Zugestimmt. – Damit gibt es die Zustimmung der Fraktion der Piraten zu dem Entschließungsantrag Drucksache 16/4517 der Fraktion der CDU. Aber insgesamt ist dieser Antrag durch die Mehrheit des Landtags abgelehnt.
Ich eröffne die Aussprache und erteile für die CDUFraktion dem Herrn Kollegen Nettelstroth das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen nimmt zu. Viele Kommunen erhoffen sich durch die Aufnahme wirtschaftlicher Betätigungen zusätzliche Deckungsbeiträge, und zwar zur Erfüllung ihrer Aufgaben der Daseinsvorsorge, aber auch zur Senkung ihrer Haushaltsdefizite.
Größere Kommunen haben teils schon ein umfassendes Beteiligungsmanagement aufgebaut, um ihre unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen zu verwalten.
Dabei ist jedoch zu beachten, dass der erhofften Gewinnaussicht bei einer wirtschaftlichen Betätigung immer auch das Verlustrisiko bis hin zur Totalabschreibung der Investition gegenübersteht.
In Nordrhein-Westfalen ist die Frage der Zulässigkeit der wirtschaftlichen bzw. energiewirtschaftlichen Betätigung von Gemeinden in §§ 107 und 107a der Gemeindeordnung geregelt. Neben der Voraussetzung, einen definierten öffentlichen Zweck erfüllen zu müssen, hat die wirtschaftliche Betätigung der Kommune nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zu der Leistungsfähigkeit der jeweiligen Gemeinde zu stehen.
Von daher sind die Gemeinderäte aufgefordert und gehalten, sich nicht nur über die Chancen und Risiken des beabsichtigten wirtschaftlichen Engagements von ihrer Verwaltung unterrichten zu lassen, sondern auch im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung und der damit einhergehenden kommunalen Selbstverantwortung zu prüfen, ob die wirtschaftliche Betätigung nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zur eigenen gemeindlichen Leistungsfähigkeit steht. Dabei werden insbesondere drei Kriterien zu berücksichtigen sein.
Erstens. Die Gemeinde muss in der Lage sein, die wirtschaftliche Betätigung erfolgreich zu steuern. Sie sollte also über ein qualifiziertes Beteiligungsmanagement verfügen.
Zweitens. Die Gemeinde muss den finanziellen Aufwand, der erforderlich ist, die wirtschaftliche Betätigung aufzunehmen, ohne Vernachlässigung ihrer anderen Aufgaben tragen können.
Drittens. Die Gemeinde muss prüfen, ob die mit der wirtschaftlichen Betätigung verbundenen Risiken für
den Haushalt tolerierbar sind. Dabei ist darauf zu achten, ob die Erträge der Gemeinde im Übrigen ausreichen, die Finanzierungskosten zu decken. Ferner muss die Gemeinde das Risiko des Wertverlustes einer Beteiligung mit entsprechender Auswirkung auf das gemeindliche Vermögen verkraften können.
Eine Entscheidung auf Basis der vorgenannten Kriterien durch die Gemeinde unterliegt der Überprüfung durch die Kommunalaufsicht.
Genau hier setzen wir mit unserem Antrag auf eine umfassende Prüfung durch die Kommunalaufsicht an. Zwar mag grundsätzlich die Gemeinde im Rahmen ihrer Einschätzungsprärogative oder ihres Beurteilungsspielraums eigenständig entscheiden
können; allerdings kann die Kommunalaufsicht wegen eines Rechtsverstoßes einschreiten, wenn die gemeindliche Einschätzung des Sachverhaltes unter offensichtlichen Mängeln leidet.
Gerade bei Kommunen in schwieriger Haushaltslage dürfte sich bei Aufnahme wirtschaftlicher Betätigung ein geringer Spielraum ergeben. So wird im juristischen Schrifttum die Auffassung vertreten, dass bei Gemeinden mit Haushaltssicherungskonzept die Aufnahme von gewagten Wirtschaftsaktivitäten schlichtweg ausgeschlossen ist. Grundsätzlich hat daher die Kommunalaufsicht im Einzelfall die Möglichkeit, gerade bei HSK- und Stärkungspaktgemeinden die beabsichtigte wirtschaftliche Betätigung zu untersagen. Denn Gemeinden, welche die Hilfe des Landes oder gar anderer Kommunen in Anspruch nehmen, würden hier Verluste erwirtschaften, die andere Gemeinden und letztendlich auch das Land mit zu tragen hätten.
Die Kommunalaufsicht hat somit auch die Interessen der sogenannten abundanten Kommunen im Stärkungspakt und des Landes zu beachten. Letztendlich geht es darum, dass die Kommunalaufsicht in die Lage versetzt wird, ihre rechtlichen Möglichkeiten tatsächlich auszuschöpfen und sicherzustellen, dass etwaige Risiken allein von der Gemeinde zu tragen sind, welche die jeweilige Betätigung aufnehmen möchte.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Gäste! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Nettelstroth, ich bin schon überrascht, dass Sie uns die §§ 107 und 107a der Ge
Ich bin wirklich überrascht. Denn als wir den Politikwechsel 2010 eingeleitet haben – vielleicht wissen Sie es –, bestand eine der ersten Reformen, die wir hinsichtlich der Gemeindeordnung auf den Weg gebracht haben, darin, den Kommunen die wirtschaftliche Betätigung wieder zu ermöglichen. Das war auch gut und richtig so.
Ich darf Sie daran erinnern, dass hier zwischen 2005 und 2010 ein Klima vorgeherrscht hat, das ich unter dem Mantra „Privat vor Staat“ zusammenfassen möchte. Damit haben wir zu Recht aufgeräumt. Schließlich hat auch der vorangegangene Tagesordnungspunt, bei dem es um Energiewirtschaft ging, deutlich gemacht, dass eine kommunale Energiewende ohne Stadtwerke undenkbar ist und die Energiewende in Deutschland ganz ursächlich von den kommunalen Stadtwerken bestritten wird.
Was allerdings die Rechtsaufsicht über mittelbare Beteiligungen, also Beteiligungen der Städte, die nicht unmittelbar im Haushalt der Stadt zu finden sind, angeht, so haben Sie die entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen gerade hinreichend erläutert. Ich glaube, dass wir diese Diskussion im Kommunalausschuss führen sollten, damit es auch für Sie noch einmal nachvollziehbar wird. Dieser Debatte werden wir uns natürlich nicht verweigern. Insofern stimmen wir der Überweisung an den Kommunalausschuss zu. Dort werden wir die Diskussion weiterführen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich bei der Lektüre des Antrags ernsthaft gefragt, was Sie, Herr Kollege, damit bezwecken wollen. Welche Intention haben Sie denn? Was soll denn damit erreicht werden?
Als ich mir die Beschlusspunkte angeschaut habe, dachte ich: Denen könnten wir auch zustimmen. Denn es würde nichts passieren.
Wenn Sie – ich versuche, es zu interpretieren – sich auf ein Gutachten, das die FDP bei Herrn Prof. Oebbecke in Auftrag gegeben hat und den STEAG-Deal betrifft, beziehen würden, hätte ich
Um direkt mit ein paar Vorurteilen aufzuräumen, die in dem Zusammenhang bestehen: Es ist keinesfalls so, wie es die FDP zu suggerieren versucht, dass die Städte im Auslandsgeschäft mit der STEAG Verluste machen würden. Man kann sich selbstverständlich ordnungspolitisch darüber unterhalten, ob es sinnvoll ist, im Ausland Geschäfte zu machen. Aber auch diese Frage wirft der Antrag nicht auf. Sie sagen nur: Wenn die Kommune finanzschwach ist, dann soll die Kommunalaufsicht möglichst genau hinschauen, ob sich die Kommune dieses Geschäft leisten kann oder nicht. Dann haben Sie eine gewisse Interpretation der bestehenden Gemeindeordnung vorgenommen, die allerdings nicht ganz zutreffend ist; darüber können wir dann im Ausschuss sprechen.
Auf einen zweiten Punkt möchte ich hinweisen: Dass wir energiewirtschaftlich da sind, wo wir sind, dass nämlich die Oligopole der Energieunternehmen Konkurrenz von den Stadtwerken bekommen können, ist richtig, und das wollen wir. Wir wollen auch eine Bevorteilung der kommunalen Stadtwerke in dem Zusammenhang.
Das halten wir für richtig. Dafür schämen wir uns auch nicht. Schließlich haben wir uns nach der Kommunalwahl als Allererstes dafür aufgestellt, und in diese Richtung wollten wir auch. Denn wir halten es für falsch, dass RWE, E.ON, Vattenfall und andere den Markt beherrschen. Die Energiewende muss gestaltet werden, und insofern halten wir das für richtig.
Haben Sie Angst vor Ihrer eigenen Kommunalpolitik? Haben Sie Angst vor dem Fraktionsvorsitzenden Kufen in Essen, der all diesen Punkten so zugestimmt hat? Haben Sie Angst vor den Kolleginnen und Kollegen aus dem Ruhrgebiet, die sich in der Frage ordnungspolitisch offenkundig anders aufstellen? Das frage ich mich. Ich frage mich auch, welche Debatten in dem Zusammenhang in der Landtagsfraktion ablaufen. Das würde mich brennend interessieren, weil es auch wichtig für unsere Diskussion sein könnte, wie hiermit ordnungspolitisch umzugehen ist.
Ich kann mir schon vorstellen, dass man sich unter anderem wegen des STEAG-Deals überlegen kann, ob das alles so richtig gewesen ist,
was wir da organisiert haben. Ich meine aber, Herr Kollege Abruszat – im Übrigen hat das mit der Änderung des Gemeindewirtschaftsrechts gar nichts zu tun, weil die Vorgänge aus der Zeit zuvor stammen; aber das ist ein anderer Zusammenhang, der Ihnen immer noch nicht erkennbar ist –, dass die
Reform des § 107a sehr gut und sehr wichtig war. Und ich sage auch: Die kommunale Selbstverwaltung ist ein hohes Gut.