Die Forderung, die zusätzlichen Beiträge für eine Senkung der Rundfunkbeiträge einzusetzen, ist aus Sicht der Beitragszahler eine gute Idee, greift aber insgesamt zu kurz. Das haben Sie ja gerade in Ihrer Rede deutlich gemacht. Wir müssen die Chancen, die diese prognostizierten Mehreinnahmen bieten, nutzen. Darum sind uns zwei Punkte besonders wichtig:
Erstens. Wir sollten den schrittweisen Ausstieg aus der Werbung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk im Auge behalten. Diesen haben wir im Koalitionsvertrag mit den Grünen festgelegt. Die Ministerpräsidentin hat dieses Vorgehen auch beim Medienforum 2011 angekündigt. Insgesamt trägt die Werbefreiheit zu einer Unterscheidbarkeit zwischen öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunksendern und auch zu einer Qualitätssteigerung des öffentlichrechtlichen Rundfunks bei.
Herr Sternberg, Sie haben das am 4. Dezember – das ist erst ein paar Tage her – in einer Pressemitteilung genau zu diesem Thema aufgegriffen und dazu angeregt, darüber nachzudenken, die Werbefreiheit zu forcieren.
Zweitens haben wir in der Diskussion um das neue Beitragsmodell öfter darüber diskutiert – das wurde insbesondere von der FDP häufiger aufgegriffen –, dass unterschiedliche Gruppen möglicherweise besonders negativ von einer Beitragsumstellung belastet werden. Diesen Punkt greifen wir in unserem Entschließungsantrag auf. Die Evaluierung muss zeigen: Welche Gruppen sind besonders betroffen? Gibt es Unverhältnismäßigkeiten? Wo müssen wir zu Korrekturen kommen?
Diese beiden Bereiche müssen wir miteinbeziehen, wenn wir diese erhöhten Einnahmen sehen. Wir müssen natürlich zu einer Beitragssenkung kommen, aber wir dürfen diese beiden Punkte nicht vergessen. Die formulieren wir in unserem Entschließungsantrag.
Also: Wenn ich Ihre Rede richtig verstanden habe, können Sie unserer Entschließung durchaus zustimmen. Wir werben darum. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Vogt. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Herr Kollege Keymis.
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich kann mich den Worten meines Vorredners Vogt nur anschließen. Wir haben gemeinsam eine Entschließung vorgelegt, Herr Kollege Sternberg, die nach Ihren Einlassungen im Prinzip die breite Mehrheit des Hohen Hauses finden könnte.
Ich bin der KEF dankbar, dass sie den klugen Vorschlag gemacht hat, nicht die gesamten Einnahmen, sondern die Hälfte davon für eine Rundfunkbeitragssenkung einzusetzen. Das ist weise, weil man die andere Hälfte genau für das brauchen kann, was wir in unserer Entschließung formuliert haben, nämlich für eine schrittweise Einführung der Werbefreiheit, wie man es von der BBC schon lange kennt, oder – auch wichtig – für die Entlastung der von der Beitragsumstellung besonders betroffenen Gruppen.
Damit meinen wir aber nicht in erster Linie die Firmen Rossmann, Sixt und andere, die mit Klagen vorgehen. Denn die haben nicht das Problem, dass sie die zusätzlich notwendigen Beiträge nicht zahlen könnten, sondern da wird um das Prinzip gestritten. Das sehen wir prinzipiell anders – jedenfalls kann ich das für meine Fraktion sagen – als die Herren Rossmann und Sixt. – In diesem Punkt also Widerspruch, Herr Sternberg.
Ich will auch noch mal deutlich machen: Wir haben rund 40 Millionen Beitragszahlerinnen und Beitragszahler, und es wurden rund 600 juristische Verfahren zur Umstellung auf den Beitrag angestrengt. Das ist meiner Ansicht nach im Verhältnis nicht so
überbordend, dass man deshalb die Welt politisch aus den Angeln heben müsste. Den meisten Menschen in dieser Republik ist sehr bewusst, dass wir einen sehr gut aufgestellten öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben, dass wir daneben eine engagierte private Säule haben. Dieses duale System in Deutschland garantiert eine Vielfalt an Rundfunkangeboten, um die uns die Welt beneidet. Und das soll so bleiben.
Insofern ist es ein guter Vorschlag der KEF, der in unserer Entschließung schon vorkommt, nämlich eine allgemeine Senkung des Beitrags, den die Bürgerinnen und Bürger monatlich zu bezahlen haben. Das ist ein erster guter Schritt. Möglicherweise entwickelt sich die Lage ja so, dass alle weiterhin sparen.
Herr Sternberg, Sie haben das völlig zu Recht angesprochen: Der neue Intendant des Westdeutschen Rundfunks, für den wir hier auch gesetzlich zuständig sind, hat angekündigt, Sparanstrengungen in seinem Haus umzusetzen. Das ist der richtige Weg, damit die Menschen sehen, dass das, was sie qualitätsvoll angeboten bekommen, für das Geld geleistet werden kann, das sie monatlich dafür bezahlen, dass nicht dieser Automatismus erlebt wird, dass es ständig neue Gebühren für am Ende möglicherweise nicht besonders neue Angebote gibt, sondern dass Qualitätssteigerung und Sparsamkeit zwei Seiten einer Medaille sein können.
Die SPD hat gemeinsam mit den Grünen einen Entschließungsantrag vorgelegt. Wir werben sehr dafür, dass wir diesen Antrag hier mit breiter Mehrheit beschließen, weil wir damit das richtige Zeichen an die Menschen in Nordrhein-Westfalen senden, für die wir heute hier beraten. – Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute sind wir alle von weihnachtlicher Vorfreude durchstrahlt, sind wir alle großzügig und geschenkfreudig. Das fällt vor allem deshalb leicht, weil die vermeintlich Beschenkten das Geschenk mit ihrer Gebühr schon selbst bezahlt haben.
1 Milliarde € mehr als gedacht! Besonders schön an dieser Einnahme ist in der Tat, dass sie zum ersten Mal eine Senkung der Gebühren möglich macht. Das ist für alle Bürger eine neue Erfahrung. Denn seit Jahrzehnten steigen die Gebühren unabhängig davon, wie viele Menschen mittlerweile ARD und ZDF aus ihrer Programmauswahl gelöscht haben und vielleicht lieber Video On Demand oder Streaming-Abos kaufen, anstatt sich vom „Musikan
Aber Spaß beiseite: Der vorliegende Antrag der Union ist richtig und wird von der FDP-Fraktion unterstützt. Es gibt gute Gründe dafür.
Durch die Umstellung von der alten gerätebezogenen Rundfunkgebühr auf die haushalts- und betriebsstättenbezogene Rundfunkabgabe wurde die Zahl der Zahlungspflichtigen vergrößert. Die Höhe des Betrages ist gleich geblieben. Mehr Zahler, gleicher Betrag – man musste kein Mathematiker sein, um zu wissen, dass das Aufkommen dadurch steigen würde.
Zwar wurde seinerzeit – 2011 – argumentiert, dass die Gebühr unter Umständen steigen müsste. Oft und lange wurde von den Senderverantwortlichen das Schreckgespenst von Mindereinnahmen durch das neue Verfahren gepflegt. Sie hielten den Verbleib bei 17,98 € quasi für eine vorweggenommene Einsparung. Das war schon damals ein nicht ganz glaubwürdiges Theater; denn schon damals war klar, dass das Beitragsaufkommen nach der Umstellung steigen würde.
Diese falschen Prophezeiungen sind also aufgedeckt. Aber ein bisschen gibt es bei den Sendern noch die Strategie, so zu tun, als sei das gar nicht so viel. Man hat ja auch lange gebraucht, um die Zahlen überhaupt herauszurücken, obwohl sie schon vorlagen. Durch die KEF wurde das jetzt ein bisschen beschleunigt und das Laken der Sünder ein wenig gelüftet. Es sind über 1 Milliarde € an Mehreinnahmen.
Mit dem Entschließungsantrag von Rot-Grün wird wieder ein bisschen der Verschiebebahnhof geöffnet, ein wenig nach der Strategie einiger Senderfunktionäre, und eine Verteildiskussion ausgelöst.
Ob Werbung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk läuft, ist eine Grundsatzfrage. Viel spricht in der Tat für die Werbefreiheit. Aber man muss die Debatte trennen. Ganz aktuell geht es um die von den Beitragszahlern zu viel geleisteten Beträge. Diese müssen – das ist die Ansicht der FDP – zwingend an die Beitragszahler zurückgegeben werden. Sie jetzt umzuverteilen und für andere Zwecke zu verwenden ist in der Sache falsch und auch fragwürdig.
Es ist richtig, das Finanzierungssystem auf den Prüfstand zu stellen und Unausgewogenheiten abzubauen. Aber das ist auch eine grundsätzliche Frage, die unabhängig von den jetzt unrechtmäßig über dem von der KEF festgestellten Bedarf liegenden Mehreinnahmen beantwortet werden muss.
Wenn am Ende des Jahres in einer Nebenkostenabrechnung beispielsweise festgestellt wird, dass ein Mieter zu viel Abschläge gezahlt hat, dann wird das zu viel gezahlte Geld auch nicht an die anderen
Die Mehreinnahmen aus dem Rundfunkbeitrag – das ist die Ansicht der Liberalen – gehören den Beitragszahlern und müssen unmittelbar und
Ich habe aber das Gefühl, dass durch den Entschließungsantrag von Rot-Grün heute ein bisschen das Fenster für Gedankenspiele und Verschiebungen geöffnet werden soll. Man kann sich schon wieder die Gedankenspiele über neue Projekte oder Institutionen, die mit dem köstlichen Nektar der Mehreinnahmen finanziert werden sollen, ausmalen. Denn die Verführung lauert überall zuckersüß und kalorienlastig im Gebührenregal. Staatssekretär Eumann hat in seinem Buch ja auch mal formuliert, Rundfunkgebühren könnten mehr als Hörfunk und Fernsehen. Und wir sehen aktuell: Für seine politischen Versprechen zu Stiftung und Grimme-Institut muss bald wieder der Gebührenzahler blechen.
Freilich: Beim Westdeutschen Rundfunk wird gespart. Ich erkenne die Absicht des neuen Intendanten. Aber: Die bisherigen Einnahmen aus den Gebühren waren schon ausreichend für ARD und ZDF und vor allem für kleine öffentlich-rechtliche Sender, sich umfangreiche Verwaltungen zu leisten. ARD und ZDF haben die Preise für Sportübertragungen hochgetrieben, sodass sich diese Rechte fast kein privater Sender mehr leisten kann. Die heutige Debatte darf also nicht von der darüber hinaus zu führenden Diskussion über das Finanzierungssystem und das, was Sender brauchen, wegführen.
Das gegenwärtige Modell der Abgabe führt zu Doppelbelastungen und Ungerechtigkeiten, zum Beispiel für Wochenendpendler, die sowohl für die Haupt- als auch für die Zweitwohnung zahlen müssen. Mehr als 600 Klagen gegen die Gebühr zeigen das an.
Wir finden, dass der Antrag der CDU richtig formuliert ist und es auf den Punkt bringt. Deswegen werden wir ihm zustimmen. – Vielen Dank.
Bevor ich Herrn Kollegen Schwerd für die Piratenfraktion das Wort erteile, möchte ich die Kolleginnen und Kollegen darüber informieren, dass sich die Parlamentarischen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer gerade darauf verständigt haben, dass die direkten Abstimmungen, die unter den Tagesordnungspunkten 3 und 4 stattfinden sollen, zunächst ausgesetzt und beim Tagesordnungs
punkt 10 – das ist der nächste Tagesordnungspunkt mit einer direkten Abstimmung – nachgeholt werden.
Hintergrund ist, dass zurzeit der Versuch unternommen wird, sich im Hinblick auf die Frage zu verständigen, wann denn nun die dritte Lesung zum Gesetz zur Neuordnung im Bereich der Schul- und Studienfonds stattfinden soll. Dieser Verständigungsprozess bedeutet natürlich, dass die daran beteiligten Kolleginnen und Kollegen nicht hier im Raum sein können. Um diesen Prozess zu erleichtern und nicht zu beschweren, haben die Parlamentarischen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer miteinander diese Verständigung erzielt.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer! Liebe Rundfunkbeitragszahler! Die CDU hat uns einen Antrag mit einem schön klingenden Titel vorgelegt. Die Landesregierung soll sich für eine Senkung des Rundfunkbeitrages einsetzen.
Gestern hat die KEF, die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, offiziell mitgeteilt, dass sie den Ländern empfiehlt, den Rundfunkbeitrag ab dem 1. Januar 2015 um 73 Cent auf dann 17,25 € pro Beitragszahler zu senken; denn – so die KEF – durch die Umstellung von der GEZ-Gebühr auf den Rundfunkbeitrag komme es nach bisherigen Berechnungen für 2013 und den Prognosen bis 2016 zu Mehreinnahmen von über 1 Milliarde € bis zum Ende der Berechnungsperiode.
Die Hälfte dieser Mehreinnahmen – so die KEF – könnte für die Beitragssenkung verwendet werden. Die andere Hälfte – so die dringende Empfehlung – sollte vorerst zurückgehalten werden, weil die bisherigen Zahlen eben teilweise auf Prognosen beruhten und daher noch unsicher seien. Außerdem könnte durch frühzeitig gebildete Rücklagen eine zukünftige Beitragssteigerung vermieden werden.
So weit die vorläufigen, nicht endgültigen Empfehlungen der KEF, auf die der Antrag der CDUFraktion offensichtlich zurückgreift!