Protokoll der Sitzung vom 17.10.2013

Ob auf Länderebene zusätzliche Sicherungen stattfinden müssen, haben wir hier, wie gerade schon angesprochen wurde, diskutiert. Das hat auch unsere Landesregierung im Blick.

Sie als FDP sollten aber ebenso gut wie wir wissen, dass das weitere Vorgehen vom Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf abhängt. Der Bundesverband Deutscher Buch-, Zeitungs- und Zeitschriften-Grossisten hat im Streit mit der Bauer Media Group gegen das Urteil des Landgerichts Köln Berufung eingelegt. Nach dem Urteil des OLG wird doch erst klar, wohin es für NRW gehen kann. Gegebenenfalls ist eine kartellrechtliche Regelung durch die Länder dann nicht mehr möglich. Möglicherweise sieht das Gericht die Regelungskompetenz beim Bund. Wir werden es sehen. Dann – und erst genau dann – ist es an der Zeit, die richtigen Schlüsse zu ziehen und hier tätig zu werden.

Warum – ich stelle diese Frage gerne noch einmal – jetzt dieser Antrag im Alleingang kommt, ist etwas unverständlich. Mehr Offenheit und die von Ihnen angebotene Zusammenarbeit im Sinne der Sache sind unser Wunsch. Zu gegebener Zeit sollten wir weiter darüber reden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Vogt. – Für die CDU-Fraktion spricht jetzt der Kollege Schick.

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich über den Antrag der FDP, den die CDUFraktion unterstützen wird.

Herr Vogt, natürlich kann man darüber streiten, wann der optimale Zeitpunkt für die Initiative ist. Am Ende des Monats wird es einen Termin vor Gericht geben. Es wird gestritten und geurteilt. Auf der anderen Seite hat der Landtag schon 2011 bekundet, dass er bereit ist, im Bedarfsfall medienrechtliche Grundlagen zu schaffen, um die Vielfalt im Pressevertrieb zu sichern. Ich möchte der Landesregierung nicht absprechen, dass sie sich um dieses Thema gekümmert hat.

(Beifall von Minister Michael Groschek)

Das ist hier und heute gar nicht der Vorwurf. Aber es wäre eine Wertschätzung gegenüber dem Parlament gewesen, wenn sie uns intensiver eingebunden und unterrichtet hätte. Wir als Parlament haben damals die Hand ausgestreckt, sie wurde aber nicht ergriffen.

Dass es Berichtenswertes zu dem Thema gibt, zeigen die vielen Pressemitteilungen aus Ihrem Hause, Frau Ministerin, zuletzt, als das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen geändert wurde. Das wäre sicherlich auch für uns als Medienpolitiker ein Aufschlag gewesen, sich mit diesem Thema zu beschäftigen. Diese Chance haben Sie allerdings verspielt.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Es ist insofern schade, weil doch eigentlich – das zeigen alle Wortbeiträge – große Einmütigkeit bezüglich der Pressegrossisten herrscht. Gerade vor dem Hintergrund der schwieriger werdenden Bedingungen für Zeitschriften- und Zeitungsverlage ist eine große Sicherheit auf dem Vertriebsweg, ein stabiles Vertriebssystem unheimlich wichtig. Ich möchte nur zwei Aspekte kurz herausgreifen:

Wenn einzelne Verlage ihren eigenen Vertriebsweg aufmachen, dann ist nicht sichergestellt, dass an allen Verkaufsstellen in Nordrhein-Westfalen die gewohnte Breite vorhanden ist. Ich kann mir schlechterdings nicht vorstellen, dass dann am Ki

osk an der Bushaltestelle in Hallenberg die gleiche Bandbreite zu haben ist wie etwa an der U-BahnStation am Neumarkt in Köln.

(Vereinzelt Beifall von der CDU)

Deswegen, meine Damen und Herren, ist es so wichtig, sich um das Thema zu kümmern, zumal es noch ein zweites, sehr schlagkräftiges Argument gibt: Es muss sichergestellt werden, dass gerade kleinere Verlage entsprechend partizipieren können. Gerade die kleineren Verlage sind nicht in der Lage, ihren eigenen Vertriebsweg aufzumachen, sondern sie sind darauf angewiesen, dass es Pressegrossisten gibt, die diese Funktion für sie übernehmen.

Wettbewerb findet mit einem funktionierenden Presse-Grosso an der Ladentheke bzw. am Kioskständer statt und nicht über die Marktmacht der einzelnen Verlage.

(Vereinzelt Beifall von der CDU)

Damit ist Deutschland in der Vergangenheit gut gefahren. Das Modell der Pressegrossisten hat unsere Wertschätzung verdient und die Zustimmung zum FDP-Antrag ebenfalls. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Schick. – Für die grüne Landtagsfraktion spricht jetzt der Kollege Keymis.

Vielen Dank, Herr Präsident. Das tue ich gerne. – Ich will ausdrücklich sagen, dass ich es gut finde, dass das Thema immer wieder aufgerufen wird, auch von der FDPFraktion. Wir haben damals einen gemeinsamen Antrag über vier Fraktionen zum Thema „PresseGrosso“ beschlossen.

Von meinen Vorrednern ist schon ausdrücklich betont worden, worauf es ankommt, nämlich auf Vielfaltsicherung an möglichst vielen Stellen. Mit Interesse habe ich noch einmal nachgeguckt: 24.713 Stellen haben wir, also 2,8 % mehr, als Sie erwähnten, Herr Witzel; wenn man über Prozente spricht, muss man ja jetzt genau sein. Es ist schon eine starke marktliche Voraussetzung für Meinungsfreiheit und Meinungsvielfalt. Das wollen wir auch gemeinsam sichern.

Wir werden Ihren Antrag jetzt ablehnen, nicht weil er inhaltlich falsch wäre – insbesondere Punkt 2 ist durchaus zustimmungswürdig –,

(Michele Marsching [PIRATEN]: Zu früh oder zu spät? Können Sie sich aussuchen!)

sondern weil wir den Zeitpunkt für falsch halten. Das Urteil des OLG steht noch aus. Wir sollten zunächst einmal abwarten, was das Gericht dazu sagt, um

dann eine vernünftige Lösung zu finden, auf die wir uns vermutlich alle – möglicherweise über alle fünf Fraktionen im Landtag hinweg – verständigen können. Das wäre sehr erfreulich und zum Wohle des Presse-Grosso sowohl in Nordrhein-Westfalen wie auch in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt. Das ist ein wichtiges Signal.

Ich weiß, dass die Landesregierung das Thema kontinuierlich bearbeitet. Darüber informiert sie auch, zumindest wenn man danach fragt. Dann weiß man, dass sie die AG „Presse-Grosso“ ins Leben gerufen hat, an der auch die Bundesebene beteiligt war. Somit können wir sicher sein, dass aufgrund unseres in der Form einmaligen Vertriebssystems die Meinungsvielfalt von Presseerzeugnissen gesichert ist. Das wollen wir auch alle gemeinsam so haben.

Sie sind ein bisschen vorgeprescht. Es ist schade, dass Sie nicht vorher Kontakt aufgenommen haben. Beim letzten Mal haben wir das gemeinsam gemacht. Aber wir wollen uns nicht bei einem Thema auseinanderdividieren, bei dem wir im Prinzip einig sind, dass wir so verfahren wollen. Deshalb freue ich mich, wenn wir demnächst das Urteil aufnehmen und in unsere Arbeit einbinden können. Dann kommen wir hoffentlich gemeinsam zu einer Entscheidung, die das Presse-Grosso auch in NordrheinWestfalen sichert. – Ich bedanke mich.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Keymis. – Für die Piratenfraktion hat jetzt der Kollege Schwerd das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer auf der Tribüne und im Stream! Das Presse-Grosso-System ist eine kartellartige Struktur des Vertriebs von Presseerzeugnissen. Wir dulden dieses De-facto-Kartell, um das Entstehen von noch größeren Monopolen zu verhindern, nämlich dann, wenn große Verlage oder große Einzelhändler den Vertrieb übernehmen würden, die dann mit ihrer Macht Einfluss auf die Zusammensetzung des Angebots ausüben könnten.

Das Presse-Grosso-System gewährleistet also eine neutrale Plattform zur Verbreitung von Printmedien. Es ist neutral in der Auswahl der Medien und genauso neutral in der Auswahl der Verkaufsstellen. Wir Piraten kennen dieses Prinzip nur zu gut, man nennt es Plattformneutralität. Sie ist ein grundsätzlicher Pfeiler unseres Programms und gewährleistet an vielen Stellen überhaupt erst faire gesellschaftliche Partizipation. Wir finden sie im Energie- und Telefonsektor, genauso wichtig ist sie im Internet.

Der Erhalt des Presse-Grosso-Systems, das eine flächendeckende und neutrale Versorgung mit einem Vollsortiment an Zeitungen und Zeitschriften gewährleistet, ist also wichtig, um dauerhaft Meinungsvielfalt und Informationsfreiheit im Bereich der Printmedien sicherzustellen. Medien sind eben nicht irgendein beliebiges Produkt wie Butter oder Haarwaschmittel. Insofern haben wir begrüßt, dass das System mit der 8. Novelle des GWB diesen Sommer zumindest bundesrechtlich verankert worden ist.

Jetzt stellt sich auf Länderebene die Frage: Reicht uns das aus, oder hätten wir gerne den doppelten Boden und verankern das Presse-Grosso-Wesen da, wo es im Grunde hingehört, nämlich im Landespressegesetz NRW? Meine Damen und Herren, ich bin mir da, ehrlich gesagt, nicht ganz sicher. Das Gute an dem vorliegenden Antrag der FDP ist, dass er sich auch noch nicht festlegt.

Insofern können wir ihn gerne Punkt für Punkt durchgehen.

„Ja“ zum ersten Spiegelstrich: das Presse-GrossoVertriebssystem ist zweifellos wichtig. „Ja“ auch zum zweiten Spiegelstrich: Mit der GWB-Novelle ist ein wichtiger Schritt getan worden. Ebenso ein „Ja“ zum dritten Spiegelstrich: Liebe Landesregierung, informieren Sie uns bitte über die Ergebnisse der länderoffenen Arbeitsgruppe zu diesem Thema, und lassen Sie uns dann gemeinsam überlegen, ob und wie wir das Presse-Grosso-Vertriebssystem auch noch landesrechtlich absichern.

Schließlich reden wir im Ausschuss sowieso gerade über die von der Landesregierung gewünschte Entfristung des Landespressegesetzes NRW, über die wir Piraten übrigens nicht sonderlich glücklich sind. Es macht also Sinn, sich im Kontext des Pressegesetzes noch einmal Gedanken über das PresseGrosso zu machen.

Insofern finde ich es furchtbar schade, dass wieder einmal ein Antrag abgelehnt wird, nur weil er nicht von der richtigen Fraktion kommt.

(Beifall von den PIRATEN)

Ich empfehle jedenfalls meiner Fraktion, dem Antrag der FDP zuzustimmen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von den PIRATEN – Vereinzelt Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Schwerd. – Für die Landesregierung hat nun Frau Ministerin Dr. Schwall-Düren das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Auch ich will sehr differenziert zum Antrag der FDP Stellung nehmen, was einerseits

seinen Inhalt und was andererseits seinen Zeitpunkt anbelangt.

Es ist dem Antrag ohne Zweifel zuzustimmen, wenn er die Verabschiedung der 8. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen mit Blick auf das Presse-Grosso begrüßt. Das tun auch wir.

Wenn Herr Schick einfordert, wir hätten doch zu diesem Zeitpunkt die Gelegenheit nutzen sollen, den Landtag zu informieren, so will ich Ihnen sagen: Einerseits sind die Beratungen im Bundesrat durchaus öffentlich gewesen, andererseits hindert auch niemand den Landtag daran – so wie Sie das mit Ihrem Antrag heute auch erreicht haben –, das Thema auf die Tagesordnung zu setzen und dann auch eine Bewertung des jeweiligen Vorgangs vorzunehmen.

Ihr Antrag heute reicht allerdings materiell nicht über das hinaus, was der Landtag im November 2011 schon festgestellt hat. Es ist in der Tat unstreitig, dass die landesgesetzliche Absicherung eines neutralen Pressevertriebes nach wie vor uneingeschränkt zu unterstützen ist. Die Frage, die sich aber stellt, lautet: Was ist der richtige Weg und welche Implikationen müssen wir dabei wirklich beachten? Genau aus diesem Grund kommt der Antrag jetzt nicht zum richtigen Zeitpunkt, Herr Witzel.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Es geht ja nicht darum, dass wir hier landesinterne Überprüfungen im luftleeren Raum vornehmen könnten, denn in wenigen Wochen – das ist schon angesprochen worden – wird das Oberlandesgericht Düsseldorf über die Berufung des Bundesverbandes der Grossisten entscheiden.

Diese Entscheidung wird weitreichende Folgen haben. Sollte beispielsweise das OLG Düsseldorf in seiner Entscheidung dem Bund die Kompetenz absprechen, das Presse-Grosso-Vertriebssystem mit einer Dienstleistung gemäß Art. 106 Abs. 2 AEUV zu betrauen, dann müssten die Länder gesetzgeberisch tätig werden, um den kartellrechtlichen Schutz des Presse-Grosso zu gewährleisten.