Was machen wir dann? Wir werden natürlich versuchen – das kann ich Ihnen auch zusichern –, unseren geschätzten Innenminister mit guten Argumenten von unserer Position zu überzeugen.
Genauso wird er versuchen – wie es in einer guten Demokratie Brauch ist –, uns von seiner Position zu überzeugen. Dann werden wir uns verhalten. Und wenn wir uns nicht einigen können, gibt es demokratische Spielregeln, die im Vertrag festgelegt sind.
Dann kommt die spannende Frage: Was machen die anderen Bundesländer? Herr Lindner, ich gucke Sie mal an: Was ist denn dann mit den sächsischen Kollegen von der FDP? Stehen die dann auch im Bundesrat? FDP in Länderregierungen haben wir oft genug erlebt –
siehe Innenminister Wolf. Der hat auch einige Bundesverfassungsgerichtsurteile einkassiert. Die Frage ist also: Steht dann da jemand wie Sachsen und andere?
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Demokratie kann eine ganz spannende Sache sein. Ich bin auch gespannt, wie diese Geschichte weitergeht und ausgeht.
Liebe Piraten, es ist natürlich Ihr gutes Recht, die Vorratsdatenspeicherung – gleich wird der Innenminister sagen: Mindestspeicher …
… die Mindestspeicherdauer jeden Monat im Landtag zu thematisieren. Das ändert aber nichts an dieser Lage. Ich freue mich auf die weiteren Debatten mit Ihnen. – Danke schön.
Vielen Dank, Frau Kollegin Düker. – Schenken Sie uns noch einen Augenblick die Freude Ihrer Anwesenheit am Rednerpult, Frau Kollegin. Denn wie kaum anders zu erwarten, ist die Fraktion der Piraten Ihrer freundlichen Einladung zu einer Kurzintervention gefolgt.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Düker, mir geht es weniger um eine Frage als um eine Richtigstellung. Sie sagten am Anfang Ihrer Rede, dass die Piraten quasi jegliche Speicherung von persönlichen Daten als rechtswidrig ansähen und als schweren Grundrechtseingriff empfänden. Ich möchte klarstellen: Das ist nicht so.
Es geht nicht darum, dass jegliche Speicherung schlimm und grundsätzlich verkehrt ist. Herr Golland hat gerade das Beispiel der organisierten Kriminalität gebracht. Das ist das dümmste Beispiel im Bereich der Vorratsdatenspeicherung, weil gerade diese Verfahren ohnehin immer jahrelang dauern.
Und selbstverständlich dürfen die Daten von konkreten Verdächtigen gespeichert werden. Das hat nie jemand von uns bestritten.
Worum es uns geht – das möchten wir klarstellen –, das ist ausschließlich die anlasslose Speicherung von Daten eines jeden Bürgers, der überhaupt
nichts getan hat. Und das ist das Problem. Bei Verdächtigen ist das überhaupt kein Thema. Das möchten wir nur mal klarstellen.
Danke für die Klarstellung. Das finde ich ganz spannend. Dann übersetze ich Ihre Äußerung so, dass die Grundhaltung der Piraten die ist, dass Sie das Quick-FreezeVerfahren für ein zustimmungsfähiges Verfahren halten. Das ist genau das, was Sie gesagt haben. Interessante Bandbreite der Meinungen bei den Piraten! Aber das ist ja legitim. Von daher danke für die Klarstellung!
Wunderbar. So weit die Kurzintervention und die Antwort darauf. Jetzt sind Sie entlassen, Frau Düker. – Vielen Dank.
Wir fahren fort mit dem Redebeitrag von Herrn Kollegen Ellerbrock für die FDP-Fraktion. Bitte, Herr Kollege.
Herr Kollege Schwerd, bei Ihrer Rede habe ich viel Positives gehört, dem konnte ich folgen. Leider aber ist zwischen Reden und Antrag ein großer Unterschied. In Ihrem schriftlich vorliegenden Antrag unterscheiden Sie nämlich nie zwischen anlassloser und anlassbezogener Ermittlung und Vorratsdatenspeicherung. Das ist ein wesentlicher Unterschied. Diese mangelnde Differenzierung ist auch der Grund, weswegen wir als FDP den Antrag ablehnen würden.
Wenn Sie dem Votum von Frau Düker folgen und sagen würden: „Es wird zu einem bestimmten Zeitpunkt sehr interessant werden, über solche Probleme zu reden“, wenn Sie Ihren Antrag also Ihrer Rede anpassen würden, dann könnten wir uns sehr gut darüber unterhalten. Da Sie das aber nicht tun, werden wir den Antrag gleich ablehnen.
Im Übrigen, meine Damen und Herren – Frau Düker, das betrifft die Bemerkung, die Sie dem Kollegen Lindner zugerufen hatten –: Unserer Überzeugung nach ist eine Bundesregierung, die Ihre Bürger mithilfe der Vorratsdatenspeicherung anlasslos überwachen lassen will, nicht glaubwürdig, wenn sie zugleich in Sonntagsreden über Datensicherheit und Datenschutz redet. Das ist eine ganz klare Sache. Da gibt es über die Ländergrenzen hinweg bei uns in der FDP auch überhaupt keinen Diskussionsbedarf.
Herr Kollege, ich unterbreche Sie ungern. Aber Herr Kollege Schwerd von der Piratenfraktion würde Ihnen gerne eine Frage stellen. Lassen Sie die zu?
Herzlichen Dank, das ist nett von Ihnen. – Ich freue mich ja über das Lob. Der Bewertungsunterschied liegt darin, dass Vorratsdatenspeicherung für uns anlasslos ist. Alles andere ist eine Überwachungsmaßnahme aufgrund eines Anlasses.
Ich wollte aber die Frage stellen: Wenn es wirklich nur um diese zwei Worte ging, warum war es nicht möglich, einen Änderungsantrag zu stellen? Wir hätten uns dem nicht verschlossen. – Danke schön.
Darüber müssen wir das nächste Mal nachdenken. Wenn Sie den Antrag zurückziehen und ihn entsprechend überarbeiten, sehen wir dem durchaus positiv entgegen. – Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ganz objektiv muss man eingestehen, dass diese Diskussion um die Mindestspeicherdauer, Frau Düker, in Deutschland anders als in den meisten Mitgliedstaaten der Europäischen Union zum Symbol, zum Glaubensbekenntnis dafür geworden ist, ob man in Freiheit leben kann oder ob es eine Überwachung durch den Staat gibt.
Ich sage Ihnen ganz offen: Die Mindestspeicherdauer stellt weder die Totalüberwachung durch den Staat dar, noch ist sie polizeiliches Allheilmittel, um Straftaten aufzuklären.
Ich halte auch das Bild, das in dieser Diskussion oft gebraucht wird – auf der einen Seite die Sicherheit und auf der anderen Seite die Freiheit, die sich wie auf einer Waage austarieren müssen –, für unzutreffend. Denn das würde rational bedeuten: Reduziert man die Sicherheit, hat man mehr Freiheit. Oder: Reduziert man die Freiheit, hat man mehr Sicherheit.
Ich glaube, beides bedingt einander. Parlamente und Regierungen sollten bemüht sein, beides gut auszustatten, sich beides möglichst ergänzen zu lassen und das Ganze auf einem möglichst hohen Niveau stattfinden zu lassen. – So weit zur Theorie.
In der Praxis heißt das doch nichts anderes, als dass der Gesetzgeber, die Regierung im Einzelfall gucken müssen: Was nutzt den Menschen in diesem Land? Und was ist vor dem Hintergrund von Freiheit und Sicherheit eine verhältnismäßige Maßnahme?- Wenn man so vorgeht, glaube ich, kann man sich der Mindestspeicherdauer mehr rational und weniger emotional nähern.
Herr Ellerbrock, ich finde die Formulierung „anlasslos“ völlig irreführend. Wenn das so wäre, dass man anlasslos keine Informationen und Daten vorhalten sollte, dann müssten wir das Kraftfahrzeugbundesamt abschaffen. Denn dort werden die Daten völlig anlasslos miteinander verknüpft: Welches Fahrzeug gehört zu welchem Halter? – Stellen Sie sich einfach mal vor, was auf den deutschen Straßen stattfinden würde, wenn niemand befürchten müsste, bei einer Übertretung der Straßenverkehrsordnung zur Verantwortung gezogen zu werden.
Ich sage Ihnen ganz ehrlich: In Ansätzen ist das inzwischen so im Internet. Das Internet ist Tatort und Tatmittel. Auch die nicht vorhandene Mindestspeicherdauer führt zunehmend dazu, dass Kriminelle, die das ja wissen, dieses Tatmittel zunehmend nutzen.
Deshalb meine dringende Bitte: Streichen Sie das Wort „anlasslos“ – bei aller berechtigten Kritik! Es kann mit Blick auf Straftaten nicht sein, dass ein Rechtsstaat grundsätzlich auf bestimmte Informationen verzichten muss.
(Nicolaus Kern [PIRATEN]: Das ist ja der Punkt! Das ist die absichtliche Irreführung in dieser Diskussion, Herr Minister!)