne Aufgabenstellung!
Lediglich der letzte Punkt Ihres Antrags ist in Ordnung. Auch uns würde interessieren: Was ist eigentlich aus der Bundesratsinitiative von 2010 geworden? Die Antwort hätten wir auch gerne. Dazu müssen wir aber nicht unbedingt eine Einzelabstimmung machen. Wenn Sie die aber wollen – gerne.
Letztendlich ist dieser Antrag eine aufgeblähte Kleine Anfrage. Sie wäre höchstens als Bundesratsinitiative zu stellen. Als Anforderung an die Landesregierung ist sie völlig deplatziert. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Kollegin Brand. – Für die Landesregierung erteile ich Herrn Minister Remmel das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Landesregierung unterzieht die Biokontrollstellen und damit auch das ganze Kontrollsystem einer permanenten Überprüfung.
Wir alle haben – das kann man, glaube ich, als Gemeinsamkeit festhalten; aber das ist in keiner Hinsicht ein Indikator, Frau Brand, bei den Biokontrollstellen von Schwarz-Grün zu sprechen; das würde ich für völlig abwegig halten – hoffentlich ein gemeinsames Anliegen, jede Fraktion hier im Haus, nämlich die Glaubwürdigkeit der Biobranche und
insbesondere das Vertrauen in die Produzentinnen und Produzenten zu schützen, dass sie ordentlich nach den Vorgaben produzieren. Es ist das höchste Gut, dieses Vertrauen zu schützen, gemeinsam weiterzuentwickeln und uns um dieses Vertrauen und die Glaubwürdigkeit gemeinsam zu bemühen.
Dann hört es aber auch schon auf. Insofern, Herr Fehring, tut es mir leid, ein paar Argumente sagen zu müssen, die, bezogen auf Ihren Antrag, deutlich machen, dass wir vielleicht etwas anders herangehen sollten.
Uns eint also das gemeinsame Anliegen. Aber man muss an der Stelle berücksichtigen, dass wir heute nicht am Grünen Tisch sitzen und ein ÖkoKontrollsystem neu erfinden. Wir leben vielmehr seit 1992 mit einem von der EU vorgegebenen Rahmen. Wenn wir grundsätzlich etwas ändern wollen, dann müssen wir uns auf dieser Ebene bewegen.
Sie wissen, die EU gibt den Mitgliedstaaten vor, zwischen zwei Systemen auszuwählen. Das eine ist ein rein staatliches, das andere ein privat und staatlich gemischtes.
Die meisten Staaten haben sich für das Mischsystem entschieden. Wenn wir grundsätzlich etwas verändern wollten, könnten wir uns in Deutschland nur für das staatliche System entscheiden. Aber das würde bedeuten, alles mit staatlicher Kontrolle zu machen. Das würde entsprechende Planstellen bedeuten. Das können und wollen wir nicht.
Wenn wir völlig neu gestalten könnten oder wollten, dann würde ich zum Beispiel vorschlagen, das Vorbild der Milchwirtschaft zu wählen. Die Milchwirtschaft hat sich – zumindest in Nordrhein
Westfalen – zu einem Landeskontrollverband zusammengeschlossen. Sie kontrolliert einheitlich auf privater Basis. Dort sind 350 Menschen beschäftigt, die die Qualität der Milch überwachen. Ich habe den Eindruck, dass das gut funktioniert.
Aber wir sind nicht in einer Situation, dass wir das neu buchstabieren können, sondern wir müssen das System, das vorgegeben ist, ständig verändern. Und das findet auch statt. Da, Herr Fehring, hätte es mich wirklich gefreut, wenn Sie das eine oder andere genannt hätten, was diese Landesregierung in der Vergangenheit verändert hat.
Wir haben den Personalabbau nicht nur nicht weitergetrieben, sondern wir haben zusätzliches Personal gerade an der Stelle, wo Sie es abgebaut haben, eingesetzt, um das zu machen, was Sie fordern, nämlich eine Kontrolle der Kontrolleure. Wir haben also begleitete Kontrollen verstärkt und darüber hinaus unangemeldete Kontrollen von staatlicher Seite eingeführt. Das haben wir seit 2010 gemacht. Wir haben also das getan, was in unseren Möglichkeiten stand.
pelt. Das heißt, wir haben die Gebührenfinanzierung solcher Kontrollen und damit auch die Grundlage der Finanzierung sichergestellt.