Herzlichen Dank, dass Sie meine Zwischenfrage zulassen. Habe ich Sie gerade richtig verstanden, dass Sie es „Inklusion“ nennen, wenn Leute aus einem Heim zu einem Schützenfest eingeladen werden?
(Werner Jostmeier [CDU]: Natürlich, was denn sonst? – Oliver Bayer [PIRATEN]: Das ist „Integration“, nicht „Inklusion“!)
Es ist selbstverständlich ein Beitrag gelebter Inklusion, dass diese Menschen beim Schützenfest ganz selbstverständlich dazugehören, mit in der Halle feiern, mit im Festzug – zum
Teil in Rollstühlen – fahren. Natürlich ist das Inklusion. Wie würden Sie das denn sonst beschreiben?
Die Gründe, die Sie vorgelegt haben, um unseren Antrag abzulehnen, sind reine Parteitaktik. Die Schützen in Nordrhein-Westfalen werden über dieses Verhalten zu Recht enttäuscht sein. Um nur auf einen formalen Punkt einzugehen: Sie reden – das ist vollkommen richtig – über die „Jury“.
Welche Jury wird sich denn noch für die Aufnahme des Schützenbrauchtums einsetzen, wenn der Landtag von Nordrhein-Westfalen heute das Gegenteil beschließt?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Die SPD begrüßt das Anliegen der Schützenvereine, das Schützenbrauchtum als immaterielles Kulturgut der Menschheit bei der UNESCO einzubringen.
Das Schützenbrauchtum ist für uns außerordentlich geeignet, ein immaterielles Kulturgut der Menschheit zu sein.
Warum? – Nicht weil aus NRW mit Gymnich und Düsseldorf die ältesten urkundlich erwähnten Schützengilden aus dem 12. Jahrhundert stammen, auch nicht, weil wir bei uns in NordrheinWestfalen – genauer in Neuss – das größte von einem Verein gestemmte Schützenfest feiern,
auch nicht, weil bei uns in NRW – Sie haben es erwähnt – knapp 600.000 Schützen in 3.000 Vereinen organisiert sind, auch nicht, weil bei den Festen selbstverständlich noch viel mehr dazukommen, die durch die Feste und Veranstaltungen angezogen werden, sondern weil den Schützenvereinen inneliegend die Grundstruktur und der Geist der Demokratie sind. Inneliegend in den Organisationsgraden seit guter alter Sitte sind die demokratischen Prinzi
weil die Schützenvereine in der Tradition des Vormärz stehen, eines selbstbewussten, eines freien und wehrhaften Bürgertums,
auch und gerade gegen staatliche Autoritäten und herrschaftliche Einflussnahme, weil die Schützenvereine für eine Gemeinschaft einstehen, die in Zusammengehörigkeit und Verantwortung füreinander das friedliche und soziale Leben einer bestimmten Region anstreben und wesentlich prägen.
Schützenvereine beantworten auf ihre Weise, wo und wie Menschen sich begegnen. Sie sind für uns unverzichtbarer Bestandteil beim Erhalt der so wichtigen gesellschaftlichen Zentripetalkräfte in unseren Ländern und Regionen. Schützenvereine bieten eine soziale Verortung, einen Ort des Aufgehobenseins, einen Ort, an dem Gemeinschaft solidarisch und positiv gelebt und erfahrbar wird.
Sie sind daher im besten Sinne traditionell, zeitgenössisch, lebendig, gemeinschaftsorientiert und auch inklusiv. Sie erfüllen in der Gesellschaft und für die Gesellschaft einen wichtigen Dienst. Als Brauchtum erfüllen sie für uns alle Kriterien für die Aufnahme in die Liste zum immateriellen Kulturgut.
Unsere Entscheidung bei der heutigen Abstimmung hat rein gar nichts mit Schützenvereinen an sich zu tun.
Sie betrifft einzig das Verfahren, wie wir in NRW zum Eintrag in die Liste auf Bundesebene gelangen, nachdem die BRD 2013 dem Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturgutes beigetreten ist.
Die Wahrung dieses vonseiten des Staates unparteiisch betriebenen und damit unabhängigen Verfahrens ist die besondere Aufgabe der Landesregierung; denn die Landesregierung hat nach Art. 1 des Abkommens die Achtung gegenüber allen Gruppen, die sich bewerben und die die objektiven Kriterien erfüllen, zu gewährleisten.
Sie hat nach Art. 13 des Abkommens die Funktion, das immaterielle Kulturgut in der Gesellschaft aufzuwerten, insbesondere durch Bekanntmachung,
Herr Kollege Bialas, Entschuldigung, dass ich Sie unterbreche. Der Kollege Müller würde Ihnen gern eine Zwischenfrage stellen.
stelle ich die Frage, ob Sie dem Antrag zustimmen würden, wenn wir als Antragsteller die Buchstaben „CDU“ in unserem Antrag streichen würden.
Sehen Sie, die Landesregierung hat dafür zu sorgen, dass im Lande eine Vorschlagsliste erstellt wird und zwei Vorschläge für die Bundesebene ausgewählt werden, dazu zwei weitere länderübergreifende. Diese Aufgabe wurde, ganz im Sinne der UNESCO und der KMK, einer unabhängigen Jury anvertraut. Der Aufgabe kommt sie nach.
Daher ist es keine Frage, wessen Name auf dem Kopf des Antrags steht, sondern es geht doch um das, was unten als Beschluss steht. Das ist doch die Frage.
Sie nehmen in Ihrem Beschluss Bezug auf die Einflussnahme auf ein Auswahlkriterium, und da können wir leider nicht mitgehen.
Da auf Bundesebene eine Jury installiert wurde – dort eine Expertenjury der Deutschen UNESCOKommission, die sich im Übrigen staatliche Einflussnahme auf die Auswahl streng verbitten würde –,